CDU kann auch anders. Hessen will ohne jede Einschränkung gleichstellen
Geschrieben von jnwwebmaster am March 08 2013 09:09:57

CDU kann auch anders. Hessen will ohne jede Einschränkung gleichstellen

 

Der hessische Landtag führt heute eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen durch. Dazu erklärt Marwin Merkel-Zurek, Vorstand des Lesben- und Schwulenverbandes Hessen (LSVD):

 

Der Lesben- und Schwulenverband Hessen begrüßt den Gesetzentwurf, mit dem die hessische Landesregierung verpartnerte Richter und Beamten mit ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen rückwirkend zum 1. August 2001 gleichstellen will. Das soll unabhängig davon gelten, ob die Betroffenen ihre Ansprüche zeitnah geltend gemacht haben. Hessen ist somit etwa der Bundesregierung voraus, die eine Umsetzung eines entsprechenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts noch schuldig ist und Betroffene weiterhin dazu zwingt, mühsam ihre Rechte einzuklagen.

 

Die hessische Landesregierung macht damit, was aus Gründen der Gerechtigkeit geboten ist. Das ist mehr, als die aktuelle Rechtsprechung erzwingt. Dieser Auffassungswandel ist sehr positiv. Der LSVD Hessen fordert die Landesregierung auf, sich nun auch im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung künftig für volle Gleichstellung einzusetzen. Denn bislang hat sich die CDU Hessen nicht als Fürsprecher von Lesben und Schwulen hervorgetan. Christean Wagner, CDU-Fraktionsvorsitzender, lehnte jüngst die einkommensteuerrechtliche Gleichstellung ab und verwies auf einen entsprechenden Parteitagsbeschluss. Dieser wurde damals vom CDU-Kreisverband Fulda eingebracht. Jetzt sollte Hessens CDU gegenüber der Bundespartei und Kanzlerin Merkel deutlich machen: Gestalterische Politik geht anders, als nur das umzusetzen, was vom Verfassungsgericht ausdrücklich angeordnet wird.

 

Hessen wäre das erste CDU-geführte Bundesland, das ohne jede Einschränkung rückwirkend zum Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes gleichstellt, und würde damit Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein folgen. In Niedersachsen müssen die Ansprüche derzeit noch zeitnah geltend gemacht worden sein. Bayern plant lediglich die Minimallösung.

 

Zum Hintergrund: Hessen ist wie alle Bundesländer durch ein Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Juni 2012 zu einer rückwirkenden Gleichstellung bis zum 1. August 2001 verpflichtet. Karlsruhe überließ es den Gesetzgebern, ob diese auf ein zeitnahes Geltendmachen der Ansprüche bestehen. Die europäische Rechtsprechung verlangt die Gleichstellung ohne jede Einschränkung rückwirkend zum Dezember 2003.

 

Weitere Informationen: http://lsvd.de/194.0.html#c1372

 

----

LSVD Hessen

Postfach 17 03 41

60077 Frankfurt

Tel.: 069 / 94 54 96 16

www.hessen.lsvd.de

hessen@lsvd.de

 

 

--------

LSVD-Bundesverband

Hauptstadtbüro

Bund-Länder-Koordination

Markus Ulrich

Chausseestr. 29

10115 Berlin

Tel.: (030) 78 95 47 63

Fax: (030) 78 95 47 79

www.lsvd.de

www.lsvd-blog.de

www.facebook.com/lsvd.bundesverband