Urheberrecht im Mitmachweb
Geschrieben von jnwwebmaster am August 11 2009 10:28:16

Urheberrecht im Mitmachweb: Was geht? Was geht nicht?

Text von Karen Haak

 
Ein geiles Lied produzieren, einen interessanten Text schreiben, ein cooles Foto machen – jeder Künstler, Autor und Fotograf ist stolz auf sein Werk. Zu Recht. Umso ärgerlicher ist es, wenn ein Fremder das Werk – ohne nachzufragen - für seine Zwecke nutzt. Um das zu verhindern, ist die Urheberschaft in Deutschland geschützt.
Das Urheberrecht schützt den Produzenten und sein Werk. Doch in Zeiten des Mitmachwebs ist viel möglich und das Gesetz kompliziert. Längst nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch legal. Ein Überblick über die Möglichkeiten und Grenzen.

In Zeiten des Web-2.0 ist es für viele User technisch möglich geworden, eigene Inhalte zu produzieren und ins Netz zu stellen. Verstöße gegen das Urheberrecht passieren dabei schnell und meistens unbeabsichtigt. Den Reisebericht im eigenen Blog mit einem schicken Foto aus dem Reisekatalog aufwerten – das geht nicht. Das Partyvideo mit einem angesagten Chartstürmer unterlegen und bei Youtube einstellen – geht auch nicht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob jemand finanzielle Interessen verfolgt oder nicht. Mit einer simplen Faustregel lassen sich alle Fehler in Sachen Urheberrecht vermeiden: wer fremde Werke verwenden will, sollte einfach den Urheber selbst fragen.

 

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