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Schäuble trägt Mitverantwortung!
Göttingen/Bielefeld, den 01. Oktober 2009

Nach Syrien abgeschobener Kurde verhaftet und seit einem Monat verschwunden -- Schäuble trägt Mitverantwortung!

Nach dem spurlosen Verschwinden eines aus Deutschland nach Syrien abgeschobenen und unmittelbar nach seiner Ankunft verhafteten Kurden hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in Göttingen schwere Vorwürfe gegen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erhoben. "Trotz dringender Warnungen vor dem Folterstaat Syrien hat Schäuble seine Unterschrift unter ein Rückübernahmeabkommen mit dem diktatorischen Regime gesetzt und so über das Schicksal schutzsuchender Flüchtlinge wie das von Khalid Kanjo entschieden", kritisierte der GfbV-Bundesvorsitzende Tilman Zülch. "Wie kann es passieren, dass ein deutscher Innenminister einem Diktator die Hand reicht, der Andersdenkende grausam quälen lässt? Wir fordern die sofortige Aussetzung des Abkommens!"

"Wir sind in großer Sorge um die Gesundheit und das Leben dieses Kurden, der am 1. September 2009 abgeschoben wurde, obwohl er mehrfach verzweifelt versuchte glaubhaft zu machen, dass ihm bei seiner Rückkehr in Syrien Folter droht", sagte der Menschenrechtler. "Wir müssen davon ausgehen, dass Kanjo inhaftiert ist, seit einem Monat gefoltert wird und sich in höchster Gefahr befindet. Wir fordern den Bundesinnenminister dringend dazu auf, sich sofort für die Freilassung des Abgeschobenen einzusetzen, sonst muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, dass an seinen Händen Blut klebt."

Khalid Kanjo kam 2002 als politischer Flüchtling nach Deutschland. Er lebte im Raum Bielefeld. Seine Abschiebung wurde durch das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen möglich, das Schäuble am 14. Juli 2008 unterzeichnet hat, obwohl das Regime für seine schrecklichen Foltermethoden berüchtigt ist. Insbesondere politische Gefangene werden Opfer grausamer Behandlung durch die Sicherheitskräfte in den Haftanstalten. Das Rückübernahmeabkommen trat am 1. Januar 2009 in Kraft.

In Deutschland leben rund 7.000 Flüchtlinge aus Syrien, die meisten von ihnen Angehörige diskriminierter Minderheiten wie der Kurden, Yeziden sowie christlichen Assyro-Aramäer. Obwohl die meisten von ihnen seit sieben oder mehr Jahren in Deutschland leben, haben einige bereits Ausreiseaufforderungen erhalten. Erste Abschiebungen wurden vollzogen. Die Lage der rund zwei Millionen Kurden in Syrien ist bedrückend. Ihre Sprache und Kultur ist verboten. Rund 300.000 Kurden gelten als "Ausländer" oder "Nichtregistrierte". Sie selbst oder ihre Vorfahren wurden im Rahmen einer Arabisierungskampagne, die Anfang der 1960-er Jahre begann, einfach ausgebürgert. Betroffene bekommen nur Sonderausweise, dürfen weder wählen noch Land besitzen noch staatliche Ämter bekleiden.


Für Nachfragen ist Tilman Zülch erreichbar unter Tel. 0151 153 09 888.
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