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Zahlen zur Umsetzung der IMK-Bleiberechtsregelung

Deutscher Bundestag Drucksache 16/6195

 

16. Wahlperiode 06. 08. 2007 Kleine Anfrage

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag˘delen, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.

 

Stand der Umsetzung des Bleiberechtsbeschlusses der Innenministerkonferenz vom November 2006

 

Im November vergangenen Jahres hat die Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) eine Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland geduldete Ausländer beschlossen. Ende April diesen Jahres legte das Bundesministerium des Innern hierzu einen Zwischenstand vor. Inzwischen sind weitere Zahlen zur Umsetzung des Bleiberechtskompromisses bekannt geworden, so aus Nordrhein-Westfalen (Kölner Stadtanzeiger vom 27. Juli 2007, „5 400 erhielten dauerhaftes Bleiberecht“).

 

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Personen haben bis zum 30. Juli 2007 einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Sinne des IMK-Beschlusses gestellt?

 

Wie viele dieser Personen haben

 

a) eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (einbezogene Familienmitglieder bitte gesondert aufführen),

 

b) eine Duldung bis zum 30. September erhalten, um die Voraussetzungen zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen (eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts) (einbezogene Familienmitglieder bitte gesondert aufführen),

 

c) wegen Vorliegen der Ausschlussgründe nach Ziffer 6 des IMK-Beschlusses keine Aufenthaltserlaubnis erhalten (einbezogene Familienmitglieder bitte gesondert aufführen),

 

d) wegen fehlender Sprachkenntnisse keine Aufenthaltserlaubnis erhalten (einbezogene Familienmitglieder bitte gesondert aufführen),

 

e) aus sonstigen Gründen keine Aufenthaltserlaubnis erhalten (einbezogene Familienmitglieder bitte gesondert aufführen)

(bitte auflisten mit dem jeweiligen Datum der Angaben der Länder)?

 

2. Mit welchen Bundesländern hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mittlerweile eine „Globale Zustimmung“ vereinbart, keine Prüfung der Arbeitsbedingungen bei Geduldeten durchzuführen, die ein konkretes Arbeitsangebot vorlegen können?

 

3. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und ggf. welche Länder Staatsangehörige bestimmter Herkunftsstaaten von vornherein vom Zugang zum Bleibe- recht ausgeschlossen haben, und um welche Herkunftsstaaten handelt es sich jeweils?

 

4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es Bestrebungen seitens der Länder gibt, Anordnungen nach § 104a Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes zu treffen, die Staatsangehörigen bestimmter Staaten den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis generell versagt, und um welche Staaten handelt es sich hierbei?

Berlin, den 2. August 2007

 

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

 

 

Zahlen zur Umsetzung der IMK-Bleiberechtsregelung

Ulla Jelpke/Dirk Burczyk, Stand 21.08.2007

 

                                         23.04.             30.06.           

 

Anträge                        ca. 60.000             71.219

 

AE                               ca. 5.000               14.353

 

Duldung 30.09.              ca. 30.000            28.098

 

Abl. Ziff. 6                     1.619                   3.313

 

Sprache                        7                      66

 

Abl. Sonstige                1.211                1.996

 

 

(Quellen: Bericht des BMI zur Umsetzung des IMK-Bleiberechts vom 30.04., Antwort Kleine Anfrage vom21.08.)

 

Auswertung:

 

Der deutliche Anstieg der erteilten Aufenthaltserlaubnisse deutet darauf hin, dass viele Anträge erst in den letzten Monaten bearbeitet wurden. Zu vermuten ist außerdem eine Verschiebung zwischen der Gruppe, die noch keinen Antrag gestellt hatte, denjenigen mit einer Duldung zur Arbeitssuche und denen mit erteilter Aufenthaltserlaubnis. Demnach ist allerdings nicht zu erwarten, dass die Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse noch stark wachsen wird, auch wenn weiterhin gut 23.000 Anträge noch nicht bearbeitet/entschieden sind (bei Stand 23.04. waren es noch fast 30.000).

Der Ablehnungsgrund fehlende Sprachkenntnisse ist am stärksten gestiegen, spielt unter den Ablehnungen jedoch eine weiter deutlich untergeordnete Rolle. Fast verdoppelt hat sich die Zahl der Ablehnungen nach Ziff. 6 des IMK-Kompromisses (Mitwirkungspflichten, Bezüge Extremismus oder Terrorismus, Straffälligkeit); „sonstige Gründe“ sind um die Hälfte gestiegen, dahinter steckt ein großes Sammelsurium – von Nicht-Erfüllen der notwendigen Aufenthaltsdauer bis zum Bruch von „Integrationsvereinbarungen“ (etwa zum Schulbesuch der Kinder).

 

Ansonsten gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort an, dass seit Ende April bundesweit auf die Prüfung der Arbeitsbedingungen verzichtet wird. Das hat aber zwei Haken: der kleinere Haken ist, dass viele Ausländerbehörden und Arbeitsagenturen die „Dumping“-Prüfung und sogar die Vorrangprüfung einfach weiter vornehmen. Die Betroffenen haben aber nur wenig Handhabe, sie können im Grunde genommen erst nach Ablehnung klagen und nicht bereits vorher ein rechtskonformes Handeln erzwingen (schon allein, weil durch das one-shopping Verwaltungsverfahren nicht mehr transparent ist, an welcher Behörde es nun eigentlich liegt). Der größere Haken ist, dass die Betroffenen so unter Umständen am Erfordernis des selbstständigen Lebensunterhalts scheitern; denn dafür reicht in den meisten Bundesländern nicht aus, einfach keine Leistungen nach SGB II oder XII zu beantragen, sondern mit Arbeit (+ Kindergeld) genau so viel in der Tasche zu haben, als würden sie es beziehen (in NRW: Einkommen inkl. Kindergeld und Wohngeld = Sozialgeld + 10%). Zu Dumpinglöhnen können die Betroffen also schon allein deshalb nicht arbeiten, weil das erzielte Einkommen u.U. nicht ausreicht (ein ergänzender Leistungsbezug also möglich wäre).

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