| Schmalfuß fordert neuen Aufenthaltstitel bei nachhaltiger Integration Erscheinungsdatum:22.08.2011
 KIEL. Schleswig-Holsteins Integrationsminister Emil Schmalfuß spricht  sich für eine Änderung des Aufenthaltsrechts aus. Notwendig sei ein  Aufenthaltstitel für Ausländerinnen und Ausländer, die sich nachhaltig  in Deutschland integriert haben. "Schluss mit der Kettenduldung! Wer  sich integriert hat, dessen persönlicher Einsatz muss auch durch eine  Bleibeperspektive belohnt werden", sagte der Minister am Montag (22. August) in Kiel.  Mit vielen Altfallregelungen haben Bund und Länder es in den  vergangenen Jahren immer wieder versucht, zu bestimmten Zeitpunkten die  unverschuldet langjährig Geduldeten in einen legalen Aufenthalt zu  überführen. Die 2007 erstmals über § 104 a, b AufenthG in das  Ausländerrecht aufgenommene Altfallregelung darf zu Recht als  Paradigmenwechsel verstanden werden. Erstmals wurde eine - wenn auch  stichtags- gebundene - Bleiberechtsregelung mit vergleichsweise  moderaten Erteilungskriterien in das Gesetz aufgenommen. Die Regelung  lief Ende 2009 aus. Da zu befürchten war, dass eine Vielzahl zunächst  Begünstigter die Verlängerungskriterien insbesondere hinsichtlich der  Lebensunterhaltssicherung nicht würde erfüllen können, einigten sich die  Innenminister Ende 2009 auf eine Regelung, die eine Verlängerung unter  erleichterten Bedingungen ermöglichen sollte. Diese Regelung wird Ende  dieses Jahres auslaufen.  "Ich bin davon überzeugt, dass wir eine dauerhafte Regelung im  Gesetz brauchen, die diejenigen begünstigt, die sich langjährig hier  aufhalten und sich integriert haben. Der neue § 25a AufenthG stellt  einen ersten Schritt in diese Richtung dar, begünstigt jedoch vorrangig  nur Jugendliche und Heranwachsende. Die neue Regelung soll nicht nur  stichtagsungebunden sein; sie stellt zudem eine Honorierung von trotz  rechtlich schwieriger Rahmenbedingungen erbrachten  Integrationsleistungen in Aussicht", erklärte Schmalfuß.  Damit wird den Ausländerbehörden (als den entscheidenden Stellen in  aufenthaltsrechtlichen Fällen) ein weiteres Instrument an die Hand  gegeben werden, um schwierige Konstellationen einer akzeptablen Lösung  zuzuführen. Im Kern geht es darum, eine faktisch vollzogene Integration aufenthaltsrechtlich zu würdigen. Sie wird deutlich durch: Hinreichende deutsche Sprachkenntnisse als Schlüsselqualifikation für die Teilhabe an der GesellschaftLangjährigen Aufenthalt in DeutschlandSicherung des Lebensunterhalts durch aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt Bekenntnis zu Demokratie und bundesdeutscher Gesellschaft als gemeinsame Grundlage des MiteinandersPartizipation am sozialen Leben durch bürgerschaftliche AktivitätenUnterstützung der schulischen Integration der Kinder und Jugendlichen durch die Eltern
 Integrationsminister Schmalfuß: "Wer diese Voraussetzungen erfüllt,  ist in Deutschland angekommen - unabhängig von seinem bisherigen  Aufenthaltsstatus." "Wegen dieser Beobachtungen unterstütze ich ferner die Beauftragte  der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in ihrer  Forderung, auch Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären  Gründen gemäß § 25 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 und Abs.  5 AufenthG zügig Zugang zu integrationsfördernden Angeboten zu gewähren  und ihnen einen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs einzuräumen.  Einen entsprechenden Beschluss hat auch die6. Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und  Minister/Senatorinnen und Senatoren am 16. und 17. Februar 2011 gefasst", so Schmalfuß abschließend.
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