Fonds für Schulmaterialien
Geschrieben von jnwwebmaster am October 31 2008 17:45:42
Bericht des Magistrats vom 21.07.2008, B 440



Prüfung eines Fonds für Schulmaterialien

Innerhalb des Schuljahres 07/08 gab es insbesondere aus den Grundschulen gehäuft Meldungen über fehlende Ausrüstung der Kinder im Bereich der Schulmittel, so dass ein tatsächlicher Bedarf konstatiert werden kann, der im Folgenden noch quantifiziert wird.

Zwar umfassen die Regelsätze des SGB II und SGB XII auch Kosten für Lernmittel – für Kinder bis zum 14.Lebensjahr monatlich 10, 92 ¤ bzw. für Kinder ab 14 Jahren 14,56 ¤ pro Monat- aber vor dem Hintergrund der ständig steigenden Preise ( Lebensmittel, Fahrkosten, Energie ) und der insgesamt knapp bemessenen Höhe der Regelleistungen , stehen den Schulkindern diese Beträge zur Anschaffung von Schulmitteln häufig tatsächlich nicht zur Verfügung.
Die Bezifferung der mit der Anregung verbundenen Kosten ist überschlägig möglich. In Frankfurt am Main lebten nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2007 rund 17.500 Kinder in der Altersgruppe 6 bis 15 Jahren von SGB II . Ergänzt um die 400 Schulkinder im Leistungsbezug von SGB XII bzw. AsylblG im Jahr 2007, ergibt sich pro Schuljahr folgende Berechnung:
Bei einer möglichen jährlichen freiwilligen Leistung von 50 ¤  für 17.761 hilfebedürftige Schulkinder entstehen Kosten in Höhe von 888.050 Euro.

In Anbetracht einer noch genau zu beziffernden Zahl von Kindern mit ungesichertem Aufenthaltsstatus bzw. von Kindern aus illegalen Familien ist insgesamt von ca. 20.000 Kindern auszugehen und damit  von  jährlichen Kosten in Höhe von 1 Million Euro.

Eine entsprechende Zahlung wäre ein freiwilliger kommunaler Beitrag zur Armutsprävention und würde allen Kindern die notwendige Ausrüstung mit Schulmaterialien zu Teil werden lassen.


Regelung für Kinder mit ungeklärten Aufenthaltsstatus

Eine gesonderte unbürokratische Regelung für Kinder aus Familien mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus ist notwendig. Nicht alle Kinder und Familien stehen im Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII oder dem AsylblG sondern leben ohne Existenzgrundlage oder Alimentation in Frankfurt.
Für diesen Personenkreis sollte in vertraulichen Beratungskontexten die Möglichkeit geschaffen werden, Zugang zu dieser freiwilligen Leistung zu erhalten.

 

Für ganz besondere Härtefälle und Einzelpersonen steht der Kindernotfond des Frankfurter Kinderbüros zur Verfügung. Der Fond wird aus Spenden Frankfurter Bürger gespeist und hat ca. 35.000 ¤ pro Kalenderjahr zur Verfügung. Hier werden im Schwerpunkt Gelder für Fahrkarten, Ferienfreizeiten, Lebensmittel und Schulmaterialien bereitgestellt. Seit der Einführung von Hartz IV am 1.01.05 hat sich die Nachfragefrequenz dramatisch erhöht.
Die Kapazität des Kindernotfonds reicht bei weitem nicht zur Alimentierung größerer Personengruppen aus.
 

Kommunaler Vergleich


In der für den Bericht zur Verfügung stehenden  Zeit war eine bundesweite Umfrage bezüglich einer vergleichbaren Praxis in anderen Kommunen nicht möglich.

Eine entsprechende Recherche wird durch das Dezernat II sichergestellt.

Im Nachgang zur Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.04.08 zum Thema Kinderarmut  richtet das Dezernat VIII  eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe ein.
Im November 2008 sollen erste Ergebnisse im Jugendhilfeausschuss präsentiert, diskutiert und geprüft werden.