PRO ASYL Newsletter Nr. 157 April 2010
Geschrieben von jnwwebmaster am April 26 2010 16:30:04

PRO ASYL Newsletter Nr. 157 April 2010

Inhalt

Allgemeine Meldungen

Ein junger Georgier hat sich am 7. März 2010 in Abschiebungshaft in Hamburg erhängt

Weiterer Suizid in Abschiebungshaft

Abschiebungsmonitoring am Hamburger Flughafen

Bericht zur Abschiebungshaft Schleswig-Holstein

Keine Gnade für Roma

Keine Gnade für alte und schwerkranke Kosovo-Flüchtlinge

Opposition in Niedersachsen gegen Roma-Abschiebungen in den Kosovo

Kontroverse Diskussion im Kieler Landtag über Sonderstatus für Roma

Nach Syrien wird wieder abgeschoben

Migrationsabkommen zwischen Deutschland und Ghana

Rechtsgutachten zu verfassungs- und europarechtlichen Fragen im Hinblick auf Überstellungen an Mitgliedstaaten im Rahmen der Dublin II-Verordnung

AI-Bericht zur Situation von Flüchtlingen in Griechenland

Bundesrat begrüßt Absicht der Regierung, den Vorbehalt zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen

Fragwürdige Passpapierbeschaffung durch Ausländerbehörden

Elvira Gashi zurück in Wolfenbüttel

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Verschärfung des Ehegattennachzugsrechts

17. Ausgabe der Dokumentation „Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen“ erschienen

Neuregelung der Residenzpflicht in Bayern

Empfehlungen des Deutschen Vereins zum Asylbewerberleistungsgesetz

Protest gegen Essenspakete für Asylsuchende

VG-Urteil zu Verlassensgebühr

Erika Steinbach zum deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommen

Internationale Meldungen und Meldungen zu Herkunftsländern

Schweizerische Flüchtlingshilfe zu Eritrea

Roma-Lager im Kosovo

Zahlreiche Kurdinnen und Kurden in Syrien in Incommunicado-Haft

UNHCR: „Keine Flut von Asylsuchenden in reiche Länder“

Meldungen zur Flüchtlingspolitik der EU und einzelner EU-Länder

Konkretisierung der FRONTEX-Leitlinien steht an

Vorschlag der EU-Innenkommissarin für Neuaufstellung von FRONTEX

Auch privates Verhalten von FRONTEX-Beamten lässt zu wünschen übrig

FRONTEX fasst Einsatz von Drohnen für Suche nach Migranten ins Auge

EU-Studie zu Lastenverteilung bei Aufnahme von Flüchtlingen

Tunesische Fischer „Im Netz der italienischen Justiz“

FRANKREICH

OFPRA veröffentlicht Statistiken für das Jahr 2009

Vierter Abschiebungsversuch an Guilherme Hauka Azanga gescheitert

Sans papiers aus Haiti fordern Erleichterungen bei Regularisierung

Minderjähriges Mädchen aus Haiti zurückgewiesen

GRIECHENLAND

Bombenexplosion in Athen gezielt gegen MigrantInnen gerichtet?

Nationalismus bei der griechischen Küstenwache

Griechische NGOs sorgen sich um ungenutzte EFF-Gelder

UNHCR-Bericht zu Griechenland

Kirche und Pädophilie – die griechische Variante

GROßBRITANNIEN

Brutaler Umgang mit Folterüberlebenden in Haftzentren

Kritik an Bericht über die Zustände in britischen Haftzentren

ITALIEN

Bilaterales Abkommen zwischen Italien und Ghana in Arbeit

MALTA

Statistik 2009 zu neuankommenden Flüchtlingen in Malta

NIEDERLANDE

Statistik zu Asylsuchenden

ÖSTERREICH

Rassismus

FPÖ plädiert für Einsatz der elektronischen Fußfessel im Asylbereich

Widerstand gegen Kosovoabschiebungen in österreichischem Dorf

SCHWEDEN

Immigrationsminister lässt Zahl der Ausweisungen steigen

SPANIEN

Geheimerlass des spanischen Innenministers zu Präventivhaft für irreguläre Migranten

Newsletter Italien März 2010

zusammengestellt von Judith Gleitze, Palermo

1. Zum Schweigen bringen

2. Hungerstreiks in Abschiebungsgefängissen: „Wir wollen frei wie Vögel sein“

3. Der Kampf der Migranten ums Wasser

4. Sizilien: Flüchtlingsunterstützer frei

5. MODELL LAMPEDUSA Route 0.05

6. Sie bereicherten sich an Migranten

7. Brief eines Flüchtlings aus Libyen

8. Flüchtlingsboot erreicht Sizilien

9. Flüchtlinge klagen vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof

10. Einrichtung eines EU-Asylbüros auf Malta

11. Malta spielt nicht mehr mit bei Frontex

Ein junger Georgier hat sich am 7. März 2010 in Abschiebungshaft in Hamburg erhängt

 

Nicht nur PRO ASYL reagierte in einer Presseerklärung am 9. März 2010 mit massiven Vorwürfen gegen den Hamburger Senat, auch andere Verbände und Kirchen verlangten eine Aufklärung der Umstände des Todes und ein Verbot der Inhaftierung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Abschiebungshaft. Die Stellungnahmen der Hamburger Behörden waren widersprüchlich. Hatte es aus der grün-geführten Justizbehörde zunächst geheißen, David M. habe keine Suizidabsichten erkennen lassen, so ergibt sich aus einer späteren Antwort des Senats auf eine Anfrage der oppositionellen SPD, dass nach einem Gespräch mit dem zuständigen Psychologen vorsorglich besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden seien und David M. engmaschig ärztlich betreut worden sei. Dieses Gespräch fand 8 Tage nach der Einlieferung von David M. in die Jugendvollzugsanstalt Hahnöfersand statt und damit einen Tag nach seiner Ankündigung, in den Hungerstreik zu treten. Den weiteren vermutlichen Fortgang der Dinge stellt die taz nord vom 18. März 2010 dar. Mit der Einlieferung ins Krankenhaus, die wegen der gesundheitlichen Auswirkung des Hungerstreiks erfolgt sei, seien die besonderen Sicherungsvorkehrungen aufgehoben worden. Nach 10 Tagen Krankenhaus erhängte sich David M. in der videoüberwachten Zelle. David M. hätte im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Polen zurückgeschoben werden sollen. Das hätte man wohl in aller Stille getan. Die zugrundeliegende Anordnung war M. nicht bekannt gewesen, so der Senat.

Während es zunächst so aussah, als ob David M. minderjährig sei, hatte er nach Behördenangaben bei Asylanträgen in Polen und der Schweiz unterschiedliche Angaben gemacht. Es steht im Raum, dass er 25 Jahre alt gewesen sein könnte. Zurecht weist der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. in einer Presseerklärung vom 11. März 2010 darauf hin, dass die Diskussion über das Alter überflüssig ist. Er wurde, so von den Behören eingeräumt, als Minderjähriger festgehalten und behandelt. „Posthum das Alter zu verhandeln, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es jeden 17-Jährigen in Hamburg hätte treffen können.“ Einen Tag nach Bekanntwerden des Falles demonstrierten knapp 500 Menschen in Hamburg gegen die dortige Flüchtlingspolitik. Auch Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) zeigte sich zunächst beeindruckt und entschied, dass Minderjährige mit Ausnahme von Straftätern nicht mehr in Abschiebungshaft genommen werden sollten. Darauf reagierte der Hamburger Flüchtlingsrat sofort mit Kritik, denn noch am gleichen Tag war ein 15-Jähriger nach Ungarn abgeschoben worden. Die Sprecherin der Justizbehörde erklärte ganz locker, wie man die Entscheidung von Ahlhaus, Minderjährige nicht mehr in Haft zu nehmen, zu werten habe. Der in den Akten zunächst als Minderjähriger geführte Flüchtling habe falsche Angaben zu seinem Alter gemacht und sei bereits volljährig, deshalb treffe die neue Regelung auf ihn nicht zu. Das organisierte Altern in Behördenakten ist, so der Flüchtlingsrat Hamburg, seit längerer Zeit eine häufige Behördenpraxis. Im Jahr 2009 seien über die Hälfte der 402 neu angekommenen jungen Asylsuchenden nach Untersuchung im rechtsmedizinischen Institut Eppendorf älter gemacht worden, obwohl die Methoden umstritten und unpräzise seien.

Rechtsanwältin Sigrid Töpfer, Mitglied des Flüchtlingsrates Hamburg und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e.V. hat inzwischen eine Strafanzeige gegen Innensenator Ahlhaus, Justizsenator Steffen, den Senat und nachgeordnete Beamte Hamburgs sowie die Leitung der Untersuchungshaftanstalt eingereicht. Der Flüchtlingsrat fordert in einer Pressemitteilung vom 22. März 2010 den Rücktritt der verantwortlichen Senatoren, eine unabhängige Untersuchung, die Übernahme der Überführungs- und Beerdigungskosten von David M. sowie eine grundsätzliche Änderung der Hamburger Flüchtlingspolitik.

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Weiterer Suizid in Abschiebungshaft

Im Rahmen der Medienberichterstattung über die Selbsttötung des jungen Georgiers in der Abschiebungshaft wurde auch ein weiterer Suizid bekannt, bei dem die Behörden in Hamburg ebenfalls in der Kritik stehen. Eine offenbar völlig unverhältnismäßige und unnötige Abschiebung nach Lettland vor Augen, nahm sich der 23-jährige Wadim durch einen Sprung vor die S-Bahn das Leben.

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Abschiebungsmonitoring am Hamburger Flughafen

Auch am Hamburger Flughafen ist jetzt eine Stelle für das sogenannte Abschiebungsmonitoring eingerichtet worden. Nach einer Pressemitteilung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche vom 8. März 2010 wird das Projekt getragen vom Forum Flughafen in Hamburg (FFiH). Dem Forum gehören Vertreter der Bundespolizei, der Kirchen, des UNHCR, der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg sowie von Amnesty International und PRO ASYL an. Den Vorsitz führt Prälat a.D. Stephan Reimers. Die Hamburger Stelle ist nach Frankfurt und Düsseldorf die dritte ihrer Art. Nach der bislang noch nicht umgesetzten EU-Rückführungsrichtlinie verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten, ein wirksames System für die Überwachung von Rückführungen zu schaffen. Nach Vereinbarung mit der Bundespolizei hat die Abschiebungsbeobachterin Astrid Schukat ungehinderten Zugang zu den Räumlichkeiten, in denen sich Abzuschiebende befinden.

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Bericht zur Abschiebungshaft Schleswig-Holstein

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hat klare Worte zu Fakten gefunden, die der Jahresbericht 2009 des Landesbeirats Abschiebungshaft Schleswig-Holstein enthält. Wenn nicht einmal 20 Prozent der in der JVA Rendsburg Inhaftierten in das vermeintliche Herkunftsland abgeschoben werden konnten, so stelle das den Betrieb der Abschiebungshafteinrichtung in Frage. Es sei unerträglich, dass die Hälfte der im Jahr 2009 inhaftierten Menschen aus Staaten stammten, die von Krieg und Terror gezeichnet seien.

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Keine Gnade für Roma

In Sachen Roma-Abschiebung in den Kosovo sind die letzten Hemmungen gefallen. Für eine Massenabschiebung in den Kosovo am 17. März 2010 waren fast 150 Personen vorgesehen, unter ihnen viele Angehörige der Roma- und Ashkali-Minderheiten, Familien mit Kindern, Alte und Kranke bis hin zu Traumatisierten, Dialysepatienten usw. PRO ASYL hat mit einer Presseerklärung am 16. März 2010 „Keine Gnade für Roma“ reagiert und den Stopp von Abschiebungen von Roma in den Kosovo gefordert.

Am Abschiebungstag fand eine Pressekonferenz vor der Tür zur Abflughalle statt, zu der Rom e.V., die Initiative Stay!, Diakoniepfarrer Torsten Nolting, Frank Laubenburg, Landtagskandidat Die Linke und Monika Düker MdL, flüchtlingspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, aufgerufen hatten. In der Abflughalle machten trommelnde und rufende UnterstützerInnen die Reisenden darauf aufmerksam, was zu gleicher Stunde vor sich ging.

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Keine Gnade für alte und schwerkranke Kosovo-Flüchtlinge

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat sich im Gefolge der Kosovo-Abschiebung vom 17. März 2010 zum Schicksal zweier betroffener Familien geäußert. Er kritisierte den Beitrag des Landkreises Rotenburg zum Internationalen Tag gegen Rassismus am 21. März. Beide Fälle zeigten, dass der Landkreis Rotenburg und das Land Niedersachsen bei Kosovo-Flüchtlingen keine Gnade für alte und schwerkranke Menschen kennen. In einem Fall sei eine Abschiebung nur abgebrochen worden, weil die Großmutter der Familie, die als Folge einer Diabetes fast blind ist, direkt am Flughafen zusammenbrach und in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Im zweiten Fall wurde der psychisch erkrankte und suizidgefährdete Familienvater per Krankenwagen zum Flughafen gebracht, von dort aber schließlich in ein Krankenhaus eingeliefert. Rücksichtslos wurden unter Hinnahme der Familientrennung seine Frau und drei Kinder allein in den Kosovo abgeschoben. Offenbar war die Maschine trotz Planungen für fast 150 Personen nicht voll besetzt. Nach Behördenangaben wurden schließlich 53 Menschen abgeschoben. Unter ihnen waren 30 Angehörige der Roma- oder Ashkali-Minderheit.

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Opposition in Niedersachsen gegen Roma-Abschiebungen in den Kosovo

Gegen die skrupellosen Roma-Abschiebungen in den Kosovo regt sich Widerstand auch auf kommunaler Ebene, so z.B. in der Landeshauptstadt Hannover und einigen anderen niedersächsischen Kommunen. In Hannover sprachen sich die Fraktionen der SPD und von Bündnis 90 / Die Grünen im Landtag und in der Landeshauptstadt in einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten Christian Wulff für einen kurzfristigen Abschiebungsstopp sowie einen gesicherten Aufenthaltsstatus für Roma-Flüchtlinge aus. Geduldeten Roma solle Sprach- und Ausbildungsförderung zugute kommen, um eine erfolgreiche Integration zu ermöglichen.

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Kontroverse Diskussion im Kieler Landtag über Sonderstatus für Roma

Die Regierungsfraktionen im Kieler Landtag halten einen besonderen Status von Sinti und Roma in der schleswig-holsteinischen Verfassung für überflüssig. Die Opposition hatte dagegen in einem Gesetzentwurf dafür plädiert, nach Friesen und Dänen nun auch Sinti und Roma einen Sonderstatus als nationale Minderheit einzuräumen. Besonders kurios war die Begründung des FDP-Abgeordneten Jens-Uwe Dankert, man solle die Verfassung nicht überfrachten. Warum Friesen und Dänen eine Verfassung weniger überfrachten als Sinti und Roma, steht in den Sternen. Oder ist es schlicht das übliche „das Boot ist voll“, nämlich überfrachtet? So ganz ernst nehmen viele Parteien die Frage offensichtlich nicht. FDP und SPD haben nämlich jetzt ihre Positionen zum Thema geändert. Im Verein mit Grünen und SSW (der Partei u.a. der süd-schleswigschen Dänen) hatte sich die FDP noch im Jahr 2006 für eine solche Verfassungsänderung engagiert. Die jetzt dafür stimmende SPD war damals – Koalitionszwänge der großen Koalition – dagegen.

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Nach Syrien wird wieder abgeschoben

Über die Tatsache, dass das Bundesinnenministerium, das noch im Dezember 2009 Abschiebungen nach Syrien als problematisch bezeichnet hatte, nunmehr zu seiner harten Linie zurückgekehrt ist, berichtet die taz vom 22. März 2010. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet nun wieder über die Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen. Ein ad-hoc-Bericht des Auswärtigen Amtes hatte im Dezember in drei Fällen Verhaftungen von aus Deutschland Abgeschobenen bestätigt. Das Auswärtige Amt hatte erklärtermaßen keine Auskünfte von Seiten Syriens über das Schicksal der Betroffenen erhalten. PRO ASYL hat das Rückübernahmeabkommen kritisiert und einen Abschiebungsstopp gefordert.

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Migrationsabkommen zwischen Deutschland und Ghana

Ein geplantes Migrationsabkommen Deutschlands mit Ghana ist Thema einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag (BT-Drucksachen 17/ 688 und 17/ 848). Im Entwurf des Abkommens ist die Möglichkeit einer befristeten Wirtschafts- und Arbeitsmigration vorgesehen. Was das bedeutet, hat die Bundesregierung in ihrer Antwort klargestellt: „Strukturierung in diesem Sinne“ bedeute, dass die Größenordnung der für Zwecke der Wirtschafts- und Arbeitsmigration erteilten Visa von der Größenordnung der erfolgten Rückkehr ausreisepflichtiger ghanaischer Staatsbürger abhänge. Erst nach Abschluss des Rahmenabkommens sollen die wichtigen Einzelheiten wie die Zulassungsquoten und die vorgesehenen Berufsgruppen geregelt werden. Das Abkommen ordnet sich ein in eine Strategie der sogenannten zirkulären Migration, die die EU als Modell sieht. Ghana soll willfähriger Partner nicht nur in Bezug auf die Kontrolle der eigenen Staatsangehörigen werden, denn das Abkommen sieht auch die Aufnahme von Drittausländern vor.

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Rechtsgutachten zu verfassungs- und europarechtlichen Fragen im Hinblick auf Überstellungen an Mitgliedstaaten im Rahmen der Dublin II-Verordnung

Im Laufe dieses Jahres wird eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erwartet. Nachdem es bereits in mehreren Verfahren die Überstellung von Asylsuchenden im Rahmen der Dublin II-Verordnung nach Griechenland vorläufig gestoppt hatte, wird sich das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich damit befassen, ob Überstellungen nach Griechenland, wo es kein funktionierendes Asylsystem gibt und die Aufnahmebedingungen katastrophal sind, überhaupt zulässig sind. Im Auftrag von PRO ASYL u.a. Juristen- und Menschenrechtsorganisationen wurde inzwischen ein Rechtsgutachten zu verfassungs- und europarechtlichen Fragen im Hinblick auf Überstellungen an Mitgliedstaaten im Rahmen der Dublin II-Verordnung erstellt und beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Autor, Rechtsanwalt Dr. Reinhard Marx, kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass die Drittstaatenregelung des Artikels 16 a Abs. 2 GG für die Beurteilung von Dublin-Entscheidungen nicht relevant ist, da sie von höherrangigem Europarecht verdrängt werde. Dublin-Überstellungen könnten wegen drohender Zurückweisung ins Herkunftsland unzulässig sein, wobei dann eine Pflicht zum Selbsteintritt bestehe. Eine solche Pflicht zum Selbsteintritt gebe es auch, wenn in dem anderen Mitgliedstaat der wirksame Zugang zum Asylverfahren und eine objektive unparteiische und sorgfältige Prüfung der Asylkunde ebenso wenig gewährleistet sei wie eine menschenwürdige Unterbringung. Aus dem Grundrecht auf effektiven Rechtschutz, dass durch die Grundrechtecharta, die EMRK und das Grundgesetz gewährleistet sei, ergebe sich, dass der Vollzug einer Dublin-Entscheidung durch einstweilige Anordnung aussetzbar sein müsste. § 34a Abs. 2 AsylVfG, der eine Suspensivwirkung von Rechtsmitteln gegen die Überstellung nicht zulasse, sei verfassungs- und europarechtswidrig.

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AI-Bericht zur Situation von Flüchtlingen in Griechenland

Das EU-Büro von Amnesty International hat einen neuen Bericht zur Situation von Flüchtlingen in Griechenland veröffentlicht, der die Überschrift trägt „The Dublin II Trap – Transfers of asylum-seekers to Greece“.

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Bundesrat begrüßt Absicht der Regierung, den Vorbehalt zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen

In seiner Sitzung am 26. März 2010 hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst, mit der die Absicht der Bundesregierung, die deutsche Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen, begrüßt wird. PRO ASYL hat dies am 29. März 2010 als einen überfälligen Schritt bezeichnet und die Bundesregierung aufgefordert, das Asyl- und Ausländerrecht jetzt endlich an die Erfordernisse der Konvention anzupassen.

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Fragwürdige Passpapierbeschaffung durch Ausländerbehörden

Mit fragwürdigen Praktiken der Passpapierbeschaffung durch Ausländerbehörden im Vorfeld von Abschiebungen beschäftigt sich ein Artikel des Rechtsanwaltes Jan Sürig (Bremen).

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Elvira Gashi zurück in Wolfenbüttel

Die vor neun Monaten in den Kosovo abgeschobene Elvira Gashi ist jetzt, gemeinsam mit ihren drei und vier Jahre alten Kindern, zurück in Wolfenbüttel. Die deutsche Botschaft in Pristina hat ein Besuchervisum ausgestellt, das allerdings zunächst nur bis Ende April gilt. Die Ausweisung der Gashis hatte im Juni 2009 eine Welle der Solidarität ausgelöst, auch weil die Abschiebung gemeinsam mit dem ehemaligen Lebensgefährten der Frau erfolgte, der sie zuvor Monate lang gequält und geschlagen hatte. Quer durch die im niedersächsischen Landtag vertretenen Parteien fanden sich Unterstützer für eine Rückkehr. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat stellt die Vorgänge in einer Pressemeldung vom 30. März 2010 dar und dankt dem Landrat und dem Kreistag in Wolfenbüttel.

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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Verschärfung des Ehegattennachzugsrechts

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 30. März 2010 über die 2007 eingeführte Verschärfung des Ehegattennachzugsrechts geurteilt. Das Erfordernis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug stehe im Einklang mit dem Grundgesetz und mit Europarecht, so das Bundesverwaltungsgericht in der Pressemitteilung vom Tage. PRO ASYL zeigt sich enttäuscht, dass eine derart familienfeindliche Regelung vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Im Extremfall führe die Regelung zu einem dauerhaften Nachzugsverbot, zumal sie keine Härtefallregelung enthalte. PRO ASYL kritisiert weiter, dass das Bundesverwaltungsgericht das zugrundeliegende Europarecht eigenmächtig zu Lasten der Betroffenen ausgelegt und die zu entscheidende Rechtsfrage nicht dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt habe.

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17. Ausgabe der Dokumentation „Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen“ erschienen

Neu erschienen ist jetzt die 17. aktualisierte Ausgabe der Dokumentation „Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen“ für den Zeitraum von 1993 bis 2009. Herausgegeben wird sie von der Antirassistischen Initiative e.V. Die Dokumentation umfasst zwei Hefte, die zusammen 18 Euro plus 3,20 Euro für Porto und Verpackung kosten. Bestellmöglichkeiten unter: http://www.ari-berlin.org/doku/bestell.htm.

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Neuregelung der Residenzpflicht in Bayern

Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt die Neuregelung der Residenzpflicht in Bayern, nach der sich Flüchtlinge im Asylverfahren künftig nicht mehr nur in einem einzelnen Landkreis, sondern im ganzen Regierungsbezirk frei bewegen können sollen. Allerdings, so der Flüchtlingsrat, müsse die Neuregelung, die inzwischen von allen Landtagsfraktionen getragen wird, umgehend in Kraft gesetzt werden. Die Betroffenen warteten inzwischen eineinhalb Jahre auf eine Verbesserung ihrer Lebenssituation. Der Flüchtlingsrat fordert das Bayerische Innenministerium allerdings auch auf, über das Beschlossene hinauszugehen und die Freizügigkeit der Betroffenen im ganzen Freistaat durchzusetzen.

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Empfehlungen des Deutschen Vereins zum Asylbewerberleistungsgesetz

Der Deutsche Verein hat in einem Papier Empfehlungen an den Gesetzgeber bezüglich des Asylbewerberleistungsgesetzes und des SGB II und XII ausgesprochen. Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis gehören nach Auffassung des Deutschen Vereins auf keinen Fall ins Asylbewerberleistungsgesetz. Sie sollten Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII erhalten. Das Asylbewerberleistungsgesetz solle entsprechend geändert werden. Der Deutsche Verein regt die Streichung von § 1 Abs. 2 AsylbLG an.

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Protest gegen Essenspakete für Asylsuchende

Der Protest gegen die Zwangsversorgung von Asylsuchenden mit Essenspaketen in Bayern breitet sich aus. Mit ihrem Boykott wollen die Betroffenen menschenwürdige Lebensbedingungen erreichen. Über die Prosteste in Regensburg haben Regensburg Digital und die Mittelbayerische Zeitung am 10. März 2010 berichtet. Auch im Saarland verweigern Flüchtlinge inzwischen die Annahme von Lebensmittelpaketen, berichtete das Neue Deutschland in einem Artikel vom 12. März 2010 unter der Überschrift „Existenzminimum zweiter Klasse“.

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VG-Urteil zu Verlassensgebühr

Für die Erhebung von Gebühren für die Erteilung einer Erlaubnis zum Verlassen des Aufenthaltsgestattungsbereiches fehlt es an einer Rechtsgrundlage, hatte das Verwaltungsgericht Halle am 26. Februar 2010 geurteilt (Az: 1 A 395/07 HAL). Das Urteil liegt jetzt im Wortlaut vor.

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Erika Steinbach zum deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommen

Zum deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommen äußert sich auch die CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach unter Verwendung von Textbausteinen. Darin heißt es u.a.: „Das Abkommen enthält keine Bestimmungen über die Rückführung ausreisepflichtiger Personen bestimmter Ethnien und Religionszugehörigkeit. Bestimmungen zur Durchbeförderung von Drittstaatenangehörigen und Staatenlosen durch das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien wurden getroffen. Das Rückübernahmeabkommen entspricht damit den modernen europäischen Standards“. Die Folter ist z.Zt. in Europa noch nicht up to date, jedoch gilt die intensive Zusammenarbeit mit einem Folterstaat, der seinerseits Minderheiten wie Kurden diskriminiert und verfolgt, als modernen Standards entsprechend. Erst im Dezember 2009 hat der Deutsche Richterbund den syrischen Rechtsanwalt und Menschenrechtsverteidiger Anwar al-Bunni mit seinem Menschenrechtspreis ausgezeichnet. Den hatte man wegen Verbreitung staatsgefährdender Falschinformationen in Syrien zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er die Folter öffentlich angeprangert hatte. Keine drei Monate später erklärt uns Frau Steinbach, dass humanitäre und menschenrechtliche Aspekte bereits im Ausländer- bzw. Asylrecht berücksichtigt sind und dieses durch das Abkommen ja nicht berührt werde. Moderne Zeiten.

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Internationale Meldungen und Meldungen zu Herkunftsländern

Schweizerische Flüchtlingshilfe zu Eritrea

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) hat eine Auskunft ihrer Länderanalyseabteilung veröffentlicht unter dem Titel „Eritrea: Deportation von eritreischen Flüchtlingen und Asylsuchenden aus dem Sudan“ (Autorin: Alexandra Geiser).

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Roma-Lager im Kosovo

Immer noch leben viele Roma-Familien im Kosovo in bleiverseuchten Lagern. Ein britischer Wissenschaftler hat die Ergebnisse neuester Tests in den Camps von Osterode und Cesmin Lug bekannt gegeben und u.a. deren Schließung gefordert. Ein neuer Film mit dem Titel „Lead Mountain Refugees“ macht u.a. den französischen Außenminister Bernard Kouchner für seine Rolle beim Aufbau solcher Camps verantwortlich. Der Bericht, der Film und weitere Informationen finden sich bei www.toxicwastekills.com.

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Zahlreiche Kurdinnen und Kurden in Syrien in Incommunicado-Haft

Zahlreiche syrische Kurdinnen und Kurden, die bei Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Angehörigen der kurdischen Minderheit verletzt wurden, werden, so eine urgent action von Amnesty International, versandt am 31. März 2010, in der Stadt Ar-Raqqah in Syrien ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten, wo ihnen Folter und Misshandlungen drohen. Polizeikräfte hatten eine Versammlung anlässlich des kurdischen Neujahrsfestes gewaltsam aufgelöst und Schüsse in die Menge gefeuert. Ob es dabei mehr als einen Toten gab, ist unklar. Amnesty International spricht von Hunderten von Verletzten. Die Vorfälle sind ein erneuter Beleg dafür, wie unverantwortlich die deutsch-syrische Kooperation im Rahmen des sogenannten Rückübernahmeabkommens ist.

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UNHCR: „Keine Flut von Asylsuchenden in reiche Länder“

„Keine Flut von Asylsuchenden in reiche Länder“ ist international festzustellen. Das sagt UN-Flüchtlingskommissar Antonio Guterres anlässlich der Veröffentlichung der UNHCR-Jahresstatistik in einer Pressemitteilung vom 23. März 2010. Feststellbar ist jedoch ein starker Rückgang der Zahl der Asylanträge in Italien und Griechenland sowie in der Türkei, was auf eine verstärkte Grenzabschottung schließen lässt. Der gesamte Bericht „Asylum Levels and Trends in Industrialized Countries 2009“ findet sich auf der Website des UNHCR.

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Meldungen zur Flüchtlingspolitik der EU und einzelner EU-Länder

Konkretisierung der FRONTEX-Leitllinien steht an

Die Bundesregierung hat am 3. März 2010 eine Kleine Anfrage der Linken zum Stand und zur Konkretisierung der FRONTEX-Leitlinien beantwortet (BT-Drucksache 17/ 847). Immerhin: Nach jahrelangem Hin und Her und beharrlicher Abwehr gegen die Erkenntnis stellt die Bundesregierung jetzt fest, dass sich das in den Leitlinien künftig zu verankernde Zurückweisungsverbot aus der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Anti-Folter-Konvention und dem UN-Zivilpakt herleite. Die Bundesregierung dränge geradezu auf die Verankerung in den Leitlinien für die FRONTEX-Einsätze. Allerdings bleibt völlig unklar, wie das Zurückweisungsverbot in der Praxis auf hoher See praktiziert werden soll. Nach einer einheitlichen Praxis der an FRONTEX-Einsätzen beteiligten Staaten sieht es in der Antwort nicht aus. Das soll dann offenbar den Einsatz-Leitplänen überlassen sein. (Da waren ja Kaperbriefe im 16. Jahrhundert schon präziser.) Und dass Einsatzkräfte an Bord der FRONTEX-Schiffe die vorgebrachten Asylgründe nach Einholung und Auswertung aller verfügbaren Informationen prüfen sollen, lässt vermuten, dass es der Bundesregierung und den FRONTEX-Staaten weiterhin an der notwendigen Ernsthaftigkeit im Umgang mit dem Thema mangelt.

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Vorschlag der EU-Innenkommissarin für Neuaufstellung von FRONTEX

Zum jüngsten Treffen der EU-Innenminister in Brüssel hat die neue EU-Innenkommissarin, Cecilia Malmström, einen Vorschlag für eine Neuaufstellung der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX vorgelegt. Was sich wie üblich zunächst technokratisch liest, hat in großen Teilen mehr als bedenkliche Züge. Die fünf Jahre alte Agentur FRONTEX will jetzt eigene Ausrüstung und Personal, wobei zu den Techniken zur Migrationsabwehr perspektivisch auch die Nutzung von Drohnen gehört. Ein wichtiger Schritt ist die weitere Verbesserung der Zusammenarbeit von FRONTEX mit Ländern außerhalb der EU und deren Unterstützung bei der Grenzverwaltung. Aufklärungsmissionen soll die Agentur auch in den Grenzen zwischen Drittstaaten, also weit im Vorfeld durchführen. FRONTEX will mit der Türkei eine Vereinbarung schließen, um eine Beteiligung der türkischen Küstenwache an der Kontrolle der Ägäis herbeizuführen. Über dies und vieles andere berichtet Matthias Monroy unter der Überschrift „Europas Borderline“ bei Telepolis am 8. März 2010.

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Auch privates Verhalten von FRONTEX-Beamten lässt zu wünschen übrig

Große Pläne - kleine Hindernisse in Form des FRONTEX-eigenen Personals. Fünf FRONTEX-Beamte aus Malta ließen in ihrem außerdienstlichen Verhalten gewaltig zu wünschen übrig und wurden in eine gewalttätige Auseinandersetzung mit Nachtclubbesitzern in Mitilini/Lesbos verwickelt. Die griechische Polizei inhaftierte sie am 16. März 2010. Ilkka Laitinen, der Executive Director von FRONTEX entschuldigte sich öffentlich: „FRONTEX is the treasurer of best practices in all areas related to border control, and all national officers representing the member states taking part in joint border control operations coordinated by FRONTEX must uphold the highest standards – both on and off-duty”. Wahrscheinlich werden die "Guidelines on off-duty Behaviour and Drinking" schneller fertig als die FRONTEX-Leitlinien für Einsätze auf Hoher See, die es immer noch nicht gibt.

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FRONTEX fasst Einsatz von Drohnen für Suche nach Migranten ins Auge

Die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX fasst jetzt den Einsatz von Drohnen für die Suche nach Migranten ins Auge. Darüber berichtet der Independent vom März 2010 unter der Überschrift „Frontex eyes drone planes for migrant searches". Man habe bei Waffenfabrikanten Ratschläge zum Einsatz der unbemannten Flugkörper gegen Asylsuchende eingeholt. Insbesondere soll untersucht werden, welchen Wert Drohnen beim Einsatz auf See haben könnten, in dem sie etwa Boote früher erfassen als die bisherige Überwachungsausrüstung. Das Vordringen von Drohnen vom rein militärischen in den zivilen Sektor schreitet offenbar voran. Die englische Polizei hatte ebenfalls im März den ersten Einsatz einer Drohne bei der Verhaftung eines mutmaßlichen Kriminellen bekannt gegeben. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Polizei keine Genehmigung für den Einsatz von Drohnen hatte.

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EU-Studie zu Lastenverteilung bei Aufnahme von Flüchtlingen

Am 22. Februar 2010 wurde eine Studie im Auftrag des Europaparlaments veröffentlicht, die untersucht, wie die Lasten bei der Aufnahme von Flüchtlingen derzeit unter den Mitgliedstaaten verteilt sind und welche Möglichkeiten es gibt, einen solidarischen Ausgleich und eine angemessenere Lastenverteilung zu erreichen. Eine gerechtere Lastenverteilung verhindere u.a., dass Mitgliedstaaten in die Versuchung kämen, Flüchtlingsströme in andere Staaten abzuwälzen – etwa durch eine Härtebehandlung. Festgestellt wird, dass Malta zur Zeit am stärksten betroffen ist. Die finanzielle Belastung Maltas sei gemessen am Bruttosozialprodukt des Landes tausend mal höher als die Portugals. Die Kosten für die Aufnahme von Asylsuchenden seien in den Mitgliedstaaten besonders hoch, wo besonders viele Asylsuchende in geschlossenen Zentren leben müssen. Die Studie favorisiert einen finanziellen Ausgleich an Stelle einer physischen Umverteilung von Flüchtlingen. Eine Umverteilung könne nur auf freiwilliger Basis organisiert werden, da die Folgeprobleme für die Menschen, aber auch die finanziellen Folgen zu problematisch wären.

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Tunesische Fischer „Im Netz der italienischen Justiz“

Ulrich Kreikebaum berichtet in der Frankfurter Rundschau vom 23. März 2010 unter der Überschrift „Im Netz der italienischen Justiz“ über die Situation der tunesischen Fischer, die ein Gericht in Agrigento (Sizilien) wegen Widerstandes gegen ein Kriegsschiff verurteilt hat. Die Folgen treffen die Fischer und ihre Familien hart.

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OFPRA veröffentlicht Statistiken für das Jahr 2009

OFPRA, das französische Pendant zum BAMF, hat am 9. April 2010 seine Statistiken für das Jahr 2009 veröffentlicht. Mit 47 686 Asylanträgen ist deren Zahl um 12 % gegenüber dem Vorjahr (2008) gewachsen. 10 373 der Asylbewerber haben internationalen Schutz erhalten, ein Rückgang von 9,3 % gegenüber dem Vorjahr, 2.249 Asylsuchende haben subsidiären Schutz erhalten, eine Steigerung um 36 % gegenüber 2008. Die fünf häufigsten Herkunftsländer waren Kosovo, Sri Lanka, Armenien, DR Kongo, Russland. Nur 715 Personen aus Afghanistan und 281 aus Somalia haben Asyl in Frankreich beantragt. Auf gesamteuropäischer Ebene ist die Zahl der Asylbewerber aus Afghanistan dagegen um 44 % gestiegen. Im europäischen Vergleich steht Frankreich an erster Stelle, was die absolute Zahl der Asylbewerber angeht.

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Vierter Abschiebungsversuch an Guilherme Hauka Azanga gescheitert

Guilherme Hauka Azanga, 45 Jahre alt, aus Angola, hat mit seiner Hartnäckigkeit und der Unterstützung u.a. des Netzwerks Erziehung ohne Grenzen erreicht, dass auch der 4. Abschiebungsversuch gescheitert ist. Der für die Abschiebungen verantwortliche Präfekt entließ ihn aus der Abschiebungshaft mit den Worten: „Es ist die materielle Unmöglichkeit festzustellen, die Abschiebung von Herrn Hauka Azanga durchzuführen.“ Herr Hauka Azanga lebt seit acht Jahren mit seiner Lebensgefährtin und seinen vier Kindern in Frankreich. Es wurde mit allen Mitteln versucht, ihn unter Druck zu setzen und seine Abschiebung zu erreichen. Er war zwei Monate im Gefängnis, weil er sich geweigert hatte, das Abschiebungsflugzeug zu betreten. Beim letzten Abschiebungsversuch wurde er wie ein Paket verschnürt. Mit Auto und anschließend per Privatflugzeug wurde er zum Flughafen gebracht, wo ihn etwa 30 CRS-Polizisten empfingen. Dort hat der Kapitän des Flugzeuges sich geweigert, einen dermaßen gefesselten Passagier an Bord zu nehmen. Eine Stunde später haben die Polizisten es noch einmal versucht, aber der Kapitän hat noch nicht einmal die Türen aufgemacht. Am 10. April 2010 wurden die Lebensgefährtin von Guilherme Hauka Azanga und seine vier Kinder unter die „republikanische Patenschaft“ von Abgeordneten, Eltern von Schülern und von Lehrern gestellt (eine häufig geübte Praxis in Frankreich, um den Schutz von sans papiers zu verstärken). (Quelle: Libération vom 8. und vom 12. April 2010). Herr Hauka Azanga wird einen neuen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen, die Gefahr der Abschiebung ist noch nicht gebannt. Die UnterstützerInnen wollen weiter mobilisieren. Die Unterstützung für Guilherme Hauka Azanga muss enorm, vielfältig und kreativ sein, diesen Eindruck gewinnt man bereits, wenn man sich die eigens eingerichtete Homepage anschaut.

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Sans papiers aus Haiti fordern Erleichterungen bei Regularisierung

Seit dem Erdbeben mobilisieren Migranten und Flüchtlinge aus Haiti, die in Frankreich leben, und ihre UnterstützerInnen für Ausnahmeregelungen bei der Regularisierung von sans papiers aus Haiti. Der so genannte „Aufruf von Cayenne“ wurde von 50 Organisationen, Initiativen, Gewerkschaften, Parteien etc. sowie über 3.000 Einzelpersonen unterschrieben. Er weist u.a. darauf hin, dass durch das Erdbeben auch Dokumente vernichtet wurden, die für die Regularisierung in Frankreich notwendig sind.

Die Forderungen des Aufrufs u.a.:

- die außerordentliche und dauerhafte Regularisierung aller Haitianer, die sich auf französischem Territorium befinden,

- außerordentliche Familienzusammenführung, insbesondere von gefährdeten Kindern und alten Menschen, in Frankreich.

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Minderjähriges Mädchen aus Haiti zurückgewiesen

Auf französischem Überseeterritorium, auf Guadeloupe, wurde ein 14-jähriges Mädchen, das auf dem Weg zu seinen Eltern war, vom 5. bis 8. April in der Transitzone festgehalten und trotz Protesten von Nichtregierungsorganisationen nach Haiti zurückgewiesen. Anafé, eine Organisation, die sich um die Flüchtlinge im Transit kümmert, hat in einer Presseerklärung vom 8. April 2010 an das Versprechen der französischen Regierung vom 13. Januar erinnert, Abschiebungen nach Haiti zu stoppen und darauf hingewiesen, dass dieser Abschiebstopp nur von kurzer Dauer gewesen sein kann. Anafé musste feststellen, dass viele Flüchtlinge aus Haiti auch nach dem Erdbeben in Frankreich keinen Schutz fanden, sondern abgeschoben wurden. Im Fall der unbegleiteten Minderjährigen aus Haiti mahnte Anafé die Regierung, die Europäische Menschenrechtskonvention (Recht auf Leben in der Familie) und die Internationale Kinderrechtskonvention einzuhalten. Es hat nichts genützt.

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Bombenexplosion in Athen gezielt gegen MigrantInnen gerichtet?

Ein fünfzehnjähriger Afghane ist bei einer Bombenexplosion am 28. März im Athener Zentrum zu Tode gekommen. Seine 45-jährige Mutter und die zehnjährige Schwester wurden verletzt. Die Bombe explodierte in der Nähe des Büros der Hellenic Management Association, einer Nichtregierungsorganisation. Aus Polizeikreisen hieß es zunächst, dass die Familie möglicherweise im Müll nach Lebensmitteln gesucht habe und der Junge dabei an eine Tasche geraten sei, die die Bombe enthalten habe. Wassilis Aswestopoulos hat die Erklärungsmuster in einem Artikel bei Heise online kommentiert.

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Nationalismus bei der griechischen Küstenwache

Die griechische Küstenwache hat den Chef ihrer Spezialeinheiten suspendiert, nachdem einige Angehörige der Küstenwache während einer Parade zum Unabhängigkeitstag in Athen am 25. März anti-türkische, anti-albanische und anti-FYROM-Parolen (Fyrom = Former Yugoslav Republic of Macedonia = Mazedonien) gerufen hatten, wie ein Video zeigte, das binnen weniger Tage bereits mehr als 200 000 Mal aufgerufen worden war. Eine interne Untersuchung soll nun klären, wer auf allen Hierarchiestufen in die Vorfälle verwickelt war.

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Griechische NGOs sorgen sich um ungenutzte EFF-Gelder

Acht griechische Nichtregierungsorganisationen haben sich in einem Brief an das Ministerium für Gesundheit und soziale Solidarität gewendet und ihre Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass insgesamt mehr als 6 Millionen Euro, die Griechenland für das Jahr 2009 für Notfallmaßnahmen im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds zur Verfügung gestanden hätten, letztendlich nicht verwendet werden können bis zum Auslaufen des Programms am 14. April 2010. Ähnliches sei bereits im Jahr zuvor geschehen, und das zu einer Zeit, wo die Organisationen, die mit Flüchtlingen arbeiten, um ihre Existenz kämpfen müssen.

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UNHCR-Bericht zu Griechenland

UNHCR hat jetzt Anmerkungen zu Griechenland als Aufnahmeland für Asylsuchende in deutscher Fassung veröffentlicht. Der zugrundeliegende Bericht war im Dezember 2009 zunächst in englischer Fassung erschienen.

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Kirche und Pädophilie – die griechische Variante

Der Metropolit von Kalavryta Amvrosios hat sich mit einer Äußerung gegen das neue geplante Staatsbürgerschaftsgesetz in Griechenland weit aus dem Fenster gehängt, indem er in seinem Blog behauptete, dass die „Pädophilie“ eine der Gewohnheiten von Wirtschaftsmigranten sei, die nach Griechenland kommen (zitiert nach UNHCR Greece Press Review 9. - 10. März 2010). Nach der schlechten Presse, die Griechenland in den letzten Monaten in der EU hat, wäre die orthodoxe Kirche möglicherweise schlecht beraten, dieses Thema ernsthaft auf die Tagesordnung zu setzen, es sei denn, man wolle präventiv etwas besser machen als die Konkurrenz.

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Brutaler Umgang mit Folterüberlebenden in Haftzentren

Folterüberlebende, die in Großbritannien Schutz suchen, werden in Haftzentren festgehalten, selbst wenn es unabhängige medizinische Belege gibt, dass sie in ihren Heimatländern Opfer von brutaler Gewalt geworden sind. Dies stellen Nichtregierungsorganisationen aus dem medizinischen Bereich fest und kritisieren zugleich, dass die britische Regierung regelmäßig ihre Berichte ignoriere, obwohl nach Richtlinien des Innenministeriums Folteropfer nur in extremen Ausnahmefällen in Haft festgehalten werden dürfen. Über dies und den darüber hinaus auch noch in Einzelfällen sehr brutalen Umgang mit Folteropfern in den britischen Haftzentren berichtet The Observer vom 14. März 2010 unter der Überschrift „UK ‚ignoring’ systematic evidence of torture among asylum seekers“.

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Kritik an Bericht über die Zustände in britischen Haftzentren

Die Politikerin und Baroness O’Loan, Mitglied des House of Lords, hat im März 2010 ihren Bericht über die Zustände in britischen Haftzentren vorgelegt. Der Re