Kirche kontra Rechtsstaat?
Geschrieben von jnwwebmaster am August 24 2008 15:41:20
21.08.2008: Homosexualität und Kirche

Kirche kontra Rechtsstaat?

Aussage des Bistum Limburg ist ein Dokument einer Renaissance des Ultramontanismus

quelle: http://www.gay-web.de/gay-web/

Volker Beck, MdB, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Volker Beck, MdB, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Bistum Limburg begründet seine Haltung zur Abberufung des Bezirksdekans auf seiner Homepage u.a. mit folgendem Satz: "Nach der Lehre der katholischen Kirche sind alle Gläubigen verpflichtet, gegen die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften Einspruch zu erheben."

Hierzu erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen:

Im Namen der Aufklärung und des Rechts ist der katholischen Kirche hier in aller Deutlichkeit zu widersprechen. Die Kirche beansprucht damit, die Gesetzgebung für alle nach den Maximen ihrer Lehre auszurichten. Das ist ein Angriff auf die negative Glaubensfreiheit.

Im demokratischen Rechtsstaat kann es weder ein allein katholisch begründetes Familienrecht noch ein iislamisch begründetes Straf- und Familienrecht geben. Der säkulare Rechtsstaat entwickelt die Leitlinien seiner Gesetzgebung aus den Grund- und Menschenrechten, wie sie in der Verfassung niedergelegt sind. Er ist gegen religiöse Vereinnahmungen zu verteidigen.

Die Aussage des Bistum Limburg ist ein Dokument einer Renaissance des Ultramontanismus. Sie widerspricht auch der Erklärung über die Religionsfreiheit (Declaratio de libertate religiosa) des II. Vatikanischen Konzils.
Die Kirche will also Gläubige, Bürger wie Abgeordnete, wieder dazu verpflichten, die Gesetzgebung allein an den Lehren der Kirche auszurichten. Weder Menschenrechtsverträge noch europäisches Recht oder Verfassung sollen Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern allein die Lehre Roms.

Beim Thema Homosexualität ist der Vorgang und die Aussage kein einmaliger Ausrutscher. Immer wieder beansprucht die Kirche, wesentliche Menschenrechte für Homosexuelle außer Kraft zu setzen:
In Moskau befürwortete der katholische Nuntius, der Botschafter des Papstes, das Verbot von Homosexuellen-Demonstrationen. In Ländern mit strafrechtlichen Homosexuellenverboten hat sich die katholische Kirche immer wieder gegen die Aufhebung dieser menschenrechtswidrigen Verbote gewandt. Beim Thema homosexuelle Partnerschaften versucht sie, überall Homosexuellen das Menschenrecht auf ein Familienleben zu verweigern.