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Zuwanderung und Bleiberecht: die wichtigsten Änderungen

Zuwanderung und Bleiberecht: die wichtigsten Änderungen

 

Mit dem "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Eu-ropäischen Union" ändert die große Koalition zahlreiche Bestimmungen beim Zu-wanderungs- und Flüchtlingsrecht. Begründet wird das im Wesentlichen mit der Um-setzung von elf EU-Richtlinien, deren Frist zum Teil bereits abgelaufen ist, in natio-nales Recht. Die wichtigsten geplanten Änderungen sind:

 

> Einschränkung des Ehegattennachzugs: Der Ehegattennachzug wird von einem Mindestalter beider Partner von 18 Jahren abhängig gemacht. Dies gilt auch für aus-ländische Ehepartner deutscher Staatsbürger. Zudem müssen die Nachziehenden bereits im Herkunftsland Deutschkenntnisse erwerben - und diese vor der Einreise nachweisen.

 

> Integrationskurse: Wer künftig der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrati-onskurs nicht nachkommt, kann mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 Euro bestraft wer-den.

 

> Einbürgerung: Bisher können in Deutschland lebende ausländische Staatsbürger unter 23 Jahren sich einbürgern lassen ohne nachzuweisen, dass sie ihren Lebens-unterhalt selbst finanzieren können. Damit sollte verhindert werden, dass Studenten oder Auszubildende ihre Ausbildung abbrechen und arbeiten gehen, um Deutsche zu werden. Diese Einbürgerungserleichterungen für junge Erwachsene werden jetzt ge-strichen. Zudem müssen die BewerberInnen künftig vor der Einbürgerung Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der hiesigen Lebensverhält-nisse nachweisen - in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest.

 

> Bleiberecht: Das Gesetz soll eine sogenannte Altfallregelung für langjährig gedul-dete Flüchtlinge schaffen. Sie bekommen ein Aufenthaltsrecht, wenn sie sich zum Stichtag 1. Juli 2007 seit mindestens acht Jahren (Alleinstehende) oder sechs Jahren (Familien mit minderjährigen Kindern) in Deutschland aufhalten und ihren Lebensun-terhalt selbst bestreiten, nicht straffällig geworden sind und Deutsch können. Ande-renfalls erhalten sie die Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" und bekommen bis Ende 2009 Zeit, Arbeit zu finden. Wie viele der rund 180.000 Geduldeten diese Regelung in Anspruch nehmen können, ist bisher ungewiss.

 

> Ausländerzentralregister: Künftig sollen im AZR auch Fotos aller in Deutschland lebenden Ausländer gespeichert werden. Bisher war dies nur in einer Teil-Datei für Visum-Antragsteller vorgesehen. Die Fotos sollen auch mit Gesichtserkennungs-Software geprüft werden, um zum Beispiel Doppel-Identitäten aufzudecken.

 

> Forscher: Es wird ein Aufenthaltstitel zu Forschungszwecken geschaffen. Dabei müssen sich die entsprechenden Forschungseinrichtungen zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt ihrer ausländischen Forscher während deren Aufenthalt in der EU verpflichten. Im Falle einer Abschiebung müssen sie diese bezahlen.

 

aus: taz vom 14.06.2007

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