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Irmer stellt Religionsfreiheit für Muslime in Frage

MdL Irmer (CDU) stellt Religionsfreiheit für Muslime in Frage

Gießen-Kleinlinden (mö). Für seine Anhänger ist er einer, der sich um die ungeschriebenen Gesetze der politischen Korrektheit nicht schert und einer der wenigen in der CDU, der mit »Klartext« rechtskonservative Wähler binden kann. Für seine Gegner ist er dagegen ein politischer Grenzgänger, der Stimmung auf Kosten von Ausländern und Minderheiten wie Homosexuellen macht.
Für provokante Thesen ist der CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer immer gut. Diesem Ruf ist der Wetzlarer jetzt offenkundig auch bei einer Veranstaltung der Union der Vertriebenen (UdV) im Kleinlindener Bürgerhaus gerecht worden. Wie aus einer Pressemitteilung der UdV hervorgeht, hat Irmer dort in Frage gestellt, ob der Grundgesetz-Artikel 4 (Glaubensfreiheit) auch für die hier lebenden Muslime gilt. Wörtlich wird Irmer mit der Bemerkung zitiert, es sei »absurd, dem Islam Religionsfreiheit im Sinne unseres Grundgesetzes zu gewähren«. Islam und Demokratie seien »nicht vereinbar«.

Der CDU-Landtagsabgeordnete, der auch stellvertretender Fraktionsvorsitzender ist, war Gastredner bei der Kreismitgliederversammlung der UdV und sprach zum Thema: »Islam, eine Herausforderung für die Zukunft Europas«. In seinem Vortrag habe Irmer Unverständnis über die Haltung der Politik und Kirchen zum Islam zum Ausdruck gebracht, schreibt UdV-Vorsitzender Egbert Schellhase. »Politik und auch die Vertreter der christlichen Kirchen denken nur in Wahlperioden. Langfristige Überlegungen scheitern häufig an der Unkenntnis über die eigentlichen Absichten des Islam«, wird Irmer zitiert. Dem Gast sei es in seinen weiteren Ausführungen »eindrucksvoll« gelungen, durch Zitate aus dem Koran nachzuweisen, dass der Islam einen Angriff auf das Recht der freien Persönlichkeitsentwicklung - insbesondere der Frauen - und auf die Würde des Menschen nach westlichem Verständnis darstelle, schreibt Schellhase.

Weiter sei Irmer auch auf das aktuelle Thema Islamunterricht in deutscher Sprache an den hessischen Schulen eingegangen und habe vor allzu großen Erwartungen gewarnt. Allein der Forderungskatalog der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen zeige, welche langfristigen Ziele »unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit« verfolgt würden. Die CDU-Fraktion im Landtag werde sich intensiver als bisher mit der Gesamtproblematik befassen und Aufklärung betreiben, habe der Gastredner zugesagt. Es sei aber auch eine Aufgabe von Bischöfen und Pfarrern, auf die Unterschiede hinzuweisen und die Gefährlichkeit des Islam herauszustellen. Abschließend habe Irmer festgestellt: »Wir Deutsche sind als christliches Volk aufgerufen, im Rahmen des Rechts und der Meinungsfreiheit unsere freiheitliche Grundordnung und unseren christlichen Glauben zu verteidigen.«

Auch Schellhase selbst, früher für die CDU im Stadtparlament und Ortsvorsteher in Kleinlinden, hielt mit seiner Meinung nicht hinterm Berg und spannte einen weiten Bogen bis ins frühe Mittelalter. Zitat: »In früheren Jahrhunderten hatten sich unsere europäischen Vorfahren als Christen durch die Schlacht 732 bei Tours und Poitiers unter Karl Martell und 1683 bei Wien unter Prinz Eugen erfolgreich gegen die militanten Eroberungen des Islam zur Wehr gesetzt. Heute erkennen die Wortführer einer islamischen Einwanderung die kulturelle, geistige und moralische Schwäche der Europäer - zumal der Deutschen mit ihrem Schuldkomplex.« Die Europäer seien im Gegensatz zu früheren Jahrhunderten heute leichter bereit, »ureigene religiöse und kulturelle Wurzeln und Wertvorstellungen leichtfertig preiszugeben«, beklagte Schellhase und verwies in diesem Zusammenhang auf eine vier Jahre zurückliegende Predigt des Kardinals Joseph Ratzinger, die der heutige Papst Benedikt im April 2005 zur Eröffnung des Konklaves gehalten hatte. Die Predigt wurde unter dem Stichwort »Diktatur des Relativismus« bekannt.

http://www.giessener-allgemeine.de

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