Ob sich das Regensburger Flüchtlingsforum tatsächlich eine andere Antwort erwartet hatte? In der Diskussion um kostenlose Bustickets für Flüchtlinge hatte sich das RFF an das Bayerische Justizministerium gewandt. 40,90 Euro Taschengeld – so viel Bargeld erhält ein Flüchtling ab dem 15. Lebensjahr pro Monat – reichten nicht aus, um notwendige Busfahrten bezahlen zu können, so die Argumentation des RFF. Eigentlich nachvollziehbar, sollte man meinen: Immerhin kostet ein Monatsticket beim RVV 38 Euro. Geantwortet hat nun das bayerische Sozialministerium. Dort vertritt man freilich die Auffassung, dass „der gesamte Bedarf zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes grundsätzlich durch die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG ) gedeckt“ sei. Also auch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Weiter wird vom Sozialministerium die Auffassung vertreten, „dass wiederholtes Schwarzfahren zwar nicht zwangsläufig zu einer Aufenthaltsbeendigung führt, jedoch könne nicht ausgeschlossen werden, dass bei Vorliegen einer besonderen Fallkonstellation eine solche Verurteilung zur Versagung des weiteren Aufenthalts in Deutschland führen kann“. Im Klartext: Bustickets kann sich ein Flüchtling nicht leisten, bei Schwarzfahren droht die Abschiebung.
Seit Inkrafttreten des AsylbLG – 1993 – sind die Leistungen für Flüchtlinge unverändert geblieben. Nach Auffassung des Gesetzgebers sollen sie das Existenzminimum garantiert werden. In Bayern gibt es Unterkunft, Essenspakete und besagte 40,90 Euro Taschengeld.