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Familie Kazan darf nach Deutschland zurückkehren
Presseerklärung

Frankfurt, den 24.09.2008





Familie Kazan darf nach Deutschland zurückkehren


Innenminister Bouffier erteilt Zustimmung zur Wiedereinreise
Flüchtlingsrat begrüßt Sinneswandel des Ministers




Anderthalb Jahre nach ihrer Abschiebung in die Türkei darf die Familie Kazan endlich nach Deutschland zurückkehren. Hessens Innenminister Volker Bouffier hat zugestimmt, dass Frau Kazan und ihren sechs Kindern ein Visum zur Wiedereinreise erteilt wird. Die Kazans waren im Februar 2007 nach 14 Jahre in Deutschland in die Türkei abgeschoben worden, ein Bleiberechtsantrag war abgelehnt worden.

Im März diesen Jahres hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt der Familie Aufenthaltserlaubnisse zugesprochen. Das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens nach Art.8 der Europäischen Menschenrechtskonvention der Kinder der Familie sei durch die Abschiebung verletzt worden. Begründet wurde dies damit, dass die hier hervorragend integrierten Kinder in der Türkei keinerlei Perspektive hätten, da sie keinerlei Bezug zum Leben in der Türkei haben und auch kein Türkisch sprechen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt legte jedoch dagegen Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein, wodurch das Urteil nicht rechtskräftig wurde und die Rückkehr der Familie sich weiter verzögerte. Jetzt entschied Innenminister Bouffier, dem Urteil vorerst statt zu geben und einer Einreise zuzustimmen, ohne jedoch die Berufung zurückzuziehen. Damit kann die Familie bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichtes wieder nach Deutschland kommen.

„Wir begrüßen den Sinneswandel des Ministers und freuen uns, dass am Ende doch noch eine humanitäre Lösung für die Familie gefunden wurde und ihre Leidenszeit jetzt bald vorbei ist. Das Verfahren hätte sich noch sehr lange hinziehen können und gerade für die Entwicklung der Kinder ist es sehr wichtig, dass sie jetzt wieder nach hause kommen können“, kommentierte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates, die aktuelle Entwicklung.

Damit geht vor allem für die Kinder ein 18-monatiges Martyrium zu Ende, in dem sie in einem ihnen fremden Land ohne Perspektive und Sprachkenntnisse leben mussten und das sie nur dank der vielfältigen moralischen und materiellen Unterstützung des Freundeskreises in Gründau-Rothenbergen überstehen konnten.

„Die endgültige Entscheidung über die Klage steht zwar noch aus, wir sind aber optimistisch, dass Familie Kazan jetzt dauerhaft in Deutschland bleiben kann“ erklärte Scherenberg abschließend in Frankfurt.



Gez. Timmo Scherenberg,
Geschäftsführer Hessischer Flüchtlingsrat
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