| Pressemitteilung der Jugendlichen Ohne Grenzen
 
 Ausbildungs- und Arbeitsverbote für Flüchtlinge abschaffen!
 Debatte  um Arbeitsverbote - Es muss dringend gehandelt werden: Viele  Jugendliche finden derzeit eine Ausbildung, doch die Ausländerbehörde  lehnt ab.
 
 Während die FDP und die Oppositionsparteien  Arbeitsverbote für Flüchtlinge abschaffen wollen, stellt sich die Union  quer. Damit leiden junge Flüchtlinge weiterhin: Sie finden Ausbildungs-  und Arbeitsplätze und hoffen endlich, ein normales Leben führen zu  können, doch die Ausländerbehörde lehnt, auf Basis der diskriminierenden  Gesetzeslage, ab. Was mit den ArbeitsmigrantInnen passierte, wiederholt  sich damit gegenwärtig bei den Flüchtlingen: Sie leben größtenteils  seit vielen Jahren hier und werden auf Dauer in der BRD bleiben. Dennoch  werden ihnen der Zugang zu Bildung, Arbeit und die Teilhabe am  gesellschaftlichen Leben verwehrt. Und dies, obwohl 30.000  Ausbildungsstellen allein im Jahr 2011 unbesetzt blieben.
 
 Besonders  problematisch ist die Situation für die 47.161 Flüchtling mit  Aufenthaltsgestattung und die 87.839 geduldeten Flüchtlinge in  Deutschland (Stand Ende 2011). Haben junge Asylsuchende oder Geduldete  es mit großer Anstrengung und trotz vieler Hürden geschafft, Deutsch zu  lernen und einen Schulabschluss zu erwerben, wird ihnen der nächste  Stein in den Weg gelegt. Die Ausländerbehörden können geduldeten und  gestatten Flüchtlingen ein Ausbildungsverbot erteilen, mit der  Begründung, sie würden bei Ihrer Abschiebung nicht mitwirken oder  schlicht weil ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das heißt:  Nach der Schule können viele Jugendliche keine betriebliche  Berufsausbildung aufnehmen. Sie sind zum Nichtstun verdammt. Auch wenn  Flüchtlinge arbeiten dürfen, leiden sie unter der so genannten  Vorrangprüfung: Nur wenn sich kein Deutscher oder Ausländer mit sicherem  Aufenthalt findet, dürfen sie die Arbeitsstelle antreten. In vielen  Regionen stellt dies ein faktisches Arbeitsverbot dar, zudem lassen sich  nur wenige ArbeitgeberInnen auf das komplizierte Genehmigungsverfahren  ein.
 
 Um diese Diskriminierung zu beenden ist es unabdingbar, das  absolute Arbeits- und Ausbildungsverbot (§ 11 BeschVerfV) sowie auch das  an die Dauer des Aufenthalts gebundene Arbeitsverbot (§ 10 BeschVerfV  und § 61 AsylVfG) und die Vorrangprüfung abzuschaffen. Die absoluten  Arbeits- und Ausbildungsverbote greifen in das Selbstbestimmungsrecht  der Betroffenen ein. Das tangiert die Menschenwürde, weil Flüchtlinge zu  staatlichen Hilfeempfängern gemacht werden. Wie das  Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, darf die Menschenwürde nicht  migrationspolitisch relativiert werden. Es reicht daher nicht, wie  derzeit diskutiert, das Arbeitsverbot auf 9 Monate zu verkürzen.
 
 „Dass  die Integrationsverweigerer Herrmann und Dobrindt von der CSU an den  Arbeitsverboten und damit an den Ausbildungsverboten festhalten wollen,  ist zynisch und menschenverachtend“, erklärt Nevroz Duman, Sprecherin  der Flüchtlingsjugendinitiative Jugendlichen Ohne Grenzen. „Sie schaden  damit den Flüchtlingen und der gesamten Gesellschaft, denn so werden aus  jungen motivierten Menschen Hilfeempfänger, die jeden Tag ein Stück  Lebenswillen verlieren.“
   -- Jugendliche ohne Grenzen
 facebook: /jogspace
 twitter: @jogspace
 email: jog@jogspace.net
 Blog: jogspace.net
 |