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Regelsätze für Asylsuchende sind ebenfalls verfassungswidrig
Nach der Karlsruher Entscheidung zu Hartz IV
PRO ASYL: Regelsätze für Asylsuchende sind ebenfalls verfassungswidrig


Als Konsequenz der gestrigen Karlsruher Entscheidung zu Hartz IV fordert die bundesweite Flüchtlingsorganisation PRO ASYL die Erhöhung der Regelsätze des Leistungsgesetzes für Asylsuchende. Sie liegen nach diesem Gesetz für Asylsuchende und Geduldete mehr als 35 % unter den Hartz IV-Sätzen. Seit Einführung des Gesetzes im Jahr 1993 sind die Sätze von 360 DM für den Haushaltsvorstand, 220 DM für Kinder unter 8 Jahren und für andere Familienmitglieder 310 DM nicht mehr geändert worden. Der Gesetzgeber hat nicht einmal eine Umrechnung auf Euro-Beträge vorgenommen.

Die pauschale Kürzung der Regelsätze für Kinder ist ebenso wie bei Hartz IV-Empfängern mit den vom Bundesverfassungsgericht formulierten verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht zu vereinbaren. Die Sätze wurden vor 17 Jahren willkürlich festgelegt und seitdem nie wieder in Frage gestellt, geschweige denn zumindest der Inflationsrate angepasst. Asylsuchende, Geduldete und auch Menschen mit einem humanitären Aufenthaltsstatus werden mindestens vier Jahre vom sozialen Existenzminimum ausgeschlossen und müssen unter Mangelversorgung leiden. Dies ist mit der Menschenwürde nicht vereinbar.

„Nicht nur Hartz IV, auch das Asylbewerberleistungsgesetz ist verfassungswidrig“, sagte heute Marei Pelzer, rechtspolitische Referentin von PRO ASYL.

Die in der Debatte um Hartz IV vorgeschlagenen Sachleistungen führen Schritt für Schritt in die Entmündigung der Betroffenen. Sachleistungen schränken die freie Entfaltung der Persönlichkeit ein und verhindern, dass die Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben führen können. An der Lebenssituation von Flüchtlingen in Deutschland zeigt sich, zu welchen Auswüchsen der Entmündigung dies führen kann. Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg zwingen Flüchtlinge, in Lagern zu leben und sich aus zugewiesenen Lebensmittelpaketen zu ernähren. Kleidung gibt es aus der Kleiderkammer.

Sachleistungen stellen ein Schikaneinstrument dar und entmündigen Menschen. Dies ist weder für Flüchtlinge noch für Hartz IV-Empfänger zumutbar. PRO ASYL fordert den Gesetzgeber auf, verfassungsgemäße Sozialleistungen für alle Bedürftigen zu schaffen und sich von diskriminierenden Sondergesetzen zu verabschieden.

Kontakt:
Tel.: 069 23 06 95
E-Mail: presse@proasyl.de




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