„Die Änderung des  Zuwanderungsgesetzes muss die Situation von langjährig Geduldeten wirklich  verbessern.“ Dies betonten der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen  Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Stephan Reimers, und der Leiter des  Kommissariats der deutschen Bischöfe  in Berlin, Prälat Karl Jüsten, am Donnerstag in Berlin  mit Blick auf die andauernden Verhandlungen über eine  Bleiberechtsregelung.
 Nachdrücklich unterstützen die  Kirchen die Absicht, die erstmalige Erteilung eines Aufenthaltsrechts nicht von  einer Erwerbstätigkeit abhängig zu machen. Es sei zu hoffen, dass die Erteilung  einer Aufenthalts-erlaubnis bis Ende 2009 und der unbeschränkte Zugang zum  Arbeitsmarkt zu tatsächlichen Verbesserungen für die Betroffenen führen. Sie  mahnen jedoch eine humane und sozial gerechte Ausgestaltung der  Bleiberechtsregelung an. „Die Regelung muss die gesell-schaftliche und  wirtschaftliche Integration der bisher Geduldeten fördern und nicht behindern“,  sagte Reimers. Auch ohne eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts solle  grundsätzlich eine Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt gewährt werden.  Dies gelte insbesondere für alte, kranke und pflegebedürftige Menschen.
 
 Die beiden Kirchen  machten deutlich, dass das Kindeswohl bei der Ausgestaltung der  Bleiberechtsregelung vorrangig berücksichtigt werden müsse. In Deutschland  aufgewachsenen und gut integrierten Jugendlichen müsse ein eigenständiges  Aufenthaltsrecht gewährt werden; dieses Aufenthaltsrecht dürfe in keinem Fall  von einer vorherigen Ausreise der Eltern abhängig gemacht werden. Darüber hinaus  dürfe das Fehlverhalten einzelner Familienmitglieder nicht zum Ausschluss einer  gesamten Familie vom Bleiberecht führen. Große Bedenken äußerten Reimers und  Jüsten auch gegen die Möglichkeit, Menschen einer bestimmten, zum Beispiel der  irakischen, Staatsangehörigkeit von einem Bleiberecht auszuschließen. „Vor dem  Hintergrund der Krise im Irak, von der auch viele Christen betroffen sind, muss  alles dafür getan werden, um Flüchtlingen aus diesem Land zu helfen“, forderte  Jüsten.
 
 Mit Sorge nehmen  sie außerdem die geplanten Verschärfungen im derzeit diskutierten  Gesetzesentwurf wahr. So soll der Familiennachzug erschwert werden. Insbesondere  das Vorhaben, von nachziehenden Ehegatten bereits vor der Einreise  Sprachkenntnisse zu verlangen, sei abzulehnen, sagten Reimers und Jüsten. Es  stehe zu befürchten, dass viele Betroffene diese Voraussetzung angesichts der  Lebensrealität in ihren Herkunftsländern kaum erfüllen könnten. Der Schutz von  Ehe und Familie müsse auch in diesen Fällen gewährleistet sein.
 
 
 Darüber hinaus sei  zu bedauern, dass der aktuelle Gesetzesentwurf eine ablehnende Haltung gegenüber  den von der Europäischen Union beschlossenen Mindeststandards beim  Flüchtlingsschutz verdeutliche. Besonders wichtig sei aus Sicht der Kirchen eine  vollständige Umsetzung der Vorgaben der EU für einen verbesserten Schutz von  Flüchtlingen bei religiöser Verfolgung. Gleiches gelte mit Blick auf den  Abschiebungsschutz auch für Bürgerkriegsflüchtlinge. „Eine ‚Sperrklausel’, nach  der Bürgerkriegsflüchtlinge nur dann Schutz erhalten, wenn die Innenminister der  Länder einen Abschiebestopp anordnen, lässt erhebliche Schutzlücken befürchten  und ist auch mit den Vorgaben des EU-Rechts nicht vereinbar“, sagte der  Bevollmächtigte des Rates der EKD, Prälat Reimers.
 
 „Mit den  gegenwärtig diskutierten Gesetzesänderungen werden die positiven Ansätze des  Zuwanderungsgesetzes und der Bemühungen etwa im Rahmen des nationalen  Integrationsplans teilweise konterkariert“, befürchtete Prälat Jüsten.  „Erfolgreiche Integrationspolitik muss Zuwanderung und Integration als Chance  für unsere Gesellschaft begreifen. Sie sollte nicht von der Forderung nach  Sanktionen geprägt sein oder gar von sicherheitspolitischen Aspekten überlagert  werden.“
 
 Berlin, 9. März  2007
 Pressestelle der  EKD
 
 Karoline  Lehmann
 
  Diese Einladung wird zeitgleich auch  von der Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz