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Keine Abschiebungen von Roma in den Kosovo
Innenminister Schünemann hat auf Anfrage der günen Abgeordneten Filiz
Polat bestätigt, dass Abschiebungen von Roma in den Kosovo bis auf
Weiteres nicht erfolgen. Wörtlich erklärte der Innenminister:


"Unter Beachtung der aktuellen UNHCR-Stellungnahmen zur Lage der Roma im Kosovo und der bekannten Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Wohnraum für Romavolkszugehörige im Kosovo hat die Bundesregierung gegenüber UNMIK/OCRM die Zusage gegeben, zunächst davon abzusehen, Roma - mit Ausnahme von Straftätern - zwangsweise in die Republik Kosovo zurückzuführen. Diese Zusage gilt unverändert auch gegenüber der Provisional Institution of Self-Government (PSIG). Die Landesregierung fühlt sich dieser Zusage verpflichtet und wird - wie bisher - keine zwangsweise Rückführung von Romavolkszugehörigen in die Republik Kosovo veranlassen.

Um Flüchtlinge aus dem Kosovo (nicht nur Roma) dennoch zur Rückkehr zu animieren, verweist das Innenministerium auf ein Rückkehrerprojekt des BAMF mit weiteren Fördermöglichkeiten (s. Anlage).

Nachfolgend die Stellungnahme des MI im vollen Wortlaut:


Herausgeber: Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration

Rückführungen in den Kosovo
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.05.2008; Fragestunde


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der
Abgeordneten Filiz Polat (Grüne); Es gilt das gesprochene Wort!
Die Abgeordnete hatte gefragt:

Im Januar 2008 ist die neue "Readmission Policy" in Kraft getreten.
Ausgearbeitet von der UNMIK (United Nations Mission in Kosovo) und den
von ihr gegründeten lokalen "Institutionen der provisorischen
Selbstverwaltung" (PISG), sind alle ab diesem Zeitpunkt durchzuführenden
Rückführungen nach den dort niedergelegten Regeln abzuwickeln. In
Niedersachsen halten sich zurzeit 5 357 geduldete Personen verschiedener
Volkszugehörigkeiten aus dem Kosovo auf. Mit der neuen Regelung sind die
festgesetzten Quoten für die Rückführung von Minderheitenangehörigen
gegenstandslos, lediglich für Roma besteht zunächst weiterhin ein
Rückführungsverbot. Zudem entfällt das bislang übliche "Screening" für
Minderheitenangehörige, ein wichtiges Verfahren, das die Einhaltung der
Rückführungsquoten sicherstellte. Ohne diese Instrumente ist die
erfolgreiche Reintegration gefährdet, weil sich Schieflagen auf dem
Arbeitsmarkt und sowohl ethnische als auch kulturelle Spannungen ergeben
können und die ausreichende Unterstützung durch öffentliche Gelder
infrage steht. Das Strategiepapier wird von vielen als Startschuss für
eine erzwungene Rückkehr von Flüchtlingen verstanden und vermittelt den
Eindruck, dass der Kosovo sich bereit erklärt hat, Flüchtlinge und
Minderheitenangehörige schnell wieder aufzunehmen. Bei genauerer
Betrachtung der "Readmission Policy" lässt sich feststellen, dass man im
Kosovo zurzeit noch bemüht ist, nach der Unabhängigkeitserklärung
geeignete Bedingungen für rückzuführende Personen zu schaffen. Es wird
sogar ausdrücklich auf die derzeit schwierige Lage im Kosovo hingewiesen
und über möglicherweise erforderliche Beistandspakete vonseiten der
abschiebenden Staaten nachgedacht, um eine erfolgreiche Reintegration zu
gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:


Wie schätzt die Landesregierung die derzeitige Lage des Kosovos nach der
Unabhängigkeitserklärung im Hinblick auf die Stabilität des Staates, die
Reintegrationschancen und den zu gewährleistenden Schutz der
Minderheiten ein?

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung hinsichtlich ihres
Rückführungsvorhabens aus ihrer Einschätzung zu Frage 1?
Aufgrund welcher Einschätzung der Lage für Roma im Kosovo wird die
Landesregierung das Verfahren mit Roma in aufenthaltsrechtlicher und
rückführungstechnischer Hinsicht in welcher Form gestalten?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die
Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Die Landesregierung hat keine anderen Erkenntnisse zur Lage im Kosovo,
zur Stabilität des Staates und zu den Reintegrationschancen für
Rückkehrer, als die, die auch die Bundesregierung hat und die damit die
Grundlage für die außenpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung
sind, u.a. die Republik Kosovo als unabhängigen Staat völkerrechtlich
anzuerkennen.
Zu 2.:
Die Landesregierung wird die Rückführung von ausreisepflichtigen
kosovarischen Staatsangehörigen in die Republik Kosovo fortsetzen.
Zu 3.:
Die zum 01.01.2008 in Kraft getretene Readmission Policy umfasst
ausdrücklich die Rückkehr von Minderheiten, einschließlich der
Volksgruppe der Roma, in die Republik Kosovo. Unter Beachtung der
aktuellen UNHCR-Stellungnahmen zur Lage der Roma im Kosovo und der
bekannten Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Wohnraum für
Romavolkszugehörige im Kosovo hat die Bundesregierung gegenüber
UNMIK/OCRM die Zusage gegeben, zunächst davon abzusehen, Roma - mit
Ausnahme von Straftätern - zwangsweise in die Republik Kosovo
zurückzuführen. Diese Zusage gilt unverändert auch gegenüber der
Provisional Institution of Self-Government (PSIG).
Die Landesregierung fühlt sich dieser Zusage verpflichtet und wird - wie
bisher - keine zwangsweise Rückführung von Romavolkszugehörigen in die
Republik Kosovo veranlassen.
Vor dem Hintergrund der von der PISG eingegangenen Verpflichtung zur
Rückübernahme der aus dem Kosovo stammenden Personen wird die
Landesregierung in ihrem Bemühen, den ausreisepflichtigen kosovarischen
Staatsangehörigen die freiwillige Rückkehr in ihre Heimat zu
erleichtern, nicht nachlassen. So werden zum Beispiel durch die Zentrale
Aufnahme- und Ausländerbehörde Oldenburg, Außenstelle Bramsche, zur
Förderung der freiwilligen Rückkehr finanzielle und organisatorische
Hilfen für Ausreisewillige bereitgestellt.




ID (Für Rückfragen): 46977123

Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen:
http://www.mi.niedersachsen.de/master.jsp?C=46977123&I=522&L=20
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