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Zum Tod eines 17-jährigen Abschiebegefangenen
8. März 2010/jb08

Suizid im Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt

Der 17jährige David M. wurde gestern (7. März) um 16.15 Uhr von Mitarbeitern der Untersuchungshaftanstalt
tot in seinem Krankenzimmer im Zentralkrankenhaus aufgefunden. Der junge
Mann hatte sich erhängt.
Die sofort herbeigerufene Ärztin konnte nur noch den Tod feststellen. Gegen David M. war durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg Abschiebungshaft angeordnet worden. Am 9. Februar 2010 wurde er der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand zugeführt. Als er
dort die Nahrung verweigerte und sich trotz psychologischer und medizinischer Ansprache nicht
zum Essen bewegen ließ, wurde er am 25. Februar 2010 in das Zentralkrankenhaus in der Untersuchungshaftanstalt
verlegt, um seinen Gesundheitszustand besser kontrollieren zu können. Seit dem 6. März 2010 nahm er wieder Nahrung zu sich
und war Gesprächen mit den ihn betreuenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgeschlossen. Suizidabsichten ließen sich aus den Gesprächen und Beobachtungen nicht erkennen.

Kontakt:
Pia Kohorst, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 040 42843 3143, Mobil: 0172 4327953, E-Mail: pressestelle@justiz.hamburg.de









NEK-Flüchtlingsbeauftragte
Pastorin Fanny Dethloff

Presse-Mitteilung vom 08.03.2010



Zum Tod eines 17-jährigen Abschiebegefangenen in Hamburg am 07.03.2010:


Fatale Folgen der Abschiebehaft für Minderjährige

Abschiebepolitik im Rahmen der Dublin II-Verordnung gehört auf den Prüfstand
 

Gerade hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verkündet, dass eine neuerliche Anhörung bei sogenannten Dublin-II-Fällen entfallen soll. Allein die Frage sei zu klären, welches Land für das Asylverfahren zuständig ist, in das die Flüchtlinge dann zurückgeschoben werden.

In Helsinki haben vor etwa zwei Jahren Studentinnen und Studenten in einem großen Käfig vor einer Hauptpost versucht zu verdeutlichen, wie Dublin II funktioniert: ein Herumschieben von Flüchtlingen in Europa. „Wie Pakete“ werden Menschen ihrem Fluchtweg folgend zurück verfrachtet. Oft ist damit Abschiebungshaft verbunden. Keine Anhörung, keine Aufklärung, keine Beratung, kein Rechtsbeistand. Schon für Erwachsene ist das schwer aushaltbar.

Minderjährige brauchen etwas anderes als eine Abschiebungszelle!

Die Nordelbische Ev.-Luth. Kirche hat bereits 2002 festgehalten, dass schwangere, physisch und psychisch erkrankte und minderjährige Flüchtlinge nicht in Haft genommen werden sollten.

Ein solcher Todesfall wie aktuell in Hamburg (siehe Anlage: PE der FHH vom 8.3.2010) sollte verantwortliche Politikerinnen und Politiker aufrütteln.

Flüchtlinge brauchen Aufnahme und Schutz, Verständnis für ihre Lage, Begleitung, Beratung und einen Rechtsbeistand. Minderjährige Unbegleitete Flüchtlinge brauchen Verständnis und Aufmerksamkeit – keine Haft.

Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche

Die Flüchtlingsbeauftragte

Pastorin Fanny Dethloff

Königstr. 54

22767 Hamburg

Tel.: 040-30620 364

Fax: 040-30620 339

dethloff@diakonie-hamburg.de

www.hamburgasyl.de






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