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Verhaftung führender Bahá‘í im Iran

PRESSEINFORMATION

06. Juni 2008 

 

 

Bahá’í-Gemeinde Frankfurt am Main protestiert gegen Verhaftung führender Bahá‘í im Iran

Am 14. Mai 2008 wurden sechs führende Bahá'í im Iran durch den Geheimdienst festgenommen und in das berüchtigte Evin-Gefängnis gebracht. Durch diesen Schlag der iranischen Regierung verliert die iranische Bahá'í-Gemeinde ihre nationale Koordinierungsgruppe. Die Frankfurter Bahá’í-Gemeinde protestiert aufs schärfste gegen diesen Akt staatlicher Willkür, der an die wiederholte Verschleppung und Hinrichtung der Bahá'í-Führungsebene in den Jahren 1980/81 erinnert.

 

 

Frankfurt am Main, den 06. Juni 2008 – Die sechs Mitglieder der landesweiten Koordinierungsgruppe wurden während einer Razzia in den frühen Morgenstunden des 14. Mai 2008 festgenommen. Angehörige des Geheimdienstes drangen zeitgleich in die Wohnungen und Häuser der Bahá‘í ein, um umfangreiche Durchsuchungen vorzunehmen. In deren Folge wurden die sechs in das berüchtigte Teheraner Evin Gefängnis gebracht.

Die sechs Männer und Frauen waren – mit Kenntnis der iranischen Regierung – seit Jahren mit der Aufgabe befasst, eine Art "Notverwaltung" der über 300.000 iranischen Bahá'í zu ermöglichen. Dies war erforderlich geworden, nachdem die Mitglieder des gewählten Nationalen Geistigen Rates 1980 und wiederholt 1981 spurlos verschleppt oder hingerichtet worden waren. 

Bei den Mitgliedern des Führungskreises handelt es sich um Frau Fariba Kamalabadi, Herrn Jamaloddin Khanjani, Herrn Afif Naeimi, Herrn Saeid Rezaie, Herrn Behrouz Tavakkoli und Herrn Vahid Tizfahm. Bereits am 5. März 2008 wurde Frau Mahvash Sabet festgenommen. Als geschäftsführendes, siebtes Mitglied der Koordinierungsgruppe war sie unter einem Vorwand in die Stadt Mashhad vorgeladen worden, um dort dem Geheimdienst Auskunft über die Beerdigung eines verstorbenen Bahá‘í zu geben.

Nach Auffassung der Frankfurter Bahá’í-Gemeinde zeigt die iranische Regierung ihre Entschlossenheit, die Bahá’í-Religion in ihrem Ursprungsland auszulöschen, wofür auch die willkürlichen Festnahmen, gewalttätigen Übergriffe sowie Hasspredigten und diffamierenden Medienberichte in den letzten zwei Jahren zeugen.

 

 

Zum Hintergrund:

Die Bahá’í-Religion hat keine religiöse Hierarchie aus Berufsgeistlichen. Die Verwaltungsgeschäfte der örtlichen, nationalen und internationalen Bahá’í-Gemeinde werden durch Gremien von jeweils neun Personen geführt. Dieser Körperschaften werden regelmäßig in demokratischer Wahl bestellt. Auf nationaler Ebene heißt die oberste gewählte Körperschaft Nationaler Geistiger Rat, auf lokaler Ebene Geistiger Rat. Das Weltzentrum der internationalen Bahá’í-Gemeinde hat aus historischen Gründen seinen Sitz in Haifa, Israel.

Vor der islamischen Revolution 1979/1980 gab es im Iran einen Nationalen Geistigen Rat sowie etwa 400 örtliche Geistige Räte. Am 21. August 1980 wurden alle neun Mitglieder des damaligen Nationalen Geistigen Rates für immer spurlos verschleppt. Acht Mitglieder des Nachfolgegremiums wurden am 27. Dezember 1981 hingerichtet. Seit 1979 waren über 200 Bahá'í ermordet oder hingerichtet worden. Seit 1998 ruhten Hinrichtungen von Angehörigen der Bahá'í-Religion im Iran. Nach dem Verbot sämtlicher Verwaltungsgremien der iranischen Bahá’í-Gemeinde am 29. August 1983 koordinierten informelle Führungsgruppen die notwendigsten Aktivitäten der iranischen Bahá’í-Gemeinde.

 

Bildmaterial:

http://www.bahai.de/presse/artikel/n-id/194/153/ch/9dd6ca53b4/

 

 

 

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