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Verdacht der Kindstötung
Oberbürgermeister Dette bestätigte, dass das Jugendamt der Stadt Wetzlar vor einigen Monaten aufgrund eines anonymen Hinweises, der nicht bei der Stadt Wetzlar, sondern bei Dritten eingegangen war, einen Hausbesuch bei den Eltern vorgenommen hatte. Anhaltspunkte für eine Verwahrlosung der Familie oder für eine Kindesmisshandlung seien nicht erkennbar gewesen. Die Eltern hätten sich gegenüber dem Jugendamt kooperativ gezeigt. Einen Anlass für eine Entfernung des Kindes aus der elterlichen Sorge und eine Heimunterbringung habe es offensichtlich zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben. Unabhängig davon werde man die Vorgehensweise des Jugendamtes genauestens überprüfen, um auszuschließen, ob hier irgendwelche Fehler seitens städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begangen worden seien. Dette begrüßte in diesem Zusammenhang, dass die Staatsanwaltschaft in Wetzlar die Akten des Jugendamtes zur Aufklärung des Falles mit beigezogen habe. „Dadurch kann objektiv geklärt werden, wie der Verfahrensablauf war“, erklärte OB Dette. „Ich bin mir sicher, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes, falls sie auch nur entfernt hätten annehmen können, dass hier eine so schreckliche Tat drohe, das Kind aus der Familie entfernt hätten.“

V.i.S.d.P.:
Referat für Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Ernst-Leitz-Straße 30
D-35578 Wetzlar

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