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EU will 10.000 Flüchtlinge aus dem Irak aufnehmen
 

EU will 10.000 Flüchtlinge aus dem Irak aufnehmen

Flüchtlingsrat begrüßt dauerhafte Aufnahme von 2500 Flüchtlingen in Deutschland

Städte und Kommunen sind aufgerufen, ihre Aufnahmebereitschaft zu erklären

 

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt den Beschluss der EU-Innenminister, die Aufnahme von an Leib und Leben bedrohten Flüchtlingen im Rahmen nationaler Programme auf freiwilliger Basis zu ermöglichen.

 

Die Bereitschaft zu einer solchen Aufnahme haben die Innenminister von Bund und Ländern bereits auf ihrer letzten Konferenz am 21.11.2008 erklärt. Von einer organisierten Rettungspolitik kann zwar nach wie vor keine Rede sein: Angesichts des Ausmaßes der Flüchtlingsnot halten wir die von den Innenministern von Bund und Ländern ins Feld geführte Zahl von 2500 Flüchtlingen für lächerlich gering. Immerhin soll die Tür zur Festung Europa für bedrohte Flüchtlinge aus dem Irak zumindest einen Spalt breit geöffnet werden.

Das Angebot der Innenminister Schünemann (Niedersachsen) und Bruch (Rheinland-Pfalz), leerstehende Kapazitäten in Friedland und Trier für eine kurzfristige Erstaufnahme bereitzustellen, ist erfreulich. Im Interesse einer gelingenden Integration muss eine Verteilung der Flüchtlinge an den Ort ihrer Wahl jedoch schnell und unbürokratisch erfolgen. In einer Reihe von Städten gibt es bereits Unterstützer-Netzwerke für die Flüchtlinge, u.a. auch in Göttingen (näheres siehe http://www.save-me-kampagne.de/lokale-kampagnen.38.html). Der Flüchtlingsrat ruft deshalb Städte und Kommunen dazu auf, ihre Bereitschaft zu einer Aufnahme von Flüchtlingen öffentlich zu erklären und so ihre Solidarität mit den Flüchtlingen zum Ausdruck zu bringen. Die Kosten der Aufnahme und Unterbringung, die vom Land zu erstatten sind, können umso niedriger gehalten werden, je besser es gelingt, die Flüchtlinge vor Ort zu integrieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Flüchtlinge Freizügigkeit genießen, in die Integrationsberatung vor Ort eingebunden werden und uneingeschränkt arbeiten dürfen.

Rund 2,7 Millionen Menschen sind innerhalb des Irak auf der Flucht. Allein in Syrien und Jordanien leben inzwischen 2,5 Millionen Flüchtlinge aus dem Irak unter desolaten Bedingungen. Beide Staaten haben die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterschrieben und können die Flüchtlinge oft nicht vor weiteren Übergriffen schützen (s. anliegender Beispielfall). Eine weitere Flucht der durch den Bürgerkrieg vertriebenen Menschen nach Europa wird durch massive Flüchtlingsabwehr an den europäischen Außengrenzen weitgehend verhindert. Die Debatte um eine Aufnahme von doch wohl eher symbolischen Flüchtlingskontingenten im Rahmen eines Resettlement-Programms ist insofern auch das Ergebnis einer erfolgreichen Flüchtlingsabwehrpolitik. Angesichts dieser Situation fordern wir nicht nur eine drastische Aufstockung des in Deutschland aufzunehmenden Flüchtlingskontingentes, sondern auch eine Öffnung der Grenzen für Schutz suchende Flüchtlinge.

 

gez. Norbert Grehl-Schmitt

Vorsitzender


Ein Beispiel

 

Frau S. aus dem Irak

 

Die 49-jährige hochqualifizierte irakische Ingenieurin S. floh vor massiven Bedrohungen durch religiöse Fundamentalisten im Jahr 2007 nach Syrien und wurde dort von UNHCR als Flüchtling registriert. In Syrien gelang es ihr, wieder Fuß zu fassen und eine Tätigkeit bei einer Firma im Bereich Computerdesign / Maschinenbau anzutreten. Aufgrund ihrer leitenden Stellung als Frau in einer männerdominierten Gesellschaft wurde sie jedoch auch in Syrien angefeindet und bedroht. Nach einer ersten Attacke in der von ihr angemieteten Wohnung wechselte sie ihre Unterkunft und informierte aus Angst vor den Folgen nicht die Polizei. Am 25. August wurde sie von einer Gruppe von Männern auch in ihrer neuen Wohnung überfallen und geschlagen. Sie rief die Nachbarn laut um Hilfe, und es gelang ihr knapp, ihren Häschern zu entkommen. Diesmal erstattete sie Anzeige, die syrische Polizei konnte jedoch keinen Täter identifizieren.

Frau S. lebt seither in großer Angst vor weiteren Attacken. Sie versteckt sich bei verschiedenen Familien und lässt sich von ihrer Firma von wechselnden Orten zur Arbeit bringen. Ein Arzt bescheinigte das Vorliegen einer schweren Traumatisierung und Depression.

Zwei Geschwister von Frau S. leben seit Jahren in Niedersachsen. Sie sind vor vielen Jahren als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen und wurden mittlerweile eingebürgert. Frau S. könnte unproblematisch bei ihren Geschwistern aufgenommen werden, genügend Wohnraum wäre vorhanden. Die deutschen Behörden haben eine Aufnahme von Frau S. jedoch bislang abgelehnt.

UNHCR Damaskus versichert, dass Frau S. als alleinstehende Frau und Opfer von Überfällen ganz oben auf der Liste der Resettlement-Kandidaten/innen steht. Ein entsprechendes deutsches Aufnahmeprogramm könnte insofern für Frau S. eine Perspektive schaffen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das deutsche Aufnahmeprogramm sich nicht nur auf Christen/innen beschränkt: Frau S. ist Sunnitin.

 

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