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PRO ASYL Newsletter Nr. 158 Mai 2010

Newsletter Nr. 158 Mai 2010

Inhalt

Allgemeine Meldungen BRD

Deutschland und Kosovo unterzeichnen Rückübernahmeabkommen

Deutsche Bischofskonferenz warnt vor Abschiebungen in den Kosovo

Hammarberg hält Abschiebungen in den Kosovo für unverantwortlich

Gesellschaft für bedrohte Völker fordert Kontingentlösung für Romaflüchtlinge

Oster-Appell 2010

Protestaktion gegen Roma-Abschiebungen

Kosovarischer Politiker zur Lage der Roma

UN-Generalsekretär Ban Ki-moon warnt vor Abschiebungen in den Kosovo

BMI zu Abschiebungen in den Kosovo

Suizid in Abschiebungshaft

Suizid nach Abschiebung

Anhörungen wieder in allen Dublin-Verfahren

Bundesregierung äußert sich zu Rücküberstellungen nach Griechenland

CDU und Evangelische Kirche zur Aufnahme von irakischen Flüchtlingen

Umstrittener Gutachter wiederholt von Ausländerbehörden beauftragt

Landessozialgericht kritisiert Zustände in Flüchtlingsunterkunft

Rheinland-Pfalz will Residenzpflicht lockern

Handel mit Passersatzpapieren in Niedersachsen bleibt undurchsichtig

Grundsatzpapier von Seelsorgern und Beratern in Abschiebungshaft

 

Internationale Meldungen und Meldungen zu Herkunftsländern

Neue Studie zur Situation staatenloser Kurden in Syrien

 

Meldungen zur Flüchtlingspolitik der EU und einzelner EU-Länder

EU verfehlt Aufnahmeziel für Irak-Flüchtlinge

FRANKREICH

Französische Behörden betreiben hartnäckig Abschiebung von 18 Sudanesen

CFDA kritisiert französisches Aufnahmesystem

Bericht über die Situation der UMF veröffentlicht

GRIECHENLAND

Fürchterliche Zustände im Abschiebehaftbereich des Athener Flughafens

ITALIEN

Italien wegen Abschiebungen nach Libyen vor Europäischem Gerichtshof

Zeitungsbericht über tunesische Fischer

ÖSTERREICH

Innenministerium verteidigt anonyme Gutachter

SCHWEIZ

Debatte nach Tod eines Asylsuchenden...

... und Trauer

Entschädigungszahlung für Tod durch Abschiebung

 

NEWSLETTER ITALIEN April 2010

zusammengestellt von Judith Gleitze, Palermo

 

Deutschland und Kosovo unterzeichnen Rückübernahmeabkommen

Die Innenminister Deutschlands und des Kosovo haben am 14. April 2010 in Berlin ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet, das etwa 14.000 ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo unmittelbar betrifft. Zwar erklärt Bundesinnenminister de Maizière, Deutschland plane keine Massenabschiebungen, sondern werde auch künftig seine Politik der schrittweisen Rückführung fortsetzen, dennoch ist das Abkommen ein eindeutiges Signal, dass man trotz der historischen Verantwortung, die Deutschland für die Roma eigentlich wahrnehmen müsste, auf eine harte Linie setzt und ggf. das Abschiebungsprogramm über mehrere Jahre hinweg fortsetzen wird. PRO ASYL hat am 15. April 2010 mit einer Presseerklärung die Kritik an den unverantwortlichen Abschiebungen erneuert.

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Deutsche Bischofskonferenz warnt vor Abschiebungen in den Kosovo

In einer Pressemitteilung hat die Deutsche Bischofskonferenz am 22. April 2010 ebenfalls vor frühzeitiger Abschiebung von Roma und anderen Minderheiten in den Kosovo gewarnt: „Menschen dürfen nicht in unsichere oder unwürdige Verhältnisse abgeschoben werden.“

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Hammarberg hält Abschiebungen in den Kosovo für unverantwortlich

Thomas Hammarberg, der Menschenrechtskommissar des Europarates, reagierte auf die Nachricht vom Abschluss des Abkommens mit der erneuten Ermahnung an die europäischen Staaten, die erzwungene Rückkehr zu stoppen, solange der Kosovo für akzeptable Lebensbedingungen nicht sorgen kann. „Eine schnelle Abschiebung aus europäischen Ländern zum jetzigen Zeitpunkt in den Kosovo ist unverantwortlich“, sagte Hammarberg gegenüber der Deutschen Welle am 15. April. Hammarberg erklärte, die Behörden des Kosovo seien sich dessen bewusst, dass sie nicht in der Lage wären, Tausende weiterer Flüchtlinge aufzunehmen – zusätzlich zu den etwa 20.000 Binnenvertriebenen, die sich schon im Lande aufhalten. Die kosovarische Regierung habe der Rücknahme zugestimmt, weil sie „so abhängig von der politischen Anerkennung und von dem Beginn einer Diskussion über eine mögliche Visumsfreiheit“ sei.

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Gesellschaft für bedrohte Völker fordert Kontingentlösung für Roma

Die Gesellschaft für bedrohte Völker kritisierte in einer Presseerklärung vom 15. April die geplanten Zwangsabschiebungen von Roma als „gezielten Schlag gegen diese Opfergruppe des Holocaust“, der sich an dem weit verbreiteten Antiziganismus in der Öffentlichkeit orientiere. Unmittelbar nach der Nato-Intervention im Kosovo sei es zu den schlimmsten Zigeuner-Pogromen seit 1945 gekommen, wobei die Nato-Truppen die bedrohte Roma-Bevölkerung nicht geschützt hätten. Eingedenk der Verfolgung und Vernichtung der Sinti und Roma während des NS-Regimes sei es an der Zeit, mit einer Kontingent-Lösung für die Roma-Flüchtlinge ein Zeichen des guten Willens zu setzen.

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Osterappell 2010

Zuvor hatte Professor Dr. Christian Schwarz-Schilling, ehemaliger Hoher Repräsentant für Bosnien und Herzegowina und Bundesminister a.D. mit einem „Osterappell 2010“ ebenfalls daran erinnert, dass Deutschlands historische Verantwortung gegenüber den Roma sich nicht allein in historischen Gedenkveranstaltungen erschöpfen könne. Gefordert wird in dem auch von PRO ASYL unterschriebenen Appell, den betroffenen Flüchtlingsfamilien einen rechtmäßigen Aufenthalt aus humanitären Gründen zu erteilen und sie von ihrer Angst zu befreien.

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Protestaktion gegen Roma-Abschiebungen

Am Morgen des 13. April blockierten mehr als 50 Menschen im Rahmen einer Protestaktion gegen die Abschiebungstransporte vom Flughafen Baden-Baden aus vorübergehend den Warenzugang zum alten Terminal. In einer Presseerklärung heißt es, der „Deportation-Airpark“ sei Drehscheibe für Charter-Abschiebungen auch von zahlreichen Roma-Familien und anderen Minderheiten in die Länder des ehemaligen Jugoslawien.

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Kosovarischer Politiker zur Lage der Roma

Der Arbeits- und Sozialminister des Kosovo hatte im Januar in einem Interview mit dem ZDF offen darüber gesprochen, dass das Rückübernahmeabkommen in einem Klima des Drucks zustande gekommen ist und die kosovarische Regierung wenig Möglichkeiten habe, die Rückkehrer zu unterstützen (s. Newsletter 157). Wesentlich unkritischer betrachtet die Situation der Kabinettschef des kosovarischen Innenministers, Artan Duraku, der laut FAZ.NET vom 4. April 2010 behauptet, die Kosovo-Roma litten unter „positiver Diskriminierung“. Nirgendwo sonst in Europa würden ihnen so viele Rechte zugestanden wie im Kosovo. Wenig später bestätigte er allerdings im selben Artikel die Aussage des EU-Menschenrechtskommissars Hammarberg, die EU habe Erleichterungen bei der Visa-Erteilung von der Unterzeichnung des Abkommens abhängig gemacht.

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UN-Generalsekretär Ban Ki-moon warnt vor Abschiebungen in den Kosovo

In seinem jüngsten Bericht an den Sicherheitsrat hat UN-Generalsekretär Ban Ki-moon darauf hingewiesen, dass erzwungene Rückkehr die Spannungen im Kosovo verschärfen könnte. Der Bericht belegt, dass nur 19 von 30 Gemeinden im Jahr 2009 Rückkehrstrategien verabschiedet haben. Die allerdings warten überall auf ihre Umsetzung. Nach dem Bericht sind in den ersten Monaten des Jahres 2010 224 Personen zwangsrepatriiert worden, im ganzen Jahr 2009 2.962, darunter 1.412 von UNHCR registrierte Minderheitenangehörige.

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BMI zu Abschiebungen in den Kosovo

In einem Schreiben vom 16. Februar 2010 hat das Bundesinnenministerium die Länderinnenministerien aufgefordert, bei der Planung von Roma-Abschiebungen zurückhaltend zu sein. Hintergrund ist, dass es eine relativ hohe Zahl ausreisepflichtiger Kosovo-Roma gibt, weil deren Rückkehr in den vergangenen Jahren nicht von UNMIK zugelassen wurde. Die deutsche und die kosovarische Regierung haben jedoch vereinbart, zum einen die Zahl der Rückführungsgesuche auf 2.500 jährlich zu beschränken und bei der Rückkehr ein angemessenes Verhältnis zu beachten. Letzteres stelle möglicherweise einige Bundesländer mittelfristig vor Schwierigkeiten. Aus Gründen der „Außenwahrnehmung Deutschlands durch die Republik Kosovo, aber auch vor dem Hintergrund der derzeitigen politischen und medialen Fokussierung auf das Thema ‚Rückführung Kosovo’“ sei es von besonderer Bedeutung, dass die von der Bundesregierung abgegebenen Zusagen eingehalten würden.

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Suizid in Abschiebungshaft

Eine 34-jährige Indonesierin hat sich in der JVA Hamburg-Hahnöfersand am 14. April 2010 erhängt. Sie befand sich seit dem 7. April auf Anordnung des Amtsgerichts in Abschiebungshaft. Über den Suizid von Yeni P., der zweite Todesfall in Abschiebungshaft innerhalb von zwei Monaten, berichtet die taz nord vom 21. April 2010 unter der Überschrift: „Eine Tote macht Politiker nachdenklich“. Die schwarz-grüne Regierung will die Abschiebungspraxis nunmehr an einem Runden Tisch untersuchen, der sich nach Angaben der GAL-Innenpolitikerin Antje Möller u.a. mit der Rolle der Haftrichter, der psychosozialen Situation der Betroffenen und den Alternativen zur Abschiebungshaft auseinandersetzen soll. Insbesondere letzteres ist angesagt, wie Flüchtlingsorganisationen und Parlamentarier mehrerer Parteien betont haben. Eine schräge Formulierung fand der CDU-Abgeordnete Kai Voet van Vormizeele. Es sei „nicht akzeptabel, dass Menschen nur noch den Ausweg des Selbstmordes sehen“.

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Suizid nach Abschiebung

Nach zwölf Jahren in Deutschland wurde der Hamburger Teenager Wadim S. nach Lettland abgeschoben, allein, ohne Sprachkenntnisse, ohne Pass. Er versuchte immer wieder zurückzukehren. Am Ende nahm er sich das Leben. Über die traurige Geschichte einer „Flucht ohne Ausweg“ berichtet Spiegel Online vom 20. April 2010.

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Anhörungen wieder in allen Dublin-Verfahren

Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtling vor etwa einem halben Jahr die Anhörungspraxis in Dublin-Verfahren geändert und in bestimmten Fallkonstellationen keine Anhörungen mehr durchgeführt hatte, sollen jetzt wieder in allen Dublin-Verfahren Anhörungen stattfinden.

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Bundesregierung äußert sich zu Rücküberstellungen nach Griechenland

Die Bundesregierung hat am 9. April 2010 eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Thema „Fortgesetzte Rücküberstellungen nach Griechenland im Rahmen der Dublin II-Verordnung“ beantwortet (BT-Drucksache 17/ 1133). Die Antworten belegen, dass die Situation in Griechenland entgegen früher geäußerter Erwartungen der Bundesregierung keineswegs besser geworden ist. Es gibt weiterhin keine Chance auf ein faires Asylverfahren, wie die Anerkennungsquote in der griechischen ersten Instanz zeigt, die gerade einmal 0,09 Prozent beträgt. 45.000 Fälle sind noch anhängig, für die es z.Zt. nur noch eine gerichtliche Überprüfungsinstanz gibt beim obersten griechischen Verwaltungsgericht. Asylanträge sollen künftig durch lokale Asylkommissionen entschieden werden, die in den Polizeidirektionen der griechischen Präfekturen eingerichtet werden. Die jetzt anhängigen Fälle, die bislang von der vor einiger Zeit abgeschafften zweiten Instanz hätten entschieden werden sollen, sind jetzt einer Entscheidung durch den stellvertretenden Innenminister überantwortet. Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort, dass der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen seine Mitwirkungen im griechischen Asylsystem eingestellt hat, weil ein faires Verfahren unter Beachtung der Genfer Flüchtlingskonvention nicht mehr gesichert ist. Bislang (s. Antwort auf Frage 21) hatte das Bundesamt darauf verzichtet, bei EURODAC-Treffern die Betroffenen anzuhören. Damit hatten die Betroffenen keine Chance, selbst einen unter Umständen bestehenden Anspruch, das Asylverfahren in Deutschland durchführen zu dürfen, geltend zu machen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese Überraschungsstrategie zur Verhinderung effektiven Rechtsschutzes akzeptabel ist, weil die Betroffenen in der Praxis über ihre mögliche Überstellung informiert seien. Eine konkrete Antwort auf die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorgehensweise gibt die Bundesregierung nicht (hat diese Praxis allerdings nach Beantwortung der Kleinen Anfrage inzwischen geändert). Die Zahl der Gerichtsentscheidungen, mit denen Überstellungen nach Griechenland untersagt wurden, hat nochmals drastisch zugenommen, ebenso die Zahl der Fälle, in denen die Bundesrepublik vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch macht und das Verfahren in Deutschland durchgeführt hat.

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CDU und Evangelische Kirche zur Aufnahme von irakischen Flüchtlingen

Nach Medienberichten haben CDU-Politiker kurz vor Ende der Aufnahmeaktion für irakische Flüchtlinge eine Fortsetzung des Programms gefordert. Der Süddeutschen Zeitung vom 27. April 2010 sagte die menschenrechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion Erika Steinbach, die direkte Umsiedlung nach Deutschland sei die beste Möglichkeit, ihnen dauerhaft zu helfen. Sie verband dies mit der gewagten Behauptung, bei irakischen Christen, deren Aufnahme sie besonders befürworte, seien weniger Integrationsprobleme zu erwarten als bei anderen Gruppen. Von den bislang aufgenommenen Irakern sind etwa die Hälfte Christen. Ganz ohne diesen pseudochristlichen Zungenschlag kommt die evangelische Kirche in Deutschland aus, die sich ebenfalls für eine Ausweitung der Aktion ausgesprochen hat und Aufnahmeaktionen als regelmäßige Einrichtung befürwortet. Es kämen hierfür auch somalische Flüchtlinge aus Kenia oder sudanesische Flüchtlinge aus dem Tschad in Frage, so der Bevollmächtigte des Rates der EKD, Bernhard Felmberg.

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Umstrittener Gutachter wiederholt von Ausländerbehörden beauftragt

Report Mainz hat am 19. April 2010 über tendenziöse Gutachten berichtet, die in Niedersachsen in mindestens sieben Fällen von dem inzwischen recht bekannten Nervenarzt Theo V. erstellt wurden. Der Lüneburger Nervenarzt ist inzwischen außerdem wegen problematischer Gutachten im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen von Lehrern in die Kritik geraten. Niedersächsische Landkreise, Ausländerbehörden und Gesundheitsämter greifen seit Jahren gern auf den in seinen Verhaltensweisen als äußerst merkwürdig beschriebenen Professor V. zurück. Die Sachstände fasst ein Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 21. April 2010 zusammen.

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Landessozialgericht kritisiert Zustände in Flüchtlingsunterkunft

Gestaltet die Stadt Munster im Landkreis Soltau-Fallingbostel die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen absichtlich so abschreckend wie möglich? Dieses Eindrucks kann sich jedenfalls der 11. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen nicht erwehren, der sich im Zuge der Beweisaufnahme vor Ort in einer Unterkunft umgesehen hat und in einem Urteil vom 15. April 2010 ein schlechtes Zeugnis ausstellt sowie die Auffassung vertritt, dass die Stadt Munster die Art und Weise der Unterbringung in ihrem Zuständigkeitsbereich überprüfen möge. Im konkret zu entscheidenden Fall hielt der Senat jedoch die Lebensumstände für gerade noch zumutbar.

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Rheinland-Pfalz will Residenzpflicht lockern

Rheinland-Pfalz möchte nach Medienmeldungen die Regeln zur Residenzpflicht lockern. Nach einem Vorschlag des rheinland-pfälzischen Innenministers Karl Peter Bruch sollen sich Asylsuchende künftig auch über die Grenzen eines Bundeslandes hinaus bewegen können. In Rheinland-Pfalz selbst habe sich die Praxis, das Land in drei größere Residenzpflichtbezirke aufzuteilen, bewährt. Auch der brandenburgische Ministerpräsident Rainer Speer (SPD) will bei der kommenden Innenministerkonferenz für eine Lockerung der Residenzpflicht eintreten. Die Position der Hardliner vertrat sofort der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU).

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Handel mit Passersatzpapieren in Niedersachsen bleibt undurchsichtig

Der Handel mit Passersatzpapieren in Niedersachsen bleibt undurchsichtig. So kommentiert die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag in einer Pressemitteilung vom 29. April 2010 die Beantwortung einer Anfrage im Niedersächsischen Landtag. Die Form der Beantwortung der Kleinen Anfrage und der in Anspruch genommene Zeitraum seien bereits eine Missachtung der parlamentarischen Kontrollrechte, denn das Innenministerium habe sich fünf Monate Zeit gelassen, ohne dass eine umfassende Beschreibung der Abschiebesituation entstanden sei. Dokumentiert sei immerhin die Beschaffung von 1.087 Passersatzpapieren in den Jahren 2006 bis 2009, für die 68.000 Euro an Gebühren geflossen seien. Entlarvend sei, dass es bei den Abschiebungen von Ausländern nicht darum gehe, zuvor deren tatsächliche Staatsangehörigkeit festzustellen, sondern um das Finden eines Staates, in den abgeschoben werden könne.

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Grundsatzpapier von Seelsorgern und Beratern in Abschiebungshaft

„Anforderungen an die Umsetzung der europäischen Rückführungsrichtlinie“ haben Seelsorger und Berater in der Abschiebungshaft im Rahmen einer internationalen Fachtagung in Mainz Ende Januar formuliert. Das Grundsatzpapier betont insbesondere folgende Forderungen:

- Abschiebungshaft nur als letztes Mittel einzusetzen und die mit ihr verbundenen Einschränkungen so gering wie möglich zu halten,

- die Unterbringung von Abschiebungshäftlingen in Justizvollzugsanstalten zu beenden,

- Abschiebungshäftlingen Zugang zu unabhängiger und kostenloser Rechtsberatung zu gewähren,

- anstelle einer Abschiebung auch noch im fortgeschrittenen Stadium die Möglichkeit einer eigenständigen Ausreise einzuräumen,

- unabhängige Abschiebungsbeobachtungsstellen europaweit einzurichten.

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Internationale Meldungen und Meldungen zu Herkunftsländern

Neue Studie zur Situation staatenloser Kurden in Syrien

Die Organisation KurdWatch hat am 15. April 2010 eine neue Studie zur Situation der in Syrien lebenden staatenlosen Kurden vorgelegt. Die 29-seitige Studie „Staatenlose Kurden in Syrien – illegale Eindringlinge oder Opfer nationalistischer Politik?“ referiert den historischen Hintergrund des Staatenlosenproblems in Syrien, von dem etwa 300.000 Menschen betroffen sind, skizziert aber auch Diskriminierungen, denen registrierte wie unregistrierte staatenlose Kurden bis heute ausgesetzt sind.

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Meldungen zur Flüchtlingspolitik der EU und einzelner EU-Länder

EU verfehlt Aufnahmeziel für Irak-Flüchtlinge

„EU verfehlt Aufnahmeziel für Irak-Flüchtlinge“ titelt die Deutsche Welle vom 16. April. Zugesagt war die Aufnahme von 10.000 Irak-Flüchtlingen europaweit. Nach dem Beschluss im November 2008 kamen im Laufe des Jahres 2009 nach UNHCR-Angaben lediglich 3.382 Irak-Flüchtlinge in EU-Staaten. Die EU-Kommission spricht demgegenüber von 4.240. Den größten Teil nahm Deutschland auf, das seine Aufnahmezusage inzwischen erfüllt hat. Zu Recht gerät das Aufnahmeverhalten praktisch aller anderen EU-Staaten in die Kritik. Was ein Meilenstein der arbeitsteiligen Solidarität innerhalb der EU sein sollte, wird zu einem erneuten Beispiel für europäische Zögerlichkeit. Die EU mit ihren 500 Millionen Einwohnern hat es 1 ½ Jahre lang nicht geschafft, in relevantem Umfang den Erstaufnahmestaaten bei der Bewältigung ihrer Aufgabe zu helfen.

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Französische Behörden betreiben hartnäckig Abschiebung von 18 Sudanesen

Zur Abschiebung von sans papiers ist den französischen Behörden jedes Mittel recht. Auch auf der juristischen Schiene. Am 7. und 8. April werden bei einer der vielen Razzien in Calais 18 Sudanesen – aus der Region Darfur, so die sans papiers selbst – verhaftet. Ihre Abschiebung wird angeordnet, sie kommen in Abschiebungshaft (in Coquelles). Der Konsul aus dem Sudan wird in das Abschiebungsgefängnis gerufen und stellt laissez-passer nach Khartoum für zwei sans papiers aus. Die Flüchtlingsorganisation France terre d’asile stellt einen Eilantrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und argumentiert mit drohender Folter und erniedrigender Behandlung im Fall einer Rückkehr. Das Gericht stoppt die Abschiebung der beiden Sudanesen. Auch bei den nächsten beiden sans papiers gelingt es der Flüchtlingsorganisation, einen Abschiebestopp zu erreichen. Die vier sans-papiers werden freigelassen. Die anderen sind weiterhin in Haft. Bevor am 8. Mai die Höchstdauer für ihre Inhaftierung abläuft, werden sie in Untersuchungshaft genommen. Ein Ermittlungsverfahren wegen mangelnder Mitwirkung bei der eigenen Abschiebung wird in Boulogne-sur-Mer gegen sie eröffnet. Am 6. Mai findet die mündliche Verhandlung statt. Alle, die sich geäußert haben, werden zu drei Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt und müssen innerhalb von zehn Tagen das Land verlassen. Die Sieben anderen, die nicht verstanden haben, was vor sich ging und nichts gesagt haben, müssen weitere drei Wochen in Haft bleiben, bis zu nächsten Verhandlung, trotz der Interventionen ihrer Anwälte.

Beim einen Haftprüfungstermin fragte die Richterin die sans papiers, warum sie keinen Antrag auf Asyl stellen. Einer von ihnen antwortete: Es komme ihnen unsinnig vor, in einem Land Asyl zu beantragen, zu dem sie keinen Bezug haben außer dem was sie in Calais erleben, nämlich unmenschliche und erniedrigende Bedingungen selbst für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge.

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CFDA kritisiert französisches Aufnahmesystem

Anlässlich einer Aktionswoche für anständige Lebensbedingungen für Asylbewerber hat die Französische Koordination für das Asylrecht (CFDA) am 27. April eine Erklärung herausgegeben, die die Mängel im französischen Aufnahmesystem kritisiert. Zahlreiche Asylbewerber seien gezwungen (nicht nur in Calais) im Freien zu schlafen oder Häuser zu besetzen, weil Frankreich seine Verpflichtungen aus der europäischen Direktive nicht erfülle. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung sei erschwert, auch Kranke erhielten nicht die nötige Behandlung. Der Staat ziehe sich immer mehr aus der Verantwortung für die Aufnahmebedingungen zurück und erwarte, dass die freien Träger sich um Unterkunft, Ernährung, Fahrtkosten, Rechtsberatung etc. kümmern. Mehr als 15.000 Personen stünden auf der Warteliste für eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber. Diejenigen, die keinen Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft hätten, erhielten nur 320 Euro im Monat. Asylbewerber, die ein Dublin II-Verfahren durchlaufen, hätten noch weniger Ansprüche auf Sozialleistungen. Angesichts dieser Situation fordert die CFDA das Recht auf Arbeit, Zugang zur Berufsbildung und zum Spracherwerb. Die finanziellen Leistungen müssten beginnen, sobald ein Asylbewerber den ersten Schritt zur Antragstellung macht, ihre Höhe solle sich an der Sozialhilfe orientieren.

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Bericht über die Situation der UMF veröffentlicht

Die Senatorin Isabelle Debré, Mitglied der Regierungspartei UMP, hat einen Bericht über die Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Frankreich vorgelegt. 2008 wurden dort mehr als 6.000 UMF gezählt, 40 Prozent von ihnen kamen aus Osteuropa (davon 17 Prozent aus Rumänien), andere kamen aus Ex-Jugoslawien, Afghanistan, Schwarzafrika. Die Senatorin hat mehrere Vorschläge gemacht zur Verbesserung der Situation der UMF, drei davon wurden vom Justizministerium aufgegriffen: Die Frage wird jetzt im Bereich Minderjährigenschutz des Justizministeriums angesiedelt, das als einziger Ansprechpartner für die NGOs, die Innen-, Sozial- und Außenminister fungiert. Innenminister Hortefeux und Migrationsminister Besson werden gebeten, in den Flughäfen, Wartezonen einzurichten, die nur für UMF bestimmt sind, bis zu ihrer Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft soll sich ein „Administrator“ um sie kümmern. Drittens soll ein Finanztopf geschaffen werden, aus dem die regionalen Verwaltungen die Kosten für die Aufnahme von UMF bestreiten. Damit sollen die Lasten gleichmäßig auf die Regionen verteilt werden.

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Fürchterliche Zustände im Abschiebehaftbereich des Athener Flughafens

Nach einem Bericht der griechischen Zeitung Ta Nea vom 29. April hat sich der Abschiebehaftbereich im internationalen Flughafen von Athen in ein Lagerhaus für Menschen verwandelt. Am 28. April 2010 seien dort 339 Menschen, darunter 20 Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren festgehalten worden, obwohl der Bereich ursprünglich für 19 Personen gedacht war. Die 339 Häftlinge, die sich an diesem Tag geweigert hätten, Nahrungsmittel zu sich zu nehmen, lebten auf 20 qm mit nur zwei Toiletten. Ein Polizeioffizier sagte, einige Menschen hätten den ganzen Tag an die Wand gelehnt stehen müssen und darauf gewartet, dass jemand auf die Toilette ginge, um sich ein bisschen Platz zu erobern. Bereits in der Vergangenheit hätte es aus Gründen der Überbelegung mehrfach Ausbrüche von Infektionskrankheiten wie Tuberkulose gegeben.

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Italien wegen Abschiebungen nach Libyen vor Europäischem Gerichtshof

Italien hat mehrfach Bootsflüchtlinge nach Libyen zurückgeschickt und dabei vorsätzlich ein rechtliches Vakuum geschaffen. Der italienische Anwalt Anton Guilio Lana vertritt 24 der Abgeschobenen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er vertritt die Auffassung, dass Italien Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt habe. Über die Sachstände berichtet nrchandelsblad vom 24. März 2010.

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Zeitungsbericht über tunesische Fischer

Über das Schicksal der tunesischen Fischer, die 44 Flüchtlinge vor dem Ertrinken gerettet haben, von einem italienischen Gericht zu zweieinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden sind und auch im eigenen Lande Schwierigkeiten haben, berichtet die Berliner Zeitung vom 15. April 2010 unter der Überschrift „Gefangen an Land“.

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Innenministerium verteidigt anonyme Gutachter

Das österreichische Innenministerium verteidigt das Wirken anonym bleibender Asyl-Gutachter, berichtet die österreichische Tageszeitung Der Standard vom 8. April 2010. Dies gehe aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor. Im Hintergrund steht ein anonymes Gutachten im Falle des 45-jährigen Serben Jovan Mirilo, der dem UN-Kriegsverbrecher-Tribunal ein Video zu den Massakern von Srebrenica hatte zukommen lassen und nach Morddrohungen nach Österreich geflohen war. Der anonyme Gutachter verneinte in seinem Gutachten die Frage, ob der Serbe in seiner Heimat bedroht sei. Die österreichische Innenministerin Maria Fekter verteidigt das Vorgehen der Asylbehörden. Es sei zulässig, Aktenteile nicht zur Einsicht freizugeben. Der Generaldirektor von Amnesty International in Österreich hält das Vorgehen dennoch für auf keinen Fall rechtsstaatlich.

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Debatte nach Tod eines Asylsuchenden...

Der Tod eines Asylsuchenden stellt Zwangsabschiebungen in Frage. Menschenrechtsorganisationen fordern eine unabhängige Untersuchung zum Tod des nigerianischen Asylsuchenden Alex Uzowulu und einen generellen Verzicht auf Abschiebungen. Über die Debatte berichtet linksunten.indymedia.org.

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... und Trauer

In einem Nachtrag zum Bulletin Nummer 64 hat die schweizerische Gruppe augenauf ihrer Trauer um Alex Uzowulu Ausdruck verliehen. Er war bei den Vorbereitungen für eine Zwangsabschiebung unter bislang ungeklärten Umständen im Polizeigewahrsam – im Beisein des Chefs des schweizerischen Bundesamtes für Migration – gestorben. Im Bulletin 64 selbst wird über Flugabschiebungen berichtet, die in der Schweiz bevorzugt mit der allerdings auch in Deutschland tätigen Hello-Airline stattfinden.

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Entschädigungszahlung für Tod durch Abschiebung

Der Kanton Bern hat sich mit dem Anwalt der Familie des am 4. März 1999 im Lift des Flughafens Klothen zu Tode gequälten Khaled Abuzarifa auf eine Entschädigungszahlung geeinigt. Khaled hatte man vor der Abschiebung unter Aufsicht eines Arztes auf einem Rollstuhl gefesselt und mit verklebtem Mund transportiert. In erster Instanz hatte ein schweizerisches Gericht den Verantwortlichen für den Einsatz bei der Polizei und den Begleitarzt der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden (Quelle: augenauf-Bulletin 64, S. 12).

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Newsletter Italien April 2010

Italien: 96% weniger Überfahrten

Der italienische Innenminister Roberto Maroni verkündete, dass in den letzten 12 Monate um 96% weniger Personen als im Vorjahr das italienische Festland über das Mittelmeer erreicht hätten. Das Auffanglager in Lampedusa beherbergte vor einem Jahr noch 200 Personen, heute keine einzige. Dies sei auf die "erfolgreiche" Einwanderungspolitik von Italien und auf Verträge mit Libyen zurückzuführen. Maroni forderte auch andere Länder der EU dazu auf, Verträge mit Libyen abzuschließen, um besonders die irreguläre Einwanderung in der ganzen EU zu stoppen.

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Flüchtlinge ertrinken vor ägyptischer Küste

Ein Boot mit ca. 40 Flüchtlingen erlitt vor der ägyptischen Küste Schiffbruch. Ägyptische Einheiten holten zwei Leichen aus dem Meer. 25 Menschen konnten von der Küstenwache gerettet werden. Sie waren auf dem Weg nach Italien. Ein weiteres Boot mit auch ca. 40 Flüchtlingen wurde vor der Küste gestoppt.

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Flüchtlingsboot vor Lampedusa, 2 Vermisste

Anfang April meldete die italienische Nachrichtenagentur ANSA, dass es bei einem Schiffbruch vor Lampedusa zwei Vermisste, drei Schwerverletzte und 20 Gerettete gegeben habe. Die Migranten aus Tunesien waren von der Küstenwache und dem Zoll gerettet worden, sie hatten ein SOS abgesetzt, doch dann überschlug sich ihr Boot. Sie hatten sich kurz vor der Insel befunden. Zweien sei die Flucht gelungen. Die verletzten Flüchtlinge, unter ihnen eine Herzpatientin, wurden nach Palermo in ein Krankenhaus gebracht. Sie seien nun aber aller außer Lebensgefahr.

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Italienische Richter zur Rettung von Migranten

Die Schweizer Zeitung Le Courrier meldete am 26. April 2010, dass die italienische Zurückschiebungspolitik doch noch einmal von sich reden mache. Zum Glück sei es nicht wegen weiterer Zurückweisungen auf See, sondern wegen der Richterschaft der sizilianischen Stadt Syrakus, die das Verfahren gegen einen General der Guardia di Finanza (Zoll) und den Leiter der Migrationspolizei eröffnet hat. Den beiden wird vorgeworfen, 75 Menschen in 2009 illegal nach Libyen zurückgewiesen zu haben. Sie hätten wissen müssen, dass die Migranten dadurch, dass sie an Bord eines Schiffs der italienischen Küstenwache gehievt wurden, das Recht erworben hätten, einen Asylantrag zu stellen. Die Migranten ohne mögliche Asylantragstellung direkt nach Libyen zurückschieben lassen, das sei nicht rechtmäßig.

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EU sucht Dialog mit Malta - trotzdem vorerst keine Frontex-Patrouillen mehr

Nachdem Malta den Ausstieg aus Frontex-Missionen bekannt gab, suchte die EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström, den Dialog mit dem Inselstaat, so die Times of Malta am 1. April 2010. Die Position Maltas sei von strategischer Bedeutung für die irreguläre Migration und somit auch für Frontex. Daher sei die Mitarbeit von Seiten Maltas in Frontex-Operationen äußerst wichtig.

Aber die Diskussionen hatten anscheinend keinen Erfolg: Die Frontex-Operationen im Rahmen der Mission "Chronos" wurden vor Malta eingestellt. Der Inselstaat informierte die EU, dass er nicht länger an der Koordinierung interessiert sei. Somit finden das erste Mal seit 5 Jahren keine "Anti-Immigrations"-Patrouillen in diesem Teil des Mittelmeeres statt. Frontex seinerseits zog die dafür vorgesehenen 9 Mio Euro zurück, es soll aber über eine neue Mission nachgedacht werden. Malta betonte, der Rückzug läge nicht an den von ihnen nicht mitgetragenen neuen Regularien von Frontex, sondern die Regierung sehe in diesem Jahr keine Notwendigkeit zu Patrouillen, da die Flüchtlingszahlen nach dem italienisch-libyschen Abkommen so zurückgegangen seien.

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Italien hat Abkommen mit ca. 10 afrikanischen Staaten für Zurückschiebungen geschlossen

Italien hat mit einer Gruppe afrikanischer Länder Abkommen geschlossen, um dem Migrationsphänomen zu begegnen. Das wichtigste Abkommen besteht, so die italienische Tageszeitung „Il Messaggero“ am 29. März 2010, mit Libyen, hinzu kommen ca. weitere 10 Länder, unter ihnen Algerien, Niger, Gambia, Ghana, Senegal und Ägypten. Das Projekt wird von der EU finanziert, Italien soll es leiten. Das bilaterale Abkommen zwischen Libyen-Italien dient als Vorbild, nun auch zwischen anderen EU- und afrikanischen Staaten Abkommen zu schließen, um der illegalen Migration Einhalt zu gebieten. Es werden italienische Polizisten in die Sahara, entlang der Routen der Flüchtlinge entsandt. Einige afrikanische Polizisten arbeiten schon in Italien. Das EU-Land stellt LKWs, Wasserzisternen, Krankenwagen und sonstige technologische Ausrüstung im Werte von ca. 10 MIO Euro.

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Europäische Sammelabschiebung nach Nigeria

Abschiebungswelle in Italien. 39 irreguläre Migranten wurden laut den Behörden in Rom in der letzten Märzwoche abgeschoben. Es handelte sich vor allem um Marokkaner, Ägypter und Algerier. Erst eine Woche zuvor waren 92 Menschen aus Italien in ihre Heimatländer deportiert worden. Unter ihnen befanden sich 41 Marokkaner, Tunesier und Ägypter sowie 41 Nigerianer, die mit einem Charterflug von Rom nach Lagos gebracht wurden. Es handelte sich hierbei um eine von Frontex organisierte Sammelabschiebung. 10 der Nigerianer kamen aus Deutschland, 6 aus Griechenland, 5 aus Österreich und 5 aus Norwegen.

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Rom – Ponte Galeria

Am 30.3. brach in der Abschiebungshaft Ponte Galeria ein Revolte aus. Es schien ein Tag wie jeder andere, viele Häftlinge waren mit Schlafmitteln ruhig gestellt worden. Alle „leben“ hier gemeinsam, Drogenabhängige neben Hepatitiserkrankten, Migranten, die schon seit 20 Jahren in Italien leben, Alkoholiker... Um Mitternacht erhielten Flüchtlingsunterstützer eine sms: es sei eine Revolte ausgebrochen, Matratzen brennen, einige Migranten seien auf dem Dach der Abschiebungshaftanstalt. Am nächsten Morgen antwortete keiner der Gefangenen mehr am Telefon. Eine Stadtverordnete wurde nicht eingelassen, der Anstaltsleiter spielte die Sache runter: Obwohl Strom und Wasser nicht mehr funktionierten, sei es nicht schlimm. Gegen 13 Uhr wurden die Männer in die Mensa gesperrt und in „die Guten und die Bösen“ aufgeteilt. Im Frauentrakt hingegen blieb alles ruhig, die meisten Frauen wussten nichts von dem Aufstand. Sie waren, wie auch eine Nigerianerin noch am Abend zuvor Mitgliedern des Antirassistischen Forums Palermo am Telefon bestätigte, ruhig gestellt, schliefen nur oder weinten. Einige Nigerianerinnen waren abgeholt worden, es steht eine weitere Sammelabschiebung zu befürchten. Am Abend des 31.3. stand fest: ein Schaden von 200.000 ¤ und 18 Verhaftete. Am nächsten Tag wurden sie dem Haftrichter vorgeführt, gegen 15 wurde die Anklage fallen gelassen, sie wurden zurück in die Abschiebungshaft gebracht. Die inzwischen sehr bekannte Nigerianerin Joy (siehe Newsletter Februar und März) wurde zurück nach Modena in die Abschiebungshaft verlegt, was eine Abschiebung erst einmal unwahrscheinlicher macht.

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Modena – Abschiebungshaft: Joy versuchte sich umzubringen

Am 17. April schluckte Joy, die nun seit Monaten inhaftierte Nigerianerin (wir berichteten in den vorangegangenen newslettern) eine ganze Flasche Flüssigseife. Sie wurde umgehend ins Krankenhaus gebracht, wo man ihr den Magen auspumpte. Ihre Anwälte sind höchst besorgt, dass sie einen weiteren Versuch unternehmen könnte. Joy ist Opfer von Menschenhandel, ihre Familie wurde schon mehrfach bedroht, Verwandte umgebracht. Sie selbst gibt an, vom Polizeichef in der Abschiebungshaft Mailand sexuell belästigt worden zu sein und zeigte dies auch an. Nun wird sie seit fast einem Jahr in Abschiebungshaft (darunter auch 6 Monate Strafhaft wegen einer Revolte in der Abschiebungshaft) gehalten. Der von ihr angezeigte Polizist hat mir einer Gegenanzeige reagiert, eine Anhörung ist nun auf den 8. Juni festgelegt.

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Abschiebungshaft Bologna: Hungerstreik wird fortgesetzt

Von den ca. 50 Abschiebungshäftlingen in der Via Mattei in Bologna befanden sich am 18. April 12 Frauen, größtenteils Chinesinnen, im Hungerstreik. Die Haft wird von der katholischen Einrichtung Misericordia geleitet, ebenso wie die Abschiebungshaft von Modena, in der Joy einsitzt. Am 17.4. hatten AktivistInnen vor der Abschiebungshaft ein sit in gemacht. Die Polizei räumte das sit in, nachdem in der Haft anscheinend ein Feuer ausgebrochen war. Es hieß später, niemand sei zu Schaden gekommen, alles sei ruhig, Den „Häftlingen“ wurden die Handys weg genommen und auch der Ausgang auf den Hof wurde eingestellt. Ende April befanden sich 15 Migranten erneut im Hungerstreik, da sich nichts geändert hat – das übliche ungenießbare Essen, „versüßt“ mit Beruhigungsmitteln...

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Minderjährige in Abschiebungshaft

Mitte April waren sie in Neapel angekommen, 9 junge Afrikaner. Sie hatten sich auf einem Schiff, der Vera D., versteckt und wurden tagelang im Hafen von Neapel festgehalten. Die meisten von ihnen gaben an, minderjährig zu sein, und der sizilianische Pater Alex Zanotelli, der sich für sie einsetzte, bestätigte, dass sie sehr jung aussahen. Per Handwurzelröntgen stellte man angebliche 18 Jahre bei 5 von ihnen fest. Die Polizei beschloss, sie ins apulische Brindisi in die Abschiebungshaft zu bringen. Zanotelli protestierte: „Ihr müsst mich überfahren, wenn ihr sie wegbringen wollt.“ Die Polizei gab nicht nach, räumte den Platz vor der Station und schlug auch auf den Pater ein. Vor der Abschiebungshaft Restinco im süditalienischen Brindisi gab es am 16.4. Proteste von Vereinigungen und Gewerkschaften gegen die Inhaftierung der Minderjährigen. Der Anwalt der Flüchtlinge erreichte schließlich, dass für 6 der 9 nun doch das Verfahren als Minderjährige durchgeführt werden kann. Die Freude über die Entscheidung war zwar groß, aber die Frage bleibt, warum die Polizei zuvor so hart durchgegriffen hatte.

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Fluchtversuch aus Turiner Abschiebungshaft

Am 25.4. haben 10 Migranten versucht, aus der Abschiebungshaft in Turin zu entfliehen, nur einer überwand die Mauer, wurde dann aber nach 3 Stunden gefasst. Die anderen 9 wurden von der Polizei noch im Innenhof blutig geprügelt. Sie wurden einen Tag lang nicht ärztlich versorgt, einer musste dann jedoch mit einer gebrochenen Nase ins Krankenhaus gebracht werden. Ein Anderer wurde in Isolationshaft gebracht. 30 Migranten haben aufgrund der Polizeigewalt und der Untätigkeit des Roten Kreuzes das Essen verweigert. Das Rote Kreuz verhöhnte die Migranten, die mit einem Richter sprechen wollten, um die Prügel anzuzeigen.

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1000 neue Abschiebungshaftplätze

"Wir wollen neue Abschiebungshaftanstalten aufmachen und die Kapazität um 1000 Plätze erhöhen", verkündete der italienische Innenminister Maroni am 14.4.2010 bei einer Anhörung des Schengenkomitees. Vom 1.1. bis 4.4.2010 seien 170 irreguläre Migranten in Italien angekommen, in 2009 waren es 4.573 (96% mehr). Es wird klar, dass die Haftanstalten nun vor allem „zum Aufräumen“ in Italien nutzen sollen...

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Rassistische Übergriffe

Treviso, Norditalien. Eine Gruppe von Rechtsradikalen sucht ein Lokal in der Innenstadt auf, singt und grölt rechte Lieder und beschimpft eine Farbige, Gast im Lokal, Bleichmittel bräuchte man etc. Viele Gäste haben nach erfolglosen Versuchen, die Gruppe dazu zu bewegen, das Gegröle einzustellen, das Lokal verlassen, so auch die Frau, die angepöbelt wurde, mit ihren Freunden. Der Wirt, so Augenzeugen, habe nichts unternommen. Ja, es seien junge Leute von der rechtsextremen Forza Nuova gewesen, aber die hätten nur einen Abschied gefeiert, nichts außergewöhnliches. Dass jedoch die ganzen Wände vor dem Lokal mit Hakenkreuzen beschmiert wurden, die er nun wegwischen musste, schien ihn nicht zu stören.

Im sardischen Cagliari haben 4 Polizisten einen ambulanten Händler aus dem Senegal verhaften wollen, dieser wehrte sich jedoch gegen das Anlegen der Handschellen. Die Polizisten wurden brutal handgreiflich, was jedoch von Umstehenden mit dem Handy gefilmt und bei Youtube eingestellt wurde. Sie versuchten auch, die Polizisten zu hindern, weiter Gewalt anzuwenden und riefen „Schande“ und „lasst sie doch in Ruhe arbeiten“. 2 Abgeordnete der Mitte-Links-Parteien haben das ca. 4-minütige Video in der Stadtverwaltung öffentlich gemacht und forderten, dass Untersuchungen gegen die Polizisten eingeleitet werden.

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Illegale Saisonarbeit bekämpfen

Cassibile, Ostsizilien - hier werden jedes Jahr von Saisonarbeitern, Migranten und Flüchtlingen Kartoffeln und anderes Gemüse geerntet. In diesem Jahr kamen vor allem die von Rosarno vertriebenen Afrikaner nach Cassibile, um dort Arbeit zu finden. Aber in den meisten Fällen handelt es sich um schlecht bezahlte Schwarzarbeit. Dagegen will nun das Antirassistische Netzwerk Catania vorgehen und ruft auf zum Kauf von „ethischen Kartoffeln“! Der ewige Kreislauf müsse durchbrochen werden, selbst die Migranten, die mit Papieren Arbeit suchen, bekommen keine Verträge, meist macht der Arbeitgeber gerade mal mit 2, 3 Arbeitern einen Vertrag, alle anderen müssen schwarz arbeiten. „Wir möchten, dass die Unternehmer die Migranten einstellen“, heißt es, und somit haben sie die Kampagne „Ich kaufe nichts aus Schwarzarbeit“ lanciert. Die Arbeiter, die keine Papiere haben, könnten sich mit einem Arbeitsvertrag endlich regularisieren lassen. Wie aber die Unternehmer davon überzeugen, dass sie mehr ausgeben und die Migranten einstellen? Das, so Alfonso di Stefano vom catanesischen Netzwerk, sei nicht schwer, man müsse ihnen gute Einnahmen zusichern. Das Netzwerk hat mehrere Gruppen gegründet und bestehende angesprochen, die sich schon um den Verkauf von biologischer Ware kümmern. Diese sollen nun den Verkauf von „ethischen Kartoffeln“ sichern – den Verkauf einer Ware, die ohne Ausbeutung der Arbeiter geerntet wurde. Alle müssten natürlich mitmachen, und schon hat die Idee landesweit Anklang gefunden. Der Preis für ein Kilo Kartoffeln wurde auf 65 ct festgelegt, nun sollen auch noch Transportfirmen gefunden werden, die sich der Idee anschließen, um endlich der Ausbeutung der Migranten auf den sizilianischen (und anderen) Feldern Einhalt zu gebieten.

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Erster selbst organisierter Migrantenkongress in Rom

Am 24. und 25.4.2010 fand in Rom der erst nationale selbst organisierte Migrantenkongress statt. Es wurde ein gemeinsames Dokument, gerichtet an die italienische Gesellschaft aus Sicht der in Italien lebenden Migranten zu den aktuellen Themen entworfen und eine Kerngruppe von Vertretern als Nationalkomitee gewählt. Die Themen Arbeit, Wohnen, Gesundheitsversorgung, Rechte, Familie, Selbstständigkeit, Migration und Bürgerrechte standen im Vordergrund. „Uns selbst zu vertreten ist der einzig richtige Weg in die Integration“, so Edgar Galiano, einer der Repräsentanten des Komitees. Der 25.4., Tag der Befreiung in Italien, sei ein Zeichen und man haben diesen Tag extra für den Kongress gewählt. Nun werde man gemeinsam die Themen angehen und sich mit der Regierung auseinandersetzen, um Rechte einzufordern und auch zu erhalten.

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Der Newsletter wird gefördert durch den Europäischen Flüchtlingsfonds



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