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PRO ASYL Newsletter Nr. 161 August 2010
PRO ASYL Newsletter Nr. 161 August 2010

Inhalt

Allgemeine Meldungen BRD

Konsequenzen aus Rücknahme der Vorbehalte gegen die UN-KRK gefordert

Mögliche Änderungen im Asylrecht durch die Rücknahme der Vorbehalte zur UN-KRK

Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

Asylsuchende demonstrieren für bessere Lebensbedingungen

Massive Vorwürfe nach dem Suizid eines Flüchtlings

Hinterland Magazin mit Schwerpunkt Alter

Protest gegen inhumane Rückschiebung einer Irakerin

Khaled Kenjo zurück in Deutschland

ARD und ZDF empfangen Hauptmann der iranischen Revolutionswächter

Hochrangige Vertreter des iranischen Regimes im Goldenen Buch der Stadt Hannover

Auswirkungen der Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete

Extrem unterschiedliche Visumpraxis je nach Herkunft

Aktuelle Zahlen zu Dublin-Verfahren

Auch 16- und 17-Jährige haben ein Recht auf Schutz wie Minderjährige

Menschen mit Duldung haben Anspruch auf Schwerbehindertenausweis

Kreativer Protest in Freiburg

Niedersachsen schiebt nach Syrien ab

Auch NRW gegen die Residenzpflicht

Berlin und Brandenburg lockern Residenzpflicht

Deutsch-kosovarisches Rückübernahmeabkommen veröffentlicht

Flüchtlingspolitische Absichtserklärungen in NRW

Verlegung von Flüchtlingen an Protesten gescheitert

Böhmer entdeckt interkulturelle Kompetenz der Bundeswehr

Internationale Meldungen und Meldungen zu Herkunftsländern

Bericht zur Situation der Medien im Kosovo

Massive Verstöße gegen die Pressefreiheit in Syrien

Bericht zur Lage irakischer Flüchtlinge in der Türkei

Pazifische Lösung

AI-Bericht über brutales Vorgehen gegen Kinder

UNODC-Bericht zu Schleusungen

Repressionen in Ruanda

Sorge um zurückgeschobene Somalier

Interview zum Besuch in Libyen

Studie zur Lage der Roma-Kinder aus dem Kosovo

Interviews mit abgeschobenen Roma-Flüchtlingen

Meldungen zur Flüchtlingspolitik der EU und einzelner EU-Länder

EP-Resolution gegen Abschiebungen von Kosovo-Roma

Bildzeitung scheucht EU-Kommission auf

Frontex veröffentlicht Risikoanalyse 2010

EuGH verbietet Rücküberstellungen

SCHWEIZ

Verschärfte Bedingungen für abgelehnte Asylsuchende

Schweiz wirbt in Nigeria um Charterabschiebungsflüge

ÖSTERREICH

Nachspiel einer rechtswidrigen Asylverweigerung

Asylabwehramt?

GRIECHENLAND

Zustände in Haftzentrum weiterhin unerträglich

Immer mehr Flüchtlinge in der Evros-Region

Flucht aus Griechenland

Türkischer Hafen für Rücküberstellungen bestimmt

Minister für Bürgerschutz bittet um zeitweilige Aussetzung von Dublin II

AI-Bericht zu Griechenlands Asylpolitik

Unterstützung für Flüchtlinge gestoppt

Anfrage wegen bestehender Probleme im griechischen Asylsystem

IRLAND

UNHCR kritisiert extrem niedrige Anerkennungsquoten

GROßBRITANNIEN

Kritik an harschem Umgang bei Abschiebungen

Schlimme Zustände im Abschiebungszentrum auf Londoner Flughafen

Abschiebungsschutz für homosexuelle Asylsuchende

NIEDERLANDE

Geplante Abschiebung von Somalis in der Kritik

FRANKREICH

Liste der sicheren Herkunftsländer verkürzt

Newsletter Italien Juli 2010, zusammengestellt von Judith Gleitze

Konsequenzen aus Rücknahme der Vorbehalte gegen die UN-KRK gefordert

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts, die Vorbehaltserklärung zur Kinderrechtskonvention zurückzunehmen, hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen in dem umfangreichen Antrag „Bundesrechtliche Konsequenzen aus der Rücknahme des deutschen Vorbehalts gegen die UN-Kinderrechtskonvention ziehen“ die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die im einzelnen für nötig gehaltenen Anpassungsschritte aufzählt.

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Mögliche Änderungen im Asylrecht durch die Rücknahme der Vorbehalte zur UN-KRK

Mit der Frage, welche Änderungen im deutschen Asylrecht die Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention nach sich ziehen muss, hat sich Spiegel ONLINE am 22. Juli 2010 unter der Überschrift „Wie Deutschland mit dem UNO-Kinderrecht in Konflikt kommt“ beschäftigt.

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Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

Die Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig. So sieht es jedenfalls das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, das dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt hat, ob die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Gesetzgeber habe den Leistungsbedarf nicht in einem Verfahren bemessen, welches den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Hartz IV Entscheidung gestellt habe, entspreche. Es sei „ins Blaue hinein“ geschätzt worden.

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Asylsuchende demonstrieren für bessere Lebensbedingungen

Asylsuchende haben Anfang Juli in Gifhorn für bessere Lebensbedingungen demonstriert. Besonders in der Kritik steht die marode Gemeinschaftsunterkunft in Meinersen. Die Unterkunft liegt 15 km von Gifhorn entfernt, mit extrem schlechter Anbindung. Gespräche zwischen Heimbewohnern und den Behörden seien bislang ergebnislos verlaufen. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert die Schließung des Heimes in Meinersen und eine dezentrale Unterbringung der Bewohner. Das Geheimnis des Festhaltens an den miesen Zuständen erklären öffentliche Äußerungen des Zuständigen bei der Ausländerbehörde zumindest teilweise: Der Mietvertrag für das Objekt laufe noch bis 2018.

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Massive Vorwürfe nach dem Suizid eines Flüchtlings

Massive Vorwürfe erhebt der Flüchtlingsrat Niedersachsen nach dem Suizid des Flüchtlings Slawik C. in der Abschiebungshaft. Die Inhaftierung habe keine Rechtsgrundlage gehabt. Die Ausländerbehörde des Landkreises Harburgs habe offenkundig falsche Identifikationsdaten von Interpol zur Beschaffung von Passersatzpapieren benutzt. Wissentlich habe die Ausländerbehörde den Betroffenen unter falschen Voraussetzungen in das falsche Land abschieben wollen. Den Ehemann wollte man ohne seine Frau abschieben, damit die seit 11 Jahren in Deutschland lebende Familie trennen. Slawik C. sei offenbar trotz Anzeichen für einen möglichen Suizid nicht überwacht und angemessen medizinisch versorgt worden. In der JVA Langenhagen hatte er sich am 2. Juli das Leben genommen. Eine Presseerklärung des niedersächsischen Flüchtlingsrats am 29. Juli 2010 unter der Überschrift „Der Tod des Slawik C. darf nicht ohne Folgen bleiben“  zitiert aus dem Haftantrag des Landkreises Harburg. Die harsche Kritik richtet sich auch gegen die niedersächsische Praxis des Umgangs mit dem Freiheitsgrundrecht, das von vielen Ausländerbehörden in Niedersachsen mit Füßen getreten werde.

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Hinterland Magazin mit Schwerpunkt Alter

Das Hinterland Magazin des Bayerischen Flüchtlingsrates hat in seiner Nr. 14 den Schwerpunkt Alter. Es enthält zwei Artikel, die sich mit der Praxis der Altersfestsetzung bei jugendlichen Flüchtlingen befassen: „Alt aussehen lassen – die Leerstellen in der Debatte um Altersfestsetzungen & die theoretische Diktatur der Pragmatik im Umgang mit jugendlichen Flüchtlingen“ von Thomas Berthold und Niels Espenhorst sowie „Sag mir wie alt du bist! – Unbegleitete jugendliche Flüchtlinge, Altersfeststellung & Dublin II – Ein rechtlicher Aufriss“ von Maria Bethke und Dominik Bender. Erhältlich ist das auch sonst sehr spannende Magazin online, in ausgewählten Läden oder beim Bayerischen Flüchtlingsrat.

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Protest gegen inhumane Rückschiebung einer Irakerin

Der Kieler Flüchtlingsrat hat in einer Presseerklärung vom 20. Juli 2010 gegen die inhumane Rückschiebung einer Irakerin mit einer schwerstbehinderten Tochter nach Schweden protestiert. Das schleswig-holsteinische Justizministerium habe sich in diesem Fall ohne Not zum Handlanger einer Kettenabschiebungspraxis gemacht, die über Schweden vermutlich mit der Auslieferung der Betroffenen an den Irak enden werde. Der Flüchtlingsrat habe in der Vergangenheit bereits mehrfach auf die restriktive Abschiebungspraxis Schwedens gegen irakische Flüchtlinge aufmerksam gemacht. Die Grünen-Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein appellierte an den zuständigen Minister Schmalfuß, Frau und Kind zurückzuholen.

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Khaled Kenjo zurück in Deutschland

Nach seiner Abschiebung im September 2009 nach Damaskus hat es der Syrer Khaled Kenjo im Juli 2010 geschafft, wieder in die Bundesrepublik zu gelangen. Vor kurzem hat er sich bei allen Unterstützern bedankt. Er fordert dazu auf, sich weiterhin für die Kündigung des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens einzusetzen.

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ARD und ZDF empfangen Hauptmann der iranischen Revolutionswächter

Die Intendanten von SWR und ZDF haben am 9. Juli eine Delegation der staatlichen iranischen Rundfunkanstalt unter Leitung des Direktors Ezzatollah Zarghami empfangen. Zarghami ist die zentrale Figur des staatlichen iranischen Propagandaapparates, der eine wichtige Rolle bei der Unterdrückung der Opposition spielt. Dass er innerhalb einer Woche gleich von zwei deutschen Intendanten empfangen wurde, sorge, so Roland Winter in der Süddeutschen Zeitung vom 13. Juli 2010, „vorsichtig gesagt auch für Verwunderung“. Die Delegation habe, wie zuvor zahlreiche andere Besuchergruppen, das ZDF-Nachrichtenstudio besichtigt, so ein ZDF-Sprecher. Professionell, freundlich und interessiert seien die Gespräche gewesen. Heftig kritisiert wurde das Treffen von der Organisation Reporter ohne Grenzen. Sich nach einem Jahr massiver Zensur und Verfolgung im Iran sei dies ein falsches Signal. In Holland hatten Proteste dafür gesorgt, dass ein ebenfalls angekündigter Besuch der iranischen Delegation bei dortigen Medien abgesagt wurden. „ARD und ZDF empfangen Hauptmann der Revolutionswächter Ezzatollah Zarghami“ titelt der Blog alischirasi am 12. Juli 2010 und weist darauf hin, dass es angesichts des Hintergrunds der beteiligten hochrangigen Medienvertreter auf deutscher Seite zu bezweifeln sei, dass dieser Besuch ohne Absprache mit Regierung und Parteien stattgefunden hat.

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Hochrangige Vertreter des iranischen Regimes im Goldenen Buch der Stadt Hannover

Mit dem Bürgermeister der Stadt Teheran und dem iranischen Botschafter in Deutschland dürften sich im Juli zwei hochrangige Vertreter des iranischen Regimes ins Goldene Buch der Stadt Hannover eintragen. Die iranische Presse feierte diese Gelegenheit zur Selbstdarstellung denn auch gebührend ab.

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Auswirkungen der Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete

Die Bundesregierung hat am 22. Juli 2010 eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zu „Auswirkungen der Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete“ beantwortet (BT-Drucksachen 17 / 1911 und 17 / 2261). In ihren Vorbemerkungen zählt die Bundesregierung alte Argumente auf, die angeblich die Notwendigkeit der räumlichen Beschränkung des Aufenthaltes begründen, so etwa eine gleichmäßige Verteilung der mit der Aufnahme verbundenen Aufgaben und Belastungen für Länder und Kommunen zu gewährleisten. Ebenfalls aus dem historischen Schattenreich der Argumente: die jederzeitige Erreichbarkeit der Asylbewerber für eine beschleunigte Durchführung der Asylverfahren. Beides wäre auch mit einer Verpflichtung zur Wohnsitznahme und der Existenz eines Briefkastens zu gewährleisten. Die Schikane war und ist politisch gewollt. Eine beträchtliche Anzahl von Menschen unterliegen den räumlichen Beschränkungen, nämlich solche mit Aufenthaltsgestattung (38.934) und mit Duldung (87.222). Unterschiede in der Ausgestaltung der Regelung zur räumlichen Beschränkung, so die faktischen Residenzpflichtzonen, gehörten zum föderalen System und seien den historisch gewachsenen Unterschieden zwischen den Ländern geschuldet, weshalb die Bundesregierung hiervon nichts wisse und schon gar nicht kommentiere. Die Residenzpflichtregelung trägt zwar beträchtlich zur Kriminalisierung bei, jedoch kann die Bundesregierung hier auch nichts genaues sagen, denn Zuwiderhandlungen gegen die räumliche Beschränkung werden nicht gesondert ausgewiesen. Auch die Verurteilungsstatistik gibt nicht allzu viel her, weil sie nur allgemein Verstöße gegen das Asylverfahrensgesetz kennt. Hierfür wurden 655 Personen im Jahre 2008 verurteilt, während neuere Angaben nicht vorliegen.

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Extrem unterschiedliche Visumpraxis je nach Herkunft

Ein Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zu „Visakodes und Visumsverfahren“ vom 7. Juli 2010 (BT-Drs. 17/2277) belegt eine extrem unterschiedliche Visumpraxis in Bezug auf die Staatsangehörigen bestimmter Länder und einen Anstieg der Ablehnungsquote im Visumverfahren. Besonders schlechte Chancen auf ein Visum haben die Angehörigen vieler afrikanischer Staaten, denen häufig angeblich mangelnde Rückkehrbereitschaft unterstellt wird. Ganz oben auf der Liste stehen auch Staaten, aus denen viele Asylsuchende kommen, darunter Afghanistan, Kosovo und die Türkei.

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Aktuelle Zahlen zu Dublin-Verfahren

Auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen hin hat die Bundesregierung am 23. Juli 2010 geantwortet und aktuelle Zahlen zu den Dublin-Verfahren bekannt gegeben. Interessant sind die Zahlen zu Griechenland: Das BAMF hat im Jahr 2009 in 971 Fällen, in denen die Zuständigkeit Griechenlands für die Prüfung des Asylantrags gegeben war, das Selbsteintrittsrecht ausgeübt. Im ersten Halbjahr 2010 wurde die Zuständigkeit in 664 Fällen übernommen. Weiterhin wird die Position der Bundesregierung zu den Reformvorhaben der Kommission hinsichtlich der Dublin II-Verordnung abgefragt. In wichtigen Fragen setzt die Bundesregierung auf Blockade: Sie wendet sich gegen die Einführung einer Garantie von effektivem Rechtsschutz. In Deutschland ist in Dublin-Verfahren der Eilrechtsschutz gesetzlich ausgeschlossen. Die Kommission sieht hierin Widersprüche zu Garantien der Grundrechte-Charta. Ebenso blockiert Deutschland beim Thema Haft. So hält die Bundesregierung es für „unpraktikabel“, den Gewahrsam für unbegleitete Minderjährige generell auszuschließen. Hier wird erneut der Unwille dokumentiert, Flüchtlingskindern ihre vollen Rechte nach der UN-Kinderrechtskonvention zu geben.

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Auch 16- und 17-Jährige haben ein Recht auf Schutz wie Minderjährige

Das Familiengericht Gießen hat am 16. Juli 2010 in einem Beschluss die Ansicht vertreten, dass 16- und 17-jährige unbegleitete Flüchtlinge aufgrund der Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention nun auch wie Minderjährige zu behandeln sind. Das Asylverfahrens- und Aufenthaltsgesetz sehen eine so genannte Verfahrensmündigkeit ab 16 Jahren vor. Dagegen geht die Kinderrechtskonvention davon aus, dass die Minderjährigkeit einheitlich festgelegt sein muss – in Deutschland also für alle bis 18 Jahren gegeben ist. Dies muss auch für das Asyl- und Ausländerrecht gelten. Auch 16- und 17-Jährige haben ein Recht auf den Schutz, der für Minderjährige vorgesehen ist.

Die konkrete Folge für Minderjährige ab 16 ist nach der Gießener Entscheidung die, dass sie einen Ergänzungspfleger für das Asyl- und Ausländerrecht erhalten. Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person.

Im Einzelnen führt das Gericht in großer Deutlichkeit zur Begründung aus:

"Die Regelungen in § 80 Abs. 1 AufenthaltsG und § 12 Abs. 1 AsylVerfG stehen im Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention, die jeden Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als Kind ansieht, soweit nicht die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht früher eintritt. Die Konvention ist für die Bundesrepublik Deutschland am 05.04.1992 in Kraft getreten, allerdings mit Vorbehalten, die u.a. das Asyl- und Ausländerrecht betrafen. Nachdem die Bundesregierung Anfang Mai 2010 die Vorbehaltserklärung zurückgenommen hat, ist kurzfristig auch mit entsprechender Anpassung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes zu rechnen. Unter diesen veränderten Umständen kann die bisherige Praxis der Ungleichbehandlung von Kindern unter und über 16 Jahren nicht aufrechterhalten werden. Es war vielmehr für den Minderjährigen ein Ergänzungspfleger für asyl- und ausländerrechtliche Angelegenheiten zu bestellen."

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Menschen mit Duldung haben Anspruch auf Schwerbehindertenausweis

Auch Menschen mit Duldung haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. So sieht es das Bundessozialgericht in einer Entscheidung vom 29. April 2010. Ein aufenthaltsrechtlich nur geduldeter Ausländer, dessen Grad der Behinderung wenigstens 50 beträgt, hat demnach Anspruch auf Feststellung seiner Schwerbehinderung, wenn sein Aufenthalt in Deutschland voraussichtlich länger als sechs Monate andauern wird, so die Pressemitteilung des Bundessozialgerichts.

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Kreativer Protest in Freiburg

Mit einer symbolischen Aktion haben Aktivisten am 13. Juli 2010 gegen die von Baden-Baden ausgehenden Abschiebungsflüge in den Kosovo protestiert. Die Bächle in der Freiburger Innenstadt färbten sich rot, während gleichzeitig Papierflieger mit Informationen über aktuelle Abschiebungen vom Münsterturm auf den Wochenmarkt heruntersegelten.

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Niedersachsen schiebt nach Syrien ab

Obwohl das Bundesinnenministerium zeitweilig davor gewarnt hatte, schiebt Niedersachsen syrische Flüchtlinge nach Damaskus ab. Dort sind die Ersten schon verhaftet worden, so die taz vom 4. Juli 2010. Die Kollaboration der deutschen Regierung mit dem Polizeistaat Syrien in Sachen Flüchtlinge hat Methode. Jetzt hat Syrien trotz aller Proteste den 79-jährigen Rechtsanwalt Haytham al-Maleh zu drei Jahren Haft wegen eines Telefoninterviews mit einem Fernsehsender im Ausland verurteilt. Die Zeit vom 12. Juli 2010 zeigt den Hintergrund der Interessen, vor dem die kontinuierliche Aufwertung des Assad-Regimes stattfindet.

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Auch NRW gegen die Residenzpflicht

„Viele kleine Schritte: Nun auch NRW gegen die Residenzpflicht“ so überschreibt der Freitag vom 16. Juli 2010 einen Artikel, der die Sachstände zur Debatte um Erleichterungen bzw. die Abschaffung der Residenzpflicht in verschiedenen Bundesländern referiert.

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Berlin und Brandenburg lockern Residenzpflicht

Nach monatelangen Verhandlungen und Absichtserklärungen gibt es endlich abgestimmte Erlasse Berlins und Brandenburgs, die die Residenzpflicht lockern. Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge können eine Dauererlaubnis beantragen, um sich auch im jeweiligen Nachbarland frei zu bewegen. Die taz berichtete darüber unter der Überschrift „Flüchtlinge dürfen Brandenburg besuchen“ vom 29. Juli 2010.

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Deutsch-kosovarisches Rückübernahmeabkommen veröffentlicht

Keine Überraschungen enthält der jetzt veröffentlichte Text des Rückübernahmeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kosovo – außer dem bemerkenswert absurden Präambelsatz, dass man das Abkommen geschlossen habe, „in der Absicht, gemeinsam der illegalen Migration im Geiste der europäischen Anstrengungen entgegenzutreten“. Das europäische Geistesleben ist vielgestaltig und anstrengend.

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Flüchtlingspolitische Absichtserklärungen in NRW

Der rot-grüne Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen beinhaltet eine Reihe von Absichtserklärungen, wie die Situation im Bereich Flüchtlingspolitik verbessert werden soll. NRW wird sich im Bundesrat und der IMK für eine wirksame gesetzliche Bleiberechtsregelung ohne Stichtag einsetzen – mit abgesenkten Rahmenbedingungen. Zur Vermeidung von Härtefällen wird man sich an der Vorgehensweise des Landes Rheinland-Pfalz orientieren. Zum § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz wird es eine Auslegung geben, die die sogenannte Verwurzelungsrechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgreift. Auch zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention hat man sich zukunftsweisende Gedanken gemacht. Für die Kosovo-Minderheiten ist ein neuer Erlass angekündigt, der den Ausländerbehörden verbindliche und enge Prüfungsvorgaben gibt.

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Verlegung von Flüchtlingen an Protesten gescheitert

In einer Eilaktion hat die Regierung von Niederbayern eine Reihe von Asylbewerbern in andere Heime verlegt. Der Bayerische Flüchtlingsrat hat dies als überstürzte und unvorbereitete Aktion heftig kritisiert. Die Flüchtlinge seien erst einen Tag zuvor über die Verlegung in Kenntnis gesetzt worden. Man habe damit Menschen wie Frachtgut behandelt. Auf ihre Bedürfnisse, die Schulwege von Kindern, Notwendigkeiten wie Therapeuten- oder Arztbesuche habe man keine Rücksicht genommen und die Flüchtlinge aus den beiden betroffenen Lagern nach Religionszugehörigkeit sortiert. Die hemdsärmeligen Schutzbehauptungen der Behörden brachten dementsprechende Pressereaktionen. Die Süddeutsche berichtete unter dem 16. Juli unter der Überschrift „Niederbayern trennt Christen und Muslime“. Das Neue Deutschland titelte am Folgetag: „Frachtgut Mensch?“ Tage später fanden sich für den Expressumzug plötzlich völlig neue Argumente, wie sie z.B. Merkur Online am 21. Juli 2010 referiert. Es werden nun allerdings auch Übergangslösungen angeboten, mit denen offenbar auf einen Teil der Kritik reagiert wird. Im Übrigen habe man auf den neu entdeckten Hohlraum eines riesigen Kellergewölbes unter der Landshuter Unterkunft reagieren müssen, so die Passauer Presse vom 22. Juli 2010. Den sollen zwar schon viele Jahre zuvor Bauarbeiter als Pausenraum benutzt haben. Sogar Biertische und Bänke müssten dort noch zu finden sein, schreibt die Landshuter Rundschau am 17. Juli 2010. Nachdem sich die von der Verlegung betroffenen Flüchtlinge schließlich weigerten, den Bus zu besteigen, der sie in den Landkreis Deggendorf bringen sollte, brach die Regierung von Niederbayern die Umverteilungsaktion ab. Den Protesten der Flüchtlinge sei es zu verdanken, dass die Flüchtlinge nicht innerhalb kürzester Zeit von der Regierung von Niederbayern in den Bayerischen Wald verlegt wurden.

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Böhmer entdeckt interkulturelle Kompetenz der Bundeswehr

„Die Bundeswehr setzt auf interkulturelle Kompetenz- das ist Chance und Herausforderung zugleich! In keiner anderen Institution werden Menschen unterschiedlichster Herkunft und Religionen so zusammengeführt. Damit leistet die Bundeswehr einen wertvollen Beitrag für den Zusammenhalt und die Integration in unserem Land" behauptete Staatsministerin Böhmer, die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, anlässlich eines Besuches bei der zentralen Koordinierungsstelle Interkulturelle Kompetenz am Zentrum für Innere Führung in Koblenz am 13. Juli 2010. Parallel zur Entdeckung der interkulturellen Kompetenz der deutschen Fußballnationalmannschaft mit Migrationshintergrund verbreitete die Staatsministerin das militärische Sommermärchen. Migrantinnen und Migranten könnten mit ihren Sprachkenntnissen und mit ihrer eigenen Migrationserfahrung besonders sensibel auf unterschiedliche Kulturen und Religionen eingehen. Zugleich werden die bewaffneten Sozialarbeiter mit Migrationshintergrund auch darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich erst beweisen müssen: „Zugleich erhalten die Migranten selber durch ihren Dienst bei der Bundeswehr die Chance, auf besondere Weise ja zu unserem Land zu sagen!“ Nicht behauptet hat Frau Staatsministerin Böhmer, dass es demnächst mehrsprachige Werbungsblätter „dulce et decorum est pro patria mori“ geben werde. Die Website www.german-foreign-policy.com hat am 15. Juli 2010 darauf hingewiesen, dass das Berufsbild des interkulturellen Einsatzberaters seit langem verankert ist. Die Dimension Kultur im Afghanistan-Einsatz endet keineswegs beim bereits seit längerem verteilten „Kulturenknigge für die Beintasche“.

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Internationale Meldungen und Meldungen aus den Herkunftsländern

Bericht zur Situation der Medien im Kosovo

In einem neuen Bericht zur Situation der Medien im Kosovo hat Reporter ohne Grenzen (ROG) eine kritische Bilanz gezogen. In den vergangenen Jahren seien im Kosovo kaum Fortschritte bei der Schaffung von Rahmenbedingungen für eine freie und unabhängige Presse erzielt worden. Redaktionelle und finanzielle Unabhängigkeit gebe es kaum. Kritische Journalisten würden eingeschüchtert. Von der Justiz hätten die Medien keine wirkliche Unterstützung gegen die Politik zu erwarten.

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Massive Verstöße gegen die Pressefreiheit in Syrien

Syriens Präsident Baschar al-Assad ist jetzt zehn Jahre im Amt. Reporter ohne Grenzen beklagt aus diesem Anlass am 16. Juli 2010 massive Verstöße gegen die Pressefreiheit. „Weitgreifende Mechanismen zur Kontrolle von staatlichen und privaten Medien, repressive Mediengesetze, die Unterdrückung und Verfolgung von oppositionellen oder unabhängigen Journalisten, massive Online-Zensur und die Überwachung ausländischer Medienmitarbeiter lassen in der arabischen Republik so gut wie keine Freiräume mehr für unabhängige Meinungsäußerung.“ Deutschland kollaboriert mit der Assad-Diktatur – trotz des Wissens um systematische Menschenrechtsverletzungen. Bereits Anfang 2009 trat ein Rückübernahmeabkommen in Kraft (s. Beitrag „Vertrag mit Folterern – Die fatalen Folgen des Rückübernahmeabkommens mit Syrien“ im Heft zum Tag des Flüchtlings 2010, Seite 26).

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Bericht zur Lage irakischer Flüchtlinge in der Türkei

Die US-amerikanische Nichtregierungsorganisation OMID Advocats for Human Rights hat im Juni 2010 einen Bericht zur Lage irakischer Flüchtlinge in der Türkei unter dem Titel „Report on the situation of iranian refugees in turkey: post june 12th 2009: one year later“ veröffentlicht. Vorort-Recherchen in der Türkei und Interviews mit dort festsitzenden Flüchtlingen zeichnen ein drastisches Bild von der problematischen Situation. Unter den Iranern in der Türkei befinden sich viele Angehörige besonders verletzbarer Personengruppen, z.B. gefolterte und traumatisierte Menschen, denen nicht adäquat geholfen wird. Nach offiziellen Statistiken belief sich die Zahl der iranischen Flüchtlinge und Asylsuchenden in der Türkei auf 4.312 Personen. Es wird geschätzt, dass sich mindestens ebenso viele nicht registrierte Flüchtlinge in der Türkei aufhalten. Als einen klaren Grund für die Tatsache, dass sich viele Iraner nicht bei UNHCR registrieren lassen identifiziert die Untersuchung, dass die betroffenen Flüchtlinge wissen oder in der Türkei erfahren, dass überhaupt nur 20 % aller Flüchtlinge in der Türkei jemals eine Chance auf Neuansiedlung in einem anderen Land haben. Dieses Resettlement ist aber deshalb nötig, weil die Türkei die Genfer Flüchtlingskonvention nur mit einem geographischen Vorbehalt anerkannt hat. Als Flüchtlinge aufgenommen werden deshalb nur Europäer. UNHCR in der Türkei sei, so die Untersuchung, mangelhaft personell ausgestattet und unterfinanziert. Selbst für Angehörige besonders vulnerabler Gruppen dauere die Entscheidungsprozedur viel zu lang. Flüchtlinge beklagten sich auch über die Qualität des von UNHCR durchgeführten Anerkennungsverfahrens. Der Bericht enthält eine ganze Reihe von Empfehlungen an UNHCR und die Staaten, wie die Situation verbessert werden könnte.

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Pazifische Lösung

Die australische Premierministerin Julia Gillard hat dementiert, dass sie öffentlich Ost-Timor als Standort eines ‚Regional Processing Center for Asylum-seekers‘ vorgeschlagen habe. Die Externalisierung von Anerkennungsverfahren ist – unter den verschiedensten Auspizien in den letzten Jahren – sowohl unter dem Stichwort „pazifische Lösung“ Realität als auch Gegenstand weiterer Planungen. Der osttimoresische Premierminister Xanana Gusmao habe sich jedenfalls gegenüber dem jetzt dementierten Vorschlag offen gezeigt, was aus Ost-Timor schnell dementiert wurde. Die sogenannte „pazifische Lösung“ wurde von der konservativen australischen Regierung unter John Howard eingeführt. Aufnahmelager wurden auf kleinen Inselstaaten im Pazifik eingerichtet, so auf Nauru und Manus Island. Nach der Wahlniederlage der Howard-Regierung wurde Anfang 2008 das letzte verbliebene Lager in Nauru geschlossen. Übrig blieb das Registrierungszentrum auf den abgelegenen Christmas-Islands, das die früheren Lager ersetzt hat. Nachdem die Zahl der Bootsflüchtlinge in den letzten Monaten drastisch zugenommen hat, kündigte die Premierministerin Australiens überraschend eine neue Initiative für ein regionales Auffanglager nach dem Muster der „pazifischen Lösung“ an. Auch die Reaktivierung Naurus wird ins Gespräch gebracht.

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AI-Bericht über brutales Vorgehen gegen Kinder

„All children have rights“ heißt ein aktueller Bericht von Amnesty International über brutales Vorgehen türkischer Sicherheitskräfte gegen demonstrierende Kinder und über skandalöse Anklagen gegen Kinder im Rahmen des Antiterrorgesetzes, dessen Definition von Terrorismus extrem breit und unbestimmt formuliert ist. Gegen Kinder, die nach diesem Gesetz angeklagt werden, wird in der Regel Untersuchungshaft über mehrere Monate hinweg verhängt. Die Anklagen beruhen auf ungenügendem Beweismaterial. Gegen Kinder ab dem Alter von 15 Jahren wird vor Gerichten für Erwachsene verhandelt. Trotz ungenügendem Beweismaterial enden viele der Verfahren mit Verurteilungen zu Haftstrafen zwischen mehreren Monaten und mehreren Jahren. Die Reaktion des türkischen Staates auf Demonstrationen verletzt nicht nur die Schutzbestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, so Amnesty International, sondern auch andere Menschenrechtsabkommen. Der Bericht liegt jetzt in einer deutschen Übersetzung des englischen Originals durch die Türkeikoordinationsgruppe der deutschen Sektion von Amnesty International vor.

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UNODC-Bericht zu Schleusungen

„Smuggling of migrants into, through and from North Africa” heißt eine aktuelle Veröffentlichung des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC), die sich als ein thematischer Überblick und eine kommentierte Biographie jüngster Veröffentlichungen darstellt. Wenn man genau hinschaut, sind viele Trends und Daten allerdings schon wieder veraltet. Hinter dem neutral erscheinenden Begriff Migranten wird in der UNODC-Untersuchung systematisch die Auseinandersetzung mit der Frage vermieden, welche Alternativen denn Flüchtlinge haben, um sich nicht den Risiken der kommerziellen Fluchthilfe aussetzen zu müssen. Da die Schleusung per definitionem zum Geschäftsbereich „crime“ bei UNODC gehört, sind die Forschungsdesiderate der Kontrollfreaks entsprechend. Dennoch, da die kommentierte Bibliographie auch die kritischen Quellen berücksichtigt, durchaus lesenswert.

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Repressionen in Ruanda

Das Ökumenische Netz Zentralafrika beklagt in einer Pressemitteilung die Repressionen gegen die politische Opposition und Zivilgesellschaft in Ruanda. Es häuften sich Vorfälle, die darauf schließen ließen, dass kritische Stimmen in den Wochen vor der Wahl am 9. August 2010 systematisch von staatlichen Autoritäten unter Druck gesetzt werden. Auch der SPIEGEL vom April 2010 berichtete.

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Sorge um zurückgeschobene Somalier

UNHCR hat sich – wie auch der Jesuitenflüchtlingsdienst Malta – besorgt gezeigt über das Schicksal von 27 somalischen Asylsuchenden, die am Samstag innerhalb der maltesischen Seenotrettungszone von einem Schiff aufgenommen und dann nach Libyen zurücktransportiert wurden.

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Interview zum Besuch in Libyen

Rüdiger Veit, Bundestagsabgeordneter der SPD, hat sich in einem Interview mit dem Europäischen Flüchtlingsrat ECRE zu einem Besuch in einem libyschen Flüchtlingscamp in Tripoli Anfang Juni geäußert. Der Besuch fand statt, bevor die libysche Regierung Aktivitäten von UNHCR zeitweilig untersagte.

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Studie zur Lage der Roma-Kinder aus dem Kosovo

Bereits am 28. Juli 2010 hatte der Leiter des UNICEF-Büros im Kosovo im Rahmen der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zu Kosovo-Abschiebungen wenig bekannte Fakten zur Situation abgeschobener Kinder und Jugendlicher vorgestellt. Anfang Juli hat UNICEF dann offiziell eine Studie zur Lage der Roma-Kinder aus dem Kosovo präsentiert. Im Falle einer Abschiebung stehen sie vor dem Nichts. Die meisten Betroffenen gehen nicht in die Schule und leben in Armut. UNICEF fordert deshalb den Verzicht auf Abschiebungen. Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg, hat die Lage abgeschobener Kinder im Kosovo ähnlich deutlich kommentiert.

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Interviews mit abgeschobenen Roma-Flüchtlingen

Eva Weber von der Forschungsgesellschaft Flucht und Migration e.V. war im Juni im Kosovo und hat abgeschobene Roma-Flüchtlinge getroffen. Eines der Interviews, die sie mit Abgeschobenen geführt hat, hat der niedersächsische Flüchtlingsrat dokumentiert.

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Meldungen zur Flüchtlingspolitik der EU und einzelner EU-Länder

EP-Resolution gegen Abschiebungen von Kosovo-Roma

Das Europäische Parlament hat die Mitgliedstaaten aufgerufen, Abschiebungen von Kosovo-Roma zu stoppen. Am 8. Juli 2010 hat das Europäische Parlament eine entsprechende Resolution angenommen.

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Bildzeitung scheucht EU-Kommission auf

Es ist ziemlich ungewöhnlich, dass sich die EU-Kommission veranlasst sieht, Medienmeldungen zu kommentieren und Behauptungen klarzustellen. Am 9. Juli 2010 sah sich die EU-Kommission veranlasst, dies in Bezug auf aktuelle Berichte deutscher Zeitungen zum künftigen Asylverfahren in der Europäischen Union zu tun. Die Bildzeitung hatte den Eindruck erweckt, man habe Zugang zu bisher nicht bekannten Plänen der EU-Kommission zur Vereinheitlichung des Asylrechts in Europa – obwohl diese seit vielen Monaten bekannt sind. Diverse Unionspolitiker nutzten die Gelegenheit, die angeblichen Enthüllungen ausführlich zu kommentieren und ihren Widerstand anzukündigen. Besonders bedauerlich: Auch die Online-Dienste als seriös geltender Tageszeitungen sprangen auf die angeblichen Sommerloch-Enthüllungen. Das absurdeste am ganzen Theater: Seit 1999 wird über eine Harmonisierung des europäischen Asylrechts geredet. „Und im Jahr 2010 kommt der Vertreter einer Regierungspartei auf die Idee, dass das alles nationalstaatlich geregelt sein soll. Das zeigt, wie unqualifiziert, wie absurd die Debatte geführt wird“, so PRO ASYL-Europareferent Karl Kopp in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung am 9. Juli 2010. Wie im letzten Jahrzehnt fast immer organisiert Deutschland die Ablehnungsfront gegen die im übrigen nicht durchweg progressiven Kommissionsvorschläge. Die Hetzkampagne zum Thema Asyl hat Karl Kopp in einem Artikel für Jungle World Nummer 28 vom 15. Juli 2010 unter der Überschrift: „Dritte Liga“ kommentiert.

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Frontex veröffentlicht Risikoanalyse 2010

Die EU-Grenzschutzagentur Frontex hat ihre jährliche Risikoanalyse für das Jahr 2010 auf ihrer Webseite vorgestellt. Frontex bemüht sich seit Jahren erfolgreich, sich mit Bedrohungsszenarien sinnstiftend und budgetfördernd zu inszenieren.

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EuGH verbietet Rücküberstellungen

Nach einem Urteil des Gerichtshof für Menschenrechte kann Dänemark zurzeit keine Asylsuchenden nach Griechenland rücküberstellen, die bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland gefährdet wären. Die Anträge der Betroffenen müssen vor dänischen Gerichten geprüft werden. Erst vor kurzem hatte Dänemark die Praxis der Rücküberstellungen nach Griechenland im Rahmen der Dublin II-Verordnung wieder aufgenommen. Der Generalsekretär des dänischen Flüchtlingsrates, Andreas Kamm, fordert nun, dass Dänemark sofort alle Rücküberstellungen nach Griechenland stoppt. Nach Angaben der dänischen Zeitung Jyllands-Posten vom 14. Juli 2010 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte allein im Jahr 2009 und im ersten Quartal 2010 in 500 Fällen Rücküberstellungen nach Griechenland gestoppt.

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Verschärfte Bedingungen für abgelehnte Asylsuchende

Abgelehnte Asylsuchende und solche, deren Verfahren mit einem sogenannten Nichteintretensentscheid vor der eigentlichen Asylprüfung beendet worden ist, erhalten in der Schweiz seit April 2008 nur noch die sogenannte Nothilfe (zum Status und zur Nothilfe s. das Informationsblatt der Schweizerischen Flüchtlingshilfe). Für deren Ausgestaltung sind die Kantone zuständig. In Bern werden Naturalien in sogenannten Sachabgabezentren ausgehändigt. Jetzt wird das Sachleistungsregime nochmals durch rigidere Anwesenheitspflichten und Kontrollen verschärft. Darüber berichtet der Bund in seiner Ausgabe vom 16. Juli 2010. „Die Zentren werden Schritt für Schritt in Gefangenenlager verwandelt“, so der Generalsekretär von Solidarité sans frontières.

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Schweiz wirbt in Nigeria um Charterabschiebungsflüge

Die Schweiz hat sich in der letzten Zeit intensiv bemüht, Nigeria davon zu überzeugen, Charterabschiebungsflüge wieder zu akzeptieren. Es gebe da eine Menge von Missverständnissen und Misstrauen um diese Flüge herum, so der Direktor der schweizerischen Migrationsbehörde ODM (Office Fédéral des Migrations). Vermutlich haben die Nigerianer da allerdings nichts missverstanden, sondern die Konsequenzen aus der exzessiven Gewaltanwendung, die zum Tode eines nigerianischen Staatsangehörigen führte, gezogen (vgl. Presseerklärung vom 19. März 2010). Die Schweiz versucht, die nigerianischen Behörden jetzt mit dem Vorschlag einzubinden, doch bitte schön an Bord von Abschiebungsflügen anwesend sein zu wollen, denn das könne ein Klima des Vertrauens und eine entspannte Atmosphäre schaffen.

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Nachspiel einer rechtswidrigen Asylverweigerung

Österreichische Innenminister grasen seit Jahrzehnten mit wenigen Ausnahmen den rechten Rand ab und bewegen sich dabei hart am Rande der Legalität. Möglicherweise überschritten hat diesen der ehemalige österreichische Innenminister Ernst Strasser. Dem hat der unabhängige Verwaltungssenat Niederösterreich attestiert, dass er vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt hat in einem Verfahren, in dem es um die rechtswidrige Asylverweigerung im Fall von 74 Tschetschenen geht, denen von Österreichs Grenzbeamten Asyl verwehrt worden war und die danach rechtswidrig abgeschoben wurden. Die Vorgänge hat der Falter in einer Vorabmeldung vom 13. Juli 2010 dargestellt. Die dort aufgeworfene Frage, ob die in Frage kommenden Delikte verjährt sind, weil das Urteil erst sechseinhalb Jahre nach der Tat folgte, wird in Österreich unterschiedlich beurteilt. Michael Genner von der Organisation Asyl in Not gab laut No-racism.net vom 15. Juli 2010 zu bedenken, dass es im Tatbild von Strasser und Komplizen auch Aspekte gebe, die nach sechs Jahren nicht verjährt sind und geahndet werden müssten. Nicht verjährt sei die angezeigte rechtswidrige Freiheitsentziehung, da den tschetschenischen Flüchtlingen besondere Qualen im Sinne einer unmenschlichen Behandlung bereitet worden seien. Hier gelte eine Strafandrohung von einem bis zu zwei Jahren und eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Die Staatsanwaltschaft Krems sieht keinen Grund für neue Ermittlungen.

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Asylabwehramt?

Das österreichische Asylabwehramt ist dem Abwehramt und dem Bundesasylamt übergeordnet und untersteht dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport. Den Österreichern ist vieles zuzutrauen. Dass das Asylabwehramt mit seiner ausgefeilten Website (noch) Satire ist, haben einige erst nach langen Blicken auf die ausgefeilte Heimseite registriert. Die Atmosphäre im Amt schildert ein Artikel aus der ZEIT vom 8. Juli 2010 „Asyl? Nicht mit uns!“.

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Zustände in Haftzentrum weiterhin unerträglich

Der griechische Ombudsmann Giorgos Kaminis hat die Zustände im Haftzentrum für Migranten auf dem Athener Flughafen als unmenschlich und erniedrigend gebrandmarkt. Nach einem Besuch der Zellen forderte Kaminis in einem schriftlichen Appell an mehrere Ministerien Verbesserungen. Resultat: eine Desinfektion der Zellen, die Entfernung dreckiger Matratzen und die Zusage, man werde eine neue Hafteinrichtung beschleunigt planen. Der Begriff der Beschleunigung ist in einem Land besonders problematisch, bei dem die Geschwindigkeit bei der Umsetzung von Absichtserklärungen von Verbesserungen im Asylsystem nahe Null liegt. (Quelle: UNHCR Greece Press Review vom 14. Juli 2010)

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Immer mehr Flüchtlinge in der Evros-Region

Zwischen November und Ende Juli 2010 sind mehr als 15.000 Migranten/Flüchtlinge über den Grenzfluss Evros aus der Türkei nach Griechenland gelangt. Bei der Überquerung des Flusses kommt es immer wieder zu Todesfällen durch Ertrinken. Nach wie vor stellen nicht geräumte Minen eine große Gefahr dar. Ganz anders als am Evros stellt sich die Situation auf den ostägäischen Inseln dar, wo die Zahl der Ankünfte drastisch zurückgegangen ist. (Quelle: Agelioforos, 4. Juli 2010)

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Flucht aus Griechenland

Nichts wie weg aus Griechenland wollten 115 „irreguläre Migranten“ aus Somalia, Afghanistan, dem Iran und Pakistan, die mit falschen Papieren auf dem kretischen Flughafen Heraklion aufgegriffen wurden. Die Flughafenpolizei äußerte gegenüber den griechischen Medien die Meinung, die Betreffenden seien zuvor aus der Türkei nach Griechenland gelangt und hätten damit gerechnet, über weniger bewachte kleinere Flughäfen in andere EU-Staaten gelangen zu können. (Quelle: UNHCR Greece Press Review vom 14. Juli 2010)

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Türkischer Hafen für Rücküberstellungen bestimmt

Der türkische Hafen Dikili ist bei einem Treffen zwischen griechischen und türkischen Behörden zum Thema irregulärer Migration in Athen als Hafen bestimmt worden, in dem rücküberstellte „irreguläre Migranten“ ankommen sollen. Die Vereinbarung ist eine der Auswirkungen des Rückübernahmeprotokolls. Dikili liegt etwa 15 Meilen von der griechischen Insel Lesbos entfernt.

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Minister für Bürgerschutz bittet um zeitweilige Aussetzung von Dublin II

Der stellvertretende Minister für Bürgerschutz in Griechenland hat um eine zeitweilige Aussetzung der Dublin II-Verordnung gebeten. Dies geschah während des informellen Treffens der Justiz- und Innenminister am 15. Juli 2010. Er bat um Solidarität der Mitgliedstaaten mit den Staaten an der EU-Außengrenze. Neben einer Aussetzung der Dublin II-Verordnung plädierte er für ein Modell des Resettlements, der Daueraufnahme von Flüchtlingen in anderen EU-Staaten. Seine Hoffnung setze Griechenland auf das gemeinsame europäische Asylsystem, von dem er sich erhoffe, dass dieses den Migrationsdruck auf die südlichen EU-Länder vermindere. Worauf der stellvertretende Minister seine Hoffnung hier stützt, bleibt unklar. Unberechtigt ist der Verweis des Vizeministers auf griechische Errungenschaften im Flüchtlingsbereich. Alle wesentlichen Änderungen sind bisher lediglich papierne Absichtserklärungen, so die Vorschläge einer Arbeitsgruppe im Ministerium für Bürgerschutz, die notwendige Maßnahmen benannt hat, darunter die Initiierung eines Registrierungsprozesses für „irreguläre Migranten“, die Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für besonders verletzbare Personengruppen in leerstehenden Gebäuden und durch die Anmietung von Hotels, die Schaffung einer speziellen Polizeieinheit unter Mitwirkung von geschulten Ausländern und die Verfolgung von griechischen Staatsangehörigen, die an irreguläre Ausländer vermieten. (Quelle: UNHCR Greece Press Review 15 – 16 July 2010)

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AI-Bericht zu Griechenlands Asylpolitik Amnesty International hat Griechenlands

Asylpolitik in einem Bericht vom Juli 2010 kritisiert. In Griechenland würden Flüchtlinge nach ihrer Ankunft wie Kriminelle behandelt, sagt die Generalsekretärin von Amnesty International, Dr. Monika Lüke, auch in einem Interview mit dradio.de am 27. Juli 2010. Keine Rücküberstellungen nach Griechenland im Rahmen des Dublin-Systems, so eine Forderung von AI.

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Unterstützung für Flüchtlinge gestoppt

Seit Monaten leben mehr als 80 Flüchtlinge und Asylsuchende im Aufnahmezentrum von Thessaloniki von der Hand in den Mund, nachdem das Ministerium für Gesundheit und soziale Solidarität seine Unterstützung gestoppt hat. Eine lokale antirassistische Initiative kümmert sich in Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung darum, dass die Betroffenen wenigstens etwas zu essen haben. Wie es mit den überwiegend aus Afghanistan und Somalia stammenden Insassen weitergeht, ist unklar. (Quelle: UNHCR Greece Press Review 17 – 20. July 2010)

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Anfrage wegen bestehender Probleme im griechischen Asylsystem

Die griechische kommunistische Partei hat eine parlamentarische Anfrage an den Minister für Bürgerschutz gestellt, der für Flüchtlingsfragen verantwortlich ist. Die kommunistische Partei geht davon aus, dass entgegen aller Absichtserklärungen der Regierung sich die Situation für Flüchtlinge in Griechenland noch weiter verschlechtert hat. Der große Rückstand bei der Behandlung von Asylverfahren, die Warteschlangen vor dem Büro der Athener Ausländerbehörde in der Petrou-Ralli-Straße, die Schwierigkeiten beim Zugang zum Asylverfahren, der Mangel an Informationen für Neuankömmlinge an der Grenze, die geringen Anerkennungsraten, das Versagen dabei, unbegleitete Minderjährige zu schützen und die unmenschlichen Lebensbedingungen für Flüchtlinge in den Häfen von Patras und Igumenitsa seien weiterhin existent. (Quelle: UNHCR Greece Press Review 17 – 20. July 2010)

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UNHCR kritisiert extrem niedrige Anerkennungsquoten

UNHCR hat die extrem niedrigen Anerkennungsquoten in Irland kritisiert. Mit einer Anerkennungsrate von 1,38 Prozent rangiert Irland weit unten im europäischen Vergleich. Besonders auffällig ist das Absinken von 9 Prozent im Jahr 2007 auf die jetzige Quote. Nach einem Bericht der Irish Times vom 10. Juli 2010 „State has EU’s lowest rate of granting refugee status“ behauptet das Justizministerium dennoch unerschütterlich, das irische Asylsystem gehöre zu den besten der Welt unter den Gesichtspunkten der Fairness, der Verfahrensgestaltung und des Unterstützungssystems für Asylsuchende.

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Kritik an harschem Umgang bei Abschiebungen

Was geschieht wirklich, wenn Großbritannien abgelehnte Asylsuchende abschiebt – darüber hat der Independent am 5. Juli 2010 unter recht genauer Benennung der beteiligten Akteure berichtet. Einige der größten britischen Fluggesellschaften machten im Charterflugabschiebungssektor gute Geschäfte, so der Independent. Ausführlich berichtet wird über massive Vorwürfe, es werde in großem Stil exzessive Gewalt angewendet. Fesselungstechniken werden beschrieben, deren Bezeichnungen barbarisch anmuten. Solchen Kritiken schließt sich Amnesty International Großbritannien allerdings nicht an. Kontroll- und Festhaltetechniken würden trotz dieser Bezeichnungen durch Polizeibeamte im Vereinigten Königreich nach extensivem Training angewendet und jeder, der Zwangsmittel anzuwenden habe, solle auf der Basis derselben Standards trainiert werden.

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Schlimme Zustände im Abschiebungszentrum auf Londoner Flughafen

Das Abschiebungszentrum auf dem Flughafen Gatwick (London) ist nicht sicher, sagt die Chefinspektorin der britischen Gefängnisse Dame Anne Owers, so der Guardian vom 12. Juli 2010. 400 männliche Gefangene sind dort inhaftiert. Einige hätte den Inspektoren zu Protokoll gegeben, dass ihre Erfahrungen im Abschiebungszentrum schlimmer seien als diejenigen, die sie während ihrer Zeit in Strafhaft gemacht hätten. Vorgesehen war das Haus ursprünglich für eine maximale Inhaftierungsdauer von 72 Stunden. Die durchschnittliche Haftzeit beträgt jedoch nach dem Bericht der Inspektorin drei Monate, im Ausnahmefall bis zu zehn Monate. Aufgrund der ursprünglichen Planungen gebe es ungenügende Freizeit- und Bildungsmöglichkeiten. Frustriertes Personal habe das Haftzentrum nach einem Gefangenenaufstand im Juni letzten Jahres verlassen. Beschwerden gebe es sowohl von Seiten der Gefangenen über Übergriffe von Seiten besonders schwieriger Abschiebehäftlinge als auch über ein hohes Maß von Gewaltanwendung gegen Gefangene von Seiten des Personals. Einzelhaft werde oft als Strafe verhängt. Innerhalb von sechs Monaten sei es in 78 Fällen zur Anwendung von Zwangsmitteln gegen Gefangene gekommen.

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Abschiebungsschutz für homosexuelle Asylsuchende

Der British Refugee Council hat es in einer Pressemitteilung vom 7. Juli begrüßt, dass der britische Supreme Court zwei schwulen Asylsuchenden Abschiebungsschutz gewährt habe und in der Entscheidung klargestellt worden sei, dass es nicht zumutbar ist, von den Betroffenen zu verlangen, ihre Sexualität zu verbergen, um keine Verfolgung auszulösen. Die Entscheidung, die zwei Asylantragsteller aus dem Iran und Kamerun betrifft, kommentierte The Guardian vom 7. Juli 2010 unter der Überschrift „Milestone victory for gay refugees“. Der Guardian stellt das künftige Prüfungsschema vor und kommt zu dem emphatischen Schluss: „Der Schlüssel zu jeder Demokratie ist ein lebendiges Recht. Der Fall zeigt die fortgesetzte Vitalität der Flüchtlingskonvention und ihre Fähigkeit, sich wechselnden Zeiten anzupassen.“

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Geplante Abschiebung von Somalis in der Kritik

Die niederländische Regierung soll sofort alle Pläne stoppen, somalische Staatsangehörige in das kriegsgeschüttelte Somalia abzuschieben. Diese Forderung hat Human Rights Watch am 22. Juli 2010 erhoben. Die niederländischen Behörden hatten zuvor angekündigt, man wolle bis zum Oktober diesen Jahres zumindest acht Somalis abschieben. Neben UNHCR hat sich auch das Somali Human Rights Monitoring Committee (SHARMOC) kritisch zu den niederländischen Plänen geäußert, die abgewiesenen Asylsuchenden nach Somalia abzuschieben. Die niederländische Regierung habe zugesichert, das offizielle Dokument, das die rechtliche Grundlage für die Abschiebungen bildet, dann zu veröffentlichen, wenn sich Mogadischu mit der Veröffentlichung einverstanden zeigt.

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Liste der sicheren Herkunftsländer verkürzt

Armenien, Madagaskar, Mali, Senegal und auch die Türkei gelten in Frankreich nicht mehr als sichere Herkunftsländer. Der Conseil d'État hat sich damit gegen die französische Anerkennungsbehörde OFPRA durchgesetzt, die 17 Staaten auf die Liste der sicheren Herkunftsländer setzen wollte.

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Newsletter Italien Juli 2010

zusammengestellt von Judith Gleitze, Palermo

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