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Pro Asyl: Fachpolitischer Newsletter

Fachpolitischer Newsletter Nr. 178 Januar 2012

Inhalt

Bundestagsdebatte über Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Syrien
Am 26. Januar 2012 hat der Bundestag über einen Antrag der Fraktion Die Linke für einen Abschiebestopp und ein Bleiberecht für Flüchtlinge aus Syrien debattiert. Die Regierungskoalition verteidigte wortreich das syrische Rückübernahmeabkommen. Der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Christoph Bergner, bemerkte laut Protokoll der Bundestagsdebatte, das Abkommen beschränke sich auf „prozedurale Regelungen“, andere mit Abschiebungen verbundene Fragen seien durch das Abkommen überhaupt nicht berührt. Der FDP-Abgeordnete Serkan Tören legte offen, warum es bisher lediglich eine weiche Empfehlung des BMI an die Länder gibt, Abschiebungen nach Syrien seien zur Zeit nicht ratsam. Tören: da nicht absehbar sei, wie sich die politische Situation entwickle, könne man eine dauerhafte Entscheidung nicht treffen. Man sehe, dass sich die Staaten in Nordafrika bereits stabilisierten. Auch Tören begründet die Unwilligkeit, das syrische Rückübernahmeabkommen zu kündigen, mit dessen lediglich technischem Charakter. Jeder Staat sei ohnehin völkerrechtlich zur Rücknahme seiner Staatsangehörigen verpflichtet. Für die CDU/CSU-Fraktion toppte der Abgeordnete Michael Frieser diese Argumente: „Die Kündigung des Rückführungsabkommens hat mit der Aufhebung der Abschiebung, also damit, dass in dieses Land wegen der Zustände dort nicht abgeschoben wird, überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil: im Grunde verpflichten wir das Assad-Regime nach wie vor, an einem völkerrechtlichen Vertrag festzuhalten. Denn wenn wir Staaten, die sich in dieser Art und Weise verhalten, auch noch aus ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen entlassen, dann entbinden wir sie ja jeglicher Verpflichtung. Damit erreichen wir genau das Gegenteil von dem, was wir eigentlich wollen.“ 

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Bundestag debattiert über Antrag der Grünen für einen wirksamen Rechtsschutz im Asylverfahren 
In derselben Sitzung des Bundestages wurde auch über einen Antrag der Grünen „Für einen wirksamen Rechtsschutz im Asylverfahren – Konsequenzen aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ziehen“ gesprochen. Die Regierungskoalition ist der Auffassung, dass aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2011 keine gesetzgeberischen Konsequenzen zu ziehen sind. Es genüge, so Reinhard Grindel von der CDU/CSU, vom Selbsteintrittsrecht angemessen Gebrauch zu machen, wie die Bundesregierung das in Bezug auf Griechenland getan habe. Im Übrigen seien die Verhältnisse in allen anderen EU-Staaten und der Schweiz so angemessen, dass die Dublin-II-Verordnung in diesen Fällen vollständig erhalten bleiben könne. Hartfrid Wolff von der FDP vertrat die Auffassung, es sei nicht ausgemacht, ob Europarecht in Form von Richtlinien deutsches Verfassungsrecht breche. Über die Notwenigkeit eines einstweiligen Rechtsschutzes in Dublin-Verfahren sei beim Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden worden. Man müsse allerdings sagen, dass Deutschland angesichts der bisherigen Situation des Rechtsschutzes im Dublin-Verfahren noch Nachholbedarf habe. Hieran arbeite man. Das jedoch ist ein erheblicher Widerspruch zum Statement von MdB Grindel.

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„Verschärfte Abschiebungen von Roma in den Kosovo“ – eine kleine Anfrage der Linken und Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat am 19. Dezember 2011 eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke „Verschärfte Abschiebungen von Roma in den Kosovo“  beantwortet. Nur noch knapp 7.000 ausreisepflichtige Roma aus dem Kosovo leben in Deutschland – von insgesamt gut 10.000 Ausreisepflichtigen aus dem Kosovo. Innerhalb von zwei Jahren hat sich damit die Zahl der ausreisepflichtigen Roma aus dem Kosovo um fast ein Drittel verringert. Der größere Teil des Rückgangs wird wohl mit Abschiebungen und Fällen des Untertauchens erklärbar sein. Auf die Frage der Altersstruktur antworteten nur einige Bundesländer. Dennoch dürfte die Zahl der minderjährigen Roma unter den ausreisepflichtigen bei etwa einem Drittel liegen. Zwei Drittel der Asylanträge von Personen aus dem Kosovo stammen auch heute noch von Angehörigen der Roma, Ashkali und sogenannten Ägypter-Minderheiten. Bei Serbien beträgt diese Quote immerhin noch 93 Prozent. „Abschiebungsaufträge“ gab es im Jahr 2010 für 2.080 Personen, in den ersten zehn Monaten 2011 für 1.179 Personen. Fast jede fünfte angemeldete Person lebte länger als zwölf Jahre in Deutschland. Eine interessante Information am Rande: etwa die Hälfte der aus Deutschland abgeschobenen wurde mit einem Charterflug unter der Regie von Frontex abgeschoben, wobei die Fallkosten etwa doppelt so hoch wie bei national veranlassten Charterflügen waren. Interessant auch der geringe Anteil der Roma, die im Rahmen des Projektes zur Betreuung von Rückkehrern URA 2 finanzielle Hilfen erhielten (93 Personen). Einen zusammenfassenden Artikel zur deutschen Abschiebungspolitik Richtung Kosovo brachte die taz bereits am 23. Dezember 2011 unter der Überschrift „Tausende Roma abgeschoben – zurückgeschickt in die Fremde“

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Aufruf von PädagogInnen gegen Abschiebungen in den Kosovo
 Gegen die Abschiebung von Roma in den Kosovo wendet sich ein Aufruf von Pädagoginnen und Pädagogen des Netzwerks rassismuskritische Migrationspädagogik Baden-Württemberg. Argumentiert wird aus Fürsorge, aus der Vertrauensbeziehung zu den betroffenen Kinder und Jugendlichen, aus Verpflichtung gegenüber allen Kindern, aus der deutschen historischen Verantwortung gegenüber den Roma. Abzulehnen sei ein ausschließliches Bleiberecht für Bildungserfolgreiche. 

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Unzureichende Berücksichtigung von Traumatisierungen bei Abschiebungen
Ein öffentliches Fachgespräch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am 26. Januar 2012 erbrachte Dissens zwischen Juristen und Ärzten über die Frage der Beurteilung der Reisefähigkeit von abgelehnten Asylsuchenden. Menschenrechtsorganisationen wie PRO ASYL kritisieren, dass die Situation traumatisierter Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, bei Reisefähigkeitsuntersuchungen vor der Abschiebung kaum berücksichtigt wird. Ein Bericht über den „Disput über ärztliche Untersuchungen vor Abschiebungen“ auch hier.

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Gemeinsame Erklärung gegen „Gewahrsamseinrichtung“ auf dem neuen Berlin-Brandenburger Großflughafen
 Auf dem neuen Berlin-Brandenburger Großflughafen soll eine „Gewahrsamseinrichtung“ in dem Zusammenhang mit der Durchführung von Flughafenasylverfahren in Betrieb gehen, wenn der Flugbetrieb dort im Sommer aufgenommen wird. Mit einer gemeinsamen Stellungnahme gegen die Inhaftierung von Asylsuchenden und gegen die Durchführung von Asylschnellverfahren haben sich eine ganze Reihe von Organisationen gegen diese Planung gewendet. PRO ASYL hat die Stellungnahme inzwischen unterzeichnet. Die Kritik hat ein lebhaftes Medienecho ausgelöst. Die Detllungnahme und Weiteres findet sich auf den Homepages der Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg.

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UNHCR kritisiert Flughafenasylverfahren
Auch UNHCR hat sich in einer Pressemitteilung vom 20. Januar 2012 unter der Überschrift „Flughafenverfahren äußerst problematisch“ zu Problem des Flüchtlingsschutzes im Zusammenhang mit dem Flughafenasylverfahren geäußert und Bezug genommen auf die aktuelle Diskussion um die Einrichtung eines solchen Verfahrens auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld.

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Haftverlängerung nach Suizidversuch in Büren
In einer Pressemitteilung vom 24. Januar 2012 berichtet der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. unter der Überschrift: „Haftverlängerung nach Suizidversuch“ über den Fall eines Palästinensers in Abschiebehaft. Er hatte am 21. 1. 2012 in suizidaler Absicht seine Matratze angezündet. Nach einer Versorgung seiner Wunden im Krankenhaus wurde er von dort entlassen, einem Amtsrichter vorgestellt und nach dessen Abschiebehaftbeschluss erneut in der JVA Büren inhaftiert.

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Selbstmord eines Iraners in Würzburger Asylunterkunft
Ein 29jähriger Iraner hat sich Ende Januar in einer Würzburger Asylunterkunft das Leben genommen. Über „das tragische Ende einer Flucht“ berichtete die Zeitung In Franken am 30. Januar 2012. Ein Arzt der missionsärztlichen Klinik in Würzburg gab an, die labile Konstitution des Mannes sei seit Monaten bekannt gewesen. Er sei nach der Äußerung von Selbstmordabsichten in der Würzburger Uniklinik für Psychiatrie begutachtet worden. Unter anderem habe man empfohlen, an der Art der Unterbringung etwas zu verändern.

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Mediziner übt scharfe Kritik am System der „Gemeinschaftsunterkünfte“
Im Zusammenhang mit dem Suizid eines Bewohners der Flüchtlingsunterkunft in Würzburg hat der Mediziner Dr. August Stich von der missionsärztlichen Klinik weitergehende Kritik formuliert. Er hält das System der Unterbringung in „Gemeinschaftsunterkünften“ für menschenverachtend.

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Parallelbericht von Nichtregierungsorganisationen mit Schwerpunkt Abschiebehaft
Das Behandlungszentrum für Folteropfer Berlin, IPPNW, Refugio München und der Jesuitenflüchtlingsdienst Deutschland haben einen Parallelbericht zum fünften Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe veröffentlicht. Im Mittelpunkt der Betrachtungen steht die Situation in Abschiebungshaft in München und Berlin sowie im Flughafenverfahren in Frankfurt. Als besondere Problembereiche wird die fehlende Erkennung von Folteropfern und psychisch vorbelasteten Menschen identifiziert, darüber hinaus die Dauer der Haft und die Situation von Minderjährigen. 

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Niedersachsen und Baden-Württemberg lockern Residenzpflicht
Bewegungsfreiheit ab 1. März 2012 jetzt auch in Niedersachsen. Die sogenannte Residenzpflicht wurde auf das Gebiet des gesamten Bundeslandes erweitert. Bisher durften Asylsuchende den Bezirk ihrer Ausländerbehörde nicht oder nur mit Erlaubnis verlassen. Auch in Baden-Württemberg erfolgte Mitte Februar eine Regelung, nach der Asylsuchende sich im ganzen Bundesland bewegen dürfen – zu den Ausschlussklauseln der Regelung sowie zur teils unschönen Debatte über die Liberalisierung findet sich ein Kommentar auf der Seite Residenzpflicht.info.

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Offener Brief gegen die Polizeigewalt bei Gedenkdemonstration für Oury Jalloh
Die Internationale Liga für Menschenrechte und das Komitee für Grundrechte und Demokratie haben in einem offenen Brief an den Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt scharf gegen die Polizeigewalt protestiert, die Teilnehmern einer Gedenkdemonstration zum Tode Oury Jallohs widerfuhr, der sieben Jahre zuvor im Dessauer Polizeigewahrsam verbrannte . Ein Bericht der Liga-Vertreterin Fanny-Michaela Reisin über die Demonstration am 7. Januar 2012 schildert die Situation vor dem Bahnhof Dessau aus der Sicht von Demonstrationsteilnehmern. 

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Demonstration gegen das Lager Horst
Am 14. Januar 2012 fand eine Demonstration gegen Ausgrenzung und Lagerunterbringung vor dem Erstaufnahme- und Abschiebelager in Horst bei Boitzenburg statt. Unter dem Motto „Wir sind alle Menschen und haben alle Menschenrechte!“ demonstrierten nach Angaben der Veranstalter 350 Menschen. Eine Pressemitteilung der Kampagne Stop_it! Rassismus bekämpfen, alle Lager abschaffen! erläutert die Kritik an den Missständen.

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UNHCR: Mittelmeer tödlichste Region für Flüchtlinge und Migranten 2011
Das Mittelmeer ist die tödlichste Meeresregion für Flüchtlinge und Migranten im Jahre 2011 gewesen. Zu dieser Bewertung kommt der UNHCR in einer Briefingnote vom 31. Januar 2012. Nach UNHCR-Schätzungen ertranken 1.500 Menschen beim Versuch, über das Mittelmeer Europa zu erreichen. Dies mache 2011 zum tödlichsten Jahr in der Region, seit UNHCR eine entsprechende Statistik im Jahr 2006 begonnen hat. UNHCR zeigt sich bestürzt, dass trotz schlechten Wetters auch im Januar 2011 bereits mehrere Boote die gefährliche Reise von Libyen gewagt haben.

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UN-Generalversammlung verabschiedet Individualbeschwerdeverfahren für Kinder
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat bereits am 19. Dezember 2011 das dritte Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Es beinhaltet ein Individualbeschwerdeverfahren für Kinder. Sie können künftig ihre Rechte aus der Konvention und den beiden Zusatzprotokollen nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges geltend machen.

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UN-Menschenrechtskommissarin: besorgniserregende Bedingungen für Gefangene in Libyen
Die UN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay hat in einer Adresse an den Sicherheitsrat am 25. Januar 2012 extreme Betroffenheit bezüglich der Haftbedingungen von tausenden Gefangenen in Libyen zum Ausdruck gebracht. Unter ihnen befinden sich subsaharische Afrikaner in großer Zahl. Pillay, Amnesty International und Ärzte ohne Grenzen haben sich in eigenen Erklärungen zum Thema geäußert. Allein das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, habe, so Pillay, 8.500 Gefangene in 60 Hafteinrichtungen zwischen März und Dezember 2011 besucht. Den Behörden fehle jede Übersicht, was die Gefahr von Misshandlungen und Folterungen heraufbeschwöre. Die Hafteinrichtungen müssten unter die Kontrolle des Justizministeriums und der Generalstaatsanwaltschaft gestellt werden. Es müsse ein Verfahren für die juristische Überprüfung von Haft geben, sodass diejenigen, die ohne rechtliche Basis festgehalten würden, umgehend freigelassen werden könnten und die Verbleibenden ein faires Verfahren erhielten.

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Harsche Verschärfungen des israelischen Ausländerrechtes verabschiedet
Harsche Verschärfungen des israelischen Ausländerrechtes sind im dortigen Parlament angenommen worden. Irreguläre Migranten und Asylbewerber können nun in vielen Fällen ohne Verfahren oder ohnedass ihre Abschiebung konkret möglich ist, inhaftiert werden, wenn sie für längere Zeit in Israel gewesen sind. Ihren Unterstützern drohen nach einem Bericht der israelischen Zeitung Haaretz vom 10. Januar 2012 Gefängnisstrafen zwischen 5 und 15 Jahren. Der israelische Armeechef hat am 10. Januar 2012 nach einem Bericht der New York Times darauf hingewiesen, dass die israelische Armee sich auf einen möglichen Zustrom von Flüchtlingen aus Syrien über die Golan-Höhen vorbereite. Die New York Times weist in diesem Zusammenhang auf die Gesetzgebung in Sachen illegaler Migranten hin. Das verschärfte Ausländerrecht mache es möglich, irreguläre Migranten und ihre Kinder für bis zu drei Jahren ohne Verfahren zu inhaftieren. Die Verschärfungen standen ursprünglich im Zusammenhang mit afrikanischen Asylsuchenden und Migranten, die Israels Südgrenze vom ägyptischen Sinai aus erreichten.

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Folter im Kongo für abgelehnte Asylsuchende aus Großbritannien
In einem Kommentar im Guardian vom 17. Januar 2012 kritisiert Catherina Ramos, dass im Kongo Menschen gefoltert würden, denen man in Großbritannien Asyl verweigert habe.

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Angriffe auf oppositionelle Journalisten in Sri Lanka
Seit Wochen nehmen Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten in Sri Lanka zu, wobei Büros oppositioneller Medien verwüstet, Websites gesperrt und sogar Menschen ermordet werden. Das behauptet die Organisation Sri Lanka Advocacy, die einen Sondernewsletter herausgegeben hat. Die meist angeblich unbekannten Täter verübten Gewaltakte und würden hierzu von Medien offen ermutigt, für die vor allem der zuständige Minister für Massenmedien und Kommunikation verantwortlich sei.

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Amnesty fordert Untersuchung des Bombenangriffs des türkischen Militärs an der irakischen Grenze
Amnesty International hat sich in einer Presseerklärung vom 30. Dezember 2011 zu dem Bombenangriff des türkischen Militärs an der irakischen Grenze geäußert, bei dem 35 Zivilisten getötet wurden, unter ihnen viele Minderjährige.

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Menschenrechtsverletzungen in Togo – Bericht der togoischen Menschenrechtsliga 2011
Die togoische Menschenrechtsliga hat – nur in französischer Sprache – ihren Jahresbericht für das Jahr 2011 veröffentlicht, in dem sich zahlreiche Fälle von Menschenrechtsverletzungen finden, darunter willkürliche Inhaftierung ohne Anklage und Urteil, exzessives und gewalttätiges Vorgehen gegen Demonstranten sowie Folter. 

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EU-Flüchtlingskommissarin Malmström: Europas Versagen in Sachen Flüchtlinge
Mit seltener Heftigkeit hat sich die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström zum Versagen Europas in Sachen Flüchtlinge in der Times of Malta vom 19. Januar 2012 geäußert: „Refugees: How Europe failed“. Europa habe kollektiv den Test auf die Versprechen seiner Solidarität nicht bestanden als es im Jahre 2011 darauf angekommen sei, während des Bürgerkrieges in Libyen 8.000 Flüchtlinge in besonders schwieriger Situation aufzunehmen. Alle EU-Staaten hätten es gerade einmal auf 400 Aufnahmen gebracht. Auch bei der Teilung der Verantwortung in Kooperation mit den südeuropäischen Staaten habe die EU versagt. Gerade einmal 300 Flüchtlinge habe man aus Malta in anderen Mitgliedsstaaten aufgenommen. Malmström erinnert daran, dass die Zahl der Asylsuchenden in Europa heute sehr viel niedriger liege als noch vor 10 Jahren, was xenophobe Parteien leugneten. Auch gebe es allein in Kenia  mehr Flüchtlinge als in allen 27 EU-Staaten zusammen. Trotzdem sei die politische Stimmung in vielen Mitgliedsstaaten ein sehr großes Problem. Seit dem Zweiten Weltkrieg habe es nie so viele populistische und fremdenfeindliche Parteien in den nationalen Parlamenten gegeben. Sie beuteten die Krise aus und verschöben die Verantwortung von den schlecht gemanagten nationalen Wirtschaften auf die migrantische Bevölkerung.

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stoppt Abschiebung nach Ungarn
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Rahmen einer vorläufigen Maßnahme in letzter Minute eine Abschiebung im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens von Österreich nach Ungarn gestoppt. Der betroffene Sudanese wurde aus der Abschiebungshaft in Österreich entlassen. Der Anwalt des Sudanesen hat sich auf ein Papier des ungarischen Helsinki-Komitees berufen, in dem von gezielten Misshandlungen in ungarischer Haft und der systematischen Verabreichung von Medikamenten und Beruhigungsmitteln die Rede ist. Wie der Standard vom 12. Januar 2012 berichtet, kommentierte Anny Knapp von der Asylkoordination, es sei nur eine Frage der Zeit gewesen, wann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Rückschiebungen nach Ungarn zumindest in Einzelfällen stoppe.

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Drohnen gegen Migranten
„EU will mehr Drohnen gegen Migranten einsetzen“ ist ein Artikel von Matthias Monroy überschrieben, der am 17. Januar 2012 bei Telepolis erschien. Hintergrund ist eine dreitägige Luftfahrtschau in der griechischen Hafenstadt Aktio. In deren Vorbereitung hatte die europäische Grenzschutzagentur Frontex bereits im März letzen Jahres einen organisatorischen Workshop abgehalten. Dabei ging es um den Aufbau des Grenzüberwachungsnetzwerks EUROSUR. Die Drohnen gehören zu einem integrierten Grenzüberwachungsprogramm, in dem satellitengestützte Aufklärung, Radar und Luftüberwachung eine Rolle spielen.

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EU-Kommission schätzt Kosten für „intelligente Grenzen“ auf eine Milliarde Euro
Die Europäische Kommission geht davon aus, dass die Kosten zur Errichtung „intelligenter Grenzen“ in der EU bei über einer Milliarde Euro liegen. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Im Hintergrund steht eine Studie der EU-Kommission, die sich mit den Reisebewegungen von Drittstaatsangehörigen innerhalb der EU und den Möglichkeiten automatischer Grenzkontrollen für Vielreisende aus Drittstaaten beschäftigt. Zu bezweifeln ist, dass die künftigen Grenzen intelligenter sind als ihre technokratischen Planer. Die lückenlose Überwachung aller Ein- und Ausreisevorgänge ist bislang nicht einmal totalitären Staaten gelungen.

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Bericht zur Migration und Flucht über den Seeweg nach Spanien
Seit einigen Jahren veröffentlicht die Asociación Pro Derechos Humanos de Andalucía (APDHA) Berichte zur Migration und Flucht über den Seeweg nach Spanien sowie über die Landgrenzen in die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla. Für das Jahr 2011 wurde eine Zunahme der Ankünfte in Spanien festgestellt, insbesondere betraf dies Ceuta und Melilla. Judith Kopp von PRO ASYL hat die Zusammenfassung des Migrationsberichts 2011 übersetzt.

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Niederlande: Untersuchung des Suizids eines Asylsuchenden aus Sri Lanka auf dem Amsterdamer Flughafen
Die niederländische Einwanderungsbehörde hat eine interne Untersuchung angeordnet. Sie soll den Fall eines sri-lankischen Asylsuchenden klären, der sich auf dem Amsterdamer Flughafen das Leben genommen hat, nachdem ihm die Ablehnung seines Asylantrages mitgeteilt worden war. Der Anwalt teilte mit, den niederländischen Einwanderungsbehörden seien die psychologischen Probleme seines Mandanten bekannt gewesen. 

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Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus dem Lager Choucha in Norwegen
Norwegen hat 33 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgenommen. Sie lebten bisher im tunesischen Flüchtlingslager Choucha, bevor sie Mitte Januar nach Norwegen ausgeflogen wurden. Nach UNHCR-Angaben leben noch 2.500 Asylsuchende im Camp, von denen 2.200 als Flüchtlinge anerkannt worden seien. Zusammen mit weiteren 800 bereits im letzten Jahr in Libyen anerkannten Flüchtlingen werden 3.000 Resettlement-Plätze für diese Flüchtlinge benötigt. Tatsächlich konnten bisher nur 731 Flüchtlinge einen Aufnahmeplatz erhalten. Weitere 1.400 Flüchtlinge warten an der tunesisch-ägyptischen Grenze auf ihr Resettlement.

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Flüchtlinge in Bulgarien: Nur weg hier
In der Süddeutschen Zeitung vom 13. Januar 2012 berichtet Juliana Koleva im Rahmen einer Reportage über die Situation von Flüchtlingen in Bulgarien. Dort würden Flüchtlinge regelmäßig in Gefangenenlager gesperrt. Das Land verstoße sowohl gegen nationale Gesetze als auch gegen EU-Richtlinien.

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Auf der Suche nach Verschwundenen an der griechisch-türkischen Grenze
Im Januar 2012 hat das Infomobil Griechenland einen neuen Bericht unter dem Titel „Lost At Border“ veröffentlicht. Im Zentrum steht die Frage: Was geschah mit all jenen Menschen, deren Spuren sich an den europäischen Außengrenzen verloren?

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Ukraine: Flüchtlinge sind Menschenrechtsverletzungen und Korruption ausgesetzt
Flüchtlinge, die versuchen, über die Ukraine nach Europa zu gelangen, sind nicht nur massiven Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, sondern finden sich in einem System allumfassender Korruption wieder. Dies dokumentiert der von PRO ASYL gemeinsam mit dem Border Monitoring Project Ukraine herausgegebene Bericht mit dem Titel „You want to be free? You pay money!“. Über 100 Interviews mit Flüchtlingen liegen ihm zu Grunde. Wie ein roter Faden zieht sich das Thema Korruption durch die Biographien nahezu aller Schutzsuchenden, die über die Ukraine weiter zu fliehen versuchten. Systematisch werden insbesondere aus Ungarn und der Slowakei Flüchtlinge in die Ukraine abgeschoben, ohne dass ihr Asylantrag auch nur geprüft wird. Das ukrainische Flüchtlingsregime handelt de facto im Interesse der EU.

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Irlands Justizminister erinnert an antisemitische Asylpolitik Irlands in den dreißiger Jahren
Bei einer Ansprache zum nationalen Holocaust-Gedenktag hat Irlands Justizminister sich über den Umgang mit Flüchtlingen vor dem Nazi-Regime in den dreißiger Jahren geäußert. Praktisch alle Visaanfragen deutscher Juden seien von den irischen Behörden damals abgelehnt worden. Er hoffe, dass Irland aus dieser Erfahrung gelernt habe und sich ähnliches in der Zukunft nicht wiederhole. Der Irish Examiner vom 1. Februar 2012 konfrontierte den Justizminister daraufhin mit der unvorteilhaften Gegenwart. Irland habe eines der restriktivsten Asylregime der Welt – mit einer Anerkennungsquote von lediglich 1,6 Prozent im Jahre 2010. Justizminister Shatter könne Irlands antisemitische Vergangenheit nicht ungeschehen machen, aber einiges zur Verbesserung der Lebenssituation verfolgter Menschen im 21. Jahrhundert tun.

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„Hirsi vs. Italy“: Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
In einem wegweisenden Urteil hat der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg die italienische Zurückweisungspolitik und damit die schäbige Kooperation der früheren Regierung Berlusconi mit dem libyschen Diktator Gaddafi verurteilt. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die europäische Flüchtlingspolitik: Staaten, ob sie unter der Ägide der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX handeln oder nicht, werden ihre Grenzkontroll- und Zurückweisungspolitik grundlegend überprüfen müssen, damit sie künftig die uneingeschränkte Achtung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung gewährleisten. Zur Pressemitteilung von PRO ASYL

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Nichtbehandlung von Tausenden Asylgesuchen irakischer Flüchtlinge durch Schweizer Behörden
Das schweizerische Bundesamt für Migration habe mit der Nichtbehandlung von Tausenden von Asylgesuche irakischer Staatsangehöriger in den Jahren von 2006 – 2008 gegen das schweizerische Asylgesetz und die Verfassung verstoßen, dies kritisiert die Schweizerische Flüchtlingshilfe in einer Medienmitteilung vom 11. Januar 2011 und fordert, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Die in dem genannten Zeitraum in den schweizerischen Botschaften in Damaskus und Kairo eingereichten Asylgesuche von 7.000 – 10.000 irakischen Staatsangehörigen seien nach damaligem Recht zulässig gewesen.

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