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Dem Frieden eine Chance!

Dem Frieden eine Chance!


Anlässlich des traditionellen kurdischen Neujahrsfestes Newroz
am 21. März appelliert der Europäische Friedensrat
Türkei/Kurdistan an die Bundesregierung, im Bundestag
vertretenen Parteien sowie an Menschenrechts- und
Friedensgruppen, ihren Beitrag für die friedliche Lösung der
Kurdenfrage zu leisten.

Der 21. März steht bevor. An diesem Tag feiern die KurdInnen
seit über 2600 Jahren ihr traditionelles Neujahrsfest als Zeichen
der Hoffnung auf bessere Zeiten und der langersehnten Freiheit,
Gleichberechtigung und ein Leben in Frieden.

Seit Anfang der 1990er Jahren verging kaum ein Jahr, indem die
Newrozfeiern nicht von der Staatsmacht der Türkei angegriffen
wurden. Viele Menschen fielen der Aggression zum Opfer. Dies
konnte jedoch nicht verhindern, dass die Zahl der
TeilnehmerInnen an den Newrozfeiern jedes Jahr zunahm. Allein
letztes Jahr waren es mehrere Millionen Menschen.

Auch dieses Jahr werden Millionen von KurdInnen auf die Straße
gehen und das Newrozfest feiern. Dort, wo sich die
Sicherheitskräfte nicht einmischten und angemessen reagierten,
konnte verfolgt werden, dass die Feierlichkeiten friedlich
verliefen. Daher appellieren wir an die Regierung der Türkei, die
angemeldeten Feierlichkeiten zuzulassen und
Gewaltanwendungen durch die Polizeikräfte zu unterlassen.
Die seit einigen Monaten andauernde milde Atmosphäre
zwischen den Konfliktparteien, die durch einseitige und
nichtdeklarierte unilaterale Schritte geschaffen wurde, sollte nicht
gefährdet werden.

* Die PKK führt derzeit keine militärischen Operationen durch,
obwohl die türkische Luftwaffe allwöchentlich Stützpunkte
der PKK und zivile Siedlungsgebiete in Irakisch-Kurdistan
bombardiert.

* Ende Oktober und Anfang November letzten Jahres gingen
tagelang Hunderttausende KurdInnen auf die Straße, um
friedlich ihre Grundrechte zu fordern. Die
Auseinandersetzungen sind so in die Städte getragen
worden.

* Die türkische Regierung begann im staatlichen Fernsehen
(TRT6) ohne Gesetzesänderungen in kurdischer Sprache
zu senden.

* Einige der türkischen Universitäten haben begonnen,
kurdologische Institute einzurichten. Bilgi Universität bietet
seit Jahreswechsel Kurdisch-Kurse an.

* Mitte Februar fand eine erste kurdisch-türkische
Zusammenkunft mit Billigung der türkischen Regierung in
der Hauptstadt der Region Kurdistan/Irak statt, an der auch
etwa 100 aus der Türkei gereisten Meinungsmacher
teilnahmen. Das Tabu über die Bezeichnung »Kurdistan«
wurde vielleicht nicht von allen, aber von einigen
durchbrochen.

* Anlässlich des Internationalen Tages der Muttersprachen
sprach der Parteivorsitzende der pro-kurdischen Partei
DTP, Ahmet Türk, am 24. Februar 2009 auf der
Fraktionssitzung im türkischen Parlament in seiner
Muttersprache Kurdisch.

* Des Weiteren wird geplant, in den nächsten Wochen eine
gesamtkurdische Konferenz mit Vertretern der KurdInnen
aus der Türkei, aus dem Iran, Irak und Syrien unter der
Schirmherrschaft des Präsidenten Irakisch-Kurdistans,
Masud Barzani, einzuberufen. Hierzu wird die PKK offiziell
eingeladen und die Geheimdienst der Türkei (MIT) und das
türkische Außenministerium sind involviert.

* Am 29. März 2009 finden die Kommunalwahlen statt. In den
kurdischen Gebieten treten de facto nur zwei Parteien, AKP
und die DTP, gegeneinander an. Neben den üblichen
Manipulationsversuchen verlaufen die
Wahlkampfveranstaltungen friedlich. Wenn die DTP ihre
Stimmen erhöhen und die Zahl der von ihr regierten etwa 50
Kommunen auf die Marke 70 und mehr bringen kann, wird
dies den Druck auf die türkische Regierung stärken, um
weitere unilaterale Schritte in Richtung eines dauerhaften
Friedens einzuleiten.

In dieser sehr sensiblen und kritischen Phase erwarten wir von
der demokratischen Öffentlichkeit, der Europäischen
Friedensbewegung und den Freunden der Türkei und des
kurdischen Volkes deeskalierend und konstruktiv zu wirken und
den mühsam begonnenen Prozess der Annäherung der
Konfliktparteien zu unterstützen.

Wir hoffen, dass das diesjährige Newrozfest, eine neue Chance
für den Frieden bieten wird.






Ereignis-Kalender


Meinungsfreiheit


309 Verurteilungen in zwei Jahren

Auf eine schriftliche Anfrage des DTP-Abgeordneten Selahattin
Demirtas hin teilte Justizminister Sahin dem Türkischen
Parlament am 6. Februar 2009 die Reichweite bestimmter, die
Meinungsfreiheit einschränkender Artikel des türkischen
Gesetzbuches mit.

Laut Sahin wurden in 2006 und 2007 1042 Personen auf
Grundlage des Artikels 301 angeklagt. 17510 Personen wurden
beschuldigt, Mitglied in einer illegalen Organisation zu sein, und
6582 Personen wurden der Leitung dieser Organisationen
bezichtigt.

Erschreckend hoch war dabei die Zahl von Minderjährigen, die
auf Grundlage der oben genannten Artikel angeklagt wurden. Die
Artikel im Einzelnen:

Artikel 301: Auf Grundlage von Artikel 301 wurden in 2006 und
2007 742 Verfahren eröffnet in denen 1042 Personen angeklagt
und 309 verurteilt wurden. 16 der angeklagten Personen waren
dabei Kinder, von denen 6 verurteilt wurden.
Anti-Terror Gesetz Nr. 3713: Auf Grundlage des Anti-Terror-
Gesetzes Nr. 3713 wurden in 2006 und 2007 4784 Verfahren
eröffnet, in denen 11720 Personen angeklagt wurden, unter
ihnen 737 Kinder.

Artikel 220 des Türkischen Strafgesetzbuches, der die
Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation und Propaganda für
diese unter Strafe stellt: Auf Grundlage von Artikel 220 wurden in
den letzten zwei Jahren 2469 Verfahren eröffnet in denen 17510
Personen angeklagt wurden, unter ihnen 422 Kinder.
Weitere 2239 Verfahren eröffneten Gerichte auf Grundlage von
Artikel 314, der die Gründung und Leitung bewaffneter
Organisationen unter Strafe stellt. Von 6582 Angeklagten waren
413 Kinder.
(Bia news centre, 16.2.09; info@tuerkeiforum.net,
www.tuerkeiforum.net)





EU-Millionen finanzieren Menschenrechtskurse in Türkei


Die EU finanziert Ausbildungskurse für mehrere tausend Ärzte,
Richter, Staatsanwälte und Soldaten in der Türkei, um die
Menschenrechtslage in dem Beitrittsbewerberland zu
verbessern. Nur mit Hilfe einer besseren Ausbildung könne das
Problem der Folter gelöst werden, sagte der Vorsitzende der
türkischen Ärztekammer, Gencay Gürsoy. Bisher bleiben in der
Türkei viele Fälle von Folter und Misshandlung ungeahndet, weil
Gefängnisärzte und Gerichtsmediziner in ihren Gutachten
Folterspuren ignorieren und weil sich Gerichtsverfahren häufig
sehr lange hinziehen.

Mit Hilfe von drei Millionen Euro von der EU sollen 4000 Ärzte,
1000 Richter und 500 Staatsanwälte von Experten der
Ärztekammer, Gerichtsmedizinern und Menschenrechtlern
geschult werden. Dabei solle das Bewusstsein für Folter-Unrecht
und für die Notwendigkeit unabhängiger gerichtsmedizinischer
Untersuchungen geschärft werden, sagte Gürsoy.

Weitere zwei Millionen Euro dienen laut Angaben der EU-
Vertretung in Ankara der Ausbildung von Soldaten der
Gendarmerie, die außerhalb der türkischen Großstädte die
Aufgaben der Polizei übernimmt. Geschult werden sollen
demnach 200 Gendarmerie-Offiziere sowie Ausbilder.
(AFP, 19.2.09)




Kurdisch im türkischen Parlament


Ein Politiker, der es wagt, in den heiligen Hallen des türkischen
Parlaments Kurdisch zu sprechen? Das hatte seit dem Skandal
im Jahr 1991, als Leyla Zana ihren Eid vor dem Parlament auf
Kurdisch ablegte, niemand mehr gewagt. Kein Wunder: Seit der
Gründung der Republik Türkei ist die kurdische Sprache im
Parlament verboten, Gleiches gilt für den Schulunterricht und für
offizielle Anlässe. Doch nun hat am 24. Februar wieder ein
Politiker im Parlament das Wort auf Kurdisch ergriffen: Ahmet
Türk, der Vorsitzende der prokurdischen Partei DTP.

Am 21. Februar sei der "Internationale Tag der Muttersprache"
gefeiert worden, der daran erinnere, dass jeder Mensch in seiner
eigenen Sprache sprechen solle. "Niemand bestreitet die
Tatsache, dass Türkisch die offizielle Sprache des Landes ist.
Wir wollen, dass das Verbot endlich aufgehoben wird, Kurdisch
zu sprechen. Deshalb werde ich jetzt meine Rede auf Kurdisch
fortsetzen", erklärte Türk und wechselte ins Kurdische. Das
Verbot habe für viel Leid unter den Kurden gesorgt, sagte Türk in
seiner Muttersprache und erinnerte an die vielen jungen Kurden,
die während des Militärputschs im Jahr 1980 verhaftet worden
sind. "Ihre Eltern, die nicht Türkisch sprachen, wollten bei
Besuchen im Gefängnis auf Kurdisch mit ihren Kindern
sprechen. Das durften sie aber nicht - sie verließen das
Gefängnis mit gebrochenem Herzen", sagte Türk. "Meine Mutter
kann kein Türkisch. Als sie mich im Gefängnis besuchen kam,
saß sie ohne einen Wort zu sprechen da, weil sie Kurdisch nicht
durfte und Türkisch nicht konnte. Damit sie nicht mit
gebrochenem Herzen nach Hause ging, fragte ich sie in
Kurdisch, wie es ihr geht? Sie wusste, dass wir jedes Mal nach
Kurdischsprechen gefoltert werden. Bei diesen
Gefängnisbesuchen habe ich mir geschworen, trotz eines
gesetzlichen Verbots einmal bei einem offiziellen Anlass auf
Kurdisch zu sprechen", sagte der Abgeordnete Ahmet Türk drei
Tage nach dem Internationalen Tag der Muttersprache. "Jeder
sollte verstehen, dass die Forderung nach einem Ende des
Verbotes der kurdischen Sprache eine ganz normale Forderung
ist", sagte Türk.

Doch von seinen Worten erfuhr die türkische Öffentlichkeit erst
am nächsten Morgen. Obwohl der staatliche Sender TRT6 seit
Jahreswechsel in kurdischer Sprache sendet, schaltete der
TRT3, der die Parlamentsrede live übertrug, die Übertragung
sofort ab, als Türk ins Kurdische überwechselte.

Türks Intervention in kurdischer Sprache wurde heftig kritisiert.
Cihan Pacaci, der Generalsekretär der nationalistischen Partei
MHP machte die Regierung für den Vorfall verantwortlich: Indem
sie einen kurdischsprachigen Fernsehsender ermöglicht habe,
habe sie den Weg für derartige Vorfälle geebnet. Abgeordnete
der Oppositionspartei CHP verlangten, dass Türks Rede
rechtliche Konsequenzen haben müsse. Parlamentspräsident
Köksal Toptan betonte, die Amtssprache in der Türkei sei
Türkisch. "
Das steht in der Verfassung und in den Gesetzen."
Gegenüber der Presse sagte Türk später, dass er den
Parlamentssprecher nicht von seinem Vorhaben, die Rede auf
Kurdisch zu halten, informiert habe. Es sei eine
Parteientscheidung gewesen: "Ich habe über die Schönheit und
den Reichtum von Sprachen gesprochen. "Wenn ein staatliches
Fernsehprogramm in Kurdisch sendet und Premier Erdogan bei
seinen Wahlauftritten kurdische Sätze sagt, warum dürfen wir
nicht kurdisch reden", sagte Türk. Es könne wohl nicht sein, dass
"Kurdisch für den Staat erlaubt, aber für die Kurden verboten ist."
Türk wird sich wahrscheinlich vor Gericht verantworten müssen.
Für einen einzigen Satz musste die DEP-Abgeordnete Leyla
Zana eine zehnjährige Haftstrafe verbüßen.
(AFP, 20min.ch und Focus Online, 24.2.09; 24.2. 09, FAZ,
25.2.09; SZ und Der Standard, 26.2.09)





Wahrheitsfindungskommission gegründet


Die Anwaltskammern in den kurdischen Gebieten der Türkei und
Menschenrechtsorganisationen haben die Gründung einer
Kommission zur "Untersuchung der Fakten und Konfrontation mit
der Vergangenheit" bekannt gegeben. Die Gründungsdeklaration
wurde von den Kommissionsmitgliedern vor dem
Gerichtsgebäude in Diyarbakir verlesen. Zu einer angespannten
Situation kam es, als Sicherheitskräfte tätlich gegen den
Vorsitzenden der Anwaltskammer Diyarbakir, Rechtsanwalt
Mehmet Emin Aktar, vorgingen, um ihn vom Gelände des
Gerichtsgebäudes zu entfernen. Nach einer Diskussion zwischen
Polizei und den Kommissionsmitgliedern konnte Aktar schließlich
die Erklärung abgeben. Aktar wies darauf hin, dass es zwischen
der "Terrororganisation Ergenekon" und den extralegalen
Hinrichtungen und Fällen von "Verschwundenen" einen
Zusammenhang gebe. Bereits früher seien im Zusammenhang
mit dem Susurluk-Fall und parlamentarischen
Untersuchungskommissionen zu "Morden unbekannter Täter"
einige Tatsachen aufgeklärt worden, allerdings habe es nie
aufschlussreiche Ermittlungen zu diesen "mafiaartigen
Organisierungen" und den dahinter stehenden Kräften gegeben.
Um die im Zusammenhang mit dem Ergenekon-Verfahren
entstandene Möglichkeit einer "Abrechnung und Konfrontation
der Türkei mit ihrer Vergangenheit" nicht verstreichen zu lassen,
müssten alle "illegal organisierten Strukturen innerhalb des
Staates" und die von ihnen begangenen Verbrechen aufgeklärt
werden. Zu diesem Zweck sei die Kommission gegründet
worden. "Wir fordern die Öffentlichkeit dazu auf, uns
Informationen im Zusammenhang mit extralegalen
Hinrichtungen, Morden unbekannter Täter und Fällen von
Verschwundenen zukommen zu lassen.", erklärte Aktar.

Mitglieder der Kommission sind die Vorsitzenden der
Anwaltskammern in Diyarbakir, Agri, Batman, Bingöl, Bitlis,
Hakkari, Kars, Mardin, Siirt, Urfa, Sirnak und Van sowie der
stellvertretenden Vorsitzenden des IHD, Muharrem Erbey, und
von Mazlumder, Nesip Yildirim.

Abdullah Öcalan ruft seit Jahren aus der Haft nach der Gründung
einer "Wahrheitsfindungskommission" nach südafrikanischem
Vorbild auf. Sein Anliegen dabei ist es, über das Aufdecken von
Verbrechen, die vom türkischen Staat oder im Namen der PKK
begangen worden sind, eine Aufarbeitung der Geschichte und
eine Versöhnung herbeizuführen.
(Yeni Özgür Politika, 26.2.09, ISKU)




Zivilisten in Kandil fordern Entschädigung


Die Bewohner der Dörfer in den Kandilbergen, die seit zwei
Jahren militärischen Angriffen der türkischen und iranischen
Armeen ausgesetzt sind, fordern von der Regionalregierung
Kurdistan/Irak, dem Iran und der Türkei eine Entschädigung.
Bei den Bombardierungen wurden in mindestens zehn Dörfern
Schulen, Moscheen, Gesundheitsstationen, Brunnen und
Hunderte Wohnhäuser und Ställe beschädigt. Großer
Sachschaden für die Zivilbevölkerung entstand auch im Garten-
und Ackerbau sowie in der Nutztierhaltung.
Yeni Özgür Politika, 26.2.09, ISKU)




Menschenrechtsgericht verurteilt Türkei wegen Uni-Verbots


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 18
kurdischen Studenten Recht gegeben, die wegen ihrer
Forderung nach Vorlesungen in kurdischer Sprache vom
Unterricht ausgeschlossen wurden. Damit habe die Türkei gegen
das Grundrecht auf Bildung verstoßen, befanden die Straßburger
Richter am 3. März. Ankara wurde angewiesen, jedem Kläger
1500 Euro Schadensersatz zu zahlen.

Die Studenten hatten die Universität der westanatolischen Stadt
Ayfon Ende 2001 gebeten, einige Vorlesungen in kurdischer
Sprache anzubieten. Wenige Tage später wurden sie für zwei
Semester von den Vorlesungen ausgeschlossen. In einem Fall
reduzierte die Universität die Sanktion auf einen Monat,
nachdem der Student seine "Reue" bekundet hatte. Die
Einführung von Vorlesungen in Kurdisch könnten Spaltungen
aufgrund von "Sprache, Rasse oder Religion" schaffen,
begründete die Universität die Sanktion.

Der Straßburger Gerichtshof rügte die Maßnahme als
unverhältnismäßig. Zwar sei die Sanktion später von der
türkischen Justiz aufgehoben worden. Doch zu diesem Zeitpunkt
hätten die Studenten bereits ein oder zwei Semester verloren
gehabt.
(AFP, 3.3.09, Der Gerichtshof: http://www.echr.coe.int)





Clinton in der Türkei


Die amerikanische Aussenministerin Hillary Clinton hat sich am
7. März bei einem Besuch in Ankara für eine engere Kooperation
zwischen den Vereinigten Staaten und der Türkei starkgemacht.
Zur Untermauerung kündigte Clinton einen baldigen Besuch von
Präsident Barack Obama in der Türkei an. Die Visite, die Anfang
April stattfinden soll, sei ein Ausdruck für den hohen Stellenwert
der Freundschaft zwischen den beiden Ländern. Clinton traf in
Ankara ihren Amtskollegen Ali Babacan und hatte eine knapp
zweistündige Unterredung mit dem Regierungschef Recep
Tayyip Erdogan. In Medienauftritten lobte Clinton das Gastland
als Beispiel für eine erfolgreiche Koexistenz von Demokratie,
Moderne und Islam. Entsprechend grosse Hoffnungen setzen die
USA auf eine aktive Rolle der Türkei im Nahost-Friedensprozess.
Während der Amtszeit von George W. Bush war das bilaterale
Verhältnis der beiden strategischen Partnerländer nicht ohne
Belastungen. Für Irritationen auf amerikanischer Seite sorgte
2003 nicht zuletzt die Weigerung Ankaras, den amerikanischen
Bodentruppen türkisches Territorium für die Invasion im Irak zur
Verfügung zu stellen - eine Weigerung, die den Amerikanern de
facto die Eröffnung einer zweiten Front im Irak-Krieg
verunmöglichte. Die Türkei warf den USA einige Zeit später
ihrerseits vor, den Kämpfern der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)
im Norden des Iraks zu viel Spielraum für Angriffe gegen
türkische Sicherheitskräfte zu lassen. Erst gegen Ende des
Jahres 2007 duldeten die USA wieder Operationen des
türkischen Militärs gegen PKK-Stellungen in Irakisch-Kurdistan.
Clinton wiederholte in Ankara, was Busch am 5. November 2007
erklärte: "Die PKK ist unser gemeinsamer Feind!".

Nachdem der Irak-Krieg die beiden Länder zusehends zu
entfremden schien, soll nun der angekündigte Rückzug der
amerikanischen Truppen aus dem Irak wieder in kooperativem
Geist umgesetzt werden. So hat die Türkei bereits ein Angebot
unterbreitet, den Amerikanern für diesen Rückzug eigene
Stützpunkte und Häfen zur Verfügung zu stellen. In den USA
hofft man zudem, in verstärktem Mass von der Türkei als
Vermittlerin zwischen dem Westen und der islamischen Welt
profitieren zu können. Clinton lobte in diesem Zusammenhang
die Rolle der Türkei bei der Vermittlung indirekter
Gesprächskontakte zwischen Israel und Syrien. Die
Aussenministerin fügte an, dass die USA nicht zuletzt bei ihrer
künftigen Politik gegenüber Iran - einem Land, mit dem die
Türkei vergleichsweise gute Beziehungen unterhält - auf die
Unterstützung Ankaras angewiesen sein werden.

Mit einer Botschaft reiste dann dertürkische Staatspräsident Gül
nach Teheran, um die neue Iran-Politik der Amerikaner zu
übermitteln und als Regionalmacht zu punkten. Es klang nicht
gerade ermutigend, was sich Gül von seinen iranischen
Gastgebern anhören musste: "Eine Vermittlung ist nicht nötig",
erklärte Präsident Mahmud Ahmadinedschad schroff. Auch Irans
geistliches Oberhaupt Ajatollah Ali Khamenei gab sich
unversöhnlich: Leider gehe die Obama-Regierung "den Weg
ihrer Vorgänger" und lasse nicht erkennen, "dass sie ihre Fehler
korrigieren will". Den türkischen Gast belehrte Khamenei: "Zwei
Feinde" versuchten die Beziehungen der Türkei mit dem Iran zu
hintertreiben, "die Zionisten und die Amerikaner". Die Visite in
Teheran dürfte Gül gezeigt haben, wie heikel die Aufgabe ist, die
man sich in Ankara vorgenommen hat.
(AFP, 8.3.09, NZZ, 9.3.09, Der Westen, 13.3.09)





Erstmals Gebet und Predigt auf Kurdisch in der Türkei


Erstmals hat das staatliche Religionsamt in der Türkei öffentlich
ein Gebet und eine Predigt in kurdischer Sprache verlesen
lassen. Die Zeremonie wurde anlässlich des Geburtstags des
Propheten Mohammed vom staatlichen Fernsehsender TRT 6
ausgestrahlt. Bei der Feier in Diyarbakir haben zum ersten Mal
türkische Staatsbeamte Gebete in Kurdisch vorgetragen.
Obwohl die Türkei im Rahmen ihrer EU-Bewerbung in den
vergangenen Jahren einige Einschränkungen für die
Verwendung der kurdischen Sprache aufgehoben hat, ist die
Benutzung des Kurdischen bei offiziellen Anlässen nach wie vor
umstritten. Seit Einführung des staatlichen Kurdischsenders TRT
6 Anfang des Jahres wird heftiger denn je über die Rolle des
Kurdischen im Verhältnis zur alleinigen Amtssprache Türkisch
diskutiert.
(AFP, 9.3.09)





Staatsbande - Ergenekon II


In der Türkei wurde eine zweite Anklage gegen 56 Verschwörer
aus den Reihen der Staatsbande Ergenekon vorgelegt. Den
Beschuldigten, darunter zwei Ex-Generälen, wird vorgeworfen,
an Plänen für den Umsturz der islamisch-konservativen
Regierung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan beteiligt
gewesen zu sein. Gegen mehr als 80 mutmaßliche Mitglieder
von Ergenekon läuft bereits seit dem vergangenen Jahr ein
Gerichtsverfahren.

Die Staatsanwaltschaft wirft Ergenekon vor, in den vergangenen
Jahren an mehreren Anschlägen beteiligt gewesen zu sein. Es
soll auch eine "Todesliste" existieren, auf der Ergenekon-
Mitglieder Ziele für Mordanschläge festgehalten haben.
Die oppositionelle Republikanische Volkspartei (CHP) wirft der
Regierung Erdogan vor, den Ergenekon-Fall für eine Abrechnung
mit Gegnern zu missbrauchen. Kritik gab es auch von der
Militärführung. Das Recht auf ein faires Verfahren und die
Unschuldsvermutung als Rechtsprinzip sei verletzt worden, sagte
der Sprecher des Generalstabes, Brigadegeneral Metin Gürak.
(FR, 10.3.09)





Türkei verhindert kritischen Beitrag über Kultur und Staudämme


Das Wasserprogramm der UNESCO (IHP = International
Hydrological Programme) wollte auf dem Weltwasserforum eine
Präsentation über die Auswirkungen von Staudämmen auf
kulturelle Güter machen. Wie jetzt bekannt wurde, wird diese
Präsentation auf Druck der Türkei nun nicht mehr stattfinden.
Unter dem Programmpunkt 6.5 - Water and Culture - wollten die
UNESCO VertreterInnen auf dem vom 16. bis 22. März in
Istanbul stattfindenden Weltwasserforum (WWF5) die möglichen
Folgen des Staudammbaus auf Kulturgüter darstellen. Doch die
türkischen Gastgeber wollten eine Diskussion über konkrete
Projekte in der Türkei - etwa Allianoi und Ilisu - verhindern.
Nach intensiven Verhandlungen hat die UNESCO letztlich dem
Druck der Gastgeber nachgegeben und verzichtet nun auf diese
Präsentation.

"Damit hat das Weltwasserforum schon vor dem Beginn ihren
Skandal. Dieser Vorgang entlarvt die Konferenz als das was sie
ist: eine große Lobbyveranstaltung der Wasser- und
Energiewirtschaft, auf der kritische Stimmen nicht erwünscht
sind," so Ulrich Eichelmann von der Stop Ilisu Kampagne. "Wir
fordern die Organisatoren des WWF5 auf, die Entscheidung zu
revidieren und die Präsentation der UNESCO wieder in das
Programm aufzunehmen."

"Die Bezeichnung Weltwasserforum ist irreführend. Richtiger
wäre `Wasserausbeutungsforum´, denn es geht hier fast
ausschließlich um die Frage, wie man Wasser zu Geld machen
kann. Auf die Menschen, Natur und Kulturgüter wird da kaum
Rücksicht genommen," so Eichelmann.

Aus Protest gegen dieses Forum veranstalten
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vom 20. - 22. März in
Istanbul ein Alternativforum. Unter dem Titel "Another water
management is possible" treffen sich Menschen aus aller Welt,
um auf die Folgen des gängigen Wassermanagements
aufmerksam zu machen und um Alternativen dazu aufzuzeigen.
Auch für die drei europäischen Staaten, die das Ilisuprojekt
unterstützen, muss das Verhalten der Türkei unakzeptabel und
ein erneuter Hinweis sein, dass die Türkei sich nicht an moderne
Standards halten wird.

Im Dezember 2008 hatten Deutschland, Österreich und die
Schweiz die Verträge zu Ilisu außer Kraft gesetzt und der Türkei
eine letzte Frist von 180 Tagen gewährt, um die 153 Auflagen zu
Umsiedlung, Kultur und Umwelt zu erfüllen.  Diese Frist läuft am
6. Juli 2009 ab. Dann müssen die drei Staaten endgültig
entscheiden, ob sie die Verträge kündigen und sich aus dem
Staudammprojekt zurückziehen oder ob sie im Projekt
verbleiben.
Weitere Information: eca-watch-austria@gmx.at,
www.eca-watch.at, www.stopilisu.com





EU-Türkei: Fortschrittsbericht 2008



Entschließung des Europäischen Parlaments vom
12. März 2009 zum Fortschrittsbericht 2008 über die Türkei


Das Europäische Parlament, (.)

1. ist besorgt, dass in der Türkei während drei
aufeinanderfolgenden Jahren eine kontinuierliche
Verlangsamung des Reformprozesses zu verzeichnen ist,
und fordert die türkische Regierung auf, unter Beweis zu
stellen, dass sie politisch bereit ist, den Reformprozess, zu
dem sie sich selbst 2005 verpflichtet hat, fortzusetzen;
betont, dass eine solche Modernisierung zuallererst im
Interesse der Türkei selbst liegt und der türkischen
Gesellschaft insgesamt zum Vorteil gereicht; (.)

4. fordert die Führer der Parteien auf, sich ernsthaft um einen
Dialog zu bemühen und sich kompromissbereit auf eine
Reformagenda für die Modernisierung der Türkei in
Richtung einer stabilen, demokratischen, pluralistischen,
säkularen und wohlhabenden Gesellschaft zu einigen, die
von der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
geleitet ist und auf der Rechtsstaatlichkeit beruht;

I. Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

5. bedauert, dass die ursprünglichen Anstrengungen zur
umfassenden Reform der Verfassung in einem Streit über
das Kopftuch geendet und zu einer weiteren Polarisierung
der Gesellschaft geführt haben; fordert die türkische
Regierung auf, ihre Arbeit an einer neuen zivilen
Verfassung wiederaufzunehmen, in deren Mittelpunkt der
Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten steht, und
fordert sie auf, dafür zu sorgen, dass die Parteien und die
Bürgergesellschaft sowie die ethnischen und religiösen
Minderheiten eng in den Verfassungsprozess eingebunden
sind;

6. ist besorgt über die zwei Verfahren zum Verbot von im
Parlament vertretenen Parteien, die 2008 eingeleitet
wurden, insbesondere über das noch anhängige Verfahren
gegen die Partei der Demokratischen Gesellschaft (DTP);
betont, dass das Parteiengesetz dringend geändert werden
muss, damit es uneingeschränkt der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
sowie den Empfehlungen der Venedig-Kommission des
Europarates entspricht;

7. fordert die türkischen Staatsorgane auf, alle notwendigen
Maßnahmen zu ergreifen, um zu ermöglichen, dass
sämtliche bei den Wahlen vertretenen Parteien in der
Wahlkommission vertreten sind;

8. bedauert, dass keine Fortschritte dabei erzielt wurden, eine
uneingeschränkte und systematische zivile Überwachung
der Armee zu gewährleisten und die parlamentarische
Kontrolle der Militär- und Verteidigungspolitik zu stärken;

9. nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die bei der Entwicklung
einer Strategie für eine Justizreform erzielt wurden; weist
jedoch darauf hin, dass dringend weitere systematische
Anstrengungen unternommen werden müssen, um die
Unparteilichkeit und die Professionalität der Justiz zu
stärken und dafür zu sorgen, dass sich Justizangehörige
nicht in politische Debatten einmischen und die Normen der
Europäischen Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) achten; (.)

12. begrüßt den Beginn des Prozesses gegen die Personen,
denen die Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung
Ergenekon zur Last gelegt wird; fordert die Behörden auf,
mit den Untersuchungen fortzufahren und das Netz der
Organisation, das sich bis in die staatlichen Strukturen
erstreckt, vollständig aufzudecken; ist besorgt angesichts
von Meldungen über die Behandlung der Angeklagten in
dieser Sache; fordert die türkischen Staatsorgane auf, für
ein faires Verfahren zu sorgen und die Grundsätze der
Rechtsstaatlichkeit genau einzuhalten;


Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von
Minderheiten


13. bedauert, dass die Meinungs- und Pressefreiheit in der
Türkei noch immer nicht vollständig geschützt sind; ist der
Ansicht, dass der Pressefreiheit in einer demokratischen,
pluralistischen Gesellschaft weder durch häufige
Sperrungen von Websites noch durch Druck auf kritische
Presseorgane und Prozesse gegen sie gedient ist; ist
außerdem der Auffassung, dass die Änderung von
Paragraph 301 des Strafgesetzbuches, die im April 2008
angenommen wurde, nicht ausreichend ist, da immer noch
Menschen auf der Grundlage dieses und anderer
Paragraphen des Strafgesetzbuches, des
Antiterrorgesetzes oder des Pressegesetzes verfolgt
werden, weil sie ihre Ansichten gewaltlos zum Ausdruck
bringen, wie es zum Beispiel bei der Trägerin des
Sacharow-Preises für geistige Freiheit von 1995 Leyla Zana
der Fall war; bekräftigt, dass Paragraph 301 aufgehoben
werden muss und das Strafgesetzbuch und andere
Gesetze, die benutzt werden, um gewaltfreie
Meinungsäußerungen willkürlich einzuschränken,
grundlegend reformiert werden müssen, um sicherzustellen,
dass die Meinungsfreiheit im Einklang mit den EMRK-
Normen uneingeschränkt respektiert wird; (.)

15. begrüßt die Arbeit des Untersuchungsausschusses zum
Thema Menschenrechte der Großen Türkischen
Nationalversammlung bei der Untersuchung von Folter und
Misshandlungen in Gefängnissen sowie dem Mord an dem
Journalisten Hrant Dink; (.) ist außerdem der Ansicht,
dass sorgfältiger geprüft werden sollte, ob Ergenekon nicht
auch an anderen, bislang nicht aufgeklärten Fällen wie der
Ermordung von Hrant Dink beteiligt war;

16. begrüßt, dass im Februar 2008 das Stiftungsgesetz
erlassen wurde, und würdigt die Einschätzung der
Kommission, wonach das Gesetz eine Reihe von
ausstehenden Eigentumsfragen klärt, die nichtmuslimische
Gemeinschaften betreffen; fordert die türkische Regierung
auf, dafür zu sorgen, dass das Gesetz im Einklang mit der
Rechtsprechung des EGMR angewandt wird, und den
bislang ungeklärten Fall der Grundstücke zu klären, die
beschlagnahmt und an Dritte verkauft worden sind, sowie
der Grundstücke von Stiftungen, die vor der
Verabschiedung der neuen Rechtsvorschrift verschmolzen
sind;

17. bekräftigt, dass nach wie vor ein Rechtsrahmen im
Einklang mit der Rechtsprechung des EGMR erforderlich
ist, damit alle religiösen Gemeinschaften ihre Religion ohne
unzulässige Einschränkungen, vor allem in Bezug auf ihre
Rechtsstellung, die Ausbildung der Geistlichen, die Wahl
ihrer Hierarchie, die religiöse Erziehung und den Bau von
Gotteshäusern, ausüben können; fordert erneut die
türkischen Staatsorgane, alle Parteien, die
Bürgergesellschaft und die betroffenen Gemeinwesen auf,
sich dafür einzusetzen, dass geeignete
Rahmenbedingungen für die uneingeschränkte Wahrung
der Religionsfreiheit in der Praxis geschaffen werden;
fordert erneut die unverzügliche Wiedereröffnung des
griechisch-orthodoxen Seminars in Chalki und die
öffentliche Verwendung des Kirchentitels des
Ökumenischen Patriarchen; begrüßt die Initiativen der
Regierung aus der letzten Zeit und die laufenden
Gespräche zwischen der Regierung und den Vertretern der
Aleviten über seit langem anstehende Probleme wie die
der Gotteshäuser der Aleviten und der Errichtung eines
Denkmals für die Massaker in Sivas, und fordert die
türkische Regierung auf, den Anliegen der Aleviten
unverzüglich Rechnung zu tragen und vom Staat
abgehaltenen Religionsunterricht zu einem fakultativen
Fach zu machen; bedauert die geplante Enteignung des
syrisch-orthodoxen Klosters St. Gabriel in Tur Abdin und
Gerichtsverfahren gegen Repräsentanten des Klosters;

18. fordert die türkische Regierung auf, dringend eine politische
Initiative zur Förderung einer dauerhaften Lösung des
Kurdenproblems einzuleiten, die in einer Verbesserung der
wirtschaftlichen und sozialen Chancen der Bürger
kurdischer Herkunft besteht und deren kulturelle Rechte
spürbar erweitert, einschließlich konkreter Möglichkeiten, im
Rahmen des staatlichen und privaten Schulsystems die
kurdische Sprache zu erlernen und sie im Rundfunk und
Fernsehen sowie bei der Inanspruchnahme öffentlicher
Dienstleistungen zu verwenden, und es den gewählten
Vertretern zu gestatten, zur Kommunikation mit ihren
Wählern eine zweite Sprache neben der türkischen zu
verwenden; begrüßt den Programmstart eines
Fernsehkanals, der vom 1. Januar 2009 an 24 Stunden
täglich in kurdischer Sprache sendet;

19. verurteilt die von der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und
anderen terroristischen Gruppen auf türkischem Boden
begangenen Gewaltakte; bekräftigt seine Solidarität mit der
Türkei bei der Bekämpfung des Terrorismus und fordert die
die PKK erneut auf, eine sofortige und bedingungslose
Waffenruhe auszurufen und einzuhalten;

20. fordert die DTP und alle ihre gewählten Mitglieder auf, sich
eindeutig von der terroristischen PKK und der von ihr
praktizierten Gewaltanwendung zu distanzieren, und fordert
alle Parteien auf, zu einer Lösung beizutragen, die Stabilität,
Wohlstand und Integrität des türkischen Staates stärkt;

21. nimmt zur Kenntnis, dass die türkische Regierung
beschlossen hat, das Südostanatolien-Projekt (GAP) zur
Entwicklung des Südostens des Landes abzuschließen;
weist jedoch auf seine sozialen, ökologischen, kulturellen
und geopolitischen Folgen hin, einschließlich seiner
Auswirkungen auf die Wasserversorgung in den
Nachbarländern Irak und Syrien, und fordert die Regierung
auf, bei der Fortführung der Arbeiten an dem Projekt diese
Probleme in vollem Maße zu berücksichtigen, die Rechte
der betroffenen Bevölkerung zu schützen und eine enge
Zusammenarbeit mit den örtlichen und regionalen Behörden
sicherzustellen; fordert die Kommission auf, eine Studie
zum GAP und seinen Auswirkungen vorzulegen;

22. bekräftigt, dass auf der Grundlage des Vertrages von
Lausanne (1923) die europäischen Werte des Pluralismus
und der Vielfalt auch die Wahrung einer viel weiter
gefassten Definition des Begriffs Minderheiten umfassen,
als sie die Türkei vertritt; ist besorgt über die anhaltende
Feindseligkeit und Gewalt gegenüber Minderheiten; ist
besorgt darüber, dass die Türkei keine Fortschritte
bezüglich der Garantie der kulturellen Vielfalt und der
Förderung der Achtung für und des Schutzes von
Minderheiten im Einklang mit den EMRK-Normen erzielt
hat; fordert die türkische Regierung auf, den schon lange
fälligen Dialog mit dem OSZE-Hochkommissar für nationale
Minderheiten über Themen einzuleiten wie die Teilhabe von
Minderheiten am öffentlichen Leben und Rundfunk- und
Fernsehsendungen in Minderheitensprachen;

23. fordert die türkische Regierung auf, gegen die
Organisationen und Kreise vorzugehen, die die Anfeindung
von Minderheiten schüren, und all jene Personen zu
schützen, die bedroht werden und um ihr Leben fürchten
müssen, sowie nachhaltige Anstrengungen zu
unternehmen, um ein Umfeld zu schaffen, das eine
vollständige Achtung der Menschenrechte und der
Grundfreiheiten ermöglicht;

33. beglückwünscht die Türkei zu den Fortschritten, die sie in
den Bereichen Bildung und Kultur erzielt hat; bekräftigt,
dass der Zugang zur Bildung für alle nicht nur eine
geeignete Strategie für die Integration von Minderheiten,
sondern auch die Grundlage für eine wohlhabende und
moderne Gesellschaft darstellt; betrachtet die Absicht, an
türkischen Universitäten Fachabteilungen für Armenisch
und Kurdisch einzurichten, als Zeichen des guten Willens,
dem konkrete Taten folgen müssen; (.)

44. begrüßt den Besuch von Präsident Gül in Armenien im
September 2008, der auf Einladung von Präsident Sarkisian
erfolgt ist, und hofft, dass dieser Besuch dazu beiträgt, eine
Atmosphäre zu schaffen, die der Normalisierung der
Beziehungen der beiden Länder dienlich ist; fordert die
türkische Regierung auf, die Grenze zu Armenien wieder zu
öffnen und wieder umfassende wirtschaftliche und politische
Beziehungen zu Armenien aufzunehmen; fordert die
türkische und die armenische Regierung erneut auf, einen
Prozess der Versöhnung einzuleiten, der sich sowohl auf
die Gegenwart als auch auf die Vergangenheit bezieht und
eine ehrliche und offene Diskussion über Ereignisse in der
Vergangenheit ermöglicht; fordert die Kommission auf,
diesen Versöhnungsprozess zu erleichtern; (.)

47. würdigt die Bestrebungen der Türkei, ein
Energieumschlagplatz zwischen Europa und Asien zu
werden, sowie den Beitrag, den die Türkei zur
Energieversorgungssicherheit Europas leisten kann;

begrüßt die Fortschritte, die die Türkei in der Energiepolitik
erzielt hat;(.) fordert die Türkei auf, der Europäischen
Energiegemeinschaft als Vollmitglied beizutreten und so die
Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der
Türkei im Energiebereich zu stärken, was allen beteiligten
Partien zugute kommen kann; fordert die Türkei auf, das
Projekt der Pipeline Nabucco umfassend zu unterstützen,
das für die Europäische Union von vorrangiger Bedeutung
ist, und erwartet, dass demnächst eine zwischenstaatliche
Vereinbarung zur Inbetriebnahme der Pipeline
abgeschlossen wird; (.)

56. fordert die türkische Regierung auf, das Statut des
Internationalen Strafgerichtshofs zu unterzeichnen und
ratifizieren zu lassen, wodurch die Türkei noch stärker zum
weltweiten multilateralen System beitragen und sich noch
intensiver in diesem System engagieren würde. (.)
(mesop, 13.3.09)





Abschiebeabkommen mit Syrien


Zehn kurdische Flüchtlinge befinden sich seit dem 24. Februar
im unbefristeten Hungerstreik, um gegen ihre drohende
Abschiebung aus Deutschland zu protestieren. Nach einer
Demonstration in Berlin am 23. Februar, an der sich nach
Angaben der Veranstalter 1200 Menschen beteiligten, errichteten
die Hungerstreikenden ihr Protestlager direkt vor dem
Bundesinnenministerium. »Das Ordnungsamt hat uns verboten,
Zelte aufzustellen, sogar ein Schirm, den wir gekauft haben, um
uns gegen den Regen zu schützen, wurde von der Polizei
beschlagnahmt« berichtet der 2002 aus Syrien geflohene
Süleyman Raheb.

Raheb sieht in der Aktion das letzte Mittel, um gegen ein Anfang
Januar zwischen der Bundesrepublik und Syrien geschlossenes
Abschiebeabkommen zu protestieren. Durch die Vereinbarung
sind nach Angaben der Flüchtlingsorganisation »The Voice«
7000 Menschen akut von Abschiebung bedroht. Der zweifache
Familienvater Raheb fürchtet, daß er in Syrien Folter und
Mißhandlungen durch Polizei und Geheimdienste ausgesetzt
sein würde. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty
International schreibt in ihrem Jahresbericht 2008, daß die etwa
zwei Millionen Kurden in Syrien weiterhin unter
Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen zu leiden
haben. Hunderttausende syrische Kurden seien »praktisch
staatenlos« und somit vom Zugang zu Bildungswesen,
Arbeitsmarkt oder Gesundheitsversorgung ausgeschlossen.

Nach der Unterzeichnung eines Rückübernahmeabkommens
zwischen Deutschland und Syrien am 14. Juli 2008 haben die
ersten in Deutschland lebenden kurdischen Syrer jetzt
Ausreiseaufforderungen erhalten. Bis zu 7.000 Flüchtlingen, die
meisten von ihnen Kurden (Muslime und Yeziden) sowie
christliche Assyro-Aramäer, droht die Abschiebung nach Syrien.
(junge Welt, 10.3.09)





Neuerscheinung

Kirkuk- Test für Iraks Stabilität

Von Birgit Cerha

Kirkuk, die Ölstadt im Nordirak: Kurden nennen sie "ihr
Jerusalem" und haben für sie Tausende Menschenleben
geopfert; irakische Araber sehen sie als unverzichtbaren Teil des
Gesamtiraks; die Turkmenen, unterstützt von der Türkei,
betrachten sie als "die Ihre". Fast eine Million Menschen leben
hier auf einem Meer von Öl im Elend. Der Streit um Kirkuk droht
als Sprengstoff den Irak endgültig zu zerreißen und die gesamte
krisengeschüttelte Region in unabsehbare Turbulenzen zu
stürzen. Hier wird die Entscheidung fallen, ob dieser einst von
den Großmächten geschaffene Staat in einem demokratischen
System zusammenhalten kann oder ob er auseinander bricht.
Wem "gehört" Kirkuk tatsächlich und welche historischen
Ungerechtigkeiten und Brutalitäten ballen sich hier explosiv
zusammen? Auch die Weltgemeinschaft ist gefordert, denn in
Kirkuk geht es auch um moralische Verpflichtung, die seltene
Chance, historisches Unrecht so weit irgend möglich wieder gut
zu machen.

Historischer Hintergrund, Ursachen der Konflikte, Positionen der
Betroffenen und interessierter Regionalmächte und die Versuche
zu einer Lösung werden in diesem Buch dargestellt.
Bestellungen bei: Birgit Cerha, info@ifamo.info




15 Jahre PKK-Verbot


Eine Verfolgungsbilanz

1993 (26. November): Bundesinnenminister Manfred Kanther
(CDU) verhängt ein Betätigungsverbot für die PKK, die ERNK
und andere kurdische Vereine und Organisationen.
Begründung: die PKK verfolge mit Gewalt ihre Ziele, verletze
strafgesetzliche Bestimmungen und gefährde die innere
Sicherheit, die öffentliche Ordnung sowie "andere erhebliche
Belange der Bundesrepublik Deutschland".

1997: Kanther gerät wegen seiner harten Linie gegen die PKK in
die Kritik von Verfassungsschützern. Mehrere Landesbehörden
sprechen sich dafür aus, eine Aufhebung des Parteiverbots zu
erwägen, "sollte Abdullah Öcalan am Gewaltverzicht festhalten".
Als Wortführer der Kanther-Kritiker gilt NRW-
Verfassungsschutzchef Fritz-Achim Baumann.

1998: Seit Januar wird die PKK-Führung in Deutschland von der
Bundesanwaltschaft nicht mehr als "terroristische Vereinigung"
(§129 a Strafgesetzbuch) eingeschätzt, sondern als "kriminelle
Vereinigung (§129 Strafgesetzbuch) herabgestuft.

1999: Letzte große Welle von Aktionen in Folge der Entführung
des damaligen PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan aus Kenia in
die Türkei (15. Februar 1999), die durch eine internationale
geheimdienstliche Zusammenarbeit ermöglicht wurde.

2000: Ein Parteikongress billigt Anfang des Jahres die
Vorschläge von Abdullah Öcalan und beschließt eine
Neustrukturierung der PKK, die im Wege einer innerparteilichen
Demokratisierung den neuen Kurs auch in der Organisation
selbst abbilden soll. In der Türkei wie auch in den europäischen
Staaten bemüht sich die PKK seither um Anerkennung als
politische Gesprächspartnerin." (aus: Verfassungsschutzbericht
2001)

2001 (vor dem 11. September): In der Folge des
Parteikongresses wird in der PKK und ihrem Umfeld eine
ideologische Kampagne zur Neubewertung und -orientierung
durchgeführt.

2001 (nach dem 11. September): Die PKK wird auf Betreiben der
USA dem Spektrum der terroristischen Organisationen
zugerechnet, vor allem um sich der Türkei als Bündnispartner im
"Kampf gegen den Terror" zu versichern. Die Auflösung von PKK
und ERNK und die Neugründung von KADEK (April 2002) und
KONGRA-GEL (November 2003) mit demokratischem Programm
und Verzicht auf das Ziel eines eigenen Staates ändert nichts
daran. Der KONGRA-GEL wird 2004 ebenfalls in die "EU-
Terrorliste" aufgenommen - auf Betreiben der Türkei und der
USA.

2006 (Januar): Die norwegische Regierung betrachtet die PKK
als "legitime Organisation" und die EU-Terrorliste sowie die
Eintragung der PKK als nicht bindend.

2008 (3. April): Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
erklärt die Eintragung von PKK und KONGRA-GEL in die EU-
Terrorliste für ungültig. Trotzdem wird sie von den meisten
Mitgliedstaaten des Europarates aufrechterhalten.
Strafverfolgung in Deutschland: Die größte Zahl der Strafen (v.a.
Geldstrafen) wurden in den letzten Jahren gegen
Sympathisanten wegen Verstoßes gegen §20 Vereinsgesetz in
der Folge der im Juni 2001 begonnenen Identitätskampagne
"Auch ich bin PKKler" sowie wegen des Spendens und
Spendensammelns verhängt. Grundlage für die Strafverfolgung
von PKK-Kadern nach Aufgabe des Terrorismus-Vorwurfs wurde
das Konstrukt der Mitgliedschaft oder Rädelsführerschaft in einer
"kriminellen Vereinigung" innerhalb der PKK (Straftaten nach
§129 StGB).

Zweifellos war nicht nur das vom damaligen
Bundesinnenminister Otto Schily verfügte Verbot der
prokurdischen Zeitung "Özgür Politika" vom September 2005 ein
massiver Angriff auf die kurdischen Medien (am 18. Oktober
musste es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
wieder aufgehoben werden), sondern weit mehr noch das am 13.
Juni 2008 verfügte Ausstrahlungsverbot des in Dänemark
ansässigen kurdischen TV-Senders ROJ TV und der
Produktionsfirma VIKO in Wuppertal. Die im Jahre 2007
installierte sog. "Anti-PKK-Koordination" zwischen den USA, der
Türkei, Frankreich, Großbritannien und Deutschland dürfte für
diese tiefgreifende Maßnahme verantwortlich gewesen sein.

Die letzten Jahre waren zudem geprägt von zahllosen
Asylwiderrufsverfahren durch das Bundesamt für Flüchtlinge und
Migration, das konstant behauptet, die Menschenrechtssituation
in der Türkei habe erhebliche Fortschritte gemacht und es sei
verantwortbar, Kurdinnen und Kurden wieder dorthin
abzuschieben. Das Amt führt zudem in den Widerrufsbescheiden
häufig die in Asylverfahren genannten Fluchtgründe auf,
deretwegen die Betroffenen anerkannt worden sind. Allen
politischen kurdischen Gefangenen, die nach §129 verurteilt
wurden, ist der Asylstatus aberkannt worden. Sie stehen damit
wieder am Null-Punkt einer Zukunft in Deutschland.

Wegen politischer Aktivitäten - und sei es nur die Mitgliedschaft
in einem kurdischen Verein, die Teilnahme an einer
Demonstration oder der Besuch von Veranstaltungen - ist in den
vergangenen Jahren einer Vielzahl von Kurdinnen und Kurden
eine beantragte Einbürgerung verweigert worden.
Zu bestellen bei AZADI e.V., azadi@t-online.de oder
Herunterladen unter
http://www.nadir.org/nadir/initiativ/azadi/verbot/2008/15jahre.pdf





Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen


Die Dokumentation zeigt in circa 5000 Einzelgeschehnissen die
Auswirkungen des staatlichen und gesellschaftlichen Rassismus
auf die Betroffenen.

Nach offiziellen Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI)
befinden sich 130.203 Menschen in einem prekären
Aufenthaltsstatus (Duldung oder Gestattung), die alle unter dem
staatlich verordneten Ausreisedruck leben müssen. Wer es nicht
mehr aushält, taucht ab und versucht, als Papierloser zu
überleben. Papierlos -  und somit der Willkür und Denunziation
völlig schutzlos ausgeliefert - sind nach offiziellen Angaben des
BMI 448.809 Menschen. Die Dunkelziffer wird deutlich höher
sein.

Aber auch die wenigen Flüchtlinge, die es geschafft haben, einen
Aufenthalt zu bekommen, werden nicht in Ruhe gelassen. Durch
Widerrufverfahren im Jahr 2008 ist 5.800 Menschen ihr
Asylstatus aberkannt worden, und 31.000 werden zur Zeit noch
überprüft. Der Terror geht auch für diese Menschen weiter.

Die Dokumentation umfasst den Zeitraum vom 1.1.1993 bis
31.12.2008.

* 175 Flüchtlinge starben auf dem Wege in die
Bundesrepublik Deutschland oder an den Grenzen,
davon allein 131 an den deutschen Ost-Grenzen,

* 480 Flüchtlinge erlitten beim Grenzübertritt
Verletzungen, davon 295 an den deutschen Ost-
Grenzen,

* 150 Flüchtlinge töteten sich angesichts ihrer
drohenden Abschiebung oder starben bei dem Versuch
vor der Abschiebung zu fliehen, davon 56 Menschen in
Abschiebehaft,

* 814 Flüchtlinge verletzten sich aus Angst vor der
Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende
Abschiebung (Risiko-Hungerstreiks) oder versuchten,
sich umzubringen, davon befanden sich 492 Menschen
in Abschiebehaft,

* 5 Flüchtlinge starben während der Abschiebung und

* 371 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen
oder Misshandlungen während der Abschiebung
verletzt,

* 31 Flüchtlinge kamen nach der Abschiebung in ihrem
Herkunftsland zu Tode, und

* 462 Flüchtlinge wurden im Herkunftsland von Polizei
oder Militär misshandelt und gefoltert oder kamen
aufgrund ihrer schweren Erkrankungen in
Lebensgefahr,

* 70 Flüchtlinge verschwanden nach der Abschiebung
spurlos,

* 14 Flüchtlinge starben bei abschiebe-unabhängigen
Polizeimaßnahmen,

* 417 wurden durch Polizei oder Bewachungspersonal
verletzt, davon 130 Flüchtlinge in Haft.

* 67 Flüchtlinge starben bei Bränden oder Anschlägen
auf Flüchtlingsunterkünfte,

* 761 Flüchtlinge wurden z.T. erheblich verletzt,

* 14 Flüchtlinge starben durch rassistische Angriffe auf
der Straße und 744 Menschen wurden verletzt.

Durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen seit 1993
mindestens 375 Flüchtlinge ums Leben - durch rassistische
Übergriffe und Brände in Flüchtlingsunterkünften starben 82
Menschen.

Antirassistische Initiative e.V.
ari-berlin-dok@gmx.de,  www.ari-berlin.org/doku/titel.htm





Hinweis auf sonstige Infostellen

Azadi, azadi@t-online.de; www.nadir.org/azadi/

Demokratisches Türkeiforum, info@tuerkeiforum.net,
www.tuerkeiforum.net

Europäischer Friedensrat Türkei/Kurdistan,
www.barismeclisi.com/html/index.php?newlang=german

Gesellschaft für bedrohte Völker, nahost@gfbv.de, www.gfbv.de

ISKU | Informationsstelle Kurdistan e.V., isku@nadir.org;
www.nadir.org/isku/

Kurdmania.com, Portal für Politik & Kultur, www.kurdmania.com

Koalition für einen Demokratischen Irak (KDI), kdi@gmx.net

Koalition Demokratisches Syrien (KDS), kds-info@gmx.net

Kurdisches PEN-Zentrum, webmaster@pen-kurd.org,
www.pen-kurd.org/

Kurdistan Report, www.kurdistanreport.de

Mezopotamian Development Society, MESOP@online.de,
www.mesop.de

NAVEND - Zentrum für kurdische Studien e.V., info@navend.de,
http://www.navend.de/

Österreichisch-Kurdische Ges. für Wissenschafts- u. Kultur-
austausch, office@ok-gesellschaft.at, w.w.w.ok-gesellschaft.at/

The Turkish Economic and Social Studies Foundation (TESEV),
www.tesev.org.tr/eng/

Zentrum für Türkeistudien, www.zft-online.de
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