gesetzliche Regelung zum Bleiberecht
Geschrieben von jnwwebmaster am March 30 2007 06:20:08

Gesetzliche Regelung zum Bleiberecht


hier.... (pdf): die heute im Kabinett verabschiedete gesetzliche Regelung zum Bleiberecht (§104a und b AufenthG),


hier...(pdf): zusätzlich eine Synopse zwischen der gesetzlichen Regelung und dem IMK-Beschluss.


gez. Timmo Scherenberg


Der Flüchtlingsrat Berlin hat den heute verabschiedeten Kabinettsentwurf zum Änderungsgesetz schon auf seiner Homepage zum Download bereitgestellt:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/AendG_ZuwG_280307.pdf

Hier die aktuelle Tagesschau-Meldung und dazu die Stellungnahme der deutschen Katastrophenhilfe-Organisation DRK durch Ex-BIM Dr. Seiters.

 

   
Kompromiss in der Großen Koalition

500 Seiten für eine "neue" Zuwanderung

Großansicht des Bildes Grafik: Vollständig versammelt sind die Ministerinnen und Minister der Großen Koalition auf diesem Foto]
Nach monatelangem Streit zwischen Union und SPD hat das Bundeskabinett zahlreiche Neuregelungen im Zuwanderungs- und Bleiberecht auf den Weg gebracht. Im Zentrum des knapp 500 Seiten starken Gesetzentwurfs stehen neue Bleiberechtsregeln für langjährig geduldete Ausländer sowie neue Vorschriften für den Ehegattennachzug. Eine Spitzenrunde von Union und SPD hatte sich Mitte März auf letzte Details beim Bleiberecht geeinigt und damit den Weg für Neuregelungen im Asyl- und Zuwanderungsrecht freigemacht.

Der Kompromiss

Bleiberecht-Bestimmungen für Ausländer Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Neu geregelt: Die Bleiberecht-Bestimmungen für Ausländer ]
Der Entwurf sieht vor, dass geduldete Ausländer, die mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben, bleiben dürfen. Maßgabe bei Familien mit Kindern sind sechs Jahre. Voraussetzung ist allerdings, dass sie bis Ende 2009 eine Arbeit gefunden haben. Für die betroffenen Ausländer sollen keine höheren Sozialleistungen anfallen.

Nach Ansicht der Integrationsbeauftragten Maria Böhmer könnten schätzungsweise "etwas mehr als 60.000" Menschen von der neuen Regelung profitieren. Dies sei "ein deutlicher Fortschritt", sagte die CDU-Politikerin im Deutschlandfunk.

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy, sagte im RBB-Inforadio, er gehe davon aus, dass die Regelung zunächst für 100.000 von 180.000 Geduldeten gelten werde. "Wie viele davon Ende 2009 übrig bleiben werden, wenn sie einen Arbeitsplatz nachweisen müssen, ist schwer abzuschätzen", fügte der SPD-Politiker hinzu. Zugleich kritisierte Edathy, das Bleiberecht gelte nur für Erwerbsfähige: "Es gibt keine Regelung für Ältere, es gibt nur beschränkt Regelungen für Behinderte."

Jens-Uwe Thomas, Flüchtlingsrat Berlin Interview: intern "Wieder nur eine Stichtagsregelung"... meint der Sprecher des Flüchtlingsrats Berlin, Thomas, im Interview mit tagesschau.de (13.03.07) [mehr]


Beim Ehegattennachzug soll zum Schutz vor Zwangsehen ein Mindestalter beider Ehegatten von 18 Jahren festgeschrieben werden. Zudem sollen betroffene Ehegatten künftig einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen.

Die Grünen sowie zahlreiche Flüchtlings- und Wohlfahrtsverbände kritisieren die Pläne als "integrationsfeindlich". Die vorgesehenen Verschärfungen stellen den Sinn und Zweck des Integrationsgipfels in Frage", heißt es in einem Offenen Brief, der gestern an Bundeskanzlerin Angela Merkel gesandt wurde. Das Schreiben ist von Organisationen unterzeichnet, die am Integrationsgipfel oder dessen Arbeitssgruppen beteiligt sind.

Zitat: "Das ist das Papier nicht wert, auf dem es steht."
Quelle: Grünen-Fraktionschefin Renate Künast zum geplanten Bleiberecht,
Die Verbände kritisieren unter anderem, dass der Ehegattennachzug künftig an den Nachweis von Deutschkenntnissen geknüpft sein soll. Koalitionspolitiker hatten diese Kritik zurückgewiesen und argumentiert, einfache Sprachkenntnisse seien notwendig, um Parallelgesellschaften in Deutschland vorzubeugen.

 

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6563836_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

   


DRK-Präsident Seiters begrüßt bundeseinheitliche Bleiberechtsregelung

DRK-Präsident Seiters begrüßt bundeseinheitliche Bleiberechtsregelung / Großzügige Regelungen für Folteropfer und Bürgerkriegsflüchtlinge gefordert

 

Berlin, 28. März
23/07

Mehr als 100.000 Menschen hoffen nach jahrelanger Duldung auf ein verlässliches Bleiberecht in Deutschland. Eine langfristige Lebensplanung war ihnen kaum möglich und eine Integration auf dem Arbeitsmarkt blieb ihnen weitgehend verwehrt. Dr. Rudolf Seiters, Präsident des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) begrüßt daher ausdrücklich, dass der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union eine bundesweit einheitliche Bleiberechtsregelung mit sachgerechten Fristen für den Nachweis der deutschen Sprache und eines Arbeitsverhältnisses vorsieht.

Für Folteropfer, schwerkranke und behinderte Menschen sowie Personen, denen eine berufliche Integration aus von ihnen nicht zu verantwortenden Gründen nicht möglich ist, schafft das Gesetz jedoch keine Ausnahmeregelung: Wer den Nachweis einer eigenständigen Unterhaltssicherung nicht bis Ende 2009 erbringen kann, verliert den Anspruch auf ein Bleiberecht. Hier sieht das DRK noch Nachbesserungsbedarf.

Das DRK begrüßt, dass Kindern ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ein eigenständiges Bleiberecht eingeräumt werden kann, wenn sie bereits gut integriert sind. Dies sollte jedoch nicht an die Ausreise der Eltern gebunden sein, da auf diesem Wege Familien mit minderjährigen Kindern getrennt werden.

Nach Auffassung des DRK sollte geduldeten Menschen ein dauerhafter Aufenthaltsstatus nicht durch langwierige Prüfungen der Arbeitsagenturen verwehrt werden. Dies kann nach der jetzt vorgesehenen Regelung in einigen Bundesländern, die regelmäßig Arbeitsbedingungsprüfungen vorsehen, noch geschehen.

Angesichts der vom Gesetz vorgesehenen Ermächtigung der Bundesländer, Personen allein wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Nationalität von der Altfallregelung auszunehmen, betont das DRK, dass Menschen nicht wegen ihrer Nationalität von individuellen Rechten ausgeschlossen werden sollten. Das DRK spricht sich dafür aus, über die jetzt vorgenommene Altfallregelung hinaus zu einem späteren Zeitpunkt ein Gesetz zur grundsätzlichen Lösung des Problems von Kettenduldungen zu erlassen.

Ein wichtiges Anliegen des DRK ist auch der Schutz von Flüchtlingen vor Abschiebung z.B. in Bürgerkriegsregionen. Die EU-Qualifikationsrichtlinie sieht für Flüchtlinge, denen in ihrem Heimatland ernsthafter Schaden droht, einen Rechtsanspruch auf einen Aufenthaltstitel vor. Das DRK plädiert dafür, diesen Rechtsanspruch auch im deutschen Asylrecht zu verankern.

Das Deutsche Rote Kreuz steht für Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und für ein vorurteilsfreies Miteinander. Das DRK engagiert sich anwaltschaftlich für Menschen, deren gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Leben gefährdet ist. Im Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle wirbt das DRK mit einer eigenen Kampagne für ein umfassendes Verständnis von Integration, für Chancengleichheit und ein respektvolles Miteinander.

Ansprechpartner
DRK-Pressestelle

Lübbo Roewer
Tel. 030 85404 158
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Stephanie Krone
Tel. 030 85404 161
krones@drk.de

 

 

(c) Deutsches Rotes Kreuz, Generalsekretariat, Berlin 28.3.07

 



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