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Innenminister streben Weiterentwicklung des Ausländerrechts an

Innenminister streben Weiterentwicklung des Ausländerrechts an

Integration zentrales Thema der IMK-Herbsttagung in Hamburg - Ressortchefs erörtern aktuelle Sicherheitslage

19.11.2010

Unter Vorsitz von Hamburgs Innensenator Heino Vahldieck ist die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 18. und 19. November in Hamburg zu ihrer Herbsttagung zusammengekommen. An der 191. Sitzung der Innenministerkonferenz nahm auch Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière teil. Vor und während der Konferenz berieten die Minister und Senatoren über die aktuelle Sicherheitslage und die daraus abzuleitenden Maßnahmen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen ferner die Themen Integration, Prostitution und Menschenhandel, Gewalt gegen Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte, Sicherungsverwahrung und Mindestspeicherfristen von Telekommunikations- und Internetdaten.

Innensenator Heino Vahldieck: „Wir haben während der beiden Konferenztage eine lange Tagesordnung abgearbeitet. Die Gespräche waren sehr konstruktiv, wir haben uns bei unseren Themen auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen können. Ich werte unsere Beratungen als Erfolg. Die vielen gemeinsamen Beschlüsse zeigen, dass es möglich ist, über Parteigrenzen hinweg gute Lösungen für die Innere Sicherheit Deutschlands zu erarbeiten.“

Weiterentwicklung des deutschen Ausländerrechts

Die Innenminister und Senatoren sprechen sich dafür aus, gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden eine eigene gesicherte Aufenthaltsperspektive zu eröffnen. Die Eltern der Jugendlichen können ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie ausreichende Integrationsleistungen erbracht haben und den Lebensunterhalt ihrer Familie überwiegend sichern können.

Die Teilnehmer halten weiterhin eine Verstärkung der Maßnahmen zur Integration für erforderlich. Sie sprechen sich dafür aus, dass ausreichende Mittel für die Sprachförderung und die Vermittlung von Kenntnissen über die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte Deutschlands durch Sprach- und Integrationskurse zur Verfügung stehen.

Die Minister und Senatoren befürworten zudem neue, klare Rechtsgrundlagen im Aufenthaltsgesetz und in der Integrationskursverordnung für den Datenaustausch zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, den Kursträgern, den Sozialleistungsträgern sowie den Ausländerbehörden.

Auch bei der Frage nach dem Umgang mit so genannten Integrationsverweigerern konnten sich die Minister und Senatoren einigen. Sie halten es für erforderlich, dass bei Verstößen die ausländerrechtlichen Sanktionsinstrumente zur Durchsetzung der Pflicht zur Teilnahme am Integrationskurs konsequent angewendet werden müssen.

Um die Durchsetzung von Rückführungsentscheidungen zu verbessern, halten die Teilnehmer eine Intensivierung der Maßnahmen der Ausländerbehörden und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, insbesondere bei der Aufklärung der Identität und Herkunft illegal eingereister Personen, für erforderlich.

 

Mindestspeicherfristen von Telefon- und Internetdaten

Datenerhebungen des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter haben eindrucksvoll belegt, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine erhebliche Schutzlücke in der Kriminalitätsbekämpfung entstanden ist.  Schwerste Verbrechen blieben unaufgeklärt, die Täter konnten nicht ermittelt werden und befinden sich weiterhin auf freiem Fuß. In besonderem Maße gilt dies für Verbrechen im Bereich der Kinderpornografie. Die terroristische Bedrohungslage erhöht zusätzlich den Handlungsbedarf.

Die Teilnehmer sind sich einig, dass das so genannte Quick-Freeze-Verfahren keine Alternative zur Wiedereinführung einer Mindestspeicherfrist darstellt. Da die unterschiedlichen Kommunikationsunternehmen Daten häufig nicht mehr speichern, Straftaten in der Regel aber erst im Nachhinein bekannt werden, können nicht vorhandene Daten auch nicht mehr „eingefroren“ werden und sind damit dauerhaft verloren. 

Die Minister und Senatoren bitten das Bundesjustizministerium, zügig einen Entwurf zur Wiedereinführung der Mindestspeicherfrist vorzulegen, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes enthält. Jede weitere Verzögerung erleichtert lediglich den Straftätern ihr Handwerk.

 

Prostitution und Menschenhandel

Die Innenminister waren sich einig, dass es sich beim Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung um ein Kontrolldelikt mit hohem Dunkelfeld handelt. Die aktuell zur Verfügung stehenden Statistiken können daher lediglich die Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden widerspiegeln. Seit einigen Jahren ist eine deutliche Zunahme dieser Delikte zu verzeichnen.

 

Die Minister betrachten mit Sorge, dass neben der klassischen Prostitution

neuerdings auch Auswüchse wie "Flat-Rate-Clubs" festzustellen sind und im

Bereich der Straßenprostitution  vermehrt osteuropäische Frauen vertreten sind,

die häufig ohne Einhaltung von hygienischen Mindeststandards der Prostitution

nachgehen.

Die Innenministerkonferenz erkennt, dass die nicht konzessionierten und damit

kaum speziellen behördlichen Bestimmungen unterliegenden Prostitutionsstätten

den Anforderungen an einen Mindeststandard oftmals nicht gerecht werden.

Zudem erschwert das Fehlen einer Genehmigungspflichtpflicht für

Prostitutionsstätten eine behördliche Kontrolle und das Erkennen von Straftaten.

 

Die Innenministerkonferenz spricht sich daher für die Einführung von

Erlaubnispflichten für alle Formen von Prostitutionsstätten aus. Zudem halten die

Minister eine Anzeigepflicht der Prostitutionstätigkeit für erforderlich und sehen

Handlungsbedarf bei der Einführung bundeseinheitlicher Zugangs- und

Kontrollmöglichkeiten für Prostitutionsstätten, der Regulierung der Werbung für

Prostitution und der Schaffung eines flächendeckenden Angebotes für

Ausstiegshilfen für Prostituierte. Die IMK bittet den Bund, eine entsprechende

Gesetzesinitiative zur Regulierung der Prostitution auf den Weg zu bringen.

 

Gewalt gegen Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte

Die Innenminister begrüßen den auf ihre Initiative hin vom Bundeskabinett

beschlossenen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Einsatzkräften.

Sie halten es ferner für erforderlich, dass über den vorliegenden Gesetzentwurf

hinaus der Schutzbereich des § 113 Absatz 1 StGB bei der Tathandlung des

tätlichen Angriffs auf jede Diensttätigkeit ausgedehnt wird. Die IMK bittet den

Bundesminister des Innern, sich für diese Änderung in den noch laufenden

Beratungen des Gesetzes einzusetzen.

 

Sicherungsverwahrung

Die Innenminister unterstützen die Absicht der Bundesregierung, alle rechtlichen

Möglichkeiten zu nutzen, um Regelungslücken im Recht der

Sicherungsverwahrung zu schließen, die durch die Entscheidung des

Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009

entstanden sind. Eine im Gesetzentwurf vorgesehene Verlagerung von Aufgaben

auf die Polizei hinsichtlich der elektronischen Aufenthaltsüberwachung lehnen die

Minister dagegen einhellig ab. 

 

 

 

Innenministerkonferenz

 
Infos und Termine, Beschlüsse und Kontakte - alles zur IMK 2010 in Hamburg. »
Solange die neue gesetzliche Regelung zur Sicherungsunterbringung noch nicht in Kraft ist, wollen die Innenminister und -senatoren zudem besonders eng kooperieren. So vereinbarten sie, sich in solchen Fällen gegenseitig zu unterstützen, in denen sich die Entlassung von rückfallgefährdeten Sexual- oder Gewalttätern aus der Strafhaft oder dem Maßregelvollzug länderübergreifend polizeilich auswirkt. Dazu soll es unter anderem einen intensiven Informationsaustausch zwischen den zuständigen Polizeibehörden der betroffenen Länder geben.

 

Die Innenministerkonferenz hält es darüber hinaus für erforderlich, frühzeitig die Möglichkeit der Errichtung länderübergreifender Einrichtungen zur Unterbringung von aus der Strafhaft oder dem Maßregelvollzug entlassenen und rückfallgefährdeten Sexual- oder Gewalttätern einzubeziehen.




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