PRO ASYL - NEWS
Geschrieben von jnwwebmaster am January 26 2008 08:15:19

PRO ASYL: Newsletter Nr. 131 Januar 2008

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Inhalt

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  • In den einzelnen Bundesländern zeigen sich erhebliche Unterschiede bei der Umsetzung der Bleiberechtsregelung. Die Grünen in Niedersachsen haben die Erteilungsquoten von Aufenthaltserlaubnissen auf der Basis der Bleiberechtsregelung in den Landkreisen verglichen und kommen auf Quoten von 0,9 Prozent (Osterode) bis 29,5 Prozent (Harburg). Das niedersächsische Innenministerium behauptet allerdings, die unterschiedlichen Strukturen bei den Herkunftsländern der Antragsteller und des Arbeitsmarktes seien entscheidend. Mit der Arbeit der Ausländerbehörden hätten die Quoten nichts zu tun.

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  • Anlässlich der Innenministerkonferenz haben die Vertreter der Gruppe Jugendliche ohne Grenzen (JOG) Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann die "Goldene Rute" verliehen. Der aus Sicht von JOG ironisch als "Beste Abschiebeminister 2007" betitelte Schünemann folgt damit Bayerns Günter Beckstein nach.

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  • Die Bundesregierung hat am 13. Dezember 2007 eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Sozialrechtliche Schlechterstellung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz" beantwortet (BT-Drucksache 16/7574).

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  • Die Bundesregierung hat am 18. November 2007 eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu "Gentests in Visa- und Passangelegenheiten" beantwortet. Die Tagesschau hat das Thema am 12. Dezember 2007 aufgegriffen unter der Überschrift "Von Freiwilligkeit kann keine Rede sein". Die Behörden betonten zwar die Freiwilligkeit des Tests, eine wirkliche Wahl gebe es nicht. Nach Erfahrungen von Anwälten müsse davon ausgegangen werden, dass ein Visum abgelehnt wird, wenn ein DNA-Gutachten nicht vorgelegt wird. Dies bestätigt auch ein Mitarbeiter des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Köln. Die FDP-Bundestagsabgeordnete Gisela Piltz kritisiert die bisherige Rechtsgrundlage, auf die sich die Behörden stützen, den § 82 Aufenthaltsgesetz als viel zu allgemein.

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  • Eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Visumverfahren beim Ehegattennachzug und zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse hat die Bundesregierung am 22. November 2007 beantwortet (BT-Drucksache 16/7259). Die Bundesregierung behauptet, in allen Herkunftsstaaten von Nachzugswilligen gebe es die Möglichkeit, Deutsch beim Goetheinstitut, bei einem seiner Sprachkurskooperationspartner, über Fernlernkurse, an privaten Sprachschulen, universitären Einrichtungen, Schulen oder - im Einzelfall - durch Privatunterricht zu lernen.

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  • Die UNHCR-Regionalvertretung für Deutschland, Österreich und die Tschechische Republik in Berlin weist auf ein UNHCR-Dokument "Die Sicherheitslage in Afghanistan mit Blick auf die Gewährung ergänzenden Schutzes" hin, dessen deutsche Fassung inzwischen erschienen ist. UNHCR spricht sich vor dem Hintergrund der Entwicklung in Afghanistan für komplementäre Schutzformen für Personen aus Regionen Afghanistans aus, in denen es zu Bedrohungen für die Bevölkerung gekommen ist. Entsprechende Regionen werden in dem Papier fast flächendeckend aufgelistet. UNHCR weist darauf hin, dass bei Rückkehrentscheidungen beachtet werden solle, dass eine Rückkehr in Sicherheit und Würde angesichts der Sicherheitssituation in vielen Provinzen Afghanistans zur Zeit nicht möglich sei.

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  • Die britischen Truppen im Irak haben sich aus Basra zurückgezogen und der irakischen Armee die Zuständigkeit für die Provinz übergeben. Bereits vor dem Abzug der Briten begann eine neue Gewaltwelle. Mindestens 40 Frauen wurden innerhalb kurzer Zeit in der Stadt ermordet, so die taz vom 16. Dezember 2007, wegen ihrer Kleidung oder Make-up. Auch die kleine christliche Gemeinde Basras wurde bereits Opfer der Todesschwadronen, die in der Stadt agieren, in der sich die Mahdi-Armee von Muktada al-Sadr mit dem obersten Rat der islamischen Revolution (Sciri) um die Macht streiten.

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  • Die Lage der irakischen Flüchtlinge in den Nachbarstaaten ihres Herkunftslandes verschlechtert sich überall. Human Rights Watch wirft den Behörden des Libanon vor, irakische Flüchtlinge ohne gültiges Visum auf unbestimmte Zeit festzunehmen, um sie zurück in den Irak zu schicken. Der 66-seitige Bericht "Rot Here or Die There: Bleak Choices for Iraqi Refugees in Lebanon" beschreibt, wie dieser Mechanismus funktioniert, der dazu führt, dass irakische Flüchtlinge im Libanon in ständiger Angst vor der Festnahme leben. Die Weigerung der libanesischen Regierung, den Aufenthalt irakischer Flüchtlinge zu legalisieren, betreffe nicht nur die relativ geringe Anzahl der festgenommenen Flüchtlinge, sondern wirke sich auf die anderen Iraker aus, die ohne legalen Status im Libanon der Ausbeutung durch Arbeitgeber und Vermieter ausgeliefert seien. Der Libanon hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet und erkennt Iraker nicht als Flüchtlinge an. Von den 2,2 Millionen Irakflüchtlingen in der Region, die sich außerhalb des Iraks aufhalten, leben etwa 50.000 im Libanon. Human Rights Watch hält der libanesischen Regierung zugute, dass ihr Land nicht der Verursacher der irakischen Flüchtlingskrise sei und sich verständlicherweise nicht einem weiteren Flüchtlingsstrom ausgesetzt sehen wolle. Vorrangig die USA und andere Länder, die sich an der Invasion im Irak beteiligt hätten, sollten deshalb bereit sein, für irakische Flüchtlinge im Libanon zu sorgen und dauerhafte Lösungen für sie zu finden.

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  • Die soziale Lage der irakischen Flüchtlinge in Syrien verschlechtert sich. Dies ergibt sich aus einer Studie des Forschungsinstitutes Ipsos, das im Auftrag von UNHCR erstellt wurde. In Syrien halten sich etwa 1,6 Millionen irakische Flüchtlinge auf, jeder fünfte unter ihnen ist vor seiner Flucht bereits Opfer von Gewalt oder Folter geworden. Jeder dritte der in Syrien lebenden Irakflüchtlinge lebt von seinen Ersparnissen. Von ihnen gibt jeder dritte an, dass das Geld noch für maximal drei Monate reicht. 24 Prozent der Flüchtlinge leben von Überweisungen aus dem Ausland. Die irakische Regierung hat vor kurzem behauptet, dass sich die Sicherheitslage im Irak verbessert habe und eine Rückkehr von Flüchtlingen im Gange sei. UNHCR weist diese Darstellung zurück. Tatsächlich sind von September bis November mehrere Zehntausend Iraker zurückgekehrt, angesichts der sozialen Lage keine Überraschung.

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  • Ein OSZE-Vertreter warnt vor einem neuen Exodus der Roma, falls es im Kosovo zu neuer Gewalt komme. Der OSZE-Hochkommissar für die nationalen Minoritäten Knut Vollebaek äußerte in einem Interview, dass man die Roma inzwischen komplett vergessen habe. Bei den Statusgesprächen hätten sie keine Rolle gespielt, als ob sie überhaupt nicht existierten. Wenn die Roma-Minderheit sich im Zuge der weiteren Entwicklung bedroht fühle, sei mit einer Flucht in das benachbarte Mazedonien und nach Montenegro zu rechnen.

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  • Die Bundesregierung hat am 26. Oktober 2007 eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zum "Status der serbischen Provinz Kosovo" beantwortet (BT-Drucksache 16/6886). Zur Statusfrage liefert die Bundesregierung wenig erhellendes: "Die Lösung der Statusfrage ist ein Fall sui generis und steht am Ende des Auflösungsprozesses des ehemaligen Jugoslawiens. Darüber hinaus kann die Bundesregierung angesichts der noch laufenden Verhandlungen zur Bestimmung des künftigen Status des Kosovo zu hypothetischen Fragen keine Stellung nehmen." Ob eine Abtrennung des Kosovo von Serbien in den Augen der Bundesregierung einen völkerrechtlichen oder sezessionistischen Präzedenzfall darstellt, gehört wunderlicherweise zu diesen hypothetischen Fragen. Trifft dies zu, dann beschäftigt sich Politik im wesentlichen nur mit hypothetischen Fragen, für die die jeweilige Bundesregierung inkompetent ist.

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  • Die somalische Hauptstadt Mogadischu wird zu einer "Geisterstadt des Horrors". Das durch einen langen Bürgerkrieg geschwächte Land, der Musterfall des failed state, versinkt immer mehr in Chaos und Gewalt. Das berichtet Spiegel Online am 12. Dezember 2007 und sieht einen der Gründe für die weitere Brutalisierung in der Rolle der 55.000 Soldaten, die Äthiopien in Somalia stationiert haben soll. Hilfsorganisationen werfen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen wie Massenexekutionen und Vergewaltigungen vor. Der äthiopische Einsatz hat die Rückendeckung der USA, während die ihnen gegenüberstehenden Islamisten vom "Rat der islamischen Gerichte" von Eritrea unterstützt werden. Nach einem UN-Bericht liefern bislang zehn Staaten Waffen an eine der beiden Konfliktparteien in Somalia. Ca. 800.000 Menschen befinden sich auf der Flucht.

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  • In Somalia hat die Stabilität keine Chance mehr, seit der Nachbarstaat Äthiopien im Auftrag der USA interveniert hat. Das ist die Diagnose eines Artikels von Philip Leymarie "Mehr Krieg, kein Staat" in Le Monde diplomatique vom November 2007. Der neue UNHCR-Sondergesandte für Somalia schätzt, dass die humanitäre Situation des Landes inzwischen die schlimmste auf dem ganzen Kontinent ist. Tausende von Menschen versuchen, das Land in Booten zu verlassen und über den Golf von Aden in den Jemen zu fliehen. Indem sie den Äthiopiern die schmutzige Arbeit überlassen habe, habe die US-Regierung das kaum erloschene Feuer in der Region wieder angefacht. Denn das äthiopische und das eritreische Regime stünden jetzt vor einer neuen Konfrontation. Eritrea versorgt die Union der islamischen Gerichte (UIC) mit Waffen. Washington hingegen habe der äthiopischen Regierung grünes Licht für geheime Waffenkäufe in Nordkorea gegeben unter Verletzung der Sanktionen des UN-Sicherheitsrates. "Als die USA dem Erbfeind Somalias die Aufgabe übertrugen, dort für Recht und Ordnung zu sorgen, nahmen sie in Kauf, dass sich die äthiopische Regierung an einer möglichen Zerstückelung des Landes beteiligt. Sie tragen dadurch auch möglicherweise zum Wiedererstarken eines Islamismus bei, der unter dem Deckmantel des nationalen Widerstands daherkommen könnte - zumal die UIC ohnehin schon zum "Heiligen Krieg" gegen die Christen in Addis Abeba aufgerufen hat."

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  • Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat an die Regierungen von Frankreich und Großbritannien eine inoffizielle Anfrage gerichtet mit dem Ziel, sie zu veranlassen, nicht länger Abschiebungsanordnungen an abgelehnte tamilische Asylsuchende auszustellen. Der Menschenrechtsgerichtshof hat die Vertragsstaaten informiert, dass er mit einer zunehmenden Zahl von Anträgen abgelehnter tamilischer Asylsuchender konfrontiert sei mit dem Ziel, dass der Gerichtshof nach Regel 39 eingreife, um geplante Abschiebungen auszusetzen.

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  • In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 6. Dezember 2007 hat sich der Chef der europäischen Grenzschutzagentur Frontex Ilkka Laitinen zu Fragen des europäischen Grenzschutzes geäußert. Er hält es für klar, dass die größte Gruppe der "Illegalen" diejenigen sind, die zunächst mit einem Visum einreisen und es dann überziehen. Die EU-Mission wolle im kommenden Jahr einen Vorschlag machen, "wie dieser Missbrauch besser bekämpft werden kann. Geplant ist ein sogenanntes Entry/Exit-System. Man kann dann europaweit mit Hilfe von Datenbanken kontrollieren, ob jemand den Kontinent verlassen hat oder nicht. Das wird für die Sicherheitsbehörden eine große Hilfe sein."Ein weiterer Problempunkt sei der Kosovo als einer der Knotenpunkte von Migrationsrouten aus Richtung Asien. Von der Journalistin Cornelia Bolesch mit dem Vorwurf von Nichtregierungsorganisationen konfrontiert, Frontex dränge Flüchtlinge auf immer gefährlichere Routen ab, gibt sich Laitinen als überzeugter Menschenfreund: "Doch ich bin überzeugt, dass wir es im Mittelmeer richtig machen. Durch unsere Einsätze retten wir Leben. Die Zahl der Boote, die versuchen, über das Meer zu kommen, ist auch erheblich zurückgegangen." Der Umgang mit politischen Flüchtlingen sei ein Herzstück der Ausbildung bei Frontex. Man habe gerade auf 450 Seiten neue Leitlinien für die EU-Grenzschützer erstellt. Ein Flüchtling, der sagt, er beantrage Asyl, dürfe an der Grenze nicht zurückgeschickt werden. Von 30.000 Flüchtlingen, die im vergangenen Jahr auf den Kanarischen Inseln angekommen seien, hätten jedoch nur weit unter hundert Menschen einen solchen Asylantrag gestellt. Auf den PRO ASYL-Bericht über die Zustände im Grenzgebiet zwischen Griechenland und der Türkei hin angesprochen, äußerte Laitinen: "Falls das stimmt, muss der Fall vor ein Gericht. Ich ermutige alle Beamten, so etwas sofort zu melden, wenn sie Kenntnis davon erlangen. Es darf beim EU-Grenzschutz kein falsches Corpsbewusstsein geben."

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  • Der Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung der Aufnahmerichtlinie in den Mitgliedstaaten liegt jetzt auch in deutscher Sprache vor.

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  • Anfang Dezember ist vor der französischen Komoreninsel Mayotte im Indischen Ozean ein Boot mit Flüchtlingen nach einer Kollision mit einem Polizeiboot gekentert. Das Resultat: zwei Tote, acht Vermisste. 33 Überlebende wurden geborgen. Wie ein Vertreter der französischen Flüchtlingsorganisation Cimade in einem Interview mit der Tageseitung Libération vom 14.Dezember 2007 berichtet, hätten Augenzeugen angegeben, das Boot der Grenzpolizei habe das Flüchtlingsboot absichtlich gerammt. Der französische Migrationsminister Hortefeux hat eine Untersuchung des Vorfalls angekündigt.

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  • Die Journalistin Helena Smith vom britischen Guardian hat sich auf Samos aufgehalten und in Gesprächen mit Flüchtlingen und Offiziellen eigene Eindrücke gesammelt. In ihrem Artikel vom 3. Dezember 2007 "An idyllic Greek island becomes the new frontier for African migrants" resümiert die Journalistin unter Bezugnahme auf den PRO ASYL-Bericht zum Umgang mit Flüchtlingen auf den ostägäischen Inseln die Tatsache, dass die Seepassage von der Türkei auf die ostägäischen Inseln zur Zeit die Hauptfluchtroute über See ist. Die griechische Außenministerien Dora Bakoyiannis nimmt die Türkei in die Pflicht, die die Menschen schützen müsse, weil sie mit ihrem Leben spielten. Allerdings hat die Türkei, so zitiert die taz vom 11. Dezember 2007 die türkische Tageszeitung Radikal, 310.000 Flüchtlinge, die sich illegal in der Türkei aufgehalten haben, allein in den letzten fünf Jahren festgenommen und zurückgeschickt.

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  • In Malta ist ein Überwachungsgremium gegründet worden, dem das Monitoring in Gewahrsamen obliegt. Das Visitors Board for Persons in Detention hat angekündigt, sich mit Vorwürfen auseinandersetzen zu wollen, dass Asylsuchende in den Abschiebehaftzentren Hal Far und Hal Safi misshandelt würden. Allerdings besteht keine Erlaubnis, das Ergebnis öffentlich zu machen. Der Vorsitzende des Gremiums kündigte an, man werde einen Bericht zusammenstellen und dem Minister übergeben. Der könne entscheiden, was davon öffentlich zu machen sei. Die Schaffung des Visitors Board geht auf ein Versprechen des maltesischen Justizministers Tonio Borg aus dem Jahr 2004 zurück. Nichtregierungsorganisationen und die Medien hatten sich beschwert, keine Besuchserlaubnis für die Zentren zu bekommen. Medienvertreter haben auch seitdem äußerst selten Zugang zu Abschiebungshaftzentren nach sorgfältiger Vorprüfung entsprechender Anträge erhalten, so dass von unangekündigten Besuchen nicht die Rede sein konnte. Eine Ärztin, Dr. Greta Apap, hatte vor kurzem auf die unmenschlichen Haftbedingungen in der Zeitung �The Times of Malta� hingewiesen. Dabei ging es vorrangig um die Lebensbedingungen von Menschen, die aus Gründen der Quarantäne in völlig ungeeigneten Räumen untergebracht wurden. Außerdem befragt, ob sie jemals Misshandlungen von Asylsuchenden in Haftzentren gesehen hätte, erklärte Frau Apap, dass dies einmal in den Safi-Barracks der Fall gewesen sei. Sie habe mit eigenen Augen gesehen, wie ein Polizeibeamter einen mit Handschellen Gefesselten und auf dem Boden Liegenden mit einem metallenen Tonnendeckel geschlagen habe.

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  • Das österreichische Parlament hat die Schaffung eines neuen Asylgerichtshofes beschlossen. Die amtierende Regierungskoalition erhofft sich davon eine Beschleunigung der Verfahren. Österreichische Menschenrechtsorganisationen kritisieren allerdings, dass mit der Einrichtung des Asylgerichtshofes eine Verkürzung des Instanzenzuges verbunden ist. Gegen Entscheidungen des neuen Asylgerichtshofes soll kein Rechtsmittel mehr möglich sein. Fachleute blieben im Gesetzgebungsverfahren außen vor. Begründet wurde das Schnellverfahren mit der hohen Zahl anhängiger Asylverfahren. Im Regelfall sollen im neuen Asylgerichtshof Zweiersenate entscheiden, wobei bei der Neueinrichtung die Mitglieder des bisherigen unabhängigen Bundesasylsenats übernommen und die Senate mit Bediensteten der Fremdenpolizei aufgefüllt werden sollen.

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  • Der EU-Menschenrechtskommissar Thomas Hammarberg, der vor kurzem erst mit seinem Deutschlandbericht Aufsehen erregte, hat am 12. Dezember 2007 einen Bericht über eine Mission in Österreich veröffentlicht und darin die österreichische Praxis der Abschiebungshaft (Schubhaft) scharf kritisiert. Hammarberg hatte u.a. die Situation im Polizeianhaltezentrum in Wien untersucht. Dort werden mehr als 300 Menschen in mit 6 bis 8 Personen überbelegten Zellen in Gewahrsam gehalten. Besuchsmöglichkeiten bestehen lediglich einmal in der Woche für eine halbe Stunde. An drei Tagen pro Woche darf ein Insasse gerade einmal 5 Minuten telefonieren. Zugang zu einer Rechtsberatung besteht praktisch nicht. Der EU-Menschenrechtskommissar zeigte sich besorgt über die wachsende Zahl von Personen in Abschiebungshaft und insbesondere darüber, dass auch Minderjährige in Abschiebungshaft genommen werden. Im Jahre 2006 waren 191 Minderjährige in Schubhaft, in den ersten drei Quartalen 2007 bereits 120, davon 22 unter 16 Jahre alt.

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  • Die Menschenrechtslage in der jahrelang erbittert umkämpften russischen Nordkaukasusrepublik Tschetschenien ist unverändert angespannt. Dies berichtete die taz am 7. Dezember 2007 unter der Überschrift "Leichen aus Hubschraubern abgeworfen" und nimmt dabei Bezug auf den jüngsten Jahresbericht zur Situation von Tschetschenen in der Russischen Föderation der Menschenrechtsorganisation Memorial.
    Zwar sei die Hauptstadt Grosny vollständig wiederaufgebaut worden, in die medizinische Versorgung werde wieder investiert und auch die Zahl der Entführungen durch bewaffnete Angehörige des Machtapparats habe sich sehr stark verringert. Dennoch herrsche nach wie vor Gewalt von erschreckendem Ausmaß.

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  • Die Schweiz hat nach einem Bericht der Zeitung Le Temps Posten für Spezialattachés für Migrationsangelegenheiten in verschiedenen Botschaften Afrikas geschaffen. Das schweizerische Außenministerium will damit vor Ort auf die negativen Effekte irregulärer Migration hinweisen und anregen, doch die rechtmäßigen Prozeduren für Reisen in die Schweiz zu nutzen, erklärte die ehemalige Inhaberin eines solchen Attachépostens bei der schweizerischen Botschaft in Nigeria. Der Attachéposten in Abuja (Nigeria) soll die Zuständigkeit für Benin, den Tschad und Äquatorialguinea haben. Westafrika wird von Dakar aus �betreut�. Die Attachés spielen eine Rolle bei der Implementierung und Koordination von Projekten zur Rückkehr und Reintegration von Migranten in den Herkunftsstaaten. Man arbeite mit den staatlichen Behörden, aber auch Nichtregierungsorganisationen und internationalen Organisationen wie IOM zusammen.

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  • Franco Frattinis Gedanken der Woche sind immer aktuell, wenn auch auf liebenswerte Weise völlig unverständlich. "Morgen wird Hera geboren sein, eine Stiftung ohne lukratives Ziel und ohne Parteignung..." so lockt Frattini für irgendetwas Stiftungsartiges. "Hera wird mit den Instrumenten ausgestattet sein, die üblicherweise für die Kulturförderung eingesetzt werden und mit solchen, die stärker innovativ und interaktiv sind wie Kolloquien, Zeitschriften, Webseiten." Und wie üblich rüttelt Frattini seine Landsleute wach: "Italien muss aufwachen, es braucht einen neuen Anfang, damit alle sehen können, wie unser Talent durch eine positive Ergebniskultur ausgedrückt wird." Unter "Ergebniskultur" verstanden wir bisher die Verwaltung eines 1:0 Vorsprunges durch italienische Mannschaften. "Gegenüber einem politischen System, das weiterhin zu viele junge Politiker fördert, die mehr daran interessiert sind, sich gegenseitig aus dem Weg zu bringen....". Die italienische Ergebniskultur frisst ihre Talente. So geht es weiter mit Herrn Frattini. Auch 2008 hat 52 Wochen, also jede Menge Raum für weitere Gedanken der Woche.

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