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Opfer willkürlicher Gewalt erhalten nun einen sicheren Status
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
 

 

Presseerklärung

17. Februar 2009

 

Europäischer Gerichtshof gibt Bürgerkriegsflüchtlingen Schutz

PRO ASYL: Opfer willkürlicher Gewalt erhalten nun einen sicheren Status“

 

Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) von heute wird eine zentrale Schutzlücke in Deutschland und Europa geschlossen. Damit wird auch eine über Jahrzehnte aufgebaute Blockade gegenüber Bürgerkriegsflüchtlingen in Deutschland aufgelöst.

 

Künftig erhalten auch diese Flüchtlinge einen sicheren und dauerhaften Schutz. Der EuGH stellt klar, dass Opfer „willkürlicher Gewalt“ in den Schutzbereich des sogenannten subsidiären Schutzes fallen. Bei einem Bürgerkrieg sind auch Menschen zu schützen, die nicht persönlich einer gezielten Verfolgung ausgesetzt sind.

Maßgeblich sei das Ausmaß der „willkürlichen“ Gewalt auf Grund des Bürgerkrieges in der Heimatregion ihres Herkunftslandes.

 

Subsidiärer Schutz wird geflüchteten Menschen gewährt, die zwar nicht die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) erfüllen, aber Flüchtlinge auf der Basis menschenrechtlicher Abkommen sind.

 

Das EuGH–Urteil gibt Bürgerkriegsflüchtlingen, die im Herkunftsland einen schweren Schaden zu befürchten haben und in den Asylverfahren der EU-Mitgliedsstaaten schutzlos gestellt wurden, neue Hoffnung und die Aussicht, einen Schutzstatus zu erhalten.

 

In Deutschland können beispielsweise Flüchtlinge aus Afghanistan, Irak und Somalia, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, in Folgeantragsverfahren nunmehr einen Schutzstatus erhalten.

 

gez. Karl Kopp

Europareferent

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