| 
| Benutzer Online |  
|  Gäste Online: 1 Keine Mitglieder Online
 
 
  Registrierte Mitglieder: 616 
  Neustes Mitglied: bookytutboype |  | 
| Hessen setzt Bundesrecht nicht hinreichend um |  
| Presseerklärung der Liga       der freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V 08.06.2011
 
 
              Gutachten zeigt: Hessen setzt Bundesrecht nicht hinreichend             umHärtefallentscheidungen sollten nicht an der         fehlenden Lebensunterhaltssicherung scheitern
 
 Wenn dringende humanitäre Gründe vorliegen, können       Härtefallkommissionen den Innenministern der Länder empfehlen,       Ausländern einen Aufenthalt unabhängig von den gesetzlichen       Vorgaben zu gewähren. Dies kann auch dann geschehen, wenn die       Betroffenen für ihren Lebensunterhalt nicht selbst sorgen können.       Das Ausländerrecht gibt den Bundesländern dazu die Möglichkeit.       Vor allem alten, kranken und behinderten Menschen, die keine       Familie in ihrem Herkunftsland haben, aber auch alleinerziehenden       Müttern kann dieser Ermessensspielraum wieder eine Perspektive       geben. Das Bundesland Hessen setzt diesen Er-messensspielraum       jedoch nicht angemessen um. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens       von Professor Holger Hoffmann von der Fachhochschule Bielefeld,       das dieser im Auftrag der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in       Hessen e.V. erstellt hat. Denn nach Paragraf 8 a des Hessischen       Härtefallkommissionsgesetzes, den die Liga besonders kritisch       sieht, ist der Hessische Innenminister gebunden: Er darf – selbst       wenn er wollte – einer positiven Empfehlung der       Härtefallkommission nicht folgen, wenn die betroffenen Personen       von Sozialhilfe abhängig sind. Der Bundesgesetzgeber sagt dagegen       nur, dass die Frage der Lebensunterhaltssicherung bei der       Entscheidung im Rahmen der Ermessensausübung im Einzel-fall       berücksichtigt werden kann – aber nicht muss. Laut Bundesgesetz       ist ein Leistungsbezug im Regelfall also gerade kein       Ausschlussgrund. Hier steht das hessische Gesetz im deutlichen       Widerspruch zum Bundesrecht und muss laut Liga den höherrangigen       Bestimmungen angepasst werden.
 
 Schon vor Inkrafttreten des jetzigen Hessischen       Härtefallkommissionsgesetzes im Dezember 2009 hatte sich die Liga       Hessen zusammen mit anderen Nichtregierungsorganisationen dafür       eingesetzt, dass es in besonderen Härtefällen möglich sein muss,       Ausländern auch dann einen Aufenthalt zu gewähren, wenn sie nicht       für sich selbst sorgen können. Aus diesem Grund hatte die Liga       schließlich das Gutachten in Auftrag gegeben, in dem es um die       Frage geht, ob in Hessen der Ermessensspielraum im Ausländerrecht,       auch solchen Personen im Rahmen der Härtefallregelung einen       Aufenthalt zu erteilen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst       sichern können, angemessen umgesetzt wird. Dies verneint Dr.       Holger Hoffmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht mit       Schwerpunkt Ausländer- und Asylrecht an der Fachhochschule       Bielefeld. „Die hessische Regelung beachtet die bundesrechtliche       Vorgabe nicht hinreichend. Sie ist daher mit dem Bundesrecht nicht       vereinbar“, so Hoffmann. Ergänzend fügt Hoffmann hinzu, dass das       Gebot des geringstmöglichen Eingriffs bei der Umsetzung der       bundesrechtlichen Vorgaben in hessisches Landesrecht ohne jede       Begründung verletzt worden sei http://www.liga-hessen.de.
 
 „Wenn die Tatsache, dass ein Ausländer nicht in der Lage ist, für       seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen, der einzige       Ausschlussgrund für ein Härtefallgesuch ist, so steht dies in       Widerspruch zum humanitären Charakter des Verfahrens“, kritisierte       Pfarrer Dr. Wolfgang Gern, Liga-Vorsitzender in Hessen und       Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau.       „Jetzt ist es Sache der hessischen Politik, diese Regelungen an       die bundesgesetzlichen Bestimmungen anzupassen“, appellierte Gern.       „Weil in manchen Fällen der Grund für einen Härtefall gerade darin       liegt, dass Menschen alt, krank oder behindert sind, müssen sie in       unserem Land eine Bleibeperspektive bekommen, auch dann, wenn der       Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Das sind wir ihnen schuldig“,       so Gern.
 
 In seinem Gutachten konstatiert Hoffmann, dass in dieser Frage       keines der anderen 15 Bundesländer so restriktiv ist wie Hessen.       Ferner weist er darauf hin, dass nur in vier Bundesländern die       Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln in der Regel der       Aufenthaltsverfestigung entgegensteht. In elf Bundesländern ist       diese Frage dagegen landesrechtlich nicht geregelt.
 
 Unterstützung erhält die Liga durch den kürzlich veröffentlichten       Bericht der Hessischen Härtefallkommission. Hier wird ebenfalls       darauf hingewiesen, dass sich „das zwingende Erfordernis der       Lebensunterhaltssicherung einschließlich eines ausreichenden       Krankenversicherungsschutzes“ als problematisch erweist.
 Hintergrundinformation: Die Hessische Härtefallkommission (HFK)       ist ein behördenunabhängiges Gremium mit 23 Mitgliedern. Neben       anderen Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International,       Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen,       Landesärztekammer, evangelische und katholische Kirche sind auch       zwei Vertreter der Liga in der HFK. Mit der Einrichtung dieses       unabhängigen Gremiums ist eine Forderung der Liga erfüllt. Sie       hatte sich schon lange für eine Härtefallkommission eingesetzt,       weil es für humanitäre Einzelfälle Lösungen geben muss, die nicht       durch das Gesetz geregelt werden können.
 |  
 
| Kommentare |  
| Es wurden keine Kommentare geschrieben. |  
| Kommentar schreiben |  
| Bitte einloggen, um einen Kommentar zu schreiben. |  
| Bewertung |  
| Die Bewertung ist nur für Mitglieder verfügbar.
 Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich, um abzustimmen.
 
 Keine Bewertung eingesandt. |  | 
| Login |  
| 
Noch kein Mitglied?Klicke hier  um dich zu registrieren. 
Passwort vergessen? Fordere Hier  ein neues an
 |  |