| „Altfallregelung muss Bleiberecht  dauerhaft sichern“Kirchen fordern Verlängerung der  FristDie im Rahmen der  gesetzlichen Altfallregelung für langjährig geduldete Menschen erteilten  Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ müssen über den 31. Dezember dieses  Jahres hinaus verlängert werden, damit die Betroffenen die Chance erhalten, eine  Arbeit zu finden und damit die Voraussetzungen für ein dauerhaftes  Aufenthaltsrecht zu erfüllen. Das fordern die für Migration zuständigen  Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche. Der Vorsitzende der  Kommission für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland  (EKD), Präses Alfred Buß, und der Vorsitzende der Migrationskommission der  Deutschen Bischofskonferenz, Weihbischof Dr. Josef Voß, sprechen sich  außerdem für eine stärkere Berücksichtigung humanitärer Aspekte bei der  Altfallregelung aus. Insgesamt sei die Regelung zwar ein Schritt in die richtige  Richtung, allerdings hätte bislang nur die Hälfte der rund 100.000 Menschen, die  Ende 2006 seit mindestens sechs Jahren mit einer Duldung in Deutschland lebten,  eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Einen über den 31. Dezember  2009 hinaus gesicherten Aufenthaltstitel hätten bislang sogar nur rund  6.500 Personen erhalten, kritisieren die  Kirchenvertreter.   „Auch für die mehr  als 102.000 Menschen mit einer Duldung, die bisher nicht unter die  Altfallregelung fallen, muss eine angemessene Lösung gefunden werden“, fordern  Buß und Voß. Die Betroffenen dauerhaft in Ungewissheit zu lassen, werde dem  Grundbedürfnis der Menschen nach einer verlässlichen Lebensperspektive nicht  gerecht. Personen, die in Deutschland integriert seien und denen daher eine  Ausreise nicht zugemutet werden könne, sollten eine Aufenthalts- und  Arbeitserlaubnis erhalten.   Wer einen Antrag auf  einen Aufenthaltstitel stellt, muss innerhalb der derzeit gültigen Frist zum  Jahresende seinen Lebensunterhalt überwiegend eigenständig sichern. Dies  sei zu kurz bemessen, befinden die Vertreter der Kirchen, weil viele Betroffene  jahrelang keinen Zugang zum Arbeitsmarkt hatten, und die derzeitige  Wirtschaftskrise diesen Zugang zusätzlich erschwere. Darüber hinaus seien die  Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts zu hoch, bemängeln Buß und  Voß. Insbesondere kranken, traumatisierten, alten oder pflegebedürftigen  Menschen sollte auch ohne eigenständige Lebensunterhaltssicherung ein  Aufenthaltsrecht gewährt werden. |