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Abschiebearzt geht straflos aus
14.08.2009

Abschiebearzt geht straflos aus

Das Amtsgericht Frankfurt hat heute den Facharzt für Psychiatrie Heinrich W. vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. W. habe in erheblichem Maße seine ärztlichen Sorgfaltspflichten verletzt, indem er den kurdischen Abschiebehäftling Mustafa Alcali nach einem einzigen Gespräch als nicht suizidgefährdet einstufte. Dabei sei der Grundsatz der Psychiatrie missachtet worden, das eine länger dauernde Beobachtung Voraussetzung einer aussagekräftigen Diagnose ist. Dieses Fehlverhalten sei jedoch nicht die direkte und eindeutige Ursache für den Suizid Alcalis gewesen. Vielmehr habe der Arzt den weiteren Fortgang der Ursachenkette bis zum Tode nicht mehr wesentlich beeinflussen können.

Ein bezeichnendes Licht warf das Verfahren auf die Organisationsmängel der medizinischen Versorgung im hessischen Justizvollzug. Einer der Sachverständigen wies in seiner Aussage auf die Summe von Fehlern in der Organisation des Arbeitsablaufes hin. Obwohl alle fachlich ausgebildeten Ärzte, die in der Klinik tätig waren, im Urlaub waren, als Alcali in das Haftkrankenhaus Kassel überstellt wurde, sollte psychiatrisch behandelt werden. Der Angeklagte, 79 Jahre alt, musste mit einer 12-Stunden-Stelle de facto den gesamten psychiatrischen Sachverstand der Einrichtung vertreten.

Die Überstellung in die JVA Frankfurt, wo Alcali sich schließlich das Leben nahm, erfolgte an einem Freitag und das zu einer Zeit, wo kein Facharzt greifbar war. So blieb W.s Diagnose unhinterfragt. Nach einem kurzen Telefonat eines Allgemeinmediziners wurden starke Psychopharmaka abrupt abgesetzt, ein Kunstfehler. Die vorsitzende Richterin wies darauf hin, dass ein Beschluss des Landgerichtes Hanau möglicherweise ebenso ein Beitrag zum Suizid Alcalis war. Drei Berufsrichter hatten offenbar nicht wahrgenommen, dass die Diagnosen der Ärzte völlig voneinander abwichen und deshalb dem Antrag des Rechtsanwaltes folgend ein Obergutachten hätte veranlasst werden müssen.

Nachdem im Verfahren die Kette der Verantwortungslosigkeiten im hessischen Justizvollzug immerhin herausgearbeitet werden konnte, stellt sich die Frage der politischen Verantwortung. Der hessische Justizminister Banzer muss klarstellen, ob die Schnittstellenproblematiken, die Mängel in der medizinischen Dokumentation und der Organisationsabläufe heute beseitigt sind.

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