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Strafverfahren wegen Hilfe für Flüchtlinge


Strafverfahren wegen Hilfe für Flüchtlinge

 

Gegen Pfarrer Berthold Keunecke wird am Montag, den 13. Juli 09 um 13.30 Uhr am Landgericht Bielefeld ein Strafprozess geführt. Er ist wegen Beihilfe zu dem illegalen Aufenthalt einer kurdischen Frau angeklagt, die er samt ihren zwei Töchtern unterstützt und für mehrere Wochen in seiner Wohnung aufgenommen hatte.

Die Familie mit türkischer Staatsangehörigkeit hatte Asyl in Deutschland beantragt, das jedoch abgelehnt worden war.  Daraufhin war die Familie untergetaucht, der Vater flüchtete in ein anderes europäisches Land. Nachdem  die Mutter mit ihren Töchtern schon über ein Jahr lang untergetaucht waren, kamen sie nach Herford. Dort war es den 14 und 16 Jahre alten Mädchen nach Vermittlung des Pfarrera endlich wieder möglich, zur Schule zu gehen. 

Die Mutter hatte sich inzwischen verlobt und plante eine Heirat, die ihr ein Aufenthaltsrecht in Deutschland ermöglicht hätte. Aus juristischen Gründen musste diese Heirat in der Türkei stattfinden. Als sie in die Türkei geflogen war, löste ihr Verlobter allerdings die Verlobung, sie konnte nicht zurückkehren. Berthold Keunecke setzte sich weiter für die minderjährigen Mädchen ein, die inzwischen mit einer Aufenthaltserlaubnis in Herford leben.

Keunecke, der sich auf das Gebot der Nächstenliebe und auf den notwendigen Schutz der Menschenwürde  beruft, hob in dem bisherigen Verfahren hervor, dass die kurdische Frau auch ohne seine Hilfe in Deutschland geblieben wäre. Er hätte ihr aus Gewissensgründen die Hilfe nicht versagen können. 

Er wurde vom Amtsgericht Herford zu einer Strafe von 40 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt und hat dagegen Berufung eingelegt, über die vom Landgericht Bielefeld am 13. Juli verhandelt wird. Der Pfarrer hofft auf einen Freispruch, damit auch  anderen Flüchtlingshelfern,  die uneigennützig und allein aus Nächstenliebe heraus Illegalisierte unterstützen, die Angst vor juristischen Konsequenzen genommen wird.

Die Evangelische Kirche von Westfalen respektiert die Haltung ihres Pfarrers, der entsprechend dem Beschluss der Landessynode  gehandelt hätte, die im November 2000 feststellte: „Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die uns aufsuchen, haben ein Anrecht auf Hilfe und Beistand“.

 

Herford.,5.7.09

Berthold Keunecke

 

Informationen bei:

Rechtsanwalt Sebastian Nickel,  Telefon: 0521 - 7845155
Berthold Keunecke, Tel. 05221- 2 76 47 86

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_____________________

Hessischer Flüchtlingsrat
Leipziger Str. 17
60487 Frankfurt

Tel: 069 - 976 987 10
Fax: 069 - 976 987 11

hfr@fr-hessen.de
www.fr-hessen.de



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