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Änderungsvorschläge der schwarz-gelben Koalition völlig unzureichend

Gerhard Merz (SPD): Änderungsvorschläge der schwarz-gelben Koalition völlig unzureichend

Als „völlig unzureichend“ hat der integrationspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Gerhard Merz, die heute vorgelegten Änderungsvorschläge der CDU-FDP-Koalition zum Gesetz über die Härtefallkommission bezeichnet.

„Zwar hat sich die Koalition in der Frage der zwingenden Ausschlussgründe und bei dem Vorprüfungsverfahren unter dem Eindruck des vernichtenden Urteils aus der öffentlichen Anhörung ein wenig in die richtige Richtung bewegen müssen, aber in vielen anderen Fragen herrscht leider nach wie vor Stillstand“, so Merz. So halte die Koalition nach wie vor an der unnötigen Aufblähung der Kommission und an der äußerst fragwürdigen Vorschrift zur Zweidrittelmehrheit bei Entscheidungen über die Annahme als Härtefall fest.

 

Inakzeptabel sei auch das Verfahren der Einbringung. „Man kann nicht unmittelbar vor Beginn der Ausschussberatung mit solchen – dann auch noch unzureichenden – Vorschlägen kommen. Das ist ganz schlechter Stil, offensichtlich aber auch ein Zeichen für die Probleme, die die Koalition hinter den Kulissen mit ihrem eigenen Gesetzentwurf gehabt haben muss.“

 

Merz kündigte eine Initiative seiner Fraktion zur Schaffung eines Härtefallfonds an. Dies sei „ein wichtiger Schritt hin zu einem echten Härtefallverfahren.“ Das Spektrum von Härtefällen sei so groß, dass jede Eventualität berücksichtigt werden müsse. Es werde auch weiterhin Härtefälle geben, in denen die betroffenen Personen ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern könnten und die humanitären oder persönlichen Gründe für einen Verbleib im Bundesgebiet trotzdem überwögen, so Merz. In diesen Fällen sei es erforderlich, eine Regelung zu finden, wer die dadurch entstehenden Kosten trage.

 

„Wir werden daher in den Haushaltsberatungen die Einrichtung eines Härtefallfonds beantragen, der die Kosten für genau solche Fälle übernimmt. Die Entscheidung über einen Härtefall und die daraus resultierende Aufenthaltserlaubnis wird auf Landesebene getroffen. Insofern darf sich das Land bei der Frage der Kostentragung nicht aus der Verantwortung ziehen. Die Kommunen als Sozialleistungsträger würden dadurch entlastet, so Merz.

05.11.2009
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