Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht
Geschrieben von jnwwebmaster am November 14 2007 15:42:25
DW EKD - Presseinformation


"Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht."

Koalition soll Menschen ohne Aufenthaltspapiere eine menschenwürdige Versorgung
ermöglichen


Berlin, 7. November 2007. Das Diakonische Werk der EKD trägt einen vom
Deutschen Institut für Menschenrechte herausgegebenen Bericht zur
Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Aufenthaltspapiere mit.

"Menschenrechte sind unveräußerlich. Personen ohne Papiere dürfen aus dem System
der Gesundheitsversorgung nicht ausgegrenzt werden", erklärte der Präsident des
Diakonischen Werkes der EKD, Klaus Dieter K. Kottnik in Berlin. Er begrüßte den
vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) herausgegebenen Bericht, der
hierfür fachkundige Erläuterungen liefert. "Der Bericht schafft Klarheit über
die staatliche Verantwortung und nennt die ersten Schritte, die zu tun sind. Wir
tragen ihn mit und bitten die Koalitionsfraktionen im Bundestag um die
gebührende Beachtung."

Der Bericht "Frauen, Männer und Kinder ohne Papiere in Deutschland - ihr Recht
auf Gesundheit" des DIMR erörtert die Hemmnisse, die einer menschenwürdigen
Versorgung dieser Personen entgegenstehen. Zugleich setzt er sich mit
Finanzierungsmodellen für die Erbringung der Gesundheitsdienstleistungen
auseinander und bringt Vorschläge ein. Er empfiehlt dem Bund, Klarstellungen bei
gesetzlicher Meldepflicht und Strafbarkeit im Rahmen der berufsspezifischen
Hilfe zur Wahrnehmung sozialer Rechte (humanitäre Hilfe) zu treffen.

Der Bericht legt dar, wie der normative Gehalt des Menschenrechts auf
Gesundheitsversorgung gemäß dem Sozialpakt der Vereinten Nationen umgesetzt
werden kann. Er wurde von mehr als zwanzig Fachleuten aus medizinischen
Diensten, Behörden, Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden,
darunter auch dem Diakonischen Werk der EKD, erstellt.

Die Diakonie ist für alle da, die Hilfe benötigen. Ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen, Beratungsstellen und anderen
Einrichtungen benötigen Klarstellungen hinsichtlich der berufsspezifischen Hilfe
zur Wahrnehmung sozialer Rechte. "Es kann nicht sein, dass zum Beispiel Kinder
von Menschen ohne Papiere in unserem Land nicht zum Zahnarzt gehen können oder
Frauen ihre Babies ohne ärztliche Hilfe zur Welt bringen müssen", so
Diakoniechef Kottnik. "Humanitäre Hilfe kann nicht strafbar sein."



Informationen:
Barbara-Maria Vahl - Pressesprecherin - Tel.: 030 83001 130 oder 0172 620 7839
Johannes Brandstäter, Tel.: 030 83001 346, e-mail: Migration@diakonie.de



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