Bei einer Duldung handelt es sich um eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Sie ist kein Aufenthaltstitel, sondern ein Bestandteil der Abschiebung selbst. Ende Februar 2009 waren in Deutschland 102 283 Ausländer als geduldet registriert. 63 218 von ihnen leben hier schon länger als sechs Jahre. Mit einer "Altfallregelung" sollte integrierten, geduldeten Ausländern ab August 2007 eine dauerhafte Perspektive gegeben werden - wenn sie bereits mindestens sechs Jahre in Deutschland leben. Am 31. Dezember 2009 droht fast allen ein Rückfall in die "Duldung", weil sie nicht voll erwerbstätig sind.