Newsletter Nr. 163 Oktober 2010
Geschrieben von jnwwebmaster am October 16 2010 08:50:21

Newsletter Nr. 163 Oktober 2010

Allgemeine Meldungen BRD

Neue Broschüre von Connection e.V., Eritreische Antimilitaristische Initiative und PRO ASYL

Materialmappe für Beratung in Dublin II-Verfahren

Rechtsanwalt Fahlbusch zu „Haft in Verfahren nach der Dublin II-Verordnung“

Solidaritätsaktion für Ismail Abdi in Berlin

Hartes Vorgehen gegen Dublin II-Fälle am Flughafen Frankfurt/Main

Studie des Jesuitenflüchtlingsdienstes belegt: Abschiebungshaft macht krank

Missstände bei der der medizinischen Versorgung in der Aufnahmestelle Nostorf

Bundessozialgericht ruft Bundesverfassungsgericht wegen Elterngeld für Ausländer an

 

Internationale Meldungen und Meldungen zu Herkunftsländern

AI-Bericht zu Haftbedingungen und Folter in irakischen Gefängnissen

UNHCR-Richtlinien zum Schutzbedarf srilankischer Asylsuchender auf deutsch erschienen

AI-Bericht setzt sich mit der ruandischen Gesetzgebung zum „Divisionismus“ auseinander

Eritreische Deserteure setzten sich mit Marineschnellboot in den Jemen ab

 

Meldungen zur Flüchtlingspolitik der EU und einzelner EU-Länder

Erhebliche Unterschiede zwischen europäischen Staaten bei Asylverfahren

Migrationskomitee des Europarates fordert Abschiebungsstopp für Roma nach Kosovo

... Amnesty International auch

UNO-Menschenrechtskommissarin kritisiert Diskriminierung und Abschiebungen von Roma...

... Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarates, auch

DÄNEMARK

Rücküberstellungen nach Griechenland vor Europäischem Menschengerichtshof

FRANKREICH

Zahl der sans papiers in Calais drastisch gesunken, die Jagd auf sie geht trotzdem weiter

Neuer Gesetzentwurf verschärft Lage der Asylbewerber und sans-papiers

Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende in Frankreich mangelhaft

GRIECHENLAND

Presseinformationen über die Lage der Schutzsuchenden und des Asylsystems in Griechenland

Human Rights Watch rügt griechische Regierung - UNHCR soll Asylanträge bearbeiten

GROSSBRITANNIEN

Großbritannien stoppt Rücküberstellungen nach Griechenland

Abgeschobene Iraker weigern sich nach Landung in Bagdad Flugzeug zu verlassen

NIEDERLANDE

Somalischer Asylsuchender nach Mogadischu abgeschoben

ÖSTERREICH

Traumatisierter Minderjähriger nimmt sich in Abschiebungshaft das Leben

Österreich schließt Rückübernahmeabkommen mit Kosovo ab

Grüner vermutet Kollaboration zwischen Innenministerium und russischem Geheimdienst

SCHWEDEN

Gericht untersagt Rücküberstellung nach Griechenland

SCHWEIZ

SFH bezweifelt Zuverlässigkeit von Botschaftsabklärungen in Syrien

Newsletter Italien September 2010

Allgemeine Meldungen BRD

Neue Broschüre von Connection e.V., Eritreische Antimilitaristische Initiative und PRO ASYL
PRO ASYL hat gemeinsam mit der Kriegsdienstverweigerer-Organisation Connection e.V. und der Eritreischen Antimilitaristischen Initiative eine neue Broschüre veröffentlicht: „Eritrea: Desertion, Flucht und Asyl“. Sie enthält Material zur Lage in Eritrea, zur Situation von Deserteuren und Deserteurinnen, zum Umgang der Nachbarländer Eritreas und der Europäischen Union mit Flüchtlingen aus Eritrea und zur besonderen Situation von eritreischen Frauen auf der Flucht. Anlass für die Veröffentlichung war die Rückkehr der eritreischen Deserteure Yonas Haile Mehari und Petros Aforki Mulugeta nach Deutschland. Sie waren nach ihrer Abschiebung aus Deutschland in Eritrea sofort nach Ankunft unter grausamen Bedingungen inhaftiert worden und schafften es, dem Tod zu entkommen und nach Deutschland zurückzukehren. Die Broschüre kann bei PRO ASYL oder Connection e.V. bestellt werden.

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Materialmappe für Beratung in Dublin II-Verfahren
Ein Muss für jede Beratungsstelle, die mit Dublin II-Verfahren zu tun hat, ist die Materialmappe für die Beratung in Asylverfahren, die Maria Bethke und Rechtsanwalt Dominik Bender zusammengestellt haben. Kaum eine mit der Asylverfahrensberatung befasste Person, die sich nicht viele Fragen zum Dublin-Verfahren gestellt hätte. Diese Materialmappe beantwortet viele von ihnen, stellt u.a. das Prüfschema im Dublin-Verfahren sowie den Ablauf des Verfahrens dar, liefert konkrete Beratungshinweise für bestimmte Fallkonstellationen. Die Materialmappe soll, so wird es angekündigt, auf aktuellem Stand gehalten werden.

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Rechtsanwalt Fahlbusch zu „Haft in Verfahren nach der Dublin II-Verordnung“
Mit einem anderen Thema im Zusammenhang mit der Dublin II-Verordnung beschäftigt sich Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, Hannover, im Asylmagazin 9/2010 unter der Überschrift: „Haft in Verfahren nach der Dublin II-Verordnung“. Der Beitrag versucht, anhand von vier Beispielfällen die Praxis der Inhaftierung von Flüchtlingen im Dublin II-Verfahren darzustellen und kritisch zu beleuchten. Nach Einschätzung des Autors ist es in den letzten Jahren zu einem starken Anstieg der Haft in Dublin II-Verfahren gekommen, was bereits in einem Evaluierungsbericht der EU-Kommission vom Juni 2007 bestätigt wird. Fahlbusch schätzt, dass gegenwärtig bei steigender Tendenz knapp die Hälfte aller Abschiebungsgefangenen nicht in ihr Heimatland, sondern, Folge der Anwendung der Dublin II-Verordnung, in ein anderes Land der EU zurücküberstellt wird. Die Dublin II-Verordnung trifft keine explizite Regelung zu Haftgründen oder Haftdauer. Haft zum Zweck der Zurückschiebung im Rahmen der Dublin II-Verordnung muss sich trotzdem an Maßstäben des nationalen Rechts messen lassen. Haftrecht ist Verfassungsrecht. Freiheitsentziehung kann nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes unter Beachtung der entsprechenden Formvorschriften verlängert werden. Dies erfordert eine vorherige richterliche Anordnung. Es bedarf eines Haftgrundes, die Haft muss verhältnismäßig sein usw. Fahlbusch: „Gegen alle vorstehenden Vorgaben wird bei der Inhaftierung von Flüchtlingen im Dublin II-Verfahren regelmäßig verstoßen, ...“ Viele der Betroffenen wurden nach Erfahrung des Rechtsanwalts „nur“ deshalb in Haft genommen, damit man sie besser innerhalb Europas vom Land A nach B verfrachten kann. Sonstige Haftgründe lagen oft nicht vor bzw. wurden nicht geprüft. „Alles in allem ein rechtsstaatliches Desaster!“

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Solidaritätsaktion für Ismail Abdi in Berlin
Für den seit dem 23. August 2010 nach Verhaftung in Syrien verschwundenen deutschen Staatsbürger Ismail Abdi haben am 27. September 2010 Unterstützer bei einer Kundgebung vor der syrischen Botschaft in Berlin demonstriert. Allein 180 MitschülerInnen unterstützen den 17-jährigen Sohn des Inhaftierten, der ein Kieler Gymnasium besucht.

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Hartes Vorgehen gegen Dublin II-Fälle am Flughafen Frankfurt/Main
Nach wie vor ein unwirklicher Ort sei das Flüchtlingsgebäude 587a im Transitbereich des Frankfurter Flughafens. So formuliert es Ursula Rüssmann in einem Artikel für die Frankfurter Rundschau vom 24. September 2010 „Kein Blick auf deutschen Boden“. Zwar schrumpfe der Anteil der Asylablehnungen am Flughafen, erschreckende Härten gebe es jedoch bei den Fällen, die im Rahmen der Dublin II-Verordnung am Flughafen festgehalten werden. Noch bevor die Bundespolizei den Asylantrag überhaupt an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitergebe, stelle sie bereits Haftantrag beim Amtsgericht. Aufenthaltsanordnung im Flughafen oder gleich Haft in der Haftanstalt, das ist hier die Frage. Entstehende Härten nimmt man offenbar ungerührt hin. So wurde ein iranisches Ehepaar getrennt inhaftiert, die Frau trotz schwerer Krankheit, um es nach Griechenland abzuschieben. Flughafeninsassen werden ob der Drohung, in eine EU-Land abgeschoben zu werden, in dem sie faktisch keine Hilfe und selten ein rechtsförmiges Asylverfahren erwarten können, im Flughafen regelrecht krank.

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Studie des Jesuitenflüchtlingsdienstes belegt: Abschiebungshaft macht krank
Eine Studie des Jesuitenflüchtlingsdienstes (JRS) belegt, wie Abschiebungshaft Menschen krank macht. „Quälendes Warten“, so der Titel der Studie, zeichnet ein umfassendes Bild der Lage von Abschiebungshäftlingen in 22 europäischen Staaten und lässt die Betroffenen selbst zu Wort kommen. Angesichts der Untersuchung tritt der Jesuitenflüchtlingsdienst dafür ein, stärker als bisher Alternativen zur Verhängung von Abschiebungshaft zu berücksichtigen, die Betroffenen konsequent getrennt von Strafgefangenen unterzubringen und die Dauer der Haft auf maximal drei Monate zu begrenzen sowie kostenlose Rechtsberatung zu ermöglichen.

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Missstände bei der medizinischen Versorgung in der Aufnahmestelle Nostorf
Der Flüchtlingsrat Hamburg, das Café Exil und das Infomobil Sportallee  haben in einer Presseerklärung auf Missstände bei der medizinischen Versorgung in der Aufnahmestelle Nostorf/Horst in Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen. Dorthin werden Asylsuchende aus Hamburg zum Teil ausgelagert. Die strukturelle medizinische Unterversorgung von Flüchtlingen könne auch tödlich enden, wie ein tragischer Kindstod gezeigt habe.

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Bundessozialgericht ruft Bundesverfassungsgericht wegen Elterngeld für Ausländer an
Das Bundessozialgericht hält die Anspruchsvoraussetzungen für das Elterngeld für Ausländer teilweise für verfassungsrechtlich bedenklich. Es hat deswegen am 30. September 2010 das Bundesverfassungsgericht angerufen. Ein freizügigkeitsberechtigter Ausländer könne zwar erst dann Elterngeld beanspruchen, wenn er einen Aufenthaltstitel besitzt, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Es sei allerdings nicht mit dem Gleichbehandlungsgebot vereinbar, dass Inhabern bestimmter Aufenthaltstitel, etwa mit einer Aufenthaltserlaubnis wegen eines Krieges in ihrem Heimatland, wegen eines Härtefalls, zur Gewährung vorübergehenden Schutzes oder aus humanitären Gründen (§§ 23 – 25 Aufenthaltsgesetz) ein Anspruch nur dann zustehe, wenn sie bereits erwerbstätig sind, laufende Geldleistungen nach dem SGB II beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen.

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Internationale Meldungen und Meldungen zu Herkunftsländern

AI-Bericht zu Haftbedingungen und Folter in irakischen Gefängnissen
„Irak: Die Wärter wechseln, die Folter bleibt“ – so resümiert Amnesty International die Lage zehntausender Häftlinge im Irak, für die Folter und Misshandlung zum Alltag gehören. Am 13. September 2010 veröffentlichte Amnesty einen Bericht unter dem Titel „New Order, same Abuses: Unlawful detentions and torture in Iraq“. Geschätzt wird, dass in irakischen Gefängnissen insgesamt etwa 30.000 Menschen ohne Anklage, ohne Zugang zu einem Anwalt, ohne Kontakt zur Familie sitzen – immer in Gefahr gefoltert zu werden. Folter gehe im Irak, so AI, oft mit willkürlicher Festnahme und Falschinformationen und danach jahrelanger Haft in geheimen Gefängnissen einher.

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UNHCR-Richtlinien zum Schutzbedarf srilankischer Asylsuchender auf deutsch erschienen
UNHCR hat die Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs srilankischer Asylsuchender, die bereits am 5. Juli 2010 in englischer Sprache vorlagen, jetzt auch in deutscher Übersetzung präsentiert.

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AI-Bericht setzt sich mit der ruandischen Gesetzgebung zum „Divisionismus“ auseinander
Amnesty International hat sich in einem Bericht „Safer to stay silent – the chilling effect of Rwandas’s laws on ‚genocide idelology‘ and ‚sectarianism‘“ mit der problematischen Gesetzgebung in Ruanda auseinandergesetzt, die sich gegen diejenigen richtet, die des sogenannten „Divisionismus“ verdächtigt werden. Diese Sondergesetzgebung war eine Reaktion auf den Genozid des Jahres 1994. Sie sollte der Wahrung der staatlichen Einheit dienen und aufstachelnde Äußerungen unter Strafe stellen. Doch die Kategorien „Genozidideologie“, „Divisionismus“ u.a. sind schwammig und zum Teil im kodifizierten Recht überhaupt nicht definiert. Die Straftatbestände werden zum Teil benutzt, um politische Gegner zu verfolgen. Die ruandische Regierung hat eine Neubewertung des „Genozid-Ideologie-Gesetzes“ angekündigt. Damit bekommen die Empfehlungen von Amnesty International eine besondere Bedeutung.

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Eritreische Deserteure setzten sich mit Marineschnellboot in den Jemen ab
Eritreische Deserteure haben sich offenbar mit ihrem Marineschnellboot über das Rote Meer in den Jemen abgesetzt. Die Exilorganisation The Red Sea Afar Democratic Organization (RSADO) hat sich mit einem Appell an die internationale Gemeinschaft gewandt, den Jemen davon abzuhalten, die Flüchtlinge abzuschieben. Die bislang wenig bekannte Exilorganisation der Afar-Ethnie wirft der eritreischen Regierung vor, eine Art ethnische Säuberung zu betreiben. Nach ihren Angaben sollen etwa 200.000 Afar während der letzten Jahre gezwungen gewesen sein, ihre Wohnsitze zu verlassen. 24.000 Afar seien allein bei UNHCR in Äthiopien registriert. (Quelle: Sudan Tribune vom 20. September 2010)

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Meldungen zur Flüchtlingspolitik der EU und einzelner EU-Länder

Erhebliche Unterschiede zwischen europäischen Staaten bei Asylverfahren
Ein Bericht der Europäischen Kommission über die Anwendung der Richtlinie über Mindestnormen für die Verfahren zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft stellt fest, dass bei der Durchführung von Asylverfahren zwischen den einzelnen Staaten erhebliche Unterschiede bestehen. Es gebe deshalb eine zunehmend divergierende Regelung in der EU. Insbesondere betreffe dies die Bestimmungen über beschleunigte Verfahren, sichere Herkunftsstaaten, sichere Drittstaaten, die Durchführung der Anhörungen, die Rechtsberatung und den effektiven Zugang zu Rechtsmitteln.

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Migrationskomitee des Europarates fordert Abschiebungsstopp für Roma nach Kosovo...
Das Migrationskomitee der parlamentarischen Versammlung des Europarates hat am 22. September 2010 die europäischen Regierungen aufgefordert, geplante Rückkehrflüge von Roma in den Kosovo zu stoppen, solange eine Rückkehr dorthin nicht als sicher und nachhaltig belegt werden könnte. Roma sähen sich im Kosovo einer unerträglichen sozialen Situation mit geringen Chancen auf Reintegration nach Rückkehr gegenüber, darüber hinaus ernsthaften Bedrohungen ihrer persönlichen Sicherheit. Die Tatsache, dass bis zu Dreiviertel aller abgeschobenen Roma den Kosovo bereits wieder verlassen hätten bzw. sogar in die Abschiebeländer zurückgekehrt seien, belege, dass Abschiebungen ebenso menschliche Härten schüfen wie auch eine Verschwendung von Ressourcen seien.

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... Amnesty International auch
Not welcome anywhere: Stop the forcible return of Roma to Kosovo” heißt ein neuer Bericht von Amnesty International, dessen Forderung klar und eindeutig ist. In aller Ausführlichkeit stellt er auf 58 Seiten die Problemlagen dar, auf die Roma im Kosovo treffen. Der Bericht gibt einen Überblick über den Stand der internationalen Kritik an Kosovo-Abschiebungen, bewertet die Funktion der zwischen verschiedenen EU-Staaten und dem Kosovo geschlossenen Rückübernahmeabkommen und beschäftigt sich dankenswerter Weise auch mit Zwangsabschiebungen von Kosovo-Roma nach Serbien. Amnesty kommt zu dem Schluss, dass akzeptable Rückkehrbedingungen für Minderheitenangehörige gegenwärtig im Kosovo nicht vorhanden sind. Die Situation sei auf längere Sicht hinaus instabil und ungewiss. Es gebe deshalb die Notwendigkeit, den internationalen Schutz für die Minderheitenangehörigen weiterhin zu gewährleisten. Darüber hinaus hätten die kosovarischen Autoritäten weder die Kapazitäten, noch den politischen Willen oder die Ressourcen, Reintegration und nachhaltige Rückkehr von Minderheitenangehörigen zu gewährleisten.
Die Erste aus einer ganzen Reihe von Forderungen, die Amnesty International erhebt, ist deshalb die Forderung an die EU-Mitgliedsstaaten, ab sofort von der Zwangsrückkehr aller Minderheitenangehörigen abzusehen.

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UNO-Menschenrechtskommissarin kritisiert Diskriminierung und Abschiebungen von Roma...
Die UNO-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay hat sich über die Diskriminierung von Roma in Europa beklagt und die Abschiebung von Roma in den Kosovo kritisiert. Solche Abschiebungen hätten verheerende Folgen für die Rechte der Kinder, insbesondere für ihr Recht auf Bildung, so Pillay in einer Meldung von afp.

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... Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarates, auch
Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarates, hat sich am 19. September 2010 in einer emphatischen Presseerklärung gegen Anti-Roma-Vorurteile und die entsprechende Rhetorik gewandt: „History teaches us that anti-Roma rhetoric is playing with fire“.

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Rücküberstellungen nach Griechenland vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte
Die dänische Regierung versucht immer wieder, Asylsuchende im Rahmen der Dublin II-Verordnung nach Griechenland zurückzuüberstellen. Der dänische Flüchtlingsrat (Danish Refugee Council/DRC) hat eine ganze Reihe solcher Fälle mit Hilfe von Anwälten beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof anhängig gemacht. Der hat in bislang 203 Fällen interveniert.

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Zahl der sans papiers in Calais drastisch gesunken, die Jagd auf sie geht trotzdem weiter
Im September 2009 wurde der „Dschungel“ von Calais in einer groß angelegten Polizeiaktion zerstört. Ein Jahr danach ist die geschätzte Zahl der sans-papiers von 1.000 auf 200 gesunken. Trotzdem ist es dasselbe Aufgebot an Polizisten, das weiterhin Jagd auf die sans-papiers macht, sie schikaniert, sie festnimmt, ihre provisorischen Unterkünfte und ihre Habseligkeiten, die ihnen von den Hilfsorganisationen oder der Bevölkerung geschenkt wurden, zerstört... Einen Eindruck von der aktuellen Situation vermittelt ein Artikel von Le Monde vom 22. September 2010.

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Neuer Gesetzentwurf verschärft Lage der Asylbewerber und sans-papiers

Die Landung von über 100 syrischen Bootsflüchtlingen an der korsischen Küste im Januar 2010 diente dem französischen Migrationsminister als Anlass, sein Vorhaben einer Xten Änderung des französischen Migrationsgesetzwerks in die öffentliche Diskussion zu werfen (s. Newsletter 155 und 156). Jetzt, im September 2010, ist das schon ein ganzes Stück weiter vorangeschritten. Der Gesetzentwurf des Ministers ist fertig, wurde vom Kabinett verabschiedet und am 28. September in der Nationalversammlung diskutiert. Der Entwurf beinhaltet 84 Paragraphen, er soll die Abschiebung von irregulären Ausländern leichter machen. Die Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen melden sich zu Wort und üben Kritik an dem Gesetzesprojekt „Immigration, Integration und Nationalität“. Dem Bündnis „Vereint gegen eine Wegwerf-Migration“ (in dem wohl alle politischen, gewerkschaftlichen Organisationen, Gruppen sowie alle Menschenrechts/Flüchtlingsorganisationen und –initiativen von links angehaucht bis links außen vertreten sind) weist u.a. auf folgende Punkte in dem Gesetzentwurf hin:
- Abschiebungshaft
in Frankreich intervenieren zwei Richter im Abschiebungsverfahren: der Verwaltungsrichter, der über die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsmaßnahme entscheidet und der Haftrichter, der über die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens und die Fortdauer der Haft entscheidet. Die gesetzlichen Fristen machten es bisher zwingend, dass der Haftrichter vor dem Verwaltungsrichter entscheidet. Der neue Gesetzentwurf schlägt vor, dass der Haftrichter erst nach fünf Tagen interveniert (bis dahin nach 48 Stunden), d.h. erst nachdem der Verwaltungsrichter über die Abschiebung eines inhaftierten Ausländers entschieden hat. Nach Ansicht der Richtergewerkschaft wird dies eine „noch nie gekannte Zunahme der Rechtsmittel gegen die Haftbeschlüsse vor den Verwaltungsgerichten nach sich ziehen“. „Den Verwaltungsrichter ersticken und den Haftrichter schwächen läuft darauf hinaus, die Justiz zu entfremden, immer mehr Abschiebungen sollen ihr Ziel sein.“ Innerhalb der fünf Tage können die Inhaftierten abgeschoben werden, ohne dass ein Richter die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung geprüft hat. Die bisherige Regelung hatte dazu geführt, dass der Richter viele inhaftierte sans-papiers freigelassen hatte, da ihre Inhaftierung nicht rechtmäßig war.
- die Verhängung eines Wiedereinreiseverbotes für die Dauer von 2 bis 5 Jahren
- Abschiebung von EU-Ausländern
ein EU-Ausländer soll abgeschoben werden können, wenn er beabsichtigt, durch ständige Ein- und Ausreise sich langfristig in Frankreich aufzuhalten oder wenn er eine „unangemessene Belastung für das Sozialhilfesystem“ bildet. Dieser Teil des Gesetzentwurfs richtet sich eindeutig gegen die Roma, die aus den östlichen Ländern der EU nach Frankreich eingereist sind;
- Ausweitung der Transitzone
 trifft die Polizei – egal wo, z.B. auch im Zentralmassiv - auf eine Gruppe von mindestens 10 Personen, von denen vermutet werden kann, dass sie gerade in Frankreich angekommen sind, dann können sie so behandelt werden, als befänden sie sich an der Grenze und können so in eine „Transitzone“ gebracht werden, gelten damit nicht als eingereist. Sie werden festgenommenen und können solange eingesperrt bleiben, bis über ihren Asylantrag in einem Schnellverfahren entschieden ist.
- Einschränkung der Rechte kranker Ausländer
Es wird nicht mehr geprüft, ob ein kranker Ausländer, dem die Abschiebung droht, tatsächlich die notwendige Behandlung in seinem Herkunftsland haben wird, d.h. Zugang zu ihr finden kann. Es genügt, dass es eine solche Behandlung gibt, auch wenn diese kostenpflichtig z.B. nur den Eliten vorbehalten ist oder nur in der Hauptstadt angeboten wird.
- Entzug der Staatsbürgerschaft bei Gewalt gegen die Staatsgewalt
im Fall von Gewalttaten, die den Tod, die Behinderung oder lebenslange Krankheit eines Vertreters der Staatsgewalt nach sich ziehen, kann dem Schuldigen die französische Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn diese weniger als zehn Jahre vor der Tat erworben wurde und wenn damit der Urheber der Gewalt nicht staatenlos wird.
Quelle: Le Monde vom 28. September 2010 und der Appell des Bündnisses: Uni(e)s contre une immigration jetable (Vereint gegen eine Wegwerf-Einwanderung)

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Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende in Frankreich mangelhaft
Ein bezeichnendes Licht auf die Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende in Frankreich wirft der Bericht der Tageszeitung Libération vom 23. September 2010 über die polizeiliche Räumung eines besetzten Hauses in Gonesse. Etwa hundert junge Flüchtlinge aus Darfur hatten sich Ende Juli in dem leerstehenden Gebäude eingerichtet, weil ihnen nämlich keine andere Unterkunft zur Verfügung gestellt wurde. Nicht einmal Asylbewerber erhalten in Frankreich garantiert ein Dach über dem Kopf. Der Bürgermeister der Gemeinde (PS) hatte angeblich erst spät von der Besetzung erfahren und schimpfte wütend: „Der Migrationsminister Eric Besson hört nicht auf, ständig davon zu reden, dass Frankreich (nach den USA) das zweitgroßzügigste Land ist, aber man muss sich das ansehen, unter welchen Bedingungen wir die Asylbewerber aufnehmen.“ Auch Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarates, prangert die Unterbringung von Asylbewerbern in Frankreich „unter unwürdigen und prekären Bedingungen“ an und moniert, dass es nicht genügend Unterbringungsplätze in Gemeinschaftsunterkünften gibt. Übrigens waren die jungen Männer auf dem Weg nach Großbritannien und in Calais von der Polizei registriert worden, die ihnen den Status als Asylbewerber quasi aufgedrückt hat. Sie hatten daraufhin Zugang zu einem Schnellverfahren und sind bis zur Entscheidung des Verfahrens geduldet. In dieser Zeit haben sie keinen Anspruch auf staatliche Leistungen. Eigentlich soll dieses Schnellverfahren nur einen Monat laufen, in Wirklichkeit dauert es jedoch weitaus länger. Den Flüchtlingen bleibt gar nichts anderes übrig, als Häuser zu besetzen, wenn sie nicht auf der Straße leben wollen.

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Presseinformationen über die Lage der Schutzsuchenden und des Asylsystems in Griechenland
Die Presseübersicht von UNHCR Griechenland gibt Einblicke in eine Aufnahmesituation, die sich kaum verbessert hat und enthält eine Reihe massiver fremdenfeindlicher Übergriffe.
Am griechisch-türkischen Grenzfluss Evros kommen täglich mehr als 200 Schutzsuchende an. Seit Anfang des Jahres hat man in der Region mehr als 30.000 „irreguläre Migranten“ in Haft genommen. Nach eigener Einschätzung der Polizei könne von humanen Lebensbedingungen in den Haftzentren nicht mehr die Rede sein.
Die EU-Kommissarin Cecilia Malmström kommuniziert den Druck der EU auf Griechenland, sein Asylsystem in Übereinstimmung mit europäischen Standards zu bringen und verspricht Hilfe. Während ihres Besuches in Athen am 28. September 2010 forderte die Kommissarin, zunächst einmal müsse die Regierung allerdings ihren verkündeten Aktionsplan umsetzen und im November müsse das Parlament über ein unabhängiges Asylentscheidungssystem und Erstaufnahmezentren entscheiden. Die Implementierung des Aktionsplanes für Migration will man von Seiten der EU mit 200 Millionen Euro unterstützen.

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Human Rights Watch rügt griechische Regierung - UNHCR soll Asylanträge bearbeiten
Human Rights Watch hält die verzögerte Reform des griechischen Asylsystems für inakzeptabel. In einer Presseerklärung vom 20. September 2010 wirft Bill Frelick von Human Rights Watch der griechischen Regierung vor, trotz formaler Beteuerungen völlig dabei versagt zu haben, auch nur die Grundverpflichtungen des Flüchtlingsschutzes zu übernehmen. Bei einem Rückstau von 45.000 Fällen habe man zunächst erwartet, dass zumindest die angekündigten „Notfallreformen“ für diese Gruppe der Altfälle zügig umgesetzt werden. Aufgrund einer Kabinettsumbildung verzögern sich selbst diese. Der von der griechischen Regierung veröffentlichte Aktionsplan sei leere Rhetorik, solange es für Asylsuchende überhaupt keine wirkliche Möglichkeit gebe, Schutz zu finden. Im Anhang der Presseerklärung werden noch einmal die Indikatoren für das Versagen der griechischen Regierung aufgezeigt. Human Rights Watch tritt allerdings auch dafür ein, die Überbelastung Griechenlands als Staat an der Außengrenze der EU ernst zu nehmen und davon abzusehen, Personen im Rahmen der Dublin II-Verordnung nach Griechenland zurückzuschicken. Mehr als 750 Rücküberstellungsverfahren im Rahmen der Dublin II-Verordnung seien z.Zt. durch eine Intervention des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte blockiert. Noch viel mehr Verfahren seien bei den nationalen Gerichtshöfen anhängig.

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Großbritannien stoppt Rücküberstellungen nach Griechenland
Großbritannien setzt seit dem 17. September 2010 alle Rücküberstellungen von Asylsuchenden im Rahmen der Dublin II-Verordnung nach Griechenland bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus. Hintergrund dieser Maßnahme ist eine Vorlage des Court of Appeal an den Luxemburger Gerichtshof.

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Abgeschobene Iraker weigern sich nach Landung in Bagdad Flugzeug zu verlassen
Eine Gruppe abgeschobener Iraker, die im britischen Asylverfahren abgelehnt worden waren, gibt an, nach ihrer Ankunft in Bagdad Anfang September von britischem Sicherheitspersonal und irakischer Polizei geschlagen worden zu sein. Die Abgeschobenen hatten sich nach der Landung geweigert, das Flugzeug zu verlassen, so der Guardian vom 9. September 2010.

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Somalischer Asylsuchender nach Mogadischu abgeschoben
Am 1. September 2010 wurde ein abgelehnter somalischer Asylsuchender aus den Niederlanden nach Mogadischu abgeschoben. Es handelte sich um die erste Zwangsrückkehr nach Somalia seitdem die niederländische Regierung im Mai 2009 ihre Politik, Somalis generell Schutz zu gewähren, aufgegeben hatte. (Quelle: ECRE Press Review vom 8.9.2010)

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Traumatisierter Minderjähriger nimmt sich in Abschiebungshaft das Leben
Ein Afghane erzählt Asylbeamten in Österreich von sexuellem Missbrauch – und landet in Abschiebungshaft. Dort nimmt er sich das Leben. Er wurde 16 Jahre alt. Den Skandal, dass die Polizei einen traumatisierten Minderjährigen in einer solchen Situation in Abschiebungshaft steckt, schildert ein Artikel von Nina Horaczek, erschienen in der österreichischen Tageszeitung der Falter unter dem Titel „Ein angekündigter Tod“.

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Österreich schließt Rückübernahmeabkommen mit Kosovo ab
Auch Österreich hat mit Kosovo jetzt ein Rückübernahmeabkommen geschlossen, nachdem Österreich den Kosovo bereits seit letztem Jahr als sicheren Drittstaat bewertet. Der Standard berichtete am 30. September 2010 darüber.

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Grüner vermutet Kollaboration zwischen Innenministerium und russischem Geheimdienst
Tschetscheniens Diktator Kadyrow soll Folter befohlen haben. Dies behauptete der Exil-Tschetschene Umar Israilow – und wurde im Jahr 2009 in Wien erschossen. Nach Informationen von Spiegel-Online vom 6. September 2010 soll ein Informant des österreichischen Verfassungsschutzes in den Mord verstrickt worden sein. Anwälte und Betreuer von Israilow hatten immer wieder österreichische Behörden gedrängt, ihn zu schützen – ergebnislos. Peter Mühlbauer hat im Onlinedienst Telepolis am 8. September 2010 den Sachstand resümiert unter der Überschrift „‘Bestimmungstäter‘ und ‚Fluchthelfer‘“. Der Sicherheitssprecher der österreichischen Grünen Peter Pilz nannte Kadyrow den „Kopf einer Mörderorganisation“ und forderte die Justizministerin auf, eine Anklage gegen ihn zuzulassen. Er gehe davon aus, dass dies bisher durch eine „verdeckte intensive Kollaboration zwischen dem Innenministerium und dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB“ verhindert worden sei, so der Standard vom 7. September 2010. Wichtig ist der Fall, auch weil er die Furcht vieler tschetschenischer Flüchtlinge im Ausland bestätigt, die sich bislang insbesondere in Polen  bespitzelt und bedroht fühlten. Es scheint, dass sie sich in Österreich und anderen Staaten kaum sicherer fühlen können.

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Gericht untersagt Rücküberstellung nach Griechenland
Der schwedische Migrationsgerichtshof (Migrationsdomstolen) in Mälmo hat am 6. September 2010, so die Nachrichtenagentur apa  vom 7. September 2010, die geplante Abschiebung von fünf Asylsuchenden nach Griechenland untersagt. Das Gericht argumentiert, die Schutzsuchenden hätten dort keine ausreichende Rechtssicherheit bei der Behandlung ihres Asylgesuchs. Die fünf Asylsuchenden - zwei Frauen und drei Kinder - hatten vor ihrem Asylantrag in Schweden bereits in Griechenland versucht, ein Schutzgesuch zu stellen.

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SFH bezweifelt Zuverlässigkeit von Botschaftsabklärungen in Syrien
Die Versuche von Asylbehörden, im Herkunfts- und damit ggf. Verfolgerland Auskünfte über einen Asylsuchenden oder die Plausibilität von dessen Aussagen einzuziehen, sind oft mit hohem Risiko verbunden. In jedem Fall stellt sich die Frage, was auf diese Weise mit welcher Zuverlässigkeit überhaupt aufgeklärt werden kann. Extreme Blüten treibt das zur Zeit offenbar in der Schweiz. Das Schweizerische Bundesamt für Migration (BFM) verneinte die Flüchtlingseigenschaft verschiedener Syrer und Syrerinnen, nachdem eine Botschaftsabklärung ergeben hatte, dass die betroffene Person entgegen ihrer Aussage „nicht von der Behörden gesucht“ werde. Mit Hilfe eines Vertrauensanwalts will man zu solchen Erkenntnissen gekommen sein. Angaben zum Inhalt der Abklärung, zur Quelle oder zur Art der Informationsbeschaffung sind nicht zugänglich. Mit diesem Sachverhalt beschäftigt sich die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) in einer aktuellen Stellungnahme unter der Überschrift „Syrien: Zuverlässigkeit von Botschaftsabklärungen: ‚von den Behörden gesucht‘“ (Autor: Aurel Schmid). Dargestellt wird zunächst die Struktur der syrischen Institutionen und Behörden, die von ihnen ausgehenden systematischen Menschenrechtsverletzungen, die die Zuverlässigkeit und Aufklärung über Auslandsvertretungen zumindest fraglich erscheinen lassen. Die SFH kommt zu dem Schluss, dass die Zuverlässigkeit der Botschaftsabklärungen in Zweifel gezogen werden müsse. Angesichts der mangelnden Koordination und Konkurrenz der syrischen Geheimdienste untereinander sei es fraglich, ob es überhaupt zentrale Gesuchtenlisten gebe. In Anbetracht der hohen Geheimhaltungsstufe für solche Informationen sowie der bekannt unvollständigen Registrierung von Inhaftierten in Syrien sei es unwahrscheinlich, dass die Schweizer Botschaft vollständige Informationen über gesuchte und überwachte Personen erhalten könne. Auch könnten in Syrien Personen zwar nicht von den Polizeibehörden, wohl aber von den Geheimdiensten gesucht werden. So wie die Botschaftsauskünfte in die Asylverfahren eingeführt würden, könnten sie nicht nachvollzogen werden, womit gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör verstoßen werde. Es bestünden deshalb große Zweifel an der Methode, Informationen auf diese Weise in Syrien zu erlangen, die aber von der obergerichtlichen Rechtsprechung der Schweiz regelmäßig mit pauschalen Hinweisen auf die grundsätzlich zuverlässigen und seriösen Abklärungen der Schweizer Botschaft abgewehrt würden.

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Newsletter Italien September 2010

zusammengestellt von Judith Gleitze, Palermo

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Der Newsletter wird gefördert durch den Europäischen Flüchtlingsfonds



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