Beihilfe zum illegalen Aufenthalt: Geldstrafe
Geschrieben von jnwwebmaster am December 06 2008 07:39:17

Geldstrafe für Pfarrer Keunecke

2.000 Euro wegen des Vorwurfs der "Beihilfe zum illegalen Aufenthalt"

VON JOBST LÜDEKING

 
Prozess vor dem Strafrichter (FOTO: KIEL-STEINKAMP)
Herford. Die Bänke im Saal 309 des Amtsgerichts sind gefüllt, sieben der mehr als 60 Unterstützer von Pfarrer Berthold Keunecke haben sogar in der zweiten Reihe der Anklagebank Platz genommen. Andere, wie Keuneckes Ehefrau, sitzen im Gang auf dem Boden. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt wirft die Anklage dem 46-Jährigen vor.

"Berthold Keunecke und ich sind im Arbeitskreis des Kirchenkreises gegen Gewalt. Er ist mein Nachfolger an der Christuskirche. Ich will einfach wissen, wie mit einem Menschen wie ihm umgegangen wird", sagt Pfarrer Siegbert Kaleschke, der wie Winfrid Eisenberg, Ex-Chef der Kinderklinik und Vorsitzender des Kinderschutzbundes gekommen ist, um seine "Solidarität zu zeigen".


Es sind zwei Welten, die sich im Gerichtssaal treffen: Keunecke ist überzeugter Pazifist, Christ und sieht seine Hilfe für die kurdische Familie durch das "Menschenrecht" und "sein Gewissen" gedeckt. So wie viele seiner Mitstreiter, die Äußerungen im Saal teils mit Applaus kommentieren. "Ich denke an das Gleichnis vom barmherzigen Samariter", so der Pfarrer. "Ich halte es für normal, dass Menschen geholfen wird und fühle mich als Christ besonders dazu verpflichtet."
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Auf der anderen Seite sind da der Richter und die Staatsanwältin, für die die Vorgaben des Strafgesetzbuches und des Ausländerrechts bindend sind.

Nach der Befragung von fünf Zeugen, darunter die Polizisten, mit denen der Angeklagte – wie berichtet – bei der Anti-Neonazi-Demo aneinander geraten war, wird der Widerstandsvorwurf fallen gelassen. Zwei Mal sollte Keunecke, der neben einem Polizeiwagen herlief, diesen zu Vollbremsungen gezwungen haben. Die Polizisten erklärten, die Autos seien 30 Kilometer pro Stunde schnell gewesen. Sebastian Nickel, Anwalt des Pfarrers, brachte das zur Frage nach den Naturgesetzen: "Wie kann ein Pfarrer zu Fuß einen 30 Stundenkilometer schnellen Polizeiwagen überholen?"

Dafür blieb es beim ersten Anklagevorwurf: Beihilfe zu illegalem Aufenthalt. Keunecke hatte über drei Monate eine kurdische Mutter und deren Töchter mit Beratung, Geld und Wohnraum unterstützt. Ihre Asylanträge waren abgelehnt worden. Sie wurden zur Ausweisung gesucht.

Der Richter deutete zwischenzeitlich an, das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Zahlung von 800 Euro einstellen zu können. Diesen einfachen Weg lehnte Keunecke wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" ab. Er sehe keine geringe Schuld.

Unabhängig von der christlichen Motivation, so die Staatsanwältin, gelte auch für Keunecke das Recht: "Auch Sie haben Entscheidungen zu akzeptieren, wenn es um den Aufenthalt geht." Es könne kein gesondertes Recht für kirchliche Amtsträger geben. Nickel hingegen erklärte, dass es nicht zu einer Verurteilung kommen dürfe: "Nächstenliebe kann nicht strafbar sein", sagte er und berief sich unter anderem auf frühere Urteile höherer Instanzen: So sei Hilfe straffrei, wenn die Person auf jeden Fall in Deutschland bleiben wolle.

Dieser Meinung schloss sich der Richter nicht an. Er sah sehr wohl eine Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. Auch wenn Gewissensgründe geltend gemacht würden, müsse in einem solchen Fall das Strafgesetz angewendet werden. Das Urteil, das von den Unterstützern noch während der Verkündung mit Pfui-Rufen kommentiert wurde, ist noch nicht rechtskräftig. Anwalt Nickel kündigte Rechtsmittel an.