Berliner Infodienst Migration vom 05.07.2007
Geschrieben von jnwwebmaster am July 06 2007 06:05:27

BIM 36/2007 - Berliner Infodienst Migration vom 05.07.2007

 


 

1. Zuwanderungsgesetz im Bundesrat (I): PRO ASYL gegen „Mogelpackung“

2. Zuwanderungsgesetz im Bundesrat (II): TGD und RTS fordern Ablehnung

3. STERN-Umfrage: Mehrheit gegen Zuzug hochqualifizierter Ausländer

4. Integration (I): Gipfel ohne Migranten?

5. Integration (II): Gipfel ohne Migranten - ein taz-Kommentar

6. Integration (III): Zukünftige Azubis - die Hälfte hat Migrationshintergrund

7. Integration (IV): Viele Studenten aus Zuwandererfamilien scheitern an Unis

8. Integration (V): Sprachkurs von Steuern nicht absetzbar

9. Integration (VI): Auch eine Baskenmütze ist ein Kopftuch

10. Antidiskriminierung: EU-Kommission führt Online-Anhörung durch

11. Berlin: Integrationskonzept 2007 jetzt auch als Langfassung im Internet

12. Hildesheim: Antidiskriminierungstour „alle anders - alle gleich“ am 7. Juli

13. Prenzlauer Berg: Afrika-Festival am 7. Juli

14. Was anderswo ganz anders ist: Wie man sich in Ägypten gegenübersitzt

15. Flucht aus Afrika (I): Im Juni 210 Flüchtlinge vor Sizilien ertrunken

16. Flucht aus Afrika (II): In letzten 10 Jahren starben 10.000 im Mittelmeer

17. Frankreich: Einwanderungsrecht wird verschärft

18. Türkei: Mordfall Hrant Dink und die Rechtsextremen im Staatsapparat

19. Zeitschrift „nah & fern“: aktuelle Ausgabe zum Thema Chancengleichheit

20. Buch-Tipp: Mit Hungerstreiks und Kirchenbesetzungen zur Legalität

21. Radio-Tipp: Milliardenmarkt - die Rücküberweisungen der Migranten

22. TV-Tipps

23. BIM zitiert - heute ein Zitat von Wolf-Dietrich Bukow

 


 

1. Zuwanderungsgesetz im Bundesrat (I): PRO ASYL gegen „Mogelpackung“

 

Morgen wird sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union befassen. Der in der Öffent-lichkeit eher als „Zuwanderungsänderungsgesetz“ bekannte Entwurf trägt das Stigma der Verfassungswidrigkeit. Dies haben in der parlamentarischen Debatte im Bundes-tag und in einer Reihe persönlicher Erklärungen auch viele Abgeordnete der Regie-rungskoalition erklärt. Dennoch wird der Bundesrat vermutlich den Weg freimachen für ein Gesetz, das Deutschland für Ausländer, zum Teil aber auch für Inländer, unat-traktiver, kälter und integrationsfeindlicher macht.

 

Nach Auffassung von PRO ASYL löst der Gesetzentwurf das Problem der langjährig in Deutschland Geduldeten nur zu einem kleinen Teil, verschärft aber gleichzeitig die ausländerrechtlichen Probleme vieler anderer Migranten und Flüchtlinge. Mehr als 60 SPD-Kritiker des Entwurfes hatten im Bundestag eine lange Mängelliste vorgetragen und ihre Zustimmung zum Gesetz auf einen einzigen Aspekt gestützt: Die Bleibe-rechtsregelung mache die Zustimmung aus humanitären Gründen letztendlich erfor-derlich. PRO ASYL hält dies nicht für überzeugend, denn selbst die im Gesetzentwurf enthaltene Bleiberechtsregelung wird aufgrund massiver Mängel nur eine Minderheit der Langzeitgeduldeten begünstigen.

 

Das Gesetz ist eine Mogelpackung. Unter dem Deckmantel der Umsetzung von elf EU-Richtlinien wurden die in ihnen enthaltenen Möglichkeiten nicht zugunsten der Betroffenen ausgeschöpft. Stattdessen wurden alle Optionsmöglichkeiten zur Ein-schränkung von Rechten genutzt, wie dies auch viele SPD-Abgeordnete in einer persönlichen Erklärung zur Bundestagsdebatte formuliert haben.

 

Mit einer auf einen Stichtag bezogenen Altfallregelung, die viele Ausschlusstatbe-stände enthält, wird das Dauerproblem der sogenannten Kettenduldungen nicht ge-löst. Deshalb steht die nächste Bleiberechtsdebatte zwangsläufig an. Dies haben auch Bundestagsabgeordnete in der Debatte illusionslos diagnostiziert.

 

Trotz sinkender Einbürgerungszahlen werden die Hürden für die Einbürgerung – ab-surderweise sogar für junge Menschen - erhöht. Abseits demonstrativer Integrations-gipfelei verspielt man Deutschlands integrative Zukunft.

 

Den Opfern von Zwangsverheiratungen gilt das Mitgefühl der Regierungskoalition, ausländerrechtlich allerdings folgenlos. Wenn sich die Betroffenen der Zwangsehe entziehen wollen, sieht das Gesetz nicht die notwendige verbesserte Möglichkeit ei-ner Rückkehr der in das Ausland verbrachten Opfer nach Deutschland vor.

 

Die türkischen Medien haben zu Recht den antitürkischen Charakter des Gesetzent-wurfes kritisiert. Ganz besonders gilt dies für den Nachweis von Sprachkenntnissen nachziehender Ehegatten vor der Einreise. Dass die Bundesregierung bei Ländern wie den USA, Kanada, Israel und Japan darauf verzichtet, hat die Bundesregierung mit einem selbstbewussten Bekenntnis zur Diskriminierung begründet: „Die Privile-gierung ist dadurch gerechtfertigt, dass der Zuzug der Angehörigen dieser Staaten im besonderen migrationspolitischen Interesse Deutschlands liegt“ (BT-Drucksache 16/5498). Nach der Bundestagsdebatte titelte die türkische Zeitung Hürriyet die Über-schrift: „Schäm Dich SPD, was ist das für ein Gesetz?“.

 

SPD-Abgeordnete, die gegen das Gesetz gestimmt haben, haben dies auch begrün-det mit der Verschärfung des Familiennachzugs und der „eindeutigen Diskriminie-rung, die hinter dieser Regelung steht“ sowie daraus herrührenden Zweifeln an der Verfassungskonformität. Der Frankfurter SPD-Abgeordnete Gregor Amann, der den Gesetzentwurf für „klar verfassungswidrig“ hält, hat darauf hingewiesen, dass es vie-le der 2,3 Millionen binationalen Ehen in Deutschland nach den neuen Vorschriften nicht geben würde.

 

Geradezu gespensterhaft wirkt vor dem Hintergrund dieser neuerlichen Verschär-fungsrunde im deutschen Ausländerrecht die Debatte darüber, wie Deutschland für Hochqualifizierte aus dem Ausland attraktiver werden kann. Zur Attraktivität eines Landes gehört eine Offenheit, die sich abseits ritualisierter Integrationsdebatten in Rechtssicherheit für (potentielle) Migrantinnen und Migranten niederschlägt. Deutschland befindet sich hierzu auf Gegenkurs.

 

aus: Pressemitteilung von PRO ASYL vom 05.07.2007

 

2. Zuwanderungsgesetz im Bundesrat (II): TGD und RTS fordern Ablehnung

 

Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) und der Rat Türkeistämmiger Staats-bürger (RTS) appellierten in einem gemeinsamen Brief an die Bundesländer und den Bundesrat, am Freitag, den 6.7.2007 dem Zuwanderungsverschärfungsgesetz nicht zuzustimmen. Um die fatalen Folgen des Gesetzes, das eindeutig diskriminierende und verfassungswidrige Regelungen beinhaltet, abzuwenden, sollte der Bundesrat als ersten Schritt den Vermittlungsausschuss des Bundesrates anrufen. Dies em-pfehlen auch der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss des Bun-desrates.

 

Die Verbände erklärten: „Um den Integrationsprozess nicht zu gefährden, benötigen wir einen Signal aus der Politik. Wir wollen nicht als Statisten im Integrationsprozess beteiligt sein. Wenn die Bundesregierung die Integration ernst meint, dann darf die-ses Gesetz nicht Wirklichkeit werden.“ Die Verbände sind einer Meinung, dass durch dieses Gesetz besonders die türken- und türkeifeindliche Stimmung weiter geschürt wird, die das harmonische Zusammenleben der Menschen in Deutschland erschwert. „Dies kann weder in unserem Sinne noch im Sinne der Mehrheitsgesellschaft sein. Dies können und werden wir nicht akzeptieren.“

 

aus: Gemeinsame Presseerklärung von TGD und RTS vom 04.07.2007

 

3. STERN-Umfrage: Mehrheit gegen Zuzug hochqualifizierter Ausländer

(ots) Eine knappe Mehrheit der Deutschen (52 Prozent) spricht sich gegen eine ver-einfachte Zuwanderung von hochqualifizierten Fachkräften aus dem Ausland aus. 44 Prozent sind dafür. Das ergibt eine repräsentative Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag des Hamburger Magazins STERN.

Am größten ist die Ablehnung erleichterter Zuwanderung, wie sie vorige Woche Bun-desbildungsministerin Annette Schavan vorgeschlagen hat, in der Arbeiterschaft. 70 Prozent der befragten Arbeiter lehnen die Pläne ab.

(Datenbasis: 1001 repräsentativ ausgewählte Bundesbürger am 28/29.06.2007. Sta-tistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte, Quelle: Forsa.

aus: presseportal vom 04.07.2007, Link: www.presseportal.de/story.htx?nr=1011242

 

4. Integration (I): Gipfel ohne Migranten?

 

Es hätte noch einmal ein so schönes Bild werden können: Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre Integrationsbeauftragte Maria Böhmer umringt von freundlich lä-chelnden MigrantInnen. Doch aus dem Foto, das Verständnis und Übereinstimmung suggerieren soll, dürfte nichts werden. Die großen Verbände der türkischstämmigen Einwanderer erwägen, aus dem Integrationsgipfel der Bundesregierung auszustei-gen.

 

"Wir diskutieren ernsthaft, ob eine Teilnahme noch Sinn macht", sagte Kenan Kolat, der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) der taz. "Wir den-ken über den Ausstieg nach", sagte auch Bekir Alboga, der Dialogbeauftragte der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (Ditib). Ditib, die eng mit dem türkischen Staat verbandelt ist, ist mit 870 Moscheevereinen der größte Dachver-band der Muslime in Deutschland. Die TGD ist die größte nichtreligiöse Organisation der türkischen Einwanderer hierzulande.

 

Hintergrund des Konflikts ist die Verschärfung des Zuwanderungsgesetzes, die der Bundestag vor drei Wochen mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet hat. "Diese Verschärfung steht im krassen Gegensatz zu den Zielen des Integration-gipfels", sagte Kolat. "Sie schürt die Vorurteile gegenüber den Türken in Deutschland und der Türkei." Anzeige

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Durch die Gesetzesreform werden unter anderem der Nachzug von Ehepartnern und die Einbürgerung von Jugendlichen erschwert. "Jede Reform des Zuwanderungsgesetzes ist zuungunsten der Türken ausgefallen", sagte auch Albo-ga. Das sei schon bei der doppelten Staatsbürgerschaft so gewesen und jetzt auch beim Familiennachzug und der Einbürgerung.

 

Der Integrationsgipfel, zu dem Merkel im vergangenen Sommer erstmals Migranten, Bundesminister, Vertreter von Ländern, Kommunen, Verbänden und der Wissen-schaft ins Kanzleramt lud, tagt am Donnerstag kommender Woche zum zweiten Mal. Dort will die Kanzlerin den nationalen Integrationsplan vorstellen, der Grundlage für die künftige Politik sein soll. Gegen den Gipfel haben die türkischen Verbände nichts. Ganz im Gegenteil. Kolat wertet es als Erfolg, daß die Bundesregierung "auf gleicher Augenhöhe" mit den Vertretern der Migranten spricht, und lobt die sachliche Diskus-sion in den Arbeitsgruppen. Auch Alboga betont, er wolle die Tür nicht zuschlagen. "Eigentlich war das ein guter Beginn." Die Integrationsbeauftragte der Bundesregie-rung äußerte sich gestern nur sehr knapp zu den Überlegungen der Deutschtürken. "Wir sind im Gespräch", ließ Böhmer der taz ausrichten. Ganz überraschend kommt der Protest der türkischen Verbände nicht. Bereits im März haben sich Kolat und Al-boga in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin gewandt. Darin fordern sie Mer-kel auf, "ihre Richtlinienkompetenz zu nutzen, damit nicht im Windschatten des Inte-grationsgipfels ausländerrechtliche Verschärfungen durchgesetzt werden". Unter-schrieben haben den Brief VertreterInnen von 21 Migrantenorganisationen - fast alle, die am Integrationsgipfel beteiligt sind. Mit möglichst vielen von ihnen wollen Ditib und die TGD nun das weitere Vorgehen beraten. Die Entscheidung soll am Wochen-ende fallen.

 

aus: taz vom 04.07.2007

Link: www.taz.de/index.php?id=politik&art=1482&id=442&cHash=671143ecf1

 

5. Integration (II): Gipfel ohne Migranten - ein taz-Kommentar

 

Das war schon eine Riesensache, die sich die Integrationspolitiker der CDU ausge-dacht hatten: Vor bald einem Jahr lud die Bundesregierung Verbände und Vertreter aus der Einwanderercommunity zu einem Gespräch ein, das sie vollmundig "Gipfel" nannte. Immerhin war es das erste Treffen dieser Art, weshalb Kanzlerin Merkel von einem "fast historischen Ereignis" sprach. Wie recht sie mit dem Wörtchen "fast" ha-ben sollte, zeigte sich gestern, als wichtige Verbände drohten, ihre Mitarbeit aufzu-kündigen.

 

Kritik hatte es von Anfang an gegeben, etwa daran, dass nicht einmal ein Drittel der Teilnehmer Migranten waren. Oder dass islamische Verbände gar nicht eingeladen waren, selbst wenn sie später zu einem eigenen "Islamgipfel" kommen durften. Trotz-dem äußerten sich die meisten Teilnehmer nach dem ersten Treffen am 14. Juli 2006 milde zufrieden. Seine Befürchtung, dass einmal mehr von "Fordern statt vom För-dern" geredet würde, habe sich nicht bestätigt, hob damals der Vorsitzende der Tür-kischen Gemeinde Deutschlands (TGD), Kenan Kolat, in der taz lobend hervor. Dass die große Koalition gleichzeitig an einer gravierenden Verschärfung des Zuwande-rungsrechts arbeitete, überschattete diesen positiven Beginn allerdings schon wenig später.

 

Während die Teilnehmer des Integrationsgipfels in sechs Arbeitsgruppen an der Ent-wicklung eines "Nationalen Integrationsplanes" arbeiteten, verstärkten insbesondere die Verbände der türkischstämmigen Einwanderer ihre Proteste gegen die geplanten Gesetzesänderungen. Nun haben sie Konsequenzen aus der Unnachgiebigkeit der Regierung gezogen.

 

Am Donnerstag nächster Woche will die Regierung ihren "Nationalen Integrations-plan" präsentieren. Inwieweit dieser den Erwartungen der Migrantenvertreter gerecht werden wird, bleibt abzuwarten. Anders als in den jüngsten politischen Beschlüssen der Bundesregierung wird in den Vorschlägen der Arbeitsgruppen durchaus noch auf Fördern statt nur auf Fordern gesetzt. Mit dem "Nationalen Integrationsplan" wollte Merkel "die Integrationspolitik in Deutschland auf eine neue Grundlage" stellen. Eine gute Grundlage ist das nicht.

 

aus: taz vom 04.07.2007 (von Alke Wierth)

Link: www.taz.de/index.php?id=deutschland&art=1485&id=442&cHash=2aafeeee8b

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6. Integration (III): Zukünftige Azubis - die Hälfte hat Migrationshintergrund

 

“Schon heute ist die Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund einer der Arbeitsschwerpunkte der Bundesagentur für Arbeit (BA) im SGB II” so Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der BA. Kein Wunder, denn die Zeit spielt gegen die BA – und die demographische Entwicklung schlägt in den kommenden Jahren voll zu: Zurzeit sind 22 Prozent aller Schulabgänger ohne formalen Abschluss Jugendli-che mit Migrationshintergrund. 60 Prozent der Jugendlichen im SGB II haben keine Berufsausbildung - Zahlen, die absolut alarmieren.

 

Die Fachtagung der BA sucht in Zusammenarbeit mit den Kommunen, Bildungsträ-gern und ausländischen Verbänden nach Lösungsansätzen. In den Diskussionen wird klar, dass es an einer grundsätzlichen bundesweiten Strategie fehlt, wie man mit dem Problem umgeht. Gerade die Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Organi-sationen müssen stärker im Fokus stehen.Darüber hinaus wurde deutlich, dass Sprachförderung sehr wichtig ist, allerdings sollte sie auch mit einer beruflichen För-derung verbunden werden. Gerade hier sieht Heinrich Alt ein großes Problem: “Die Sprachkurse sollten noch interessanter gestaltet werden und sich stärker an der Er-lebniswelt und den Bedürfnissen der Menschen mit Migrationshintergrund orientie-ren.” Ebenfalls wichtig ist, dass die unterschiedlichen Institutionen vor Ort zusam-menarbeiten. Es sollen Netzwerke entstehen, um die Jugendlichen in Ausbildung zu bringen und sie so besser in die Gesellschaft zu integrieren.

 

Doch müssen nicht nur institutionelle Verbesserungen erreicht werden, sondern auch im Verständnis der Mehrheitsgesellschaft und der Migranten. Es geht um einen Wechsel weg von der Defizitorientierung hin zur Stärkenorientierung im Umgang mit Migranten. Die ausbildenden Betriebe sollten bei einem Azubi mit Migrationshinter-grund nicht nach den möglichen Problemen fragen, sondern danach, welche Stärken hat dieser Mensch und wie kann ich die optimal für mein Unternehmen nutzen. Dabei wurden Beispiele aus dem Speditionsgewerbe und dem medizinischen Bereich ge-nannt. Bis zum späten Abend wird noch in drei Arbeitsgruppen nach konkreten Lö-sungsmustern gesucht, damit es vorwärts geht auf dem Weg weiter zu einer besse-

ren Integration von Menschen mit Migrationshintergrund.

 

aus: Der Sozialticker vom 04.07.2007, Link: www.sozialticker.com/in-zukunft-werden-bis-zu-50-prozent-aller-azubis-einen-migrationshintergrund-haben_20070704.html

 

7. Integration (IV): Viele Studenten aus Zuwandererfamilien scheitern an Unis

 

(ots) Studenten mit Migrationshintergrund scheitern überdurchschnittlich häufig in deutschen Hochschulen, berichtet die ZEIT auf der Basis von bislang unveröffentlich-ten Daten des Hochschul-Informations-Systems (HIS). So haben im Jahre 2000 rund

9800 so genannter Bildungsinländer (ausländische Studenten mit deutschem Abitur) ein Studium aufgenommen. Die Absolventenzahl fünf Jahre später lag jedoch nur bei 5400 Studenten. Daraus ergibt sich eine Schwundquote von 45 Prozent - die Abbre-cherquote bei deutschen Studenten ist um die Hälfte niedriger.

 

Studenten aus Zuwandererfamilien haben an Hochschulen größere Probleme mit der Organisation des Studiums als ihre deutschen Kommilitonen. Bis ins Studium mache es sich bemerkbar, wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist, klagen Professoren. Während die Hochschulen für Ausländer, die extra zum Studium nach Deutschland

kommen, Hilfen anbieten, gibt es für Studenten aus Einwandererfamilien keine Unter-stützung. "Die fallen zwischen alle  Stühle", sagt Christian Bode, Generalsekretär des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD).

 

aus: presseportal vom 04.07.2007, Link: www.presseportal.de/story.htx?nr=1011870

 

8. Integration (V): Sprachkurs von Steuern nicht absetzbar

 

Ausländer, die ihre Deutschkenntnisse aufbessern wollen, können die Kosten für den Sprachkurs nicht von der Steuer absetzen. Die Ausgaben sind der allgemeinen Le-bensführung zuzurechnen, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs in München. Auch wenn Deutschkenntnisse im Berufsleben hilf-reich seien, stehe der private Nutzen insgesamt im Vordergrund. Im Streitfall hatte eine Frau aus Thailand Intensivkurse "Deutsch als Fremdsprache" belegt und die Kosten von mehr als 700 Euro geltend machen wollen.

 

aus: Berliner Morgenpost vom 05.07.2007

Link: www.morgenpost.de/content/2007/07/05/politik/908956.html

 

9. Integration (VI): Auch eine Baskenmütze ist ein Kopftuch

 

Die Baskenmütze war bisher nicht eben als Ausdruck des Islam bekannt. Nach dem Urteil eines deutschen Gerichts, das über den Fall einer muslimischen Lehrerin zu entscheiden hatte, die statt des Kopftuchs eine rosa Mütze trug, kann diese jedoch auch als religiöses Symbol gelten – und damit verboten werden.

 

Spätestens seitdem Mustafa Kemal 1923 in der Türkei das Kopftuch in öffentlichen Einrichtungen verbot, ist ein heftiger Streit um dieses Stück Stoff entbrannt. Als 1978 Ayatollah Khomeini es im Iran zur Pflicht erklärte, wurde das Tragen des Tuchs end-gültig zum Symbol im Konflikt zwischen dem Islam und dem Westen. Seit einigen Jahren entzweit der Textilfetzen nun auch Europa. Mehrere Staaten haben Lehrerin-nen das Kopftuch verboten, mit der Begründung es widerspreche der weltanschauli-chen Neutralität der Schule.

 

Galt das Verbot in Deutschland bisher allein für Tücher, hat ein Düsseldorfer Arbeits-gericht in einem beispiellosen Urteil nun bestimmt: Auch die Baskenmütze ist ein Kopftuch. Daher muss eine Düsseldorfer Lehrerin, die nach einer Abmahnung der Schulverwaltung im Herbst 2006 ihr Kopftuch gegen eine Baskenmütze getauscht hatte, diese nun ebenfalls ablegen. Die Begründung: Auch die rosafarbene Kopfbe-deckung der Lehrerin müsse „wie ein religiöses Symbol wirken“.

 

Einerseits erscheint das Urteil des Gerichts nur folgerichtig. Schließlich hatte die So-zialpädagogin selbst bekannt, die Mütze aus religiösen Gründen zu tragen. Anderer-seits muss man sich aber fragen, wohin dies noch führen soll. Wenn schließlich allein die persönliche Motivation über den Symbolwert eines Kleidungsstücks entscheidet, müsste man Lehrerinnen dann nicht auch das Tragen langer Mäntel und weiter Ho-sen verbieten? Immerhin gehören diese ähnlich wie das Kopftuch zur Kleidung vieler Musliminnen.

 

Ob man in dem Gerichtsurteil nun einen Eingriff in die persönliche Freiheit sieht oder nicht, klar ist auf jeden Fall, dass das Urteil weitere Unklarheit schafft. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2003, Lehrerinnen das Tragen des Kopftuchs verboten hatte, haben viele Länder eigene Gesetze dazu erlassen. Mehrere muslimische Leh-rerinnen und Verbände haben dagegen geklagt, da sie darin eine Ungleichbehand-lung der Muslime sahen - und mal Recht bekommen mal nicht. So hat eine Lehrerin aus Bad Cannstatt, die seit ihrem Übertritt zum Islam 1985 ein eng geschlungenes Tuch um die Haare trägt und gegen das Verbot in Baden-Württemberg geklagt hat, Recht erhalten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart erklärte in seinem Urteil vom Juli 2006, dass es dem Gleichheitsgebot widerspreche, Musliminnen das Kopftuch zu verbieten, solange Nonnen an staatlichen Schulen ihren Ordenshabit tragen dürfen, wie dies an einer Schule im Schwarzwald der Fall ist.

 

Als ein islamischer Verband daraufhin gegen das Kopftuchverbot in Bayern klagte, wies das Bayerische Verfassungsgericht die Klage zurück. In der bemerkenswerten Begründung vom Januar 2007 hieß es, die Nonnentracht stehe in der „christlich-abendländischen Tradition des Landes“. Das Kopftuch hingegen könne als Ausdruck einer Haltung verstanden werden, die „mit den Grundwerten und Bildungszielen der bayerischen Verfassung nicht vereinbar sei“. Das Gericht empfahl Musliminnen je-doch, einfach einen Hut zu tragen.


Dies ist nun, zumindest in Nordrhein-Westfalen, auch verboten. Bevor nun Gerichte demnächst anfangen, auch besonders breite Haarreifen als Ausdruck einer verfas-sungsfeindlichen Gesinnung zu verbieten, sollte man überlegen, warum es hier ei-gentlich geht. Letztlich wurde das Kopftuch verboten, weil es als Symbol der Unter-drückung der Frau und als Ausdruck einer konservativen Auslegung des Islam galt. Es ging die Befürchtung, Kopftuchträgerinnen könnten diese Auslegung in die Schule tragen. Nun ist allerdings unwahrscheinlich, dass muslimische Lehrerinnen glühende Anhängerinnen des Islamismus sind. Die Arbeit als Lehrerin entspricht keineswegs dem traditionell-islamischen Frauenbild, sondern setzt vielmehr den Willen zur Inte-gration voraus. Wie die Pädagogin aus Düsseldorf, die mit der Baskenmütze ver-suchte, ihren islamischen Glauben und ihre westliche Umwelt unter einen Hut zu bringen, sind muslimische Lehrerinnen meist weniger die Speerspitze des Islamis-mus als ein Beispiel für gelungene Integration. Ein gewisses Entgegenkommen sei-tens der Gerichte wäre daher sinnvoll.

 

aus: cafébabel.com vom 01.07.2007, Link: http://islamineuropa.cafebabel.com/de/ post/2007/07/01/Auch-eine-Baskenmutze-ist-ein-Kopftuch2

 

10. Antidiskriminierung: EU-Kommission führt Online-Anhörung durch

 

Die EU-Kommission hat eine Online-Anhörung zur Bekämpfung von Diskriminierung in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene eingeleitet. Noch bis zum 15. Oktober kön-nen sich interessierte Privatpersonen und Unternehmen zum Thema äußern. Die Er-gebnisse der Konsultation sollen der EU-Kommission helfen, Maßnahmen zu planen, mit denen sie auf anderen Gebieten als dem Arbeitsmarkt gegen Diskriminierungen vorgehen kann. Parallel zu der Konsultation kommt das "Europäische Jahr der Chan-cengleichheit für alle" in Gang.

 

„Wir möchten von möglichst vielen Menschen wissen, wie sie sich wirkungsvolle Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen beispielsweise im Gesundheits-, Bildungs- oder Wohnungswesen vorstellen", sagte der für Chancengleichheit zu-ständige EU-Kommissar Vladimír Špidla. Er betonte, die EU verfüge im weltweiten Vergleich über besonders weit reichende Rechtsvorschriften zur Diskriminierungsbe-kämpfung. Man wolle aber sicher gehen, "dass der Schutz vor Diskriminierungen ge-rade dort greift, wo er besonders gebraucht wird".

 

Laut einer Studie von 2006 gibt es in allen EU-Staaten Rechtsvorschriften, die über die Anforderungen der Richtlinie zur Bekämpfung von Rassendiskriminierung und der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf hinausgehen. In Rege-lungsgehalt und Geltungsbereich sind diese Vorschriften aber sehr unterschiedlich. Guter Schutz ist zumeist gegen Diskriminierung aus Gründen der Religion oder des Geschlechts gewährt. Das Verbot von Diskriminierungen aus Gründen der sexuellen Ausrichtung, einer Behinderung oder des Alters dagegen erstreckt sich häufig nur auf den Bereich Beschäftigung.

 

Nach einer Eurobarometer-Erhebung vom Januar 2007 glauben 64 Prozent der Eu-ropäer, dass in ihrem Land Diskriminierungen weit verbreitet sind, und 51 Prozent fin-den, dass zu wenig dagegen unternommen wird.

 

Link zur Online-Anhörung: http://ec.europa.eu/yourvoice/consultations/index_de.htm

Link zur Studie über nationale Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen:  http://ec.europa.eu/employment_social/fundamental_rights/public/pubst_de.htm#stud

Weitere Hinweise zur Diskriminierungsbekämpfung auf EU-Ebene gibt es unter: http://ec.europa.eu/employment_social/fundamental_rights/index.htm

 

aus: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 04.07.2007

Link: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/index_7191_de.htm

11. Berlin: Integrationskonzept 2007 jetzt auch als Langfassung im Internet


Das neue Integrationskonzept des Berliner Senats ist ab jetzt in seiner Langfassung auch online unter
www.berlin.de/lb/intmig/publikationen/berichte/index.html abrufbar. Der Berliner Senat hatte das Integrationskonzept 2007 "Vielfalt fördern – Zusammen-halt stärken" Anfang Juni auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Sozia-les Dr. Heidi Knake-Wer-ner Integrationspolitik für Berlin" beraten und es nun nach Zustimmung im Rat der Bürgermeister beschlossen.

 

Die Vorlage beinhaltet die weiterentwickelte Vorstellung von Integrationspolitik als Gesellschaftspolitik in der Einwanderungsgesellschaft Berlins. Ihr Leitmotiv für Inte-grationspolitik "Zusammenhalt stärken - Vielfalt fördern" wird weiter umgesetzt. Auf dem 1. Berliner Integrationsgipfel vor wenigen Tagen haben Vertreter/innen des Ber-liner Senates und von Migrantenorganisationen bereits über die verschiedenen As-pekte einer modernen Integrationspolitik diskutiert.

Mit dem Integrationskonzept 2007 legt der Senat Vorstellungen vor, die sich an klar definierten Zielen orientieren und überprüfbar sind. Zum einen werden 45 Leitprojek-te benannt, die im Laufe dieser Legislaturperiode in Angriff genommen werden sol-len. Zum anderen wird mit dem Integrationskonzept erstmals ein Indikatorensystem festgelegt, mit dem der Prozess der Integration evaluiert und kritisch begleitet werden kann. Dieses ist bisher einzigartig für ein Bundesland. Mit dem Integrationskonzept 2007 steht Berlin an der Spitze eines Trends, der seit einiger Zeit in Deutschland und der EU erkennbar ist. Außerdem bezieht das Berliner Konzept als bundesweit einzi-ges Flüchtlinge in die Integrationsbemühungen mit ein.

"Mit Hilfe des Integrationsmonitorings können wir mehr Wissen über Stand und Ent-wicklung der Integration in Berlin erlangen. Das führt zu besseren und zielgenaueren Programmen und Maßnahmen. Unsere Politik wird dadurch transparenter und unse-re Entscheidungen nachvollziehbarer", betont Integrationssenatorin Knake-Werner.

 

aus: Pressemeldungen des Landes Berlin vom 03.07.2007

 

12. Hildesheim: Antidiskriminierungstour „alle anders - alle gleich“ am 7. Juli

 

Noch bis zum 20. Juli 2007 wird die Jugendkampagne „alle anders – alle gleich“ auf Tournee gehen und eine vielfältige, diskriminierungsfreie Spur quer durch Deutsch-land ziehen. Mit an Bord: ein umfangreiches Programm mit Ausstellungen, Work-shops, einem Wahrnehmungsparcours, Filmen und jeder Menge Hintergrundmaterial rings um das Thema Diskriminierung. Die verschiedenen Diskriminierungsmerkmale (Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung, Weltanschauung, Behinderung u.a.) sollen dabei auf interaktive Art und Weise erfahren werden. Ziel ist es, Jugendliche über die Themen der Kampagne, des Europäischen Jahres der Chancengleichheit und über die Inhalte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu informieren. Betroffenen Jugendlichen soll darüber hinaus eine Beratungsmöglichkeit angeboten werden. Das Programm wird von lokalen Partnern mit Musik, Straßentheater etc. ergänzt. Die An-tidiskriminierungstour findet in Kooperation mit Landes- und Stadtjugendringen sowie weiteren Jugendinitiativen statt und wird vom Europäischen Jahr für hancengleichheit 2007 und vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend geför-dert.

 

Nächste Station ist Kassel am 08.07.2007, Infos unter: ww.jugendkampagne.de

 

13. Prenzlauer Berg: Afrika-Festival am 7. Juli

 

(BIM) Aus Anlass des Jahrestages der Unabhängigkeit von Ruanda und Burundi lädt der deutsch-ruandische Kulturverein Akagera-Rhein e.V. für kommenden Samstag, 07.07.2007, 18.00 Uhr zu einem Afrika-Festival ein. Dieses findet statt im Franz-Club in der Kultur Brauerei, Schönhauser Allee 36 in Berlin-Prenzlauer Berg.

 

Auf die Gäste wartet ein umfangreiches Informations- und Kulturprogramm, das durch ein Büffet mit afrikanischen Köstlichkeiten abgerundet wird.

 

Weitere Informationen gibt es über den Vorsitzenden von Akagera-Rhein e.V., Dr. Jean Paul Rwasamanzi, E-Mail: vorstand@akagera-rhein.de

 

14. Was anderswo ganz anders ist: Wie man sich in Ägypten gegenübersitzt

Die Beine übereinanderzuschlagen gilt in Ägypten - und nicht nur dort - als sehr un-höflich, und zwar dann, wenn die Schuhsohle in die Richtung des Gesichts eines an-deren zeigt. Denn alles, was den Boden berührt und daher "dreckig" ist, sollte nicht in das Gesicht eines anderen gehalten werden, weder die Schuhsohle noch der Fuß. Wenn Knie auf Knie liegt, ist das in Ordnung, denn dann ist der Fuß zum Boden ge-richtet. Aber man sollte nicht den Knöchel auf das Knie legen, denn dann muss ei-nem der andere auf die Sohle schauen. Wenn man allerdings vor einer Wand sitzt, ist diese Körperhaltung kein Problem. Breitbeiniges Sitzen und das Ausstrecken der Füße zu einem anderen hin ist selbst im familiären Kreis nicht gern gesehen. Man weist sich auch darauf hin, je nachdem, wie gut man sich kennt. In der Familie sagt man natürlich "Nimm den Fuß runter!" oder "Vorsicht, dein Fuß zeigt in die Richtung eines anderen." In der Öffentlichkeit – wenn man zum Beispiel als Tourist oder neu im Land ist – würde man aus Höflichkeit wahrscheinlich nicht darauf hingewiesen werden. Aber alle würden denken: "Na, der hat sich ja ganz schön hingefläzt." Das Sicherste ist: beide Füße auf dem Boden. Wenn man die Beine übereinanderschla-gen möchte, dann wirklich darauf achten, dass die Sohlen nach unten zeigen. Dann ist alles gut.

 

Der Autor, Aiman Abdallah, wurde 1965 in Bad Kreuznach geboren. Er ist Moderator der TV-Magazine Galileo und Galileo Mystery auf ProSieben und wohnt in Berlin. Als Kind lebte er drei Jahre in Ägypten.

 

aus: KULTURAUSTAUSCH III/2007

 

15. Interkultureller Kalender: Tanabata Matsuri - Shinto - Japan am 7. Juli

 

Tanabata (japanisch 七夕, wörtlich: siebenter Abend oder 棚機, deutsch Wega) wird jeden 7. Juli in Japan gefeiert; ursprünglich am fünften Tag des fünften Monats des Mondkalenders. An diesem Tag treffen sich die zwei Sterne Wega nd Altair  (Stern-bild Adler) am Himmel. Nach alter chinesischer Überlieferung (chinesisch 七夕, Qīxī) stellen diese Sterne ein Liebespaar dar, dass das ganze restliche Jahr über durch die Milchstraße getrennt ist.

 

Das Tanabata ist chinesischen Ursprungs und erinnert an einen Hirten und eine We-berin (niulang zhinü 牛郎织女), die getrennt an beide Ufer der Milchstraße verbannt wurden, weil ihre Liebe ihren Fleiß zu sehr beeinträchtigte. Die gängigste Variante der Geschichte lautet: Orihime, die Tochter des Himmelsgottes, war eine fleißige We-berin. Um ihr Abwechslung von der Arbeit zu geben, wurde sie von ihrem Vater mit dem Rinderhirten Hikoboshi verheiratet. Sie waren so verliebt, dass beide darüber ihre Arbeit vergaßen - die Rinder wurden krank und der Himmelsgott bekam keine neuen Kleider mehr. Darüber war er so erbost, dass er Hikoboshi auf die andere Sei-te des großen Flusses (die Milchstaße) verbannte. Weil sie aber vor Kummer immer noch nicht arbeiten konnten, dürfen sie sich einmal im Jahr treffen – an Tanabata. Hoffentlich regnet es an diesem Tag nicht, sonst ist der Fluss zu breit und zu tief und kann nicht überquert werden.

 

Am Abend vor dem 7. Juli werden Bambusbäume aufgestellt, an denen Zettel mit Wünschen aufgehängt werden, in der Hoffnung, dass sich diese dadurch erfüllen würden.

 

Der britische Japan-Kenner Basil Hall Chamberlain schreibt in seinem 1890 erschie-nenen „ABC der japanischen Kultur“: „Die Sterne werden in Japan weitaus weniger bewundert und besungen als in Europa. Die einzige erwähnenswerte Fabel, die etwas mit den Sternen zu tun hat, ist jene, auf der das Fest namens Tanabata be-ruht. Diese Fabel, die chinesischen Ursprungs ist, erzählt die Liebe eines Hirten und einer Weberin. Der Hirte ist ein Stern im Bilde der Aquila, die Weberin ist der Stern Wega. Sie wohnen an den entgegengesetzten Ufern des «Himmlischen Flusses» oder der Milchstraße und können nicht zusammenkommen, ausgenommen in der 7. Nacht des Mondes. Diese Nacht ist ihnen geheiligt; Papierstreifen mit poetischen Er-güssen zu ihren Ehren werden an Bambusrohren befestigt und an verschiedenen Or-ten aufgestellt. Nach einer Version der Legende wurde das Webermädchen so un-ausgesetzt damit beschäftigt, Gewänder für den Nachkömmling des Himmelskaisers Gott, in andern Worten - anzufertigen, daß ihr keine Zeit blieb. an den Schmuck der eigenen Person zu denken. Zuletzt indessen gab ihr Gott, der Mitleid mit ihrer Verlas-senheit hatte, den Hirten zur Ehe, der auf dem jenseitigen Ufer des Flusses wohnte. Von der Zeit an aber wurde die Frau in ihrer Arbeit nachlässig. Gott in seinem Zorn zwang sie hierauf, wieder über den Fluß zurückzukehren, und verbat gleichzeitig ih-rem Mann, sie mehr als einmal im Jahr zu besuchen. Eine andere Version stellt das Paar als Sterbliche dar, die im frühen Alter von fünfzehn und zwölf verheiratet wur-den und im Alter von hundertunddrei und neunundneunzig Jahren starben. Nach dem Tode flogen ihre Geister zum Himmel empor, wo die erhabene Gottheit täglich im Himmlischen Fluß badet. Kein Sterblicher darf ihn durch Berührung beflecken, ausgenommen am 7. Tag des 7. Mondes, da die Gottheit, anstatt zu baden, dem Absingen der buddhistischen Schriften lauscht.“

 

aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Tanabata

 

15. Flucht aus Afrika (I): Im Juni 210 Flüchtlinge vor Sizilien ertrunken

 

Allein vor der Südküste Siziliens sind nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR im Juni 210 Bootsflüchtlinge ertrunken oder verschwunden. In der Nacht zu gestern wurden vor den Kanarischen Inseln zwei tote Flüchtlinge geborgen, die bei der Überfahrt von Afrika gestorben waren, wie die spanischen Behörden mitteilten.

 

aus: Berliner Zeitung vom 05.07.2007, Link: www.berlinonline.de/berliner-zeitung /print/politik/667293.html?keywords=Sizilien

 

16. Flucht aus Afrika (II): In letzten 10 Jahren starben 10.000 im Mittelmeer

 

Mindestens 10.000 Flüchtlinge sind Fachleuten zufolge im vergangenen Jahrzehnt auf dem Seeweg nach Europa ums Leben gekommen. Bei einer Anhörung im Euro-pa-Parlament erklärten Experten, bis zu 120.000 illegale Einwanderer überquerten jedes Jahr das Mittelmeer. Allein im Juni seien in der Straße von Sizilien insgesamt 210 Menschen ertrunken oder als vermisst gemeldet worden, sagte Paolo Artini vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR.

Artini wies im EU-Innenausschuss auf offene rechtliche Fragen bei der Seenot-Ret-tung und eine mangelhafte Zusammenarbeit der EU-Staaten hin. Dies führe zu Fäl-len von unterlassener Hilfeleistung. Der UNHCR-Vertreter in Rom erinnerte an den Fall von 53 Afrikanern, die am 21. Mai von einem Flugzeug im Mittelmeer geortet worden waren: "Ihr Schicksal ist weiterhin unbekannt."

Der EVP-Abgeordnete Simon Busuttil aus Malta meinte, diese Tragödie habe sich in libyschen und nicht in maltesischen Gewässern abgespielt. Der Ausschussvorsitzen-de Jean-Marie Cavada von den Liberalen rief die EU-Staaten auf, ihre internationa-len Verpflichtungen zu Rettung Schiffbrüchiger zu erfüllen. Vertreter Zyperns, Spani-ens und Griechenlands forderten den Angaben zufolge ein "System der geteilten Verantwortung" in solchen Fällen.

"Weniger als ein Prozent der illegalen Einwanderer, die nach Spanien kommen, be-antragen Asyl - die meisten kommen aus wirtschaftlichen Gründen", sagte der spani-sche Diplomat Eugenio Burgos Nieto dem Ausschuss. Menouar Alem von der ma-rokkanischen EU-Vertretung in Brüssel betonte, dank einer engeren Zusammenarbeit mit Spanien sei die Zahl illegaler Ausreisen von Marokko nach Europa im vergange-nen Jahr um 60 Prozent zurückgegangen.

Seit die Wege von Marokko nach Spanien strenger kontrolliert wurden, wagten viele Migranten die gefährlichere Überfahrt von der afrikanischen Westküste auf die kana-rischen Inseln. Auf dem Mittelmeer verschieben sich die Fluchtwege ebenfalls. In die-sem Jahr kamen UNHCR-Fachmann Artini zufolge bisher 5200 Menschen illegal nach Italien - etwa 30 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum 2006. Zugleich habe sich die Zahl der Ankömmlinge auf Malta mit rund 700 vervierfacht, sagte Artini.

 

aus: DER TAGESSPIEGEL vom 04.07.2007

Link: www.tagesspiegel.de/politik/International-Fluechtlinge;art123,2332510

 

17. Frankreich: Einwanderungsrecht wird verschärft

 

Die Zuwanderungsregeln für Ausländer nach Frankreich sollen künftig weit strenger werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf mit dem Titel "Kontrolle der Immigrati-on und Integration" hat der französische Ministerrat genehmigt. Vorgesehen sind in dem Gesetzestext, der im September vom Parlament beschlossen werden soll, vor allem strengere Bestimmungen zur Familienzusammenführung. Der von Immigrati-ons- und Identitätsminister Brice Hortefeux (UMP) ausgearbeitete Gesetzentwurf soll die Immigrationsgesetze aus den Jahren 2003 und 2006 ergänzen, die vom damali-gen Innenminister und jetzigen Präsidenten Nicolas Sarkozy (UMP) erstellt worden waren.

 

Ausländer, die ihre Familienangehördigen oder Eheleute in Frankreich erreichen wol-len, müssen künftig bereits in ihrem Herkunftsland einen Sprachtest bestehen und in Bezug auf die "republikanischen Werte" geprüft werden. Im Bedarfsfall werden die Ausländer verpflichtet, vor ihrer Einreise nach Frankreich einen Sprach- oder Staats-bürgerkundekurs zu belegen.

 

Wenn die Immigrationskandidaten ein minderjähriges Kind haben, müssen sie einen "Empfangs- und Integrationsvertrag" unterzeichnen, in dem sie sich unter anderem auch verpflichten, ihren Sprössling regelmäßig zur Schule zu schicken. Sollte der Vertrag nicht respektiert werden, so kann die Verwaltung der Sozialgelder der Fami-lie einem Tutor anvertraut werden.

 

Bevor ein in Frankreich lebender Ausländer seine Frau und seine Kinder zu sich ho-len kann, muss er nach der neuen Regelung beweisen, dass er für deren Unterhalt aufkommen kann. Das dazu erforderliche Mindesteinkommen entspricht laut Gesetz 1,2 Mal dem gesetzlichen Mindestlohn. Durch die Bestimmungen soll längerfristig eine "ausgewählte Einwanderung" erreicht und die "erlittene Einwanderung" über-wunden werden, betonte Regierungssprecher Laurent Wauquiez.

 

Das neue Gesetz sieht auch vor, dass das Immigrationsministerium, das von Präsi-dent Sarkozy neu geschaffen wurde, künftig auch für Asylfragen zuständig ist. In die-sem Sinne wird es auch die Leitung des für Flüchtlinge zuständigen Amtes OFPRA übernehmen. Frankreich hat seit 2003 schon drei Mal per Gesetz das Einwande-rungsrecht verschärft: In der Zeit von Sarkozy als Innenminister wurden bei illegaler Einwanderung die Strafen gegen Schlepper verschärft und schon einmal der Famili-ennachzug erschwert. Ein weiteres Gesetz richtete sich gegen den Asylmissbrauch.

 

Premierminister Francois Fillon hatte vergangene Woche bereits betont, dass die Re-gelung der Zuwanderung unerlässlich sei, um die Integration der Ausländer zu för-dern. "Von fünf Ausländern in Frankreich haben nur zwei eine Arbeit", betonte Fillon und fügte hinzu: "Daher muss man die Einwanderung begrenzen." Gleichzeitig wolle er die Vergabe von Visa an qualifizierte Arbeitskräfte, die in Frankreich gebraucht werden, "radikal vereinfachen".

 

aus: Der Standard vom 05.07.2007, Link: http://derstandard.at/?url=/?id=2946398

 

18. Türkei: Mordfall Hrant Dink und die Rechtsextremen im Staatsapparat

 

Wir haben in diesem Verfahren nichts zu gewinnen und nichts zu verlieren. In diesem Prozess geht es um euch!" Das sagte Hosrof Dink, der Bruder des armenisch-türki-chen Journalisten Hrant Dink, der am 19. Januar in Istanbul ermordet wurde. Er sag-te es den Richtern der 14. Strafkammer, welche gerade in Istanbul den Prozess ge-gen die mutmaßlichen Mörder Hrant Dinks eröffnet haben. Hosrof Dink glaubt, dass die meist jungen Angeklagten, auch wenn sie Ausführung und Planung des Mordes zugegeben haben, nur das Werkzeug von Gruppen sind, deren Verbindungen tief in den Staat hineinreichen, und dass der Mord an seinem Bruder das Werk dieser Gruppen ist.

 

Dass Hosrof Dink mit dieser Meinung nicht allein steht, zeigt sich immer, wenn Fethi-ye Çetin, die Rechtsanwältin der Familie, zur Pressekonferenz einlädt und der Saal bis auf den letzten Platz besetzt ist. Es geht nicht allein um Besonderheiten des Mor-des an Hrant Dink, die schleppenden Ermittlungen und das bislang halbherzige Ver-fahren. Die Türkei ist von der Entdeckung rechter Terrorgruppen alarmiert, die Waf-fen bunkern, Anschläge durchführen und sich nach ihren eigenen Worten auf einen Bürgerkrieg einrichten.

 

Trotzdem haben die Richter und Staatsanwälte in Istanbul auf Hosrof Dinks Appell bisher nur lauwarm reagiert. Zwar klagt die Staatsanwaltschaft die mutmaßlichen Täter der "Bildung einer terroristischen Vereinigung" an und berücksichtigt damit deren rechtsradikale Orientierung. Doch die Beamten in Polizei und im Geheim-dienst, die einen der Hauptverdächtigen als Spitzel beschäftigt hatten und monate-lang vorher von den Mordplänen unterrichtet waren, bleiben ungeschoren. Erst auf Antrag von Rechtsanwältin Fethiye Çetin hat das Gericht sich jetzt entschlossen, alle Aufzeichnungen von Telefongesprächen der Angeklagten mit Geheimdienstleuten einzusehen und weitere Beweismittel zuzulassen.

 

Während die Aufklärung des Falls nur mühsam und nach stetem Drängen voran-schreitet, gibt sich die Täterseite ungeniert. Fuat Turgut, Anwalt einer der Hauptange-klagten, beleidigte bei der Eröffnung der Verhandlung die Familie des Opfers, die An-wälte und alle, die sie unterstützten. "Lumpengesindel", das "den Patriotismus an-schwärzt" und "in die Hölle fahren soll", waren dem Rechtsanwalt die Unterstützter der Familie Dink. Auf deren Forderung, auch gegen Geheimdienstler und Polizisten zu ermitteln, antworte Fuat Turgut damit, dass er ehemalige Offiziere und Polizisten lobte, die früher in der staatlichen Konterguerilla Dienst taten und jetzt als Gründer und Führer von rechtsextremen Gruppen bekannt sind. "Dass wir heute in Ruhe schlafen können, verdanken wir Männern wie Korkut Eken und Fikret Emek die im Südosten (der Türkei) und im Nordirak (gegen die PKK) gekämpft haben." Eken und Emek, ehemalige Offiziere, befinden sich heute in Polizeihaft, weil ihr Verein "Zusam-menschluss patriotischer Kräfte" Waffen und Sprengstoff gelagert und mit Gewalt "Spenden" eingetrieben haben soll. Noch kurz vor seiner Festnahme brüstete sich Eken, jederzeit zum Guerillakrieg bereit zu sein.

 

Die rechtsradikale Szene der Türkei ist unübersichtlich. Es gibt Vereine, die ihre Mit-glieder auf die Fahne, den Koran und die Waffe schwören lassen, dass sie die Tür-ken zu Weltherrschern machen werden. Daneben stehen Vereine, wie die Anwalts-gruppe um Kemal Kerinçsiz, der neben Hrant Dink Nobelpreisträger Orhan Pamuk wegen Beleidigung des Türkentums vor den Kadi brachte. In allen diesen Gruppen finden sich ehemalige Offiziere und frühere Polizisten. Das ist das Umfeld, dem die Familie Dink die Anstiftung zum Mord an Hrant Dink zutraut und mit dem sich das Istanbuler Gericht jetzt auseinandersetzen muss.

 

aus: Berliner Zeitung vom 05.7.2007 (von Günter Seufert), Link: www.berlinonline.de

/berliner-zeitung/print/meinung/667285.html?keywords=hrant%20dink

 

19. Zeitschrift „nah & fern“: aktuelle Ausgabe zum Thema Chancengleichheit

 

Im Editorial der soeben erschienenen Ausgabe von nah & fern schreibt der Herau-sgeber, Dankwart von Loeper: „Die Europäische Kommission hat das Jahr 2007 zum  Jahr der Chancengleichheit für alle“ erklärt. Für alle? Meint Europa, was es da voll-mundig verkündet? „ Das Europäische Jahr“ , so die EU in einer Presseerklärung, sei „ Herzstück einer Rahmenstrategie, mit der Diskriminierung wirksam bekämpft, die Vielfalt als positiver Wert vermittelt und Chancengleichheit für alle gefördert werden soll“ . Das Jahr solle signalisieren, dass „ Nichtdiskriminierung und Chancengleich-heit ein wichtiger Bestandteil der Menschenund Bürgerrechte sind und insofern oberste Priorität in der Europäischen Union beanspruchen.“

 

Grund genug, in dieser neuen Ausgabe von nah & fern - abseits offizieller Erklärun-gen und Verlautbarungen - einen Blick auf die tatsächliche Chancengleichheit, oder müssen wir eher sagen „Chancenungleichheit“, in Deutschland und Europa zu wer-fen. Der erste „Blick“ ist in diesem Heft der Blick des Flüchtlings. In seinem fotografi-schen „Fahrtenbuch“ hat Olivier Jobard in meisterhaften Bildern eingefangen, was Flüchtlinge auf sich nehmen müssen, um europäischen Boden betreten zu können: Hunger, Durst, extreme Hitze und Kälte, willkürliche Behandlung durch Polizisten, endloses Warten auf die Weiterfahrt, den Anblick von ertrunkenen Leidensgefährten. Dies und vieles mehr ist bedrückender Alltag und von der Idee der Chancengleich-heit schier unerreichbar weit entfernt. Aktuelle Meldungen belegen nur bruchstück-haft, was sich tagtäglich an den europäischen Außengrenzen abspielt. So schaute Malta zu, wie vor kurzem Flüchtlinge drei Tage lang in einem Thunfischnetz um ihr Leben kämpften und verweigerte Schiffen mit geretteten Flüchtlingen die Einfahrt. Zuschauer war nicht nur Malta, Zuschauer war und ist ganz Europa! Sogar dem fran-zösischen Kriegsschiff „Motte-Picquet“, das tote Flüchtlinge geborgen hatte, wurde die Anlandung verboten. „Malta betreibt eine tödliche Flüchtlingspolitik und dies nicht erst seit letzter Woche. Der Inselstaat verstößt seit Jahren gegen alle elementaren Menschen- und Flüchtlingsrechtsstandards“, so Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL. Wenn Europa den eigenen Anspruch ernst nehmen will, dann müssen endlich Programme aufgelegt werden, die diesen Flüchtlingen echte Perspektiven geben. Das bedeutet nicht nur (aber eben auch) aktive Nothilfe aller europäischen Länder, die eigentlich selbstverständlich sein sollte.

 

Von echter Chancengleichheit sind wir auch in Deutschland noch weit entfernt. Wolf-Dietrich Bukow analysiert in diesem Heft sehr treffend: „Gerade bei der Gleichstel-lung, Anerkennung und Beteiligung von Menschen, die irgendeine Form eines Migra-tionshintergrundes aufweisen oder erst kürzlich in die EU eingewandert sind, haben wir ein besonderes Problem. Ausgerechnet hier unterscheidet sich Deutsc