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zur Frage der Beschneidung und Religionsfreiheit

 

Stellungnahme der evangelischen und katholischen Kirche in der Region

zur Frage der Beschneidung und Religionsfreiheit

 

Im Mai 2012 hat das Landgericht Köln festgestellt, dass die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung zu werten ist. Das Gericht hatte das Grundrecht der Religionsausübung und das elterliche Erziehungsrecht gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit abgewogen und letzterem den Vorzug gegeben.

 

Diese Entscheidung hatte eine kontroverse Diskussion in der Öffentlichkeit zur Folge, in der auf der einen Seite jüdische und muslimische Stimmen ihre Möglichkeit zum Verbleib in Deutschland in Frage gestellt sahen und auf der anderen Seite dieser Eingriff in die Religionsfreiheit als Sieg der freiheitlichen Zivilgesellschaft gegen archaische Bräuche begeistert begrüßt wurde. In einigen Beiträgen wurde die Beschneidung von Jungen in diffamierender Weise mit weiblicher Genitalverstümmelung und sexuellem Missbrauch auf eine Stufe gestellt. Auch der Ruf wurde laut, die Taufe sowie jegliche religiöse Sozialisation von Kindern von Staats wegen zu unterbinden, also Religionsfreiheit ausschließlich negativ als „Freiheit von Religion“ zu definieren. Damit wird die Grundlage der pluralen Gesellschaft in Frage gestellt und indirekt jede religiöse Wertorientierung für überflüssig erklärt.

 

Selbstverständlich akzeptieren wir, dass auch Religionsfreiheit ihre Grenzen hat, kein Freibrief für Straftaten ist und in den Rahmen der für alle geltenden Rechte und Gesetze eingebettet ist. Allerdings gehören für uns die positive Religionsfreiheit und der Schutz der Familie vor staatlicher Bevormundung ebenso wie die körperliche Unversehrtheit zu den hohen Gütern unserer Rechtskultur. Dies gilt für die Traditionen anderer Religionen wie auch für unsere eigenen. Für Juden ist die Beschneidung von Jungen nach dem 1. Buch Mose, Kapitel 17 als Bundeszeichen zwischen Abraham und Gott und als Zeichen der Zugehörigkeit zum Volk Israel am achten Tag nach der Geburt verpflichtend. Für Muslime ist sie Teil der ‚Sunna’, der verbindlichen Prophetenüberlieferungen. Die Weitergabe religiöser Tradition an die nachfolgende Generation ist ein hohes Rechtsgut, das bei rechtlichen Abwägungen nicht vernachlässigt werden darf.

 

Aus diesem Grund solidarisieren wir uns als evangelische und katholische Kirche in der Region mit den Mitbürgerinnen und Mitbürgern jüdischen und muslimischen Glaubens. Wir sind für die legale Möglichkeit einer Beschneidung von muslimischen und jüdischen Jungen bei Einhaltung einer fachgerechten Durchführung und fordern den Gesetzgeber zu einer transparenten Regelung auf, die die Rechtsunsicherheit beseitigt.

 

Wetzlar, Herborn, Gladenbach, Dillenburg, Gießen,  20. September 2012


Pfarrerin Ute Kannemann       Pfarrer  Dr. Christof May              Pfarrerin Annegret Puttkammer

Superintendentin                   Bezirksdekan                             Pröpstin

Kirchenkreis Wetzlar               Katholischer  Bezirk Wetzlar         Propstei Nordnassau

 

Pfarrer Roland Rust               Pfarrer Peter Kollas                      Pfarrer Roland Jaeckle

Superintendent                     Priesterlicher Leiter                       Dekan

Kirchenkreis Braunfels            Pastoraler Raum Stadt Wetzlar      Dekanat Dillenburg

 

Pfarrer  Andreas Müller-Eidam       Heinrich Arndt                      Pfarrer Andreas Friedrich

Synodalbeauftragter                    Geschäftsführer                    Dekan

Christlich-islamisches Gespräch     Caritasverband Wetzlar/        Dekanat Herborn

                                                 Lahn-Dill-Eder e.V.   

 

Pfarrer Heiko Ehrhardt                       Hermann Bernhard               Pfarrer Matthias Ullrich

Synodalbeauftragter                          Bezirksreferent                    Dekan

Christlich-islamisches Gespräch      Katholischer Bezirk Wetzlar        Dekanat Gladenbach

 

Pfarrer Andreas Engelschalk            Heidi J. Stiewink                    Pfarrer  Frank-Tilo Becher

Synodalbeauftragter                       Berufenes Synoden-Mitglied    Dekan

Christlich-jüdisches Gespräch          Kirchenkreis Braunfels             Dekanat Giessen

 

Pfarrer Wolfgang Grieb                  Pfarrer Hermann Wilhelmy      Pfarrer Michael Karg

Synodalbeauftragter                      Flüchtlingsseelsorge              Propst i.R.

Christlich-jüdisches Gespräch          Giessen                                Propstei Nordnassau

                                                              

Diakon Harald Würges

Synodalbeauftragter

 Migration und Integration

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