| Der Senator für Inneres und SportInnendeputation über neuen Erlass zum Aufenthaltsrecht von  Kindern informiertMäurer: Wir bieten die Chance  für ein dauerhaftes Leben in DeutschlandDer Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer, hat heute (16.09.2010) die  Deputation für Inneres darüber informiert, dass er durch einen Erlass das  Aufenthaltsrecht für Kinder aus humanitären Gründen neu regelt. Nach Erlass des  Senators bekommen Kinder von Eltern, die in Deutschland kein Aufenthaltsrecht  haben, aber schon seit vielen Jahren in Bremen leben, eine Chance auf einen  dauerhaften Aufenthalt in Bremen. „Wir wollen für diese Kinder, die oft keinen  Bezug mehr zum Herkunftsland ihrer Eltern haben, eine Perspektivlosigkeit mit  all ihren negativen Folgeerscheinungen vermeiden und ihnen die Chance für ein  Leben in Deutschland bieten“, erklärte Mäurer. Zugleich wies der Senator darauf  hin, dass dieser Erlass nur für Kinder gilt, deren Eltern seit vielen Jahren im  Land Bremen leben. Es sei nicht möglich, die Neuregelung durch einen Zuzug nach  Bremen in Anspruch nehmen. Der neue Erlass ist nach Angaben des Senators explizit auf die Kinder  ausgerichtet und auf den Grad ihrer Verwurzelung in Deutschland. „Die Beendigung  des Aufenthaltes von Kindern, die hier im Bundesgebiet geboren sind und/oder  einen ganz wesentlichen Teil ihrer Sozialisation hier erfahren haben, kann eine  unzumutbare Härte darstellen. Sie waren vielleicht nie in dem Herkunftsland  ihrer Eltern. Sie sind hier im Bundesgebiet geboren und aufgewachsen, haben die  Schule besucht oder sogar schon abgeschlossen und sind zu sogenannten faktischen  Inländern geworden. Dem tragen wir mit diesem Erlass Rechnung“, so Senator  Mäurer. Dabei sei jeder Einzelfall sorgfältig zu prüfen. Betroffen ist im Land Bremen insbesondere eine Vielzahl von Kindern, deren  Eltern vor 15 bis 20 Jahren eingereist sind und seinerzeit über ihre Identität  getäuscht haben. Der Aufenthalt konnte auch nach Aufdeckung der wahren Identität  aus verschiedenen Gründen nicht beendet werden (z.B. wegen einer fehlenden  Nachregistrierung der hier geborenen Kinder im Herkunftsland oder  Schwierigkeiten bei der Passbeschaffung). Das Verhalten der Eltern kann nach wie vor nicht akzeptiert werden. Deshalb  sind sie auch von Bleiberechts- und Altfallregelungen ausgeschlossen. Ihre  Kinder aber dürfen wegen des Verhaltens der Eltern nicht dauerhaft bestraft  werden.Die  Kinder erhalten nach diesem Erlass zunächst befristete Aufenthaltstitel. Eine  Verlängerung und schließlich ein dauerhafter Aufenthalt wird bei  fortschreitender Integration ermöglicht. Das bedeutet, dass Schülerinnen und  Schüler die Schule besuchen und sich altersadäquat am gesellschaftlichen Leben  beteiligen. Im Weiteren wird erwartet, dass sie eine Ausbildung machen und/oder  eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und ihren Lebensunterhalt selbst sichern. Ihre  Eltern erhalten ein vom Aufenthaltsrecht ihrer integrierten Kinder abgeleitetes  Aufenthaltsrecht.Jugendliche Straftäter sind von der Regelung ausgeschlossen.
 Die Deputation hat den Senator gebeten, nach einem halben  Jahr einen Bericht über die Umsetzung des Erlasses zu geben.
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