Nach Abschiebung Haft und Verfolgung
Geschrieben von jnwwebmaster am January 15 2010 11:03:56

Presseerklärung

15. Januar 2010

 

 

Auswärtiges Amt legt ad hoc-Bericht zur abschiebungsrelevanten Lage

in Syrien vor

Nach Abschiebung Haft und Verfolgung

PRO ASYL fordert Aufkündigung des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens und Abschiebungsstopp

 

Dramatische Fakten zum Schicksal von aus Deutschland abgeschobenen Syrern erhält ein jetzt bekannt gewordener „Ad hoc Ergänzungsbericht zum Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Arabischen Republik Syrien“, der das Datum vom 28. Dezember 2009 trägt. PRO ASYL fordert das Bundesinnenministerium auf, unverzüglich Konsequenzen aus diesem Dokument zu ziehen und einen sofortigen Abschiebungsstopp nach Syrien zu verhängen. Das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen, das die Kooperation in Sachen Abschiebungen in den Folterstaat Syrien bilateral regelt, ist zu kündigen und ab sofort nicht mehr anzuwenden.

 

Das Auswärtige Amt berichtet in seinem Ergänzungsbericht über drei Fälle von Inhaftierungen unmittelbar bzw. kurz nach der Abschiebung aus Deutschland, die bekannt geworden sind. In allen drei Fällen wurden Anfragen des Auswärtigen Amtes an die syrischen Behörden mit der Bitte um Auskunft über Verbleib und Haftgründe gestellt – ohne Reaktion. Das alleine wäre schon Grund genug, das Abkommen aufzukündigen.

 

Einer der Abgeschobenen, der zunächst nach Überprüfung der Personalien an der Grenze nach Syrien einreisen durfte, wurde später inhaftiert. Ihm wird vorgeworfen, falsche Informationen über den syrischen Staat im Ausland verbreitet zu haben. „Erfahrungen aus der Beobachtung der Menschenrechtslage lassen eine Haftstrafe von zwei bis drei Jahren als realistische Erwartung erscheinen,“ so das Auswärtige Amt. Konkret stütze sich die Anklage auf den Vorwurf, der Betroffene habe in Deutschland an einer Demonstration gegen das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen teilgenommen. Wenn die Teilnahme an einer Demonstration gegen das Rückübernahmeabkommen, die der Betroffene im übrigen bestreitet, vom syrischen Regime de facto als staatsfeindliche Tätigkeit gewertet wird, dann macht dies deutlich, dass demokratische Staaten mit dem syrischen Regime keine Abkommen schließen dürfen, die Menschenrechtsverletzungen zur Folge haben.

 

„Bereits der Abschluss des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens war ein in Deutschland weithin unterbewerteter Skandal, nahe an der Komplizenschaft mit dem syrischen Regime,“ so PRO ASYL-Referent Bernd Mesovic. Nach der aktuellen Bewertung der asyl- und abschiebungsrelevanten Lage durch das AA ist deutlich, was zu tun ist:

 

 

 

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