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Die von Ihnen gewünschten Inhalte sind unter der aufgerufenen Adresse nicht oder auch nicht mehr vorhanden.

Sie haben leider einen Link gewählt, dessen Zielseite nicht (mehr) verfügbar ist. Das ist auch für uns bedauerlich und kann verschiedene Gründe haben, die wir im Folgenden näher darlegen wollen.

Neben den nie ganz auszuschließenden technischen Gründen für einen "toten", nicht funktionierenden Link, gibt es eine Reihe rechtlicher Vorgaben und vertraglicher Verpflichtungen, nach denen wir einen großen Teil unserer Inhalte von den Webseiten des ZDF löschen müssen.

 

1. Staatsvertrag für das ZDF, Telemedienkonzept

Nach den gesetzlichen Vorgaben des gültigen Staatsvertrages für das ZDF müssen Online-Inhalte nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden. Das nach den Erfordernissen des  Rundfunkstaatsvertrages veröffentliche "Konzept der Telemedienangebote des ZDF" sieht Fristen zwischen 24 Stunden (z.B. Sportgroßereignisse), 12 Monaten (z.B. Nachrichten, Information) und 5 Jahren (…"unmittelbar bildungsrelevante Inhalte…") vor. Obwohl diese Fristen der Natur des Internets mit meist unbeschränkter Lebensdauer widersprechen, muss sich das ZDF hier an die gesetzlichen Vorgaben halten. Ein großer Teil der ZDF-Webseiten sowie Beiträge und Sendungen in der ZDFmediathek müssen daher nach Ablauf der erlaubten Frist im Netz gelöscht werden.

 

Nähere Informationen auf den Seiten des ZDF-Fernsehrates:

Verfahren des Drei-Stufen-Tests:

http://www.zdf.de/Drei-Stufen-Test-25101186.html
Veröffentlichtes Telemedienkonzept:

http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/26566014/1/data.pdf
 

2. Lizenzen und Urheberrechte

Das ZDF erwirbt für viele Programme die Rechte von Dritten. Oftmals werden dabei die Onlinerechte vertraglich nur für eine bestimmte Zeit eingeräumt. Das ist beispielsweise bei Sportübertragungen, aber auch bei internationalen Koproduktionen, der Fall. Nach Ablauf des dem ZDF gewährten Lizenzzeitraums müssen die jeweiligen Angebote aus dem Internet entfernt werden.

 

3. Persönlichkeitsrechte

Das ZDF wahrt selbstverständlich die Persönlichkeitsrechte der in seinen Beiträgen und Sendungen dargestellten Personen. Dazu gehört unter anderem, dass Beschuldigte oder Angeklagte vor Gericht vielfach nicht namentlich genannt werden und nur verpixelt oder optisch unkenntlich gezeigt werden. Im Einzelfall müssen auch ganze Beiträge und Sendungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte Betroffener entfernt werden.

 

 

Sollten Sie weiter Fragen haben, so schauen Sie bitte in die Hilfe oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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