Tanz- und Veranstaltungsverbot gilt
Geschrieben von jnwwebmaster am October 20 2011 08:32:55

Volkstrauertag und Totensonntag


Tanz- und Veranstaltungsverbot gilt


(--) Das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar macht darauf aufmerksam, dass ein Tanz- und Veranstaltungsverbot an den beiden Sonntagen, dem Volkstrauertag, 13. November, und dem Totensonntag, 20. November, gilt.

In der jüngeren Vergangenheit sind immer wieder Aktivitäten und Veranstaltungen an den beiden Feiertagen und den dazugehörigen Brückentagen angeboten worden. Dies ist sicher auch darauf zurückzuführen, dass sich das Freizeit- und Ausgehverhalten der Bevölkerung sehr stark verändert hat.

Dennoch ist das Hessische Feiertagsgesetz aus dem Jahr 1971 mit seinem schützenden Charakter nicht außer Acht zu lassen und hat daher nach wie vor Gültigkeit. Zuletzt wurde das Gesetz 1997 geändert; Ausnahmemöglichkeiten für das Arbeitsverbot an den Feiertagen wurden damit eingeführt.

Grundsätzlich gilt, dass ganztags sämtliche Arbeiten, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen, verboten sind. Des Weiteren sind private Sportveranstaltungen in der Zeit von 4 bis 13 Uhr untersagt. Von 4 bis 24 Uhr sind folgende Aktivitäten nicht gestattet:


Das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar hat eine Übersicht erstellt, um die Vorschriften des Hessischen Feiertagesgesetzes in leicht lesbarer Form abzubilden. Verbunden hiermit ist ein Appell, diese Vorschriften sowohl im privaten Bereich als auch bei der Planung öffentlicher Veranstaltungen zu berücksichtigen. Das Dokument wird gerne auf Anfrage vom Ordnungsamt zur Verfügung gestellt. Auch können in einem persönlichen Gespräch, Unsicherheiten aus dem Weg geräumt werden. Ansprechpartner ist Boris Falkenberg, Telefon 06441-99-3210, E-Mail boris.falkenberg@wetzlar.de