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TÜRKEI: ai Jahresbericht 2007

amnesty international Deutschland


ai Jahresbericht 2007

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2006

 

TÜRKEI

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Türkei

Staatsoberhaupt: Ahmet Necdet Sezer

Regierungschef: Recep Tayyip Erdoan

Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft

Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: nicht ratifiziert

 

Nachdem in den vergangenen Jahren eine Reihe von Gesetzesänderungen vorgenommen worden waren, zeichneten sich im Berichtszeitraum bei der Umsetzung der darin vorgesehenen Reformen nur mäßige Fortschritte ab. Nach wie vor wurde mit strafrechtlichen Schritten gegen Menschen vorgegangen, die in friedlicher Weise von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hatten. Im Kontext eskalierender Kampfhandlungen zwischen den Sicherheitskräften und bewaffneten Einheiten der Kurdischen Arbeiterpartei PKK war in den östlichen und südöstlichen Provinzen der Türkei eine Verschlechterung der Menschenrechtssituation zu beobachten. In anderen Teilen des Landes verübten bewaffnete Gruppen vermehrt Anschläge gegen Zivilisten. Im Zuge gewalttätiger Proteste in Diyarbakir sollen die Ordnungskräfte mit exzessiver Gewalt gegen Demonstranten vorgegangen sein. Während die Zahl der Vorwürfe über Folterungen und Misshandlungen im Großen und Ganzen rückläufig war, trafen Berichte ein, denen zufolge die Polizei inhaftierte Protestteilnehmer verbreitet derartigen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt hat. Anlass zu Kritik gaben ferner unfaire Gerichtsverfahren und die Haftbedingungen in den Gefängnissen des sogenannten F-Typs. Die Schaffung von Frauenhäusern kam nur schleppend voran.

 

Hintergrundinformationen

Wegen der Weigerung der Regierung, türkische Häfen und Flughäfen für den Handel mit der Republik Zypern zu öffnen, setzte die Europäische Union im Dezember ihre Beitrittsverhandlungen mit der Türkei teilweise aus. Die Regierung in Ankara hatte die Öffnung ihrer Häfen an die Bedingung geknüpft, dass die EU ihr Embargo gegen die international nicht anerkannte Türkische Republik Nordzypern aufhebt.

Im Juni nahm das Parlament Änderungen am Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus vor. Durch die Novellierung wurden der Anwendungsbereich des Gesetzes und die Zahl der als terroristisch eingestuften Straftaten erheblich erweitert. Die Neufassung enthielt außerdem Bestimmungen, die das Recht auf freie Meinungsäußerung auszuhöhlen drohten. Regelungen, um der Anwendung tödlicher Gewalt durch die Strafverfolgungsbehörden Grenzen zu setzen, sah der Gesetzestext hingegen nicht vor. Im Juli unterzeichnete Staatspräsident Sezer das Gesetz, beantragte aber zugleich beim Verfassungsgerichtshof, zwei der darin enthaltenen Artikel aufzuheben, die Sanktionen gegen die Medien zum Gegenstand hatten. Im September verabschiedete das Parlament mit einigen Änderungen ein Gesetz über die Schaffung einer Ombudsstelle. Im Berichtszeitraum ratifizierte die Türkei das erste und zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Das zweite Zusatzprotokoll hat die Abschaffung der Todesstrafe zum Ziel. Staatliche Menschenrechtsgremien wie die auf Provinzebene geschaffenen Ausschüsse der Menschenrechtspräsidentschaft im Amt des türkischen Ministerpräsidenten verfolgten keine einheitliche Politik und gingen schwere Menschenrechtsverletzungen nur zögerlich an.

 

Recht auf freie Meinungsäußerung

Nach wie vor waren in der Türkei Gesetze in Kraft, die das Recht auf freie Meinungsäußerung in gravierender Weise einschränkten und auf deren Grundlage strafrechtliche Ermittlungen gegen Journalisten, Schriftsteller, Verleger, Intellektuelle, Menschenrechtsverteidiger und Studenten eingeleitet wurden, die lediglich in friedlicher Weise ihren Überzeugungen Ausdruck verliehen hatten. Einige dieser Ermittlungen endeten mit der Verurteilung der Betroffenen.

Ein Großteil der Strafverfahren wurde unter Rückgriff auf Paragraph 301 des Strafgesetzbuchs eingeleitet, der die Herabwürdigung des Türkentums, der türkischen Republik und der Institutionen des Staates unter Strafe stellt. Für die meisten der Angeklagten endete ihr Prozess mit einem Freispruch, so auch für Orhan Pamuk, Träger des Literaturnobelpreises des Jahres 2006.

Im Juli hielt die Strafkammer des Kassationsgerichtshofs die gegen den Journalisten Hrant Dink verhängte sechsmonatige Bewährungsstrafe aufrecht. Auslöser für seine strafrechtliche Verfolgung waren Artikel in der Zeitung Agos, in denen er über Fragen der armenischen Identität geschrieben hatte.

Türkische und internationale Menschenrechtsverteidiger setzten sich nachdrücklich für die Abschaffung von Paragraph 301 des Strafgesetzbuchs ein und begründeten ihre Forderung mit der »Rechtsunsicherheit«, die dieser Paragraph geschaffen habe. Die Argumentation des Justizministers, durch die Herausbildung einer ständigen Rechtsprechung würde willkürlichen Strafverfolgungsmaßnahmen ein Riegel vorgeschoben, wiesen sie zurück.

Auch andere Paragraphen des Strafgesetzbuchs in der seit 2005 gültigen Fassung enthielten Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung.

Im Oktober wurde der für die Zeitung Vakit tätige Journalist Abdurrahman Dilipak wegen Beleidigung des Staatspräsidenten zu einer Haftstrafe von knapp einem Jahr verurteilt, die später in eine Geldstrafe von umgerechnet 7250 US-Dollar umgewandelt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch für Abdurrahman Dilipak plädiert.

Gegen Birgül Özbaris, eine Journalistin der Zeitung Özgür Gündem, waren sieben Strafverfahren anhängig. Ihr wurde zur Last gelegt, durch diverse Artikel zum Thema Militärdienst und Kriegsdienstverweigerung in der Bevölkerung Vorbehalte gegenüber dem Militärdienst genährt zu haben. Sollte Birgül Özbaris in allen sieben Verfahren schuldig gesprochen werden, droht ihr eine Gesamtfreiheitsstrafe von 36 Jahren.

Paragraph 288 des Strafgesetzbuchs, der für die öffentliche Berichterstattung über anhängige Ermittlungs- und Strafverfahren Einschränkungen vorsah, wurde in willkürlicher und überzogen restriktiver Weise angewandt, um unabhängige Untersuchungen und öffentliche Stellungnahmen zu Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.

Funktionäre der prokurdischen Partei für eine demokratische Gesellschaft (DTP) sahen sich ebenso wie andere Vertreter kurdischer Interessen in einem Ausmaß strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt, das Rückschlüsse auf ein systematisches Vorgehen der Justizbehörden nahe legte.

Im Oktober begann ein Prozess gegen 56 DTP-Bürgermeister, die sich im Dezember 2005 in einem Schreiben an den dänischen Ministerpräsidenten gegen die drohende Schließung des Fernsehsenders Roj TV gewandt hatten, eines kurdischen Senders mit Sitz in Dänemark. Die türkischen Strafverfolgungsbehörden warfen den Bürgermeistern vor, mit dem Schreiben »wissentlich und willentlich« die PKK unterstützt zu haben.

Personen, die Unterschriften für eine Petition gesammelt hatten, die die Forderung enthielt, den zu Freiheitsentzug verurteilten PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan als »politischen Repräsentanten« anzuerkennen, wurden ihrerseits zu Haftstrafen verurteilt. Die härtesten Strafen ergingen gegen Studenten.

 

Tötungen unter umstrittenen Umständen

Nach vorliegenden Meldungen starben im Berichtszeitraum erneut Zivilisten an den Folgen tödlichen Schusswaffengebrauchs durch die Sicherheitskräfte. Die offizielle Darstellung lautete in der Regel, die Opfer seien erschossen worden, weil sie sich dem Zugriff der Sicherheitskräfte zu entziehen versucht hätten. Die Umstände der Tötungen deuteten jedoch in vielen Fällen darauf hin, dass unter Missachtung des Gebots der Verhältnismäßigkeit tödliche Gewalt angewandt worden ist. Bei einigen der Tötungen könnte es sich um extralegale Hinrichtungen gehandelt haben. Als problematisch wurde weithin Paragraph 16 des revidierten Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus kommentiert, der die Anwendung tödlicher Gewalt nicht ausdrücklich nur auf Situationen beschränkte, in denen Menschenleben unmittelbar in Gefahr sind. Der fragliche Paragraph ließ den direkten und ohne Vorwarnung möglichen Gebrauch von Schusswaffen zu, um eine »Gefahrensituation« abzuwenden, und könnte somit ein Hindernis für umfassende und unparteiische Ermittlungen in Fällen tödlichen Schusswaffengebrauchs der Sicherheitskräfte darstellen.

Bei Demonstrationen gingen die Sicherheitskräfte weiterhin mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen die Teilnehmer vor. Im Anschluss an die Beisetzung von vier PKK-Mitgliedern in Diyarbakir kam es im März zu Demonstrationen, die zu gewalttätigen Ausschreitungen eskalierten. Dabei wurden zehn Menschen getötet, unter ihnen vier Minderjährige. Acht der Opfer starben an Schussverletzungen. Bei dem Vorfall wurden zudem zahlreiche Demonstranten und Polizeibeamte verletzt. Die Todesfälle zogen Ermittlungen nach sich, welche Ende des Berichtszeitraums noch andauerten. Die Proteste in Diyarbakir griffen auf andere Städte über und forderten auch dort Menschenleben. So wurden in Kiziltepe zwei Demonstranten erschossen, in Batman tötete ein Irrläufer einen dreijährigen Jungen. In Istanbul starben drei Frauen, als ein Bus verunglückte, den Demonstranten in Brand gesetzt hatten.

Bei einem Sprengstoffanschlag in einem Park in Diyarbakir kamen im September zehn Menschen zu Tode. Die Täter konnten nicht ermittelt werden.

 

Anschläge durch bewaffnete Gruppen

Zunehmend gerieten Zivilisten zur Zielscheibe von Bombenanschlägen bewaffneter Gruppen. Eine dieser Gruppen, die Freiheitsfalken Kurdistans, übernahmen die Verantwortung für Sprengstoffattentate unter anderem in Istanbul, Manargat, Marmaris und Antalya, bei denen neun Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt wurden. Im März explodierte in der Stadt Van in unmittelbarer Nähe eines Kleinbusses ein Sprengsatz, der zwei Zivilisten tötete. Auch der Bombenleger, ein PKK-Mitglied, kam zu Tode.

Die PKK erklärte mit Wirkung vom 1. Oktober eine einseitige Waffenruhe. In der Folge war ein Rückgang der Zahl bewaffneter Zusammenstöße zu verzeichnen.

Im Mai wurde auf Richter des Staatsrats, eines Verwaltungsgerichts höherer Instanz, ein bewaffneter Anschlag verübt. Dabei kam Richter Mustafa Yücel Özbilgin zu Tode, vier seiner Kollegen trugen Verletzungen davon. Im August begann in Ankara der Prozess gegen den mutmaßlichen Todesschützen und acht weitere Angeklagte, denen darüber hinaus drei Sprengstoffanschläge auf Büros der Tageszeitung Cumhuriyet zur Last gelegt wurden.

Im nordirakischen Sulaimaniya forderte im Februar ein Autobombenattentat das Leben des ehemaligen PKK-Funktionärs Kani Yilmaz, Mitbegründer der Patriotischen Demokratischen Partei von Kurdistan (PWD). Mit ihm starb auch Sabri Tori, ebenfalls Mitglied der Partei. Der Anschlag setzte eine Serie von Attentaten gegen PWD-Politiker fort, hinter denen die PKK vermutet wurde.

 

Folterungen

Nach wie vor trafen Berichte über Folterungen und Misshandlungen durch Beamte mit Polizeibefugnissen ein, allerdings nicht mehr in der Häufigkeit wie noch in den Vorjahren. Zu den geschilderten Methoden zählten die Verabreichung von Schlägen, Todesdrohungen, Schlafentzug und die Verweigerung von Wasser und Nahrung. Zum Teil fanden derartige Übergriffe in inoffiziellen Hafteinrichtungen statt.

Im Oktober erhob Erdal Bozkurt den Vorwurf, er sei in Alibeyköy in Istanbul von Männern entführt worden, die sich ihm gegenüber als Polizeibeamte ausgewiesen hätten. Erdal Bozkurt gab an, man habe ihn in ein Fahrzeug gezerrt, ihm die Augen verbunden und Handschellen angelegt, auf ihn eingeprügelt und ihm den Tod angedroht. Anschließend hätten die Männer ihn an einen unbekannten Ort gefahren und dort unter Folterungen einen ganzen Tag lang über seine und die Aktivitäten anderer Mitglieder einer örtlichen Bürgerinitiative verhört, die sich gegen den Drogenhandel in ihrem Viertel und andere soziale Probleme engagierten. Tags darauf wurde Erdal Bozkurt wieder freigelassen.

Im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in Diyarbakir vom März festgenommene Personen erhoben vielfach den Vorwurf, in der Haft gefoltert oder misshandelt worden zu sein.

Zwei Jungen im Alter von 14 Jahren gaben an, für rund neun Stunden auf der Polizeiwache von Çarsi festgehalten worden zu sein. Sie seien gezwungen worden, sich nackt auszuziehen, und hätten sich gegenseitig mit kaltem Wasser abspritzen müssen. Nach Aussage der Jugendlichen wurden sie mit Vergewaltigung bedroht und gezwungen, sich mit hinter dem Rücken gefesselten Händen auf den Boden zu knien. In dieser Position seien sie wiederholt mit Faustschlägen und Fußtritten traktiert und mit Knüppeln geschlagen worden. Medizinische Gutachten erhärteten die Vorwürfe der Jugendlichen. Die beiden wurden später in eine Einrichtung für Jugendliche in einem anderen Polizeirevier überstellt.

 

Straflosigkeit

Ermittlungen zur Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen der Sicherheitskräfte waren nach wie vor mit schweren Mängeln behaftet. In Teilen der Justiz ließ sich keinerlei Bereitschaft ausmachen, die für Übergriffe Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Im Februar wurde ein Ermittlungsverfahren eingestellt, dessen Gegenstand Vorwürfe über Folterungen an fünf männlichen Jugendlichen im Oktober 2005 in Ordu gewesen waren.

Dagegen sprach ein Gericht zwei Mitarbeiter des Geheimdienstes der Gendarmerie und einen Informanten schuldig, im November 2005 einen Sprengstoffanschlag auf eine Buchhandlung in der Stadt Semdinli verübt zu haben, bei dem ein Mensch zu Tode gekommen war. Das Gericht verurteilte die Angeklagten zu jeweils mehr als 39 Jahren Haft, merkte jedoch in der Urteilsschrift zugleich an, dass die Tat wohl kaum ohne aktives Einverständnis vorgesetzter Stellen hatte begangen werden können. Der Fall, der Ende 2006 noch in der Berufung anhängig war, machte einmal mehr die Schwierigkeiten deutlich, ranghohe Vertreter der Sicherheitskräfte für Menschenrechtsverletzungen in die Verantwortung zu nehmen.

 

Politische Einmischung in die Arbeit der Justiz

Der Prozess um den Bombenanschlag in Semdinli war das Ergebnis von Ermittlungen, in die Regierungsmitglieder und ranghohe Militärs anscheinend eingegriffen hatten. So waren in der von der Staatsanwaltschaft im März veröffentlichten Anklageschrift der für die Provinz Hakkari zuständige Armeebefehlshaber und andere Militärs als mutmaßliche Tatbeteiligte benannt worden. Der zuständige Staatsanwalt hatte die Militärjustiz ersucht, eigene Ermittlungen aufzunehmen, um den Verdacht der Verwicklung örtlicher Militärs in den Anschlag zu klären. Das türkische Justizministerium leitete daraufhin ein Disziplinarverfahren wegen Verletzung von Dienstpflichten gegen ihn ein. Im April wurde der Staatsanwalt vom Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte seines Amtes enthoben. Er legte gegen seine Entlassung Widerspruch ein, blieb damit aber erfolglos.

 

Zweifel an der Fairness von Gerichtsverfahren

Auf der Grundlage der Antiterrorismusgesetze angeklagte Personen mussten mit langwierigen und unfairen Prozessen vor Sonderstrafgerichten rechnen, die im Juli 2004 an die Stelle der Staatssicherheitsgerichte getreten waren. Die Staatsanwaltschaften an diesen Gerichten stützten ihre Beweisführung häufig auf Aussagen, die unter Folterungen zustande gekommen sein sollen. Prozesse, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als unfair beanstandet worden waren und deshalb neu aufgerollt werden mussten, hielten dem Kriterium der Unparteilichkeit nach wie vor nicht stand und beinhalteten auch keine Überprüfung und Neubewertung der Beweislage. Die Verfahren zogen sich zudem extrem in die Länge. Vorschriften zur zeitlichen Begrenzung der Untersuchungshaft waren bis Ende 2006 noch nicht rechtswirksam geworden und trugen überdies der Erfordernis, Gerichtsverfahren innerhalb angemessener Fristen abzuschließen, nicht ausreichend Rechnung.

 

Haftbedingungen

Insassen in Gefängnissen des sogenannten F-Typs berichteten von Misshandlungen, überaus harten Disziplinarsanktionen und Einzelhaft oder Kleingruppenisolation. Im September veröffentlichte der Europäische Ausschuss zur Verhütung der Folter einen Bericht, der auf Erkenntnissen beruhte, die er während eines Inspektionsbesuchs in türkischen Hafteinrichtungen im Dezember 2005 gewonnen hatte. Der Ausschuss sprach sich nachdrücklich dafür aus, Gefangenen deutlich mehr Zeit für gemeinschaftliche Aktivitäten zuzugestehen. Er warnte vor den »äußerst schädlichen Auswirkungen« der Isolationshaft, die unter Umständen als eine Form »unmenschlicher und erniedrigender Behandlung« anzusehen sei. Der Ausschuss bekräftigte seine Empfehlung aus dem Jahr 2004, die Gesundheitsversorgung in den Strafvollzugsanstalten einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen.

 

Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen

Der türkische Gesetzgeber erkannte das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nach wie vor nicht an und stellte keine Alternative zum Militärdienst zur Verfügung.

Im Oktober wurde der Kriegsdienstverweigerer Mehmet Torhan in einem Wiederaufnahmeverfahren vom Militärgericht der Stadt Sivas zu zwei Jahren und einem Monat Freiheitsentzug verurteilt. Die Richter sprachen ihn der Befehlsverweigerung in zwei Fällen schuldig, weil er zwei Einberufungsbefehlen nicht Folge geleistet hatte.

 

Gewalt gegen Frauen

Bei der Umsetzung eines Gesetzes über Gemeindeverwaltungen aus dem Jahr 2004 zeichneten sich nur mäßige Fortschritte ab. In dem Gesetz war vorgesehen, dass alle Gemeinden mit mehr als 50000 Einwohnern Frauenhäuser einrichten müssen. Frauenorganisationen verlangten von der Regierung, zusätzliche Mittel bereitzustellen, um das Gesetz in der Praxis wirksam werden zu lassen. Von einem Runderlass des Ministerpräsidenten vom Juli, in dem Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie zur Verhinderung von »Ehrenmorden« erläutert wurden, ging das wichtige Signal aus, dass derartige Verbrechen als ernstes und verbreitetes Problem erkannt worden sind, dem dringend Abhilfe geschaffen werden muss. Im Dezember verabschiedete das Parlament eine Novelle zum Gesetz über den Schutz der Familie, durch die der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert wurde.

 

Berichte und Missionen von amnesty international

Berichte

Europe: Partners in crime – Europe’s role in US renditions (ai-Index: EUR 01/008/2006)

Turkey: Article 301 – How the law on »denigrating Turkishness« is an insult to free expression (ai- Index: EUR 44/003/2006)

Turkey: No impunity for state officials who violate human rights – Briefing on the emdinli bombing investigation and trial (ai-Index: EUR 44/006/2006)

Turkey: Briefing on the wide-ranging, arbitrary and restrictive draft revisions to the Law to Fight Terrorism (ai-Index: EUR 44/009/2006)

Turkey: Justice delayed and denied – The persistence of protracted and unfair trials for those charged under anti-terrorism legislation (ai-Index: EUR 44/013/2006)

Missionen

Delegierte von amnesty international besuchten die Türkei in den Monaten März, April, Mai und Oktober.

amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36 - E-mail: info@amnesty.de
Spendenkonto: 80 90 100 - BfS Köln - BLZ 370 205 00


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