Abschiebung trotz Krankheit
Geschrieben von jnwwebmaster am April 19 2008 10:19:35

Sonntag, 20. April, 18:00 Uhr HR3


Abschiebung mit ärztlicher Hilfe

Ob alt oder jung, ob krank oder behindert, Flüchtlinge die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, werden aus Hessen abgeschoben. So will es das 2007 reformierte Bleiberecht. Das Gesetz trifft in seiner Härte auch besonders Schutzbedürftige. Flüchtlingsorganisationen und christliche Kirchen kritisieren nun, dass Ausländerbehörden oft auf Ärzte zurückgriffen, die selbst Schwerkranken eine „Flugtauglichkeit“ attestierten. Jetzt wird der Ruf nach einem Kriterienkatalog für medizinische Gutachten und einem Ärztepool laut, der solchen Auswüchsen Einhalt gebieten soll.
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