Newsletter PROASYL
Geschrieben von jnwwebmaster am February 16 2010 17:15:14

Christian Schwarz-Schilling kritisiert Abschiebungen von Roma in den Kosovo

 

Christian Schwarz-Schilling, ehemaliger Postminister im Kabinett Kohl, ehemaliger Hoher Repräsentant für Bosnien und Herzegowina und Streitschlichter in verschiedenen Balkanländern, hat die Abschiebungen von Roma in den Kosovo am 23. Januar 2010 bei einem Neujahrsempfang der CDU heftig kritisiert. Er erinnerte bei dieser Gelegenheit daran, dass die Roma ebenso wie die Juden unter dem Nationalsozialismus verfolgt worden seien und es vor dem Hintergrund dieser historischen Verantwortung unangemessen sei, Roma dorthin abzuschieben.

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Nenad Rasic: Probleme für Kosovo wegen Abschiebungen

In einem Interview mit dem ZDF hat Nenad Rasic, Minister für Arbeit und Soziales in der Republik Kosovo, auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die aus den Abschiebungen in das Land entstehen. 2009 seien insgesamt 6.500 Menschen zurückgekommen, die meisten gezwungen. Das bereite große Probleme, denn man habe sehr begrenzte finanzielle Möglichkeiten und nur wenige Hilfsangebote. Dennoch werde das Rückübernahmeabkommen mit der Bundesrepublik und auch mit anderen Staaten bald unterzeichnet. Auf die Frage der Mona Lisa-Moderatorin Martina Morawietz, ob der Sozialminister vor diesem Hintergrund nicht sagen müsste, behaltet die Menschen in Deutschland, bis wir uns darum kümmern können, wird Rasic recht offen: „Ich würde das gerne sagen. Aber dieses Zugeständnis, z.B. die nur geduldeten Familien aus Deutschland aufzunehmen, war eine der Voraussetzungen, um überhaupt über die verschiedenen Aspekte der Zusammenarbeit im Hinblick auf eine weitere Zukunft für den Kosovo zu reden.“

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Abschiebung eines jungen Rom

Über den Fall eines jungen Rom, den seine nach Roma-Recht geschlossene Ehe und die Existenz zweier Kinder nicht vor der Abschiebung in den Kosovo bewahrte, berichtet Gitta Düperthal in der Jungen Welt vom 15. Januar 2010 unter der Überschrift „Um zu überleben, blieb ihm nur die illegale Einreise“.

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Ausländerbehörde in Göttingen besetzt

Aus Protest gegen geplante Abschiebungen von Roma-Familien aus Göttingen haben etwa 20 Personen am 9. Januar 2010 die Ausländerbehörde im Göttinger Rathaus besetzt. Konkreter Anlass war die drohende Abschiebung zweier Roma-Familien, deren Duldungen am 11. Januar auslaufen sollten.

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Brandanschlag auf Ausländerbehörde

Offenbar ebenfalls Ausdruck des Protestes gegen die Roma-Abschiebungen sollte ein Brandanschlag in einer Teeküche der Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen am 22. Januar 2010 sein, bei dem ein Mitarbeiter verletzt wurde. Die Ermittlungsbehörden jedenfalls gehen von einem politisch motivierten Anschlag aus.

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UNHCR aktualisiert Richtlinien zum Schutzbedarf von Personen aus Kosovo

UNHCR hat aktualisierte Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs von Personen aus dem Kosovo veröffentlicht. Das Papier vom 9. November 2009 ist die deutsche Übersetzung des zuvor bereits in englischer Sprache erschienenen Dokuments. UNHCR ist der Auffassung, dass u.a. Serben und Albaner in Minderheitensituationen sowie Roma zu den Hauptrisikogruppen zählen. Sie unterliegen einem besonderen Verfolgungsrisiko, das auch durch kumulative diskriminierende Maßnahmen entsteht. Das Ausmaß der Diskriminierung hindere sie daran, so UNHCR, ihre politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte auszuüben. Darüber hinaus werde von Bedrohungen und physischer Gewalt gegenüber diesen Gemeinschaften berichtet.

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Situation von Roma im Kosovo

Über die Roma als die am meisten benachteiligte und verwundbare Minderheit im Kosovo berichtet Detlef D. Pries im Neuen Deutschland vom 4. Januar 2010. Auch hier wird deutlich, welcher Druck auf die kosovarische Regierung ausgeübt wird, um deren Akzeptanz für Abschiebungen zu erzwingen. Fisnik Rexhepi, Berater im kosovarischen Innenministerium, sagt deutlich, man könne zwei Millionen Kosovaren nicht zu Geiseln einer verhältnismäßig kleinen Gruppe machen, die repatriiert werden müsse. Einige Staaten hätten sogar gedroht, die diplomatischen Beziehungen abzubrechen, wenn die kosovarische Regierung ausreisepflichtige Bürger nicht zurücknehme.

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Abschiebung eines Romapaars in Kosovo gestoppt

Der Landkreis Harburg wurde bei dem Versuch gestoppt, ein Romapaar und fast alle gemeinsamen Kinder aus dieser Verbindung in den Kosovo abzuschieben – mit Ausnahme des 16-jährigen Sohnes Ismail, der Vater eines Kindes ist, das sie deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. In einer Presseerklärung vom 14. Januar 2010 referiert der niedersächsische Flüchtlingsrat die Argumentation des Landkreises. Der Vater eines Kindes sei doch jetzt selbst Familienoberhaupt und werde nach der Abschiebung seiner Eltern auch ohne deren Hilfe zurechtkommen. Das niedersächsische OVG hat am 18. Januar nun entschieden, dass die Eltern nicht abgeschoben werden dürfen, solange Ismail noch nicht volljährig ist. Weitere Informationen und der Wortlaut des Beschlusses in einer Presseerklärung des Niedersächsischen Flüchtlingsrates vom 27. Januar 2010.

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Romani Rose: Begriff der „Zigeunerseelsorge“ diskriminierend

Auf einen besonderen Aspekt der deutschen Verantwortung gegenüber den Sinti und Roma hat der Vorsitzende des Zentralrats deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, in einem Interview mit Domradio vom 25. Januar 2010 hingewiesen. Nicht nur die Erinnerung an die Ermordung einer halben Million Sinti und Roma durch die Nazis sei wachzuhalten, auch die katholische Kirche müsse sich dem Thema anders stellen. Mit dem Begriff der Zigeunerseelsorge schreibe die Deutsche Bischofskonferenz das Bild von Nomaden fort, das der Realität der Sinti und Roma nicht entspreche. Der Begriff der Zigeunerseelsorge sei diskriminierend und dürfe nicht länger verwendet werden. Darüber hinaus habe die katholische Kirche zu wenig gegen die Deportation von Sinti und Roma durch die Nationalsozialisten unternommen und zum Teil den Verfolgern die Kirchenbücher für Rassegutachten geöffnet.

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Ad hoc Bericht zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in Syrien

Das Auswärtige Amt hat mit Datum vom 28. Dezember 2009 einen ad hoc Bericht zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in Syrien vorgelegt. Das AA berichtet darin über drei Fälle von Inhaftierungen unmittelbar bzw. kurz nach der Abschiebung aus Deutschland, die bekannt geworden sind. In allen drei Fällen wurden Anfragen des Auswärtigen Amtes bei den syrischen Behörden abgeschmettert. PRO ASYL hat in einer Presseerklärung gefordert, dass daraus die Konsequenzen gezogen werden durch einen Abschiebungsstopp, die Rücknahme des Abkommens und eine veränderte Anerkennungspraxis beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Im Innenausschuss und im Plenum des Bundestages wurde das Thema am 27. bzw. 28. Januar diskutiert. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen hatten Anträge im Innenausschuss eingebracht. Die SPD hat im Plenum einen Antrag „Syrien – Abschiebungen beenden, politischen Dialog fortführen“ (BT-Drucksache 17/ 525) eingebracht, den Ex-Außenminister Steinmeier federführend unterzeichnet hat. Mit den Namen Steinmeier und Schily verbindet sich die Erinnerung an fast ein Jahrzehnt kontinuierlicher Versuche, Syrien zum Partner im Nahen Osten aufzuwerten und gleichzeitig in die Migrationskontrolle einzubinden. Immerhin hat die SPD-Abgeordnete Angelika Graf jetzt eine engagierte Rede gehalten und die Kündigung des Abkommens für unabdingbar erklärt.

Wer sich im Menschenrechtsbereich auf der Regierungsbank ein wenig Liberalität bei den Themen Flucht und Migration erwartet hat, der sollte die Rede von Hartfried Wolff studieren. Er stellt fest: „Generelle Abschiebestopps können auch nur ein letztes Mittel für eine besonders eskalierende Situation sein.“ In der kontinuierlichen jahrzehntelangen Verfolgungspraxis des Assad Senior-/ Juniorregimes eskaliert halt eben nichts - es ist einfach nur kontinuierlich übel. Das genügt Herrn Wolff nicht. Für die Bundestagsfraktion der FDP sei unbestreitbar, „dass Rückübernahmeabkommen nicht einfach blind abgeschlossen werden dürfen“. Da Syrien die wesentlichen menschenrechtlichen Übereinkommen eben nicht unterzeichnet hat, erwartet man jetzt eine Konsequenz. Doch die besteht nur im folgenden: „Der jeweilige Partner muss nicht nur beim Abschluss, sondern auch danach, bei der Durchführung des Abkommens, in die Pflicht genommen werden. Diese Aufgabe nimmt die Bundesregierung wahr.“ Wie, das bleibt offen, vor allem vor dem Hintergrund, dass sich Syrien konsequent weigert, gegenüber dem Auswärtigen Amt Angaben über die Situation Abgeschobener zu machen.

In dieselbe Kerbe haut der Unions-MdB Grindel. Auch der erklärt dem erstaunten Publikum nochmals, dass die Verpflichtung Syriens, sich an die international üblichen Menschenrechtsstandards zu halten, Teil des Abkommens sei und darauf achte man. Es seien lediglich drei Fälle von Inhaftierungen bekannt geworden. Nur in einem Fall soll es zu einem längeren Gefängnisaufenthalt gekommen sein. Auch diese Informationen beruhten nur auf Angaben des entsprechenden Anwalts. Die deutschen Auslandsvertretungen in Syrien wüssten doch gar nicht Bescheid über die näheren Umstände. Und aufgeklärt könne auch nicht werden, weil die syrischen Behörden bei syrischen Staatsangehörigen ja gar nicht zu Auskünften verpflichtet seien. Worauf man also bei der Umsetzung des Abkommens achten will, bleibt ungeklärt. Etwas diffus ist Grindels Beschreibung der Situation in Syrien. Es gebe zwar Verhaftungen und Folter. „Die politische Opposition ist strikter Kontrolle unterworfen“. Jedenfalls aber reiche dies für Asyl oder subsidiären Schutz nicht aus. Die Lageberichte des Auswärtigen Amtes werden von Grindel selektiv zitiert, so dass sich bei der Frage der Inhaftierung bei Einreise, gegen besseres Wissen aus den aktuellen Fällen, der Eindruck ergibt, lediglich in Einzelfällen würden Personen für die Dauer einer Identitätsüberprüfung durch die Einreisebehörden festgehalten.

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PRO ASYL zu BGH-Entscheidung zum Prozess um Tod von Oury Jalloh

PRO ASYL hat in einer Presseerklärung vom 7. Januar 2010 begrüßt, dass nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs der Prozess um den Tod von Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau noch einmal aufgerollt werden muss. Was in der Gewahrsamszelle am 7. Januar 2005 wirklich geschah, könnte nun doch zumindest teilweise geklärt werden. Noch hat der Rechtsstaat vor dem Aussageverhalten der Polizeizeugen nicht kapituliert. In den Medien fand das Urteil ein starkes Echo.

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Illegale Praxis der Passbeschaffung in Bremer Ausländerbehörde

„Bremer Praxis illegal – unliebsamen Papierlosen hat Bremen bislang Dokumente eines gefühlten Herkunftslandes gekauft.“ So deutlich sagt es die taz vom 12. Januar 2010. Anlass ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen vom 8. Januar 2010, mit dem die Abschiebung eines Flüchtlings untersagt wird, weil der Verdacht besteht, dass die Bundespolizei die Passersatzpapiere auf Wegen beschafft hat, die jenseits jeder Rechtsstaatlichkeit liegen. Die Ausländerbehörde hatte sogenannte Emergency Travel Certificates für Sierra Leone bei einer Quelle beschafft, deren Identität, Aufgabenbereich und Autorisierung gänzlich ungeklärt seien. Die ominösen Dokumente trugen den Briefkopf Sierra Leones, wurden jedoch in Karlsruhe ausgestellt, obwohl es dort gar keine Botschaft gibt. Später schrieb die Bundespolizeidirektion Karlsruhe an die Bremer Ausländerbehörde, die Heimreisedokumente dieser Charge seien nur vorläufig. Endgültige Dokumente müssten persönlich in Sierra Leone abgeholt werden, weswegen ein Vertreter des Bundespolizeipräsidiums persönlich dort hinreisen werde. Der Anwalt des betroffenen Sierra Leoners, Jan Sürig, hält dieses Vorgehen für einen Hinweis darauf, dass die Papiere mit Geldzahlungen zustandegekommen sind, die jenseits rechtmäßigen Verwaltungshandelns liegen. In einem wenige Tage zuvor ergangenen Beschluss des VG Bremen heißt es, es bestehe der begründete Verdacht, dass Emergency Travel Certificates von einer nicht autorisierten Stelle gegen Handgeld ausgestellt worden seien. Es ist wenig wahrscheinlich, dass die an solchen Passbeschaffungsmethoden beteiligten Behördenmitarbeiter in irgendeiner Form zur Rechenschaft gezogen werden, sind doch Beschaffungsmethoden in der Grauzone seit langem Alltag. Der Bremische Stadtamtsleiter Wilkens schiebt seine Verantwortung auf die Bundespolizei ab: „Wenn wir einer Bundesbehörde so einen Auftrag erteilen, können wir davon ausgehen, dass die sich an Recht und Gesetz halten.“ Klar, Vertrauensschutz zwischen Behörden... die Bremer Ausländerbehörde hätte vermutlich auch mit einem Pseudo-Dokument aus dem Scherzartikelladen abgeschoben, wenn es nur die Bundespolizei gewesen wäre, die es geliefert hätte.

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Braunschweiger Urteil zur Altersfeststellung

Umstritten sind immer wieder Röntgenuntersuchungen des Handwurzelknochens, wenn Behörden in Zweifel ziehen, dass die Behauptung von Betroffenen, sie seien minderjährig, zutrifft. Eine junge Sudanesin hatte im Asylverfahren angegeben, sie sei 17 Jahre alt. Nach einer Röntgenuntersuchung des Handwurzelknochens behauptete die Behörde, die Betreffende sei ca. 19 Jahre alt. Beantragt wurde in der Folge Abschiebungshaft, die auch vom Haftrichter angeordnet wurde. Im Haftbeschwerdeverfahren hat das Landgericht Braunschweig mit Beschluss vom 30.12.2009 darauf hingewiesen, dass die alleinige Durchführung einer röntgenologischen Handwurzel-Untersuchung als Methode zur Altersfeststellung nicht ausreichend ist. Die Röntgenstrahlung am Menschen sei weiterhin nicht für den Zweck der Altersbestimmung vorgesehen und könne nicht als „ähnliche Maßnahme“ nach § 49 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz anerkannt werden. In Anlehnung an die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin hätten weitere Untersuchungen durchgeführt werden müssen, um zu einem genaueren Ergebnis zu kommen. Derartige Untersuchungen seien aber nicht in Erwägung gezogen worden. Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, Bevollmächtigter im vorliegenden Verfahren, weist darauf hin, dass die Entscheidung auch außerhalb des Haftrechts von erheblicher Bedeutung ist.

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Caritasverband zu Lebensunterhaltssicherung und Aufenthaltstitel

Der Deutsche Caritasverband hat am 4. Januar 2010 ein Papier „Die Lebensunterhaltssicherung als Voraussetzung zur Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach dem Aufenthaltsgesetz“ veröffentlicht. Die Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels hängt je nach Aufenthaltszweck von verschiedenen komplexen Voraussetzungen ab. Das Papier ist eine Handreichung, die die Betrachtung der Rechtslage im Einzelfall nicht ersetzt.

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Rücküberstellungspraxis nach Griechenland in Baden-Württemberg nach BVfG-Urteil

Anders als andere Bundesländer scheint Baden-Württemberg offensichtlich bereit, den Ausgang eines Bundesverfassungsgerichtsverfahrens abzuwarten, das sich mit der Rücküberstellungspraxis nach Griechenland befassen wird, bevor mit der Rücküberstellung nach Griechenland wieder begonnen wird. Dies ergibt sich aus einer kurzen Antwort des Innenministeriums vom 18. Januar 2010 auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Baden-Württembergischem Landtag zum Dublin-Thema.

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Eine Winterreise („Fremd bin ich eingezogen“)

Ein Mann steht ohne Gepäck und in sommerlicher Bekleidung auf einem Bahnhof in Weimar bei minus 12 Grad. Die zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde Braunschweig hatte ihn so auf den Weg nach Thüringen geschickt. Neben angemessener Bekleidung fehlten dem Betroffenen offenbar auch verständliche Informationen. Nach einem Bericht der Thüringer Allgemeinen soll der Leiter der ZAB Braunschweig erklärt haben: „Er ist ein erwachsener Mann. Was er sich anzieht, ist seine Privatangelegenheit.“ Der niedersächsische Innenminister Schünemann hält das in der Beantwortung der Kleinen Anfrage (S. 7579 bzw. S. 117) der Abgeordneten Filiz Polat (Grüne) am 21. Januar 2010 für ziemlich unproblematisch. Hätte der Betreffende doch nur seine Wünsche geäußert... „Letztlich bleibt festzustellen, dass der Ausländer auch in diesem Einzelfall trotz der auf dem Reiseweg eingetretenen Komplikationen keinerlei gesundheitliche Schäden davongetragen hat.“

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Eine Dokumentation des zweiten Symposiums des Flüchtlingsrates Berlin

Flüchtlingsschutz gewähren – Jugendhilfe garantieren“, das am 19. und 20. November 2009 in Berlin stattfand, findet sich auf der Website des Flüchtlingsrates.

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„Abzuschiebende gehören nicht ins Gefängnis“ sagen Kirche und Diakonie

...in einer Presseerklärung vom 28. Januar 2010 und fordern ein bundesweites Gesetz zur Neuregelung der Abschiebungshaft. Anlässlich einer bundesweiten Fachtagung zu Beratung und Seelsorge in der Abschiebungshaft erklärten der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Dr. Volker Jung und der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werk in Hessen und Nassau Dr. Wolfgang Gern, dass die Unterbringung von Abzuschiebenden in Strafvollzugseinrichtungen nicht in Einklang mit der Rückführungsrichtlinie der EU zu bringen sei. Kirchenpräsident Jung begrüßte das in der Rückführungsrichtlinie vorgesehene System zur Überwachung von Abschiebungsmaßnahmen. Er hält die unabhängige Beobachtung nicht nur am Flughafen, sondern auch in Abschiebungshaft für nötig.

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Zweiter Platz für „Flüchtlingsbekämpfung“ bei Wahl zum Unwort des Jahres

Bei der Wahl zum Unwort des Jahres 2009 belegte „Flüchtlingsbekämpfung“ einen verdienten zweiten Platz hinter „betriebsratsverseucht“. Die Jury begründete die Platzierung der Formulierung „Flüchtlingsbekämpfung“ mit einer Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel auf einer Veranstaltung der Bertelsmann-Stiftung. Der Jury-Vorsitzende Horst Dieter Schlosser wies darauf hin, der Begriff sei sprachlich ein dramatischer Fehlgriff. Es sei zu hoffen, dass damit nicht tatsächliche militärische Aktionen gemeint sind. Eine Menschengruppe dürfe nicht mit einem zu bekämpfenden Sachverhalt gleichgesetzt werden. Doch die Hoffnung, dass nicht militärische Aktionen gemeint sind, ist vergebens. Frau Merkel hat den Begriff gewählt, der die Zustände an den EU-Außengrenzen recht genau beschreibt. Zu Lande und zur See werden dort in Kooperation mit den Vorfeldstaaten Flüchtlinge bekämpft, auch wenn Schüsse auf sie noch die Ausnahme sind. Zu erinnern ist allerdings an die Erschossenen am Grenzzaun von Ceuta, Leichensäcke für Libyen, Luftaufklärung zur Migrationskontrolle, Attacken auf Schlauchboote in der Ägäis – genau: Frau Merkel sprach von der Flüchtlingsbekämpfung vor allem vor Malta und an anderen Stellen des Mittelmeeres.

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Deutschland-Strategie = Afghanistan-Strategie?

Nach dem Informationsdienst „Heute im Bundestag“ Nummer 017 hat sich die FDP-Fraktion zum Thema der Afghanistan-Strategie der Bundesregierung mit dem interessanten Argument zu Wort gemeldet, der afghanische Präsident Karsai habe bisher noch viel zu wenig getan, um z.B. Steuern effektiv einzusammeln. Dem ist in Sachen Steuern entgegen zu halten, dass die Steuerpolitik der Regierung Karsai der Deutschlandstrategie der FDP in Sachen Steuern ähnelt.

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Internationale Meldungen und Meldungen zu Herkunftsländern

Erdbebenopfer aus Haiti finden zeitweiligen Schutz in USA

Die Vereinigten Staaten haben Haitianern, die sich am 12. Januar, dem Tag des großen Erdbebens, oder bereits zuvor in den USA aufgehalten haben, zeitweiligen Schutz gewährt. Der Temporary Protected Status (TPS) erlaubt es Haitianern, in den Vereinigten Staaten zu bleiben und bis zu 18 Monate zu arbeiten.

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Begleitmannschaft eines Abschiebungsfluges in Nigeria von Abgeschobenen angegriffen

Am 6. Dezember 2009 hat die Schweizerische Sonntagszeitung darüber berichtet, dass die Begleitmannschaft eines Abschiebungsfluges nach der Landung in Lagos (Nigeria) angegriffen worden sei. Im Flugzeug saßen 27 abgelehnte nigerianische Asylsuchende. Unmittelbar nach der Landung hätten sie die aus 61 Personen bestehende Begleitmannschaft angegriffen, sobald man ihre Handschellen entfernt habe. Daraufhin hätten nigerianische Sicherheitskräfte die Maschine gestürmt, während die Eskorte sich aus dem Flugzeug zurückzog (aus: Migration News Sheet, Januar 2010).

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Amnesty besorgt über Inhaftierung von kurdischen Kindern und Jugendlichen in Türkei

Amnesty International ist seit Monaten besorgt darüber, dass inzwischen Tausende von kurdischen Kindern und Jugendlichen in der Türkei festgenommen und in Gefängnissen unter der Anklage „Handeln im Namen einer illegalen Organisation, ohne deren Mitglied zu sein“, also nach dem Anti-Terror-Gesetz in U-Haft sind. Die meisten hatten an Demonstrationen in Städten im Südosten der Türkei teilgenommen. Die Höhe der Haftstrafen, die zum Teil für Steinwürfe verhängt werden, zeigt, dass die Probleme mit der politischen Justiz in der Türkei weiter existieren. Viele Kinder und Jugendliche wurden in der ersten Instanz bereits zu mehrjährigen Haftstrafen, einige zu mehr als zehn Jahren Haft verurteilt. Im englischen Magazin von Amnesty International „The Wire“ (S. 7) erschienen ein Artikel und ein Aktionsaufruf.

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Meldungen zur Flüchtlingspolitik der EU und einzelner EU-Länder

Mehr Migranten mit von FRONTEX koordinierten Flügen abgeschoben

Die Zahl der abgelehnten Asylsuchenden und anderen Migranten, die mit von EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam organisierten Flügen, koordiniert von der Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX, abgeschoben worden sind, ist im letzten Jahr gestiegen. Dies berichtet die Inter Press Service News Agency am 22. Januar 2010. Zwischen dem 1. Januar und dem 15. Dezember 2009 seien mindestens 1.570 Menschen aus EU-Staaten in 31 koordinierten Flügen abgeschoben worden, was eine Verdreifachung dieser Abschiebungsform seit 2007 bedeute. Der Chef des Europäischen Flüchtlingsrates ECRE, Bjarte Vandvik, wies auf die schnelle Zunahme der Finanzmittel und der Kompetenzen hin, die die EU-Staaten FRONTEX übertragen. Es sei weiterhin nicht klar, ob FRONTEX unabhängige Überwachungsmechanismen zulassen werde. Eine Sprecherin von FRONTEX wies darauf hin, dass dies gerade nicht eigene Aufgabe der Agentur sei. Man sei auf Koordinationsaufgaben begrenzt. An Bord von Abschiebungsflügen gälten die Regeln des Staates, der das Flugzeug besitze.

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Deutschland will hundert Bootsflüchtlinge aus Malta aufnehmen

Nach Medienberichten will Deutschland hundert handverlesene Bootsflüchtlinge aus Malta aufnehmen. Darauf haben sich das Bundesinnenministerium und die Länder verständigt. Reagiert wird hiermit auf eine Bitte des Europäischen Rates, Malta zu entlasten. Die Aktion soll im Juni mit der Auswahl von Flüchtlingen beginnen, wobei diejenigen den Vorzug erhalten, die sich wegen einer Bindung an Deutschland oder wegen ihrer Ausbildung leichter eingliedern lassen.

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Freundschaftsvertrag zwischen Italien und Libyen

Im Januar 2009 bereits ist der „Vertrag für Freundschaft, Partnerschaft und Solidarität“ zwischen Italien und Libyen in Kraft getreten. Jetzt gibt es die deutsche Fassung. Artikel 19 regelt in einem Aufwasch die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus, der organisierten Kriminalität, des Drogenhandels und der illegalen Einwanderung, wobei die beiden Vertragsparteien die Umsetzung eines Systems zur Kontrolle der libyschen Landgrenzen durch italienische Unternehmen mit dem erforderlichen Fachwissen verhindern. Die italienische Regierung bezahlt das Projekt des neuen Limes zu 50 Prozent und die EU wird ersucht, den Rest zu übernehmen. Auf bilateraler und regionaler Ebene soll zusammengearbeitet werden, um in den Herkunftsländern der Wanderungsströme dem Phänomen der illegalen Einwanderung entgegenzuwirken. Libysche und italienische Antimigrationsspitzel an die Front. Weitere Details finden sich im zugehörigen Protokoll, das die Unterstützung der Migrationskontrolle durch die Zurverfügungstellung und Lieferung von Schiffen regelt. Genaueres enthält darüber hinaus das technisch operative Zusatzprotokoll, das bereits am 29. Dezember 2007 in Tripolis unterzeichnet wurde.

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Libyscher Außenminister rügt Nichtregierungsorganisationen

Probleme hat Libyen bei all dem Geschunkel mit Italien, der EU und FRONTEX eigentlich nur noch ein bisschen mit Nichtregierungsorganisationen. Nach einem Bericht des Independent vom 22. Januar hat der libysche Außenminister Mousa Kousa eine Breitseite gegen Nichtregierungsorganisationen in Europa abgeschossen, denen er vorwirft, aus propagandistischen Gründen kritisch über Libyens Menschenrechtssituation und über die Behandlung von Migranten zu berichten. Auf einer maltesisch-libyschen Konferenz wurde Kousa sehr deutlich: „Wir arbeiten als Grenzwächter der EU und Libyen könnte künftig nicht mehr in der Lage sein, dies weiter zu tun“. Europa sei direkt verantwortlich für das Problem, das in Libyen neben sechs Millionen libyschen Staatsangehörigen inzwischen zwei Millionen illegale Immigranten lebten. Libyen sei gar nicht in der Lage, diese unterzubringen und zu versorgen. Kousa rief die internationale Gemeinschaft auf, sich dieser „gefährlichen Entwicklung“ zu stellen. In der Zwischenzeit, so Kousa, missbrauchten Nichtregierungsorganisationen das Thema für Propaganda, ohne selbst Unterstützung zu leisten. Tausende von Afrikanern versuchten, ihr Leben zu verbessern und es sei nicht Sache der Libyer, was dann aus ihnen werde, antwortete Kousa einem maltesischen Journalisten.

Der libysche Umgang mit irregulären Migranten, aber insbesondere auch aus Italien abgeschobenen bzw. auf hoher See angehaltenen Flüchtlingen wird in einer Reihe von Berichten von Nichtregierungsorganisationen heftig kritisiert. In libyschen Haftlagern herrschen grauenhafte Zustände (vgl. Newsletter 152/153).

Kousa kündigte einen Besuch von Gaddafi in Malta noch für dieses Frühjahr an. Der maltesische Außenminister Borg äußerte die Hoffnung, dass das Verbindungsbüro zwischen der Europäischen Union und der Liga der arabischen Staaten, das in Malta eröffnet worden sei, sich von einem think tank in eine Einrichtung zum Wohle beider Seiten verwandeln werde. Da passt es richtig gut in das Gesamtdesign, dass das EU-Asylunterstützungsbüro demnächst in Malta eröffnet werden soll. Malta wird immer mehr zu einem Knotenpunkt der europäischen Grenzabschottung und Partner in der Kooperation zwischen Italien und Libyen.

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Zeugenaussagen von Asylsuchenden auf Malta veröffentlicht

Der Jesuitenflüchtlingsdienst (Jesuit refugee service / JRS) hat unter dem Titel „Do they know?“ Zeugenaussagen von Asylsuchenden auf Malta veröffentlicht, die ihre Leiden während ihrer Aufenthalte in Libyen zu Protokoll gegeben haben, von wo aus sie versuchten, nach Europa zu gelangen.

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Bootsflüchtlinge in Korsika an Land gegangen

Am 22. Januar sind 124 Bootsflüchtlinge in Bonifacio auf der französischen Mittelmeerinsel Korsika von der Polizei aufgegriffen worden, darunter 38 zum Teil sehr kleine Kinder und fünf schwangere Frauen. Die meisten, wenn nicht sogar alle sind syrische Kurden.

Der korsische Präfekt hat – auf Anweisung des Innenministeriums – sofort Abschiebungsbeschlüsse und Abschiebungshaft gegen die Flüchtlinge verhängt; die Beschlüsse waren gleichlautend begründet und mit der Hand geschrieben. Sie wurden zunächst in einer zur Abschiebungshaft umfunktionierten Turnhalle festgehalten und hatten keinen Zugang zu Rechtsanwälten oder Menschenrechtsorganisationen. D.h. obwohl alle ihre Absicht bekundeten Asyl zu beantragen, wurden sie nicht wie Asylbewerber behandelt. Mit diesen Maßnahmen wurde ihnen außerdem der Zugang zu einem normalen Asylverfahren verwehrt, lediglich ein beschleunigtes Asylverfahren kann aus der Abschiebehaft heraus in Gang gesetzt werden. Die Flüchtlinge, auch die Kinder, wurden schließlich in Militärmaschinen zu 5 verschiedenen in ganz Frankreich verstreuten Abschiebungshaftanstalten gebracht.

Flüchtlingsorganisationen in Frankreich prangerten die Politik des Innenministeriums als Verletzung der Genfer Flüchtlingskonvention an, da Asylbewerber das Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis haben, um ihr Verfahren durchzuführen. Die Genfer Flüchtlingskonvention verbietet Maßnahmen der Rückschiebung ins Herkunftsland, die hier unmittelbar ausgesprochen worden waren. Außerdem wurden den Flüchtlingen unter Missachtung des Asylrechts die Beschlüsse des Präfekten nicht in einer ihnen verständlichen Sprache vermittelt, die Möglichkeit, sich mit einen Anwalt oder einer Menschenrechtsorganisation in Verbindung zu setzen wurde ihnen verwehrt. In einer gemeinsamen Erklärung drückten französische Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen die Vermutung aus, alle diese Maßnahmen dienten dazu, den Flüchtlingen den Zugang zu einem normalen Asylverfahren zu verwehren und sie in den zeitlich engen Rahmen eines Asyl-Schnellverfahrens zu pressen. Damit würde das Gesetz umgangen. Innerhalb der in diesem Schnellverfahren üblichen 5-Tages-Frist und ohne Hilfe eines Dolmetschers könnte ein Flüchtling, der zudem eingesperrt ist, schlecht seine Verfolgung und Fluchtgründe darlegen und Beweise vorbringen.

Alle Haftrichter von Lyon, Marseille, Nîmes, Rennes und Toulouse stellten inzwischen in den Maßnahmen bzw. Beschlüssen (Abschiebung und Abschiebungshaft) des korsischen Präfekten Verletzungen der individuellen Freiheit, der Rechte des Kindes und des Asylrechts fest. Alle Inhaftierten wurden wieder freigelassen. Die Verwaltungsgerichte werden demnächst entscheiden, ob sie abgeschoben werden oder Zugang zu einem normalen Asylverfahren haben. Ihre Chancen sind gut: In Frankreich beträgt die Anerkennungsquote für Kurden aus Syrien 57 %. Außerdem hat der Migrationsminister Besson alle Abschiebungsbeschlüsse inzwischen aufgehoben. Weitere Informationen in der taz.

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Kritik an Frankreichs Politik gegenüber Migranten aus Haiti

Viele französische Nichtregierungsorganisationen, darunter Caritas Frankreich, Cimade, Gisti, die Liga für Menschenrechte, Médecins du Monde haben in einer Presseerklärung die Politik Frankreichs gegenüber Migranten aus Haiti kritisiert. Die politische Instabilität dieses Landes bestehe nicht erst seit dem Erdbeben. Trotzdem habe Frankreich der Regularisierung von Haitianern immer mehr Steine in den Weg gelegt und Abschiebungen betrieben. Außerdem verhandele Frankreich über ein Rückübernahmeabkommen mit Haiti. Vor diesem Hintergrund sei die Ankündigung von Migrationsminister Eric Besson, Abschiebungen aussetzen zu wollen, bloße Imagepflege. Solche Abschiebungen könnten zur Zeit gar nicht durchgeführt werden. Nötig sei eine Lösung für die ohne Papiere in Frankreich lebenden Haitianer. Denen müsse das Recht auf Aufenthalt und Arbeit gegeben werden, wie es in den USA geschehen sei. Die EU-Mitgliedsstaaten könnten sich ebenfalls abstimmen und Haitianern, die sich zeitlich befristet oder dauerhaft außerhalb ihres zerstörten Landes niederlassen wollen, Einreisevisa erteilen.

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20.000 Regularisierungen in 2009

Immerhin 20.000 irreguläre Migranten haben in Frankreich im Jahr 2009 einen Aufenthaltsstatus erhalten. So richtig bekannt soll das nicht werden, denn der Immigrationsminister Eric Besson vertritt die Auffassung, dass Regularisierungsprozesse Frankreich attraktiv für weitere Einwanderung machen könnten. Während also Besson und seine Vorgänger regelmäßig Zahlen über irreguläre Migranten und abgeschobene Asylsuchende veröffentlichen, gibt es nichts Entsprechendes im Sektor Regularisierung. Dennoch gibt es drei Kategorien irregulärer Migranten, von denen jedes Jahr eine Teilmenge regularisiert wird: Irreguläre Migranten, die in einem Dauerarbeitsverhältnis stehen, solche die wichtige humanitäre Gründe haben, die für ihr Verbleiben sprechen und – als dritte Kategorie – solche, die aus familiären Gründen bleiben dürfen. Zahlenmäßig ist diese dritte Kategorie die größte. Hochrechnungen für das Jahr 2009 lassen eine Zahl von etwa 20.000 irregulären Migranten erwarten, die letztendlich aus ihrer Rechtlosigkeit befreit worden sind.

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Abschiebungen nach Afghanistan

Afghanische Behörden haben sich gegen die Behauptung des französischen Migrationsministers Besson gewendet, dass man europäische Laissez-passers nunmehr akzeptieren werde. Dies hatte Besson im Zusammenhang mit einem britisch-französischen Abschiebungsflug nach Kabul Mitte Dezember behauptet. Nach afghanischem Recht und entsprechend politischer Entscheidungen stelle man keine Laissez-passers für Afghanen aus, die nicht freiwillig zurückkehren wollten, sagte der afghanische Botschafter in Paris, Omar Samad. Menschenrechtsorganisationen in Frankreich hatten den Immigrationsminister für die fortgesetzten Abschiebungen afghanischer Asylsuchender heftig kritisiert. Zur Legitimation der Verfahrensweise trat in den Medien der französische Verteidigungsminister Hervé Morin auf, der behauptete, alle europäischen Staaten gingen auf dieselbe Weise vor. Besson kündigte immerhin an, es werde keine Abschiebungen mehr geben, falls sich die Situation in Afghanistan in Zukunft verschlechtere. Da wird sich Herr Besson sicher bei seinem Verteidigungsminister erkundigen.

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NGOs kritisieren Aufnahmebedingungen in Frankreich

Zum wiederholten Mal fordern französische Flüchtlings- und Migrantenorganisationen in einer Presseerklärung vom 17. Januar 2010 humanitäre Aufnahmebedingungen und die Achtung der Grundrechte für Flüchtlinge und Migranten sowie Schutz und Inobhutnahme der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Zahlreiche Flüchtlinge und Migranten, die in Frankreich leben, haben kein Dach über dem Kopf, darunter auch Minderjährige. Die Obdachlosigkeit trifft alle: Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge, sans-papiers, MigrantInnen mit und ohne Aufenthaltserlaubnis.

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Cimade aus mehreren Abschiebungsgefängnissen verdrängt

Seit Anfang des Jahres ist die Cimade nicht mehr in allen Abschiebungsgefängnissen vertreten. Auf Initiative des französischen Migrationsministers sind 6 weitere Organisationen zugelassen worden. Nicht allen wird die gleiche oder zumindest annähernde Kompetenz der Cimade vor allem in der juristischen Beratung der Gefangenen zugetraut. Pro Jahr kommen in Frankreich 35.000 Migranten in Abschiebungshaft, nur ein Drittel wird oder besser: wurde tatsächlich abgeschoben. Viele wurden von den Verwaltungsrichtern aus der Haft entlassen, nachdem sie mit Hilfe der Cimade Rechtsmittel eingelegt haben. Man muss befürchten, dass die Zahlen Ende 2010 anders aussehen.

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Strafprozess wegen Revolte im Abschiebungsgefängnis Vincennes

Am 25. Januar 2010 begann in Paris der Prozess gegen zehn Migranten, die wegen der Revolte im größten französischen Abschiebungshaftzentrum Vincennes im Juni 2008 vor Gericht stehen (s. Newsletter 137). Das Abschiebungsgefängnis brannte fast völlig nieder und musste geschlossen werden. Die Revolte begann nach dem Tod eines Mitgefangenen, dem man seine Medikamente verweigert hatte. Fast ein Jahr waren neun der Angeklagten in Untersuchungshaft, einer ist immer noch im Gefängnis. Menschenrechtsorganisationen und Gruppen der Bewegung drücken ihre Solidarität innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals aus. Sie betonen die Legitimität der Revolte und fordern Straffreiheit für die Angeklagten.

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Auseinandersetzung um Inhaftierung von Asylbewerbern

Eine heftige Auseinandersetzung in Österreich gibt es um die Pläne der Innenministerin Maria Fekter (ÖVP), Asylsuchende in den ersten fünf Tagen nach ihrem Asylantrag erst einmal einsperren zu lassen. Verstoß gegen EU-Recht, krass menschenrechtswidrig, im Widerspruch zur Rechtsprechung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes – es hagelt Kritik. Doch ob sich die Pläne verhindern lassen, ist nach aller Erfahrung mit dem nicht nur in ausländerrechtlichen Belangen immer mehr nach rechts driftenden Land schwer zu prognostizieren. UNHCR-Vertreter Lindenbauer hat die politisch Verantwortlichen aufgefordert, sich in der Öffentlichkeit endlich energischer zum Flüchtlingsschutz und zur österreichischen Asyltradition zu bekennen. Der Wiener Caritasdirektor Landau merkte an, Österreich sei ein Rechtsstaat, „und das darf auch von der Innenministerin nicht in Frage gestellt werden.“ Diakonie-Direktor Chalupka hält die Inhaftierung von Asylbewerbern für „nicht zu debattieren“. Es sei im übrigen an der Zeit, die Themen Migration, Asyl und Integration nicht mehr länger im Innenministerium anzusiedeln.

„Ich finde es unglaublich, dass im Burgenland als einziger Region in der EU zur Abwehr von Flüchtlingen das Militär auf den Straßen patrouilliert“. Das sagt Elias Bierdel in einem Interview der österreichischen Zeitung DER STANDARD am 13. Januar 2010.

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Newsletter Italien Januar 2010

Zusammengestellt von Judith Gleitze, Palermo

Rosarno – mit Rassismus und Mafia gegen Migranten

Anfang Januar 2010 war im kalabresischen Rosarno die Hölle los. Rosarno mit seinen Mandarinen und Clementinen liegt in der Ebene von Gioa Tauro in der Stiefelspitze Italiens. Hier arbeiten Migranten, reguläre und irreguläre sowie viele Asylsuchende auf den Plantagen, um sich das lebensnotwendige Geld zu verdienen. Nach Presseberichten sollen jede Saison an die 4000 Arbeiter nach Rosarno kommen. Schüsse auf Immigranten, die einen togoischen Asylsuchenden schwer verletzten, lösten die Unruhen aus. Das Gebiet ist in der Hand der kalabresischen Mafia, der 'Ndrangheta, und die arbeitet Hand in Hand mit den Besitzern der Plantagen. Proteste von Migranten, die für ihre Arbeit bezahlt werden wollten, wurden nun mit Schüssen erwidert. Doch diesmal wehrten sich die Migranten und Asylsuchenden. Zwei Tage lang gab es regelrechte Straßenschlachten, als die Bewohner Rosarnos eine Treibjagd auf die Saisonarbeiter begannen. Als ca. 500 Migranten schließlich in die Lager nach Bari und nach Crotone gefahren wurden – zu ihrer eigenen Sicherheit, wie es hieß, und was sicher auch nicht ganz falsch ist – jubelte die Bevölkerung der 15.000-Seelen-Gemeinde. Innenminister Maroni kündigte sofort an, dass alle nun in den Lagern befindlichen Personen überprüft und bei nicht gültigen Papieren abgeschoben würden. Die Migranten stehen vor dem Nichts: elendig ausgebeutet haben sie nicht mal einen Lohn erhalten, sie wohnten wochenlang unter absolut menschenunwürdigen Bedingungen, jetzt droht ihnen auch noch die Abschiebung. Die noch in Rosarno verbliebenen Migranten werden den Ort auch über kurz oder lang verlassen, da sie dort keinerlei Lebensperspektive haben. Viele von ihnen werden nach Sizilien gehen, um dort auf den Feldern, vor allem im Südosten der Insel, zu arbeiten. Doch die meisten von ihnen werden ohne einen verlängerten Aufenthaltstitel kommen. Schon jetzt stehen Migranten und Flüchtlinge in der Ausländerbehörde Ragusa im südöstlichen Sizilien Schlange, da die Behörde nach dem neuen Sicherheitspaket die Aufenthaltserlaubnisse nur mit Pässen verlängern will, die die meisten aber nicht haben oder bekommen können. Kommen dann noch die Migranten und Flüchtlinge aus Rosarno dazu, müssen wir auch auf Sizilien Ausschreitungen befürchten, da die Situation immer angespannter wird. Ärzte ohne Grenzen haben aus diesem Grunde zugesagt, die Saison über wieder eine Beobachtungsstelle auf den Feldern einzurichten. Zu den unhaltbaren Lebensbedingungen in Rosarno finden sich Artikel und Fotos auf der Website von Fortress Europe.

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Eritreer in Libyen vor der Abschiebung

105 Eritreer wurden in Libyen gezwungen, ihre Personalien abzugeben, damit sie identifiziert werden können. Die libyschen Behörden hatten eritreischen Behördenmitarbeitern Zugang zu den Lagern verschafft. Die Eritreer befinden sich in Haft im Gefängnis von Surman und müssen nun mit einer Abschiebung nach Eritrea rechnen, unter ihnen auch viele Asylsuchende. Fortress Europe hatte diese Nachricht aus der eritreischen Diaspora erhalten und konnte die Meldung verifizieren. Die Organisation Human Rights Watch berichtete darüber. Auch weitere inhaftierte Eritreer in den Haftanstalten Zawiyah und Garabulli mussten sich identifizieren. Die Libyer wollen sie in aller Stille abschieben. In Surman haben sich die Flüchtlinge gewehrt, was Misshandlungen durch die Polizei zur Folge hatte. Unter den in 2009 auf See von italienischen Einheiten zurückgeschobenen Flüchtlingen waren auch sehr viele Eritreer.

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Erste Anlandung auf Lampedusa nach 3 Monaten

Die Presse meldete am 24. Januar 2010 die erste Anlandung auf Lampedusa in 2010: Eine Gruppe von 20 Maghrebinern wurden an Land von der Polizei aufgegriffen, nachdem sie mit ihrem acht Meter langen Holzboot bis an die Insel heranfahren konnten. Die Männer wurden sofort nach Sizilien und in das Auffanglager Caltanissetta gebracht. Weitere fünf Männer der Gruppe wurden am nächsten Morgen auf der Insel verhaftet und mit der Linienfähre nach Sizilien gebracht. Sie sollen von Caltanissetta aus nach Crotone in die dortige Abschiebungshaft verlegt werden, da das CIE (Identifizierungs- und Ausweisungshaft) in Caltanissetta nach einem Brand geschlossen wurde. Die letzte Anlandung auf den pelagischen Inseln, zu denen Lampedusa gehört, fand am 21. Oktober 2010 statt, als 60 Flüchtlinge auf Linosa, der Nachbarinsel, landeten.

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Seenotrettung besser koordinieren: Italien und Malta, Malta und Libyen

Malta und Italien sollen besser in der Seenotrettung kooperieren, so der Präsident des italienischen Abgeordnetenhauses Gianfranco Fini gestern. Beide Staaten müssten der EU zeigen, dass illegale Migration ein europäisches Problem und nicht nur eines der Mittelmeerstaaten sei. Die Frage, welches der beiden Länder Migranten auf Hoher See rettet, führte letztes immer wieder zu Problemen, die Missverständnisse müssten nun ausgeräumt werden. Zypern, Griechenland, Spanien, Italien und Malta, so Fini, müssten das Problem gemeinsam lösen. Maltas Außenminister Borg befürwortete häufigere Treffen, die das Vorgehen gegen illegale Migration thematisieren.

Zudem, so die Malta Today am 20.01.2010, habe Malta die italienische Regierung um Hilfsmittel für die kommenden EU-Frontex Patrouillen im Mittelmeerraum gebeten. Letztes Jahr beteiligte sich Italien nicht an den Patrouillen und ließ Malta mit der Überwachung des Mittelmeers allein. Nur Deutschland und Luxemburg beteiligten sich mit der Bereitstellung von Helikoptern und Flugzeugen.

Ebenfalls in Malta Today äußerte der maltesische Außenminister Toni Borg vier Tage später, Malta und Libyen arbeiteten an einem Rückführungsabkommen für Migranten, deren Asyl- oder Flüchtlingsantrag abgelehnt worden sei. Er drückte wiederholt seine Unterstützung für die italienische Rückführungspolitik aus und das trotz der enormen Kritik durch Menschenrechtsorganisationen. Diese Unterstützung wäre in Maltas nationalem Interesse. Er sprach sich auch für Libyens Hilfegesuch an die EU zur Rückführung der Migranten aus: „Libyen kann dies definitiv nicht allein schaffen.“

Libyen und Malta pflegen schon seit 1965 eine enge Beziehung. So wurde auch die Libya-Malta Joint Commission Ende Januar in Malta abgehalten. Hier ging es neben weiteren Punkten auch um die Bekämpfung der illegalen Migration, die jedoch auch schon im Vorfeld diskutiert wurde. Ergebnisse sind abzuwarten.

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An den Grenzen sterben weniger - Verlagerung des „Flüchtlingsproblems“

„Warum die schärferen Kontrollen das Flüchtlingsproblem nicht gelöst, sondern nur nach Nordafrika verlagert haben: Die 31 Somalier waren bereits auf dem Weg nach Malta, doch dann entdeckte sie ein italienisches Kriegsschiff. Es schleppte das Boot voller Flüchtlinge zurück, wo sie von libyschen Polizisten als illegale Migranten festgenommen wurden. Die Libyer hätten ihn geschlagen und in ein Lager in der Wüste gesteckt, sagte ein Somalier, der sein Telefon in die Zelle schmuggeln konnte, dem Flüchtlingsdienst der Jesuiten auf Malta. Vor dem Ertrinken gerettet, aber eingesperrt - so scheint es mehr und mehr Flüchtlingen zu ergehen, die versuchen, übers Meer nach Europa zu gelangen“, berichtete die Süddeutsche Zeitung am 26.1.2010.

Die Zahl der Flüchtlinge, die an Europas Grenzen sterben, ist nach Informationen der Süddeutschen Zeitung dabei offenbar deutlich zurückgegangen. Im vergangenen Jahr seien etwa 675 Menschen beim Versuch, nach Europa zu gelangen, gestorben oder gelten seitdem als vermisst, berichtet die Zeitung am Mittwoch unter Berufung auf die Flüchtlingsorganisation Fortress Europe.

Die FDP hat hingegen auf einer Tagung zum Ausländerrecht an der Katholischen Akademie Stuttgart-Hohenheim gefordert, dass man Flüchtlinge nicht einfach auf See zurückschicken dürfe. Dennoch sei Frontex wichtig und habe schon viele Flüchtlinge gerettet (sic!).

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Berlusconi: Die meisten Kriminellen sind Immigranten und diese gehören ausgewiesen

“Weniger Migranten = weniger Kriminalität“, so einfach ist die Rechnung nach Silvio Berlusconi. Wenn wir die „Extracomunitari“, die Nicht-EU-Angehörigen (gemeint sind natürlich die Migranten und Flüchtlinge) rausschaffen, geht auch die Kriminalitätsstatistik runter. Die katholische Laienorganisation Sant’Egidio ist besorgt über diese Kommentare. Die behauptete Gleichsetzung von Immigration und Kriminalität entspreche nicht der Wahrheit, betonte auch der Sekretär der Italienischen Bischofskonferenz, Mariano Crociata. Vielmehr zeigten jüngste Statistiken, dass dort, wo Immigranten auf ein geregeltes Umfeld stießen, die Kriminalitätsrate keinesfalls höher liege als unter Italienern. Eine wirkliche Integrationspolitik und eine Vereinfachung der Gesetzgebung können dazu beitragen, die schwierige Situation vieler Einwanderer zu lösen.

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In Rom entstehen weitere Roma-Ghettos

Trotz der starken Proteste von Menschenrechtsorganisationen und trotz der Kritik durch den UNCHR werden in Rom weiterhin Ghettos für Roma errichtet. In den letzten Jahren wurden alle Gebäude, in denen Roma und Sinti Zuflucht gesucht haben, systematisch geräumt und/oder abgerissen. Viele flohen in ihre Heimatländer, was quasi einer Massenabschiebung gleichkommt, so die mailändische NGO Everyone, die sich für die Belange der Roma und Sinti einsetzt. In 2010 sollen nun mit 20 Millionen Euro Romalager eingerichtet werden, zu denen nur Menschen mit einer Aufenthaltsgenehmigung Zugang haben werden, alle anderen bleiben ohne Dach über dem Kopf. Diese Lager sind eingezäunt, videoüberwacht, man kommt nur mit Ausweis rein, sie werden rund um die Uhr von einem Wachschutz bewacht. Everyone ruft auch die europäischen Behörden auf, hier einzuschreiten.

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Räumung: Sudanesische Flüchtlinge landen auf der Straße

Am 19. Januar 2010 wurde das soziale Zentrum „Laboratorio Zeta“in Palermo, einzigartig in seiner Art in Italien, von den Behörden geräumt. Nicht nur, dass wieder einmal öffentlicher sozialer Raum verloren geht, dieses Mal trifft es auch Flüchtlinge: Ca. 31 Sudanesen leben in wechselnder Besetzung seit 2003 in dem Zentrum, da die Kommune Palermo keinen Platz für die Männer hatte. Alle verfügen über einen Aufenthalt. Nun wurden die Flüchtlinge samt der Aktivisten des Zentrums geräumt und kampieren seitdem in Zelten vor dem Zentrum, denn die Kommune hat auch weiterhin kein Angebot für die Sudanesen. Zwischenzeitlich wurde das ZetaLab wieder besetzt. Das rief die Mafia auf den Plan, die anscheinend mit den Eigentümern, die das Gelände über 10 Jahre nicht nutzten, zusammenhängt. Eindeutige Drohungen wurden ausgesprochen. Das hat jedoch die Unterstützung nur noch erweitert: Jeden Tag finden mehrere Veranstaltungen dort statt, die Sudanesen wollen den Ort ebenfalls nicht räumen. Das Groteske an der Situation: Als die Kommune damals keinen Raum für die Flüchtlinge hatte, hat sie das ZetaLab als Wohnort anerkannt und bezahlt seitdem das Wasser für das Gebäude. Eine Kommune lässt also ein Haus räumen, für das sie seit 7 Jahren für die Wasserrechnung aufkommt... Infos unter