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7.000 Syrern droht die Abschiebung

PRO ASYL   Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

Demo-Aufruf

Bis zu 7.000 Syrern droht die Abschiebung

Das Rückübernahmeabkommen mit dem Folterstaat wirft seine Schatten voraus

PRO ASYL: Kollaboration trotz katastrophaler Menschenrechtssituation

 
 

Bis zu 7.000 syrischen Flüchtlingen in Deutschland, die meisten unter ihnen Kurden, droht die Abschiebung. Das am 14. Juli 2008 vom Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble und dem syrischen Innenminister Bassam Abdel Majid unterzeichnete Rückübernahmeabkommen wirft seine Schatten voraus, obwohl es noch nicht ratifiziert ist. Passersatzdokumente zur Abschiebung werden inzwischen schnell ausgestellt, was Syrien bislang meist verweigerte. Nach dem Wortlaut des Abkommens sind auch Staatenlose betroffen, die Opfer jahrzehntelanger syrischer Ausgrenzungspolitik.

 

Derzeit halten sich im Rhein-Main-Flughafen wieder Syrer auf, denen binnen kurzer Zeit laissez passers ausgestellt werden. Bereits im Oktober wurden 12 syrische Kurden nach ihrer Ablehnung im Flughafenasylverfahren von Frankfurt am Main über Moskau in Richtung Herkunftsstaat abgeschoben. Nur zwei Wochen zuvor waren sie der syrischen Auslandsvertretung vorgeführt worden.

 

PRO ASYL kritisiert das Rückübernahmeabkommen Syrien-Deutschland als direkte Kollaboration mit einem Folterstaat. Dass das Auswärtige Amt drastische Fakten zur Menschenrechtssituation und zur Gewalttätigkeit des Regimes in einem Lagebericht vom   05. Mai 2008 zusammengetragen hat, rief beim vertragschließenden BMI offenbar keine Skrupel hervor.

 

Der Lagebericht ist ein Kompendium des Grauens: „Schon im normalen Polizeigewahrsam sind körperliche Misshandlungen an der Tagesordnung. Insbesondere bei Fällen mit politischem Bezug wird physische und psychische Gewalt in erheblichem Ausmaß eingesetzt. Die Misshandlungen dienen dabei der generellen Gefügigmachung ebenso wie der Erzwingung von Geständnissen, der Nennung von Kontaktpersonen und der Abschreckung. In den Verhörzentralen der Sicherheitsdienste ist die Gefahr körperlicher und seelischer Misshandlung noch größer. Hier haben weder Anwälte noch Familienangehörige Zugang zu den Inhaftierten, deren Aufenthaltsort oft unbekannt ist.“

 

Äußerst fragwürdig allerdings ist auch der Bericht des Auswärtigen Amtes an einer Stelle. Behauptet wird dort, den syrischen Behörden sei bekannt, dass der Aufenthalt von Syrern in Deutschland oftmals lediglich auf der Basis behaupteter politischer Verfolgung erfolge. Erst wenn die Aussagen syrischer Asylsuchender in Deutschland einer breiteren Öffentlichkeit bekannt seien, könnten sie als Schädigung syrischer Interessen angesehen und zur Grundlage von Verhaftungen und Repressionen gemacht werden. Hier wird die Gefährdung für Rückkehrer bagatellisiert.

 

Quelle ist hier offenbar die Selbstauskunft des Verfolgerregimes. Darauf deutet eine Auskunft der kanadischen Vertretung des UN-Flüchtlingshochkommissariats an die kanadische Einwanderungsbehörde vom 14. April 2008 hin. Darin heißt es: „Die syrischen Behörden haben verschiedenen Botschaften gegenüber angegeben, dass das schlichte illegale Verlassen (des Landes) nicht als ein ernstes Verbrechen angesehen werde“ (Übersetzung: PRO ASYL). Offensichtlich hat es im Frühjahr 2008 eine Charme-Offensive Syriens bei den Auslandsvertretungen gegeben.

 

Obwohl man hier also die Darstellung der syrischen Seite wiedergibt, weist das Auswärtige Amt dennoch darauf hin, dass es Fälle gibt, „in denen aus Deutschland abgeschobene abgelehnte Asylbewerber bei der Einreise wegen politischer Aktivitäten verhaftet und in mindestens einem Fall auch anschließend von einem Militärgericht in absentia zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Bisher handelt es sich hier doch um Einzelfälle.“

 

Beobachten kann die deutsche Auslandsvertretung allerdings nur Gerichtsverfahren. Und wenn jemand in die Mühlen des syrischen Regimes gerät, dann kann sich das Auswärtige Amt nur sehr vorsichtig verhalten, so der Staatsminister im Auswärtigen Amt Gloser im Bundestag am 24. September 2008: „Aufgrund der Einschätzung, dass öffentlicher Druck auf die syrische Regierung häufig zu verstärkten Repressionen führt, finden diese Demarchen in der Regel vertraulich statt.“ Wahrlich, ein für die vertrauliche Zusammenarbeit in Sachen Abschiebung prädestiniertes Regime, das auf Interventionen in Sachen Menschenrechte mit verschärfter Repression reagiert.

 

Repression in Syrien, d.h. laut Lagebericht des AA: Inhaftierung ohne Vorführung vor einem gesetzlichen Richter und ohne Kontakt zu Anwälten und Verwandten. Unter Folter erpresste Geständnisse werden bei Gericht zugelassen. Bei Vorwürfen wie „Schädigung des Ansehens Syriens im Ausland“ oder „Verbreitung falscher oder übertriebener Informationen“ gibt es kaum Ansprüche an einen Schuldnachweis.

 

Wenn abgeschoben werden soll, tut derartige Willkür allerdings nichts zur Sache, meint der Staatsminister im Auswärtigen Amt. Das Abkommen wirke sich in Deutschland doch nur auf Personen aus, deren Ausreisepflicht in einem rechtsstaatlichen Verfahren bereits festgestellt worden sei. Abgeschobene werden in Syrien kaum darauf hoffen können, dass derartige Testate des Rechtsstaats sie vor der Willkür des Regimes bewahren.

 

Für den 10. Dezember 2008 haben kurdisch-syrische Organisationen und Flüchtlingsunterstützerorganisationen zu einer Demonstration gegen die deutsche Abschiebungskollaboration mit Syrien am Brandenburger Tor aufgerufen. PRO ASYL trägt den Aufruf mit.

 

gez. Bernd Mesovic

Referent

 

 

Aufruf zu der Demonstration in Berlin

Mittwoch, 10.12.2008, 13 Uhr am Brandenburger Tor ( Platz des 18. März)

 

 

Keine Abschiebung von Flüchtlingen nach Syrien!

Gegen die Zusammenarbeit Deutschlands mit dem syrischen Folterregime!

Bis zu 7.000 syrischen Flüchtlingen droht die Abschiebung. Die meisten von ihnen sind KurdInnen. Der Grund: Am 14. Juli 2008 haben der deutsche Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble und der syrische Innenminister Bassam Abdelmajid ein bilaterales Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Dessen erklärtes Ziel ist es, die Abschiebung der „Ausreisepflichtigen“ möglich zu machen. Diese Zusammenarbeit Deutschlands mit dem Folterstaat Syrien ist skandalös. Die Unterzeichnerorganisationen fordern deshalb: Keine Abschiebungen von KurdInnen nach Syrien! Keine Nutzung des Rücknahmeabkommens für diesen Zweck!

Die „Rückführung“ syrischer Flüchtlinge ist unverantwortlich. Syrien ist ein Folterstaat, in dem elementare Menschenrechte nicht zählen und jede politische Opposition brutal unterdrückt wird. Berichte zahlreicher namhafter Menschenrechtsorganisationen zur Lage der Menschenrechte in Syrien sprechen eine deutliche Sprache: Drohungen, Belästigungen, Vorladungen zum Verhör, Berufsverbote, Ausreiseverbote, willkürliche Inhaftierung, unfaire Prozesse, aber auch körperliche Gewalt, sind Mittel der Regierung, Druck auf KritikerInnen auszuüben. Zu den systematisch unterdrückten und verfolgten Gruppen gehören v.a. demokratisch orientierte Oppositionelle, MenschenrechtsaktivistInnen und politisch aktive KurdInnen.

Die Menschenrechtssituation hat sich seit 2006 erneut verschlechtert. Mit Verhaftungswellen reagierte das Regime auf Erklärungen der Opposition, die einen demokratischen und nationalen Wandel forderte. Nicht nur unzählige Verhaftungen waren die Folge, auch Familienangehörige und Verwandte von Inhaftierten wurden von den Sicherheitsdiensten belästigt und eingeschüchtert. Die Liste der Personen mit Ausreiseverbot wurde maßgeblich erweitert. Allenthalben herrscht große Willkür, immer wieder kommt es zu Verhaftungen aus nichtigem Anlass. Wer nach Syrien abgeschoben wird, muss angesichts dieser Sachlage mit Gefängnis und Folter rechnen, unter Umständen auch um sein Leben fürchten. Ohne Kontakt zur Außenwelt werden Menschen nach willkürlicher Verhaftung durch die Geheimdienste lange Zeit ohne Anklageerhebung inhaftiert. Nach Schätzungen sitzen 2.500 bis 3.000 politische Gefangene ohne Verfahren in Haft. Folter durch die Geheimdienste ist an der Tagesordnung.

Wer Folter duldet, foltert mit! Wer Folterstaaten zu Vertragspartnern der erleichterten Abschiebung macht, der wertet ein menschenrechtsverletzendes Regime auf.

Besonders problematisch ist der Artikel 2 des Rücknahmeabkommens, der auch die Rückführung „Staatenloser“ ermöglicht. Hiervon ist insbesondere die kurdische Bevölkerung betroffen, die in Syrien seit Jahrzehnten extremer staatlicher Repression ausgesetzt ist. In Folge einer Sondervolkszählung im Jahre 1962 wurde 150.000 Kurdinnen und Kurden die Staatsbürgerschaft entzogen. Diese Gruppe, welcher staatsbürgerliche und politische Rechte (wie beispielsweise das Wahlrecht, das Recht auf Erwerb von Land und Immobilien oder das Recht auf staatliche Anstellung) vorenthalten werden, umfasst nach Schätzungen von Menschenrechtsgruppen heute etwa 300.000 Personen. In Deutschland leben ca. 28.350 syrische Staatsangehörige. Ca. 7000 Personen gelten als ausreisepflichtig. Die überwiegende Mehrheit dieser Menschen sind Angehörige der kurdischen Minderheit. Das Abkommen ermöglicht außerdem auch die Abschiebung anderer ausreisepflichtiger Flüchtlinge, wenn sie nachweislich über Syrien nach Deutschland eingereist sind.

Die kurdische Bevölkerung in Syrien wird seit mehr als einem halben Jahrhundert unterdrückt und diskriminiert. Der Präsidialerlass 49 vom 10. September 2008 stellt den vorläufig letzten Akt der Diskriminierung dar. Dieser Erlass untersagt den BewohnerInnen der syrischen Grenzregionen, Grundbesitz zu kaufen, zu verkaufen oder an gesetzliche Erben zu übertragen. Da es sich hierbei zum größten Teil um kurdische Gebiete handelt, leidet die kurdische Bevölkerung am meisten unter den Folgen. Der Erlass erhöht nicht nur die Arbeitslosigkeit in der Region, die zur Zeit bei ca. 70 % liegt, er sorgt auch für eine Verschlechterung der Situation der kurdischen Bevölkerung in Syrien. Dies könnte zur Folge haben, dass noch mehr Kurdinnen und Kurden versuchen werden, nach Europa zu flüchten. Der Präsidialerlass macht deutlich, was abgeschobene KurdInnen in Syrien zu erwarten hätten, selbst wenn sie Haft und Folter entgehen sollten: Entrechtung, Ausgrenzung, Chancenlosigkeit.

Am 10.12.2008 in Berlin am Brandenburger Tor gegen das deutsch-syrische Rücknahmeabkommen demonstrieren!

Wir sehen uns in Berlin!

 

 

Unterstützer/innen:

 

Ø      Gemeinsames Arbeitskomitee der syrischen Kurden in Deutschland
Ø      Khabat – Kurdisches Komitee zur Beobachtung des deutsch-syrischen Rücknahmeabkommens
Ø      YASA e.V. – Kurdisches Zentrum für Juristische Studien und Beratungen
Ø      Gemeinde der Kurden aus Syrien in Berlin / Brandenburg
Ø      Kurden-Komitee Hannover e.V.
Ø      PRO ASYL
Ø      Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Ø      Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
Ø      Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern
Ø      AK Asyl Rheinland-Pfalz
Ø      Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
Ø      Ökumenische Ausländerarbeit Bremen
Ø      Bayerischer Flüchtlingsrat
Ø      Flüchtlingsrat Berlin
Ø      Flüchtlingsrat Thüringen
Ø      Sächsischer Flüchtlingsrat
Ø      Hessischer Flüchtlingsrat
Ø      SAGA - Südbadisches Aktionsbündnis gegen Abschiebungen
Ø      P. Wolfgang Jungheim, Pax Christi Nassau-Lahnstein
Ø      Lothar Flachsbart, Wedemark
Ø      Marianne Brückl – Reporterin für Menschenrechte (Assyrische Vertreterin)
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